Richtlinie der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh für den Anschluss von Kunden an das 20kV-Netz

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Transkript:

PNG 1/8 Übersicht 1. Allgemeines 2 2. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt 2 2.1. Leistungsanforderung bis 1000kW 2 2.2. Leistungsanforderung über 1000kW 2 3. Übergabeschalter 3 4. Eigentumsgrenze 3 5. Übergabestation 3 6. Steuer-, Schutz- und Zähl-/Messeinrichtungen 3 7. Erdschlussüberwachung 4 8. Erdstromkompensation 4 9. Übersichtspläne Netzanschluss 5 10. Übersichtspläne Übergabestation 6 10.1. Leistungsanforderung bis 1000 kw 6 10.2. Leistungsanforderung über 1000 kw 6 11. Übersichtspläne Übergabestation mit mehreren Eingangsfeldern 7 11.1. eingeschleifte Übergabestation mit Übergabeschutz (Bsp. Kombiwandler) 7 11.2. eingeschleifte Übergabestation ohne Übergabeschutz (mit Kombiwandler) 7 11.3. eingeschleifte Übergabestation ohne Übergabeschutz (mit konv. Wandlern) 7 11.4. eingeschleifte Übergabestation mit Übergabeschutz (Rückwärtige Verriegelung) 8 11.5. eingeschleifte Übergabestation mit Übergabeschutz (selektiver Anschluss) 8

PNG 2/8 1. Allgemeines Der Netzanschluss (2.) erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültige Fassung der VDEW-, BDEW- und VDN-Richtlinien, bzw. FNN-Anwendungsregeln insbesondere: Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB Mittelspannung 2008 + Ergänzungen) Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Die Kundenanlagen sind entsprechend diesen Grundsätzen zu errichten. Ergänzend zu den o.g. Richtlinien und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten: 2. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt Der geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt wird von der Pfalzwerke ermittelt. Grundlage ist das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste Variante. Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschluss oder Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten des Verursachers (Netzkunden). Nachfolgend sind die Leistungsklassen mit der in der Regel typischen Netzanbindung aufgeführt. 2.1. Leistungsanforderung bis 1000kW Bei einer Leistungsanforderung bis 1000kW wird die Anschlussanlage an das 20kV-Verteilungsnetz angeschlossen. Die Anschlussanlage wird über Sicherungslasttrennschalter zum Verteilungsnetz gesichert. 2.2. Leistungsanforderung über 1000kW Unter Berücksichtigung der bestehenden Auslastung des 20kV-Verteilungsnetzes wird in aufgeführter Reihenfolge die Möglichkeit der Leistungsbereitstellung geprüft: a) bestehendes 20kV-Verteilungsnetz direkt (bis ca. 6MW) b) einer 20kV-Schaltstelle c) bestehendes 110/20kV-Umspannwerk d) eigensicheres Umspannwerk Die Anschlussanlage wird über einen Leistungsschalter mit Schutz zum 20kV-Verteilungsnetz oder der Anlage entkoppelt.

PNG 3/8 3. Übergabeschalter Alle für den Netzbetrieb der Pfalzwerke notwendigen kundeneigenen Schalteinrichtungen obliegen der Schalthoheit der Pfalzwerke. Z.B. obliegt der unmittelbar am Netzanschlusspunkt befindliche kundeneigene Übergabeschalter beim Freileitungsanschluss der Schalthoheit der Pfalzwerke. 4. Eigentumsgrenze Die Eigentumsgrenze zur elektrischen Anschlussanlage des Netzkunden ist in der Regel am Kabelstecker (an den Anschlussklemmen) zum Netz der Pfalzwerke. (siehe 9. Übersichtspläne) 5. Übergabestation Die Übergabestation befindet sich in der Regel möglichst in der Nähe des bestehenden Mittelspannungsnetzes. Sie ist so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten (z. B. VBG, DIN; VDE, ISO, TAB). U.a. ist turnusmäßig eine Schutzprüfung durchzuführen und dem Netzbetreiber auf Verlangen nachzuweisen. Die Dimensionierung der Anschlussanlage hat nach der Kurzschlussleistung des 20kV-Verteilungsnetzes (in der Regel 500MVA, bzw. 16kA) und den Leistungsanforderungen des Netzkunden zu erfolgen. 6. Steuer-, Schutz- und Zähl-/Messeinrichtungen Die technischen Eigenschaften der Steuer-, Schutz- und Zähl-/Messeinrichtungen in der Übergabestation werden von der Pfalzwerke vorgegeben und die Kosten vom Netzkunden getragen. Die Zählung/Messung erfolgt auf der 20kV-Seite der elektrischen Anschlussanlage. Die erforderlichen geeichten Wandler kann der Kunde beistellen. Eine kostenlose Mitbenutzung der geeichten Zählwandler setzen wir voraus. Im Bereich der Zählung ist eine 230V / 16A / 50Hz-Steckdose zu installieren und ein Telekommunikationsanschluss bereitzustellen.

PNG 4/8 7. Erdschlussüberwachung In Übergabestationen mit 20kV-Kabelabgängen ist eine Erdschlussüberwachung mit Anzeige der Erdschlussrichtung zu installieren. Die Normen DIN VDE 0101 und DIN VDE 0105-100 fordern von Anlagen- bzw. Netzbetreibern u.a., Erdschlüsse schnellstmöglich zu erkennen und unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln einzuleiten. Daher sind die Erschlussrichtungsmeldungen an Übergabestellen zu kundeneigenen en in geeigneter Weise zu überwachen und in angemessener Zeit nach deren Auftreten der Netzleitstelle Mutterstadt zu melden. Da insbesondere in Netzen mit signifikantem Freileitungsanteil bei Erdschlüssen eine Personengefährdung entstehen kann, wird von der Netzleitstelle unverzüglich mit Lokalisierungsmaßnahmen begonnen diese beinhalten mitunter manuelle Schalthandlungen vor Ort, die i.d.r. nach Disposition von Personal nach ca. 15min beginnen. Sofern zur Meldung festgestellter Erdschlüsse in galvanisch verbundenen Netzen kein entsprechend verfügbarer Bereitschaftsdienst o.ä. besteht, ist eine Fernübertragung der Meldung zur Netzleitstelle Mutterstadt zu implementieren (geeignete Übertragungsverfahren bzw. -wege werden im Einzelfall festgelegt). Falls vom Kunden nicht gewährleistet werden kann, dass die Meldung eines Erdschlusses im Kundennetz innerhalb von 15 Minuten der Netzleitstelle Mutterstadt weitergeleitet wird, so ist der fehlerbehaftete Netzbereich vom Kunden automatisch abzuschalten. 8. Erdstromkompensation Die Pfalzwerke betreibt ihr 20kV-Regionalnetz gelöscht. Das kundeneigene verursacht bei Erdschluss Erdschlussströme, die zu kompensieren sind. Der Kunde hat den durch ihn verursachten Erdschlussstrom umgehend zu Beseitigen oder automatisch Abzuschalten, sowie mittels eigener Petersen-Spule zu kompensieren, oder die Pfalzwerke mit der Kompensation beauftragen.

PNG 5/8 9. Übersichtspläne Netzanschluss 9.1 Freileitungs- oder Kabelanbindung 9.2 Kabelanbindung im Kabelnetz an eine Freileitung 20kV-Freileitung 20kV-Kabel zur Übergabestation Schalthoheit bei Pfalzwerke zur Übergabestation (doppelt aufgelegt oder T-Muffe) Schalthoheit PW: bis einschließlich 1.Schalter hinter T-Muf f e 9.3 Umspannwerks- / Schalt- / Umspannstellen-Anbindung 20kV-Schalthaus Schutz 20kV-Kabel ist PW-Eigentum Eigentumsgrenze Lasttrennschalter Leistungsschalter mit Schutz

PNG 6/8 10. Übersichtspläne Übergabestation 10.1. Leistungsanforderung bis 1000 kw zur Netzanbindung Übergabestation mit Schutz und Zählung Zählung Schalter mit Schutzfunktion Kunden Abgänge 1... X 10.2. Leistungsanforderung über 1000 kw zur Netzanbindung Übergabestation mit Schutz, Zählung und Erdschlussrichtungsanzeige Zählung, Schutz Kunden Abgänge 1... x

PNG 7/8 11. Übersichtspläne Übergabestation mit mehreren Eingangsfeldern 11.1. eingeschleifte Übergabestation mit Übergabeschutz (Bsp. Kombiwandler) Zählung, Schutz (Kombiwandler) 11.2. eingeschleifte Übergabestation ohne Übergabeschutz (mit Kombiwandler) Zählung (Kombiwandler) 11.3. eingeschleifte Übergabestation ohne Übergabeschutz (mit konv. Wandlern) konventionelle Sicherungen Wandler Eigentumsgrenze Lasttrennschalter Lasttrennschalter mit Sicherung Leistungsschalter mit Schutz

PNG 8/8 11.4. eingeschleifte Übergabestation mit Übergabeschutz (Rückwärtige Verriegelung) Zählung, Schutz *) *) (Kombiwandler) *) Rückwärtige Verriegelung notwendig 11.5. eingeschleifte Übergabestation mit Übergabeschutz (selektiver Anschluss) Zählung, Schutz (Kombiwandler)