NRW-Leitfaden Teil 3, Kap Typisierung der Oberflächengewässer (Kartierung der Ökoregionen und Oberflächengewässertypen)

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Transkript:

NRW-Leitfaden Teil 3, Kap. 1.1.2 1.1.2 Typisierung der (Kartierung der Ökoregionen und typen) (1) Ergänzung / Konkretisierung des Bezugs zur Richtlinie Die bei der Umsetzung der WRRL zu berücksichtigenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft wurden in das Landeswassergesetz überführt und werden durch die RVO des Landes ergänzt. (2) Bezug zur LAWA-Arbeitshilfe LAWA-Arbeitshilfe Teil 3, II. 1.1.2 (3) Methodisches Vorgehen in NRW Die WRRL sieht im Anhang II Nr. 1.1 und Nr. 1.2 eine Beschreibung der Typen der verschiedenen Oberflächenwasserkörper vor. Für NRW relevant ist die Typisierung von Fließgewässern und Seen. Zusätzlich sind die künstlichen Gewässer auszuweisen (siehe hierzu auch Kapitel 1.1). Im Rahmen der Bestandsaufnahme werden weiterhin Gewässer als vorläufig erheblich verändert ausgewiesen. Künstliche und erheblich veränderte Gewässer sind dem Gewässertyp zuzuordnen, dem sie am ähnlichsten sind. Im Auftrag der LAWA wurde eine bundesweit einheitliche Typologie sowohl für Fließ- als auch für Stillgewässer erarbeitet. Diese liegt für das NRW- Gewässernetz aller Fließgewässer > 10 km² bzw. Stillgewässer > 0,5 km² fertig vor und bildet die Arbeitsgrundlage. Fließgewässer Die haben die Aufgabe, Flüsse und Bäche auf der Grundlage von geographischen, geomorphologischen und biozönotischen Parametern zu beschreiben. Zusätzlich werden Größenkategorien unterschieden. Die den zugeordneten Referenzbedingungen, die den durch menschliche Einflüsse (nahezu) unbeeinflussten Zustand darstellen, bilden den sehr guten Zustand nach WRRL, an dem sich die weitere Bewertung der Fließgewässer orientieren wird (sieh Kap. 1.1.3). Die LAWA-Typologie mit Stand Februar 2004 weist insgesamt 24 aus, von denen 17 in Nordrhein-Westfalen, verteilt auf die Ökoregionen Mittelgebirge und Norddeutsches Tiefland, vorkommen. Die nordrhein-westfälische Fließgewässertypologie, wie sie im atlas Nordrhein-Westfalens (LUA-Merkblatt Nr. 36) dargestellt wird, bildete über weite Bereiche die Grundlage für die nachfolgend erarbeitete bundesweite LAWA-Typologie. Gleichwohl sind beide Typologien nicht deckungsgleich. Die bundesdeutsche Fließgewässertypologie berücksichtigt nur die wichtigsten, biozönotisch relevanten Typen, um eine einheitliche Beschreibung und Bewertung flächendeckend für Deutschland mit Hilfe einer über- Seite 23

Teil 3, Kap. 1.1.2 NRW-Leitfaden schaubaren Anzahl von Typen zu ermöglichen. Für die differenzierte regionale Fließgewässertypologie von NRW bedeutet dies in der Regel eine Generalisierung bzw. Zusammenfassung von Typen: Morphologisch unterschiedliche Gewässer mit ähnlicher Fauna werden zur Umsetzung der WRRL und für Fragen der Bewertung zu einem Typ zusammengefasst. Einzelne regionale Gewässertypen werden durch die bundesdeutsche Typologie aber auch weiter differenziert. Um das Verständnis der LAWA-Typologie zu erleichtern, werden die beider Systeme in Tabelle 3-1.1-5 einander gegenübergestellt. Tabelle 3-1.1-5: Übersetzung der regionalen Nordrhein- Westfalens in die bundesdeutschen Kurznamen der LAWA-Typen nach Pottgiesser & Sommerhäuser (Bearbeitungsstand Februar 2004) NRW-Typen TIEFLAND Organisch geprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen Organisch geprägter Fluss des Tieflandes Sandgeprägtes Fließgewässer der Sander und sandigen Aufschüttungen Sandgeprägter Fluss des Tieflandes Kiesgeprägtes Fließgewässer der Flussterrassen, Verwitterungsgebiete und Moränen Kiesgeprägter Fluss des Tieflandes Löß-Lehmgeprägtes Fließgewässer der Bördenlandschaften LAWA-Typen Typ 11: Organisch geprägte Bäche Typ 12: Organisch geprägte Flüsse Typ 14: Sandgeprägte Tieflandbäche Typ 15: Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse Typ 16: Kiesgeprägte Tieflandbäche Typ 17: Kiesgeprägte Tieflandflüsse Typ 18: Löss-lehmgeprägte Tieflandbäche Lehmfluss des Tieflandes Typ 15: Sand- und Lehmgeprägte Tieflandflüsse Fließgewässer der Niederungen Typ 19: Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern Kiesgeprägter Strom des Tieflandes Typ 20: Sandgeprägte Ströme MITTELGEBIRGE Kerbtalbach des Grundgebirges Kleiner Talauebach des Grundgebirges Großer Talauebach des Grundgebirges Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Bach der Vulkangebiete Colliner Bach Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Schottergeprägter Fluss des Grundgebirges Typ 9: Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse ODER Typ 9.2: Große Flüsse des Mittelgebirges Kleiner Talauebach des Deckgebirges Typ 5.1: Feinmaterialreiche, silikatische Seite 24

NRW-Leitfaden Teil 3, Kap. 1.1.2 NRW-Typen Großer Talauebach des Deckgebirges Muschelkalkbach Karstbach Schottergeprägter Karstfluss des Deckgebirges LAWA-Typen Mittelgebirgsbäche ODER Typ 6: Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Typ 7: Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche Typ 9.1: Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Kiesgeprägter Fluss des Deckgebirges Schottergeprägter Strom des Deckgebirges Typ 10: Kiesgeprägte Ströme Seen / Stillgewässer Gemäß den Empfehlungen der LAWA werden nur Seen mit Flächen > 0,5 km² berücksichtigt. Natürlich entstandene Seen dieser Größe sind in NRW naturräumlich bedingt nur in der Rheinaue anzutreffen: Altrhein Bienen-Praest und Xantener Altrhein. Nach dem mit Beschluss vom 10.10.03 vom UA Seen der LAWA modifizierten Typisierungssystem für stehende Gewässer Deutschlands mit Seeflächen > 0,5 km² sind alle großen Standgewässer in NRW Sondertypen zuzuordnen, da sie nur bedingt in das Schema natürlicher Seen passen. Der Stoffhaushalt der beiden oben genannten Altgewässer wird stark von den regelmäßigen Hochwässern des Rheins beeinflusst. Diese Gewässer werden vorläufig dem neu definierten Sondertyp natürlich entstanden zugewiesen. Bei der späteren ökologischen Bewertung sind sie voraussichtlich wie Typ 11 des LAWA-Entwurfs zu behandeln, da sie diesem am ähnlichsten sind. Typ 11 kann durch folgende Eigenschaften charakterisiert werden: in der Flachlandregion gelegen kalkreich relativ großes Einzugsgebiet (d.h. Quotient Einzugsgebiet: Seevolumen > 1,5) ungeschichtet Wasserverweilzeit > 30 Tage Alle anderen großen Seen in NRW sind künstlich und durch die Abgrabung von Kies, Sand oder Braunkohle entstanden. Sie werden dem Sondertyp künstliche Seen zugeordnet. Anders als bei den meisten natürlich entstandenen Seen erfolgt der Stoffeintrag hauptsächlich über zuströmendes Grundwasser. Alle großen künstlichen Seen liegen in der Ökoregion Norddeutsches Tiefland, sind kalkreich und haben Wassererneuerungszeiten > 30 Tage. Bei der ökologischen Bewertung wären sie unter der Annahme eines kleinen Einzugsgebietes je nach Schichtung den ihnen am ähnlichsten Seetypen 13 (geschichtet) oder 14 (ungeschichtet) des LAWA-Entwurfs zuzuordnen. Seite 25

Teil 3, Kap. 1.1.2 NRW-Leitfaden Talsperren als stark veränderte Fließgewässer müssen sofern ihre Wasserneuerungsrate > 30 Tage beträgt - später ebenfalls wie Seen typisiert werden, da sie ihnen limnologisch ähnlicher sind als natürlichen Fließgewässern. Die Zuweisung zu den von der LAWA definierten Typen kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt nach eingehender Prüfung der hydromorphologischen und limnologischen Gegebenheiten erfolgen. (4) Ergänzung / Konkretisierung der Grundlagenmaterialien Fließgewässer Für die bundesweite Typologie wurden im Auftrag der LAWA für alle Typen Kurz-Steckbriefe erarbeitet, die den Geschäftsstellen zur Verfügung stehen. Die Erarbeitung der hydromorphologischen und biozönotischen Referenzbedingungen für die in NRW vertretenen LAWA- im Auftrag des LUA ist noch nicht in allen Teilen abgeschlossen. In Abschnitt 2.1.1.2 werden deshalb exemplarisch die Referenzbedingungen des vorherrschenden Gewässertyps nach bisherigem Kenntnisstand aufgeführt. Als Hintergrundinformation für die Beschreibung der steht weiterhin das LUA-Merkblatt Nr. 36 atlas Nordrhein- Westfalens zur Verfügung. Datenfundstellen Grundlagendaten zum NRW-Leitfaden: Kapitel 1.1.2 Thema Maßstab Quelle Dateityp Status Verfügbar Biozönotisch relevante der BRD LAWA/ LUA FTP Server Vektor als Shape vorhanden ja LAWA-Typensteckbriefe LUA FTP Server pdf Datei vorhanden ja Stillgewässertypenkarte 1:1000000 LAWA vorhanden ja (UBA) (5) Erforderliche Arbeiten auf Aggregationsebene Fließgewässer Insbesondere auf internationaler Ebene sind Sprünge auf typologischer Ebene und damit im Bereich der Bewertungsgrundlage zu erwarten. Daher ist die Abstimmung der Typisierung auf internationaler bzw. Flussgebietsebene notwendig. Auf nationaler Ebene ist die Erarbeitung der Typenkarte abgeschlossen. Referenzbedingungen für die in NRW vertretenen LAWA- liegen nach abschließenden Arbeiten vor. Seite 26

NRW-Leitfaden Teil 3, Kap. 1.1.2 (6) Erforderliche Arbeiten auf Arbeitsebene Fließgewässer Die Datengrundlage für die arbeitsgebietsbezogene Abbildung der wird den geschäftsführenden Stellen zentral durch das LUA als Shape- Datei bereitgestellt (s. in diesem Leitfaden: Teil 4 EDV). Die Verifizierung der bundesweiten LAWA-Typologie durch das LUA und die Geschäftsstellen ist abgeschlossen. Künstliche Gewässer sind als solche zu kennzeichnen. Gemäß WRRL ist für diese Gewässer eine Zuordnung zu den jeweils ähnlichsten natürlichen Gewässerkategorien bzw. typen vorgesehen. Da es hierfür noch keine Vorgaben der LAWA gibt und die Datenlage an den künstlichen Gewässern noch unzureichend ist, wird eine Zuordnung der Gewässer erst später erfolgen. Durch die Geschäftsstellen werden textliche Erläuterungen zur Typisierung der im jeweiligen Arbeitsgebiet erstellt. Es stehen dafür als Informationsquellen die Typenkarte, das LUA-Merkblatt Nr. 36 und die LAWA- Typensteckbriefe für die in NRW vertretenen der LAWA- Typologie zur Verfügung. Eine differenzierte Beschreibung der sowie ggf. eine Herausarbeitung typologischer Besonderheiten im Einzugsgebiet wird so ermöglicht. Die Erläuterungen sollten folgende Punkte berücksichtigen: Großräumige Verteilung und Ausprägung der Fließgewässerlandschaften Räumliche Verteilung und Ausprägung der Beschreibung von Besonderheiten unter typologischen Aspekten. Stillgewässer Beschreibung von Besonderheiten unter typologischen Aspekten. Die Zuordnung eines künstlichen Stillgewässers zu einem natürlichen Gewässertyp erfolgt durch das LUA. (7) Anwendungsbeispiele aus NRW Ökoregion Mittelgebirge 9 Silikatische grob- bis feinmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse Mittelgebirge 9 Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche Tiefland 14 Sandgeprägte Tieflandbäche Kennziffer Typ- Nr. Größenklasse 9 Kleiner Fluss Länge (km) Anteil an Gesamtlänge (%) 15,600 0,8 5 Bach 56,593 3,1 14 Bach 273,834 14,9 Tabelle 3-1.1-6: Anteile der am Beispiel des Arbeitsgebietes der Lippe (Ausschnitt) Seite 27

Teil 3, Kap. 1.1.2 NRW-Leitfaden Abbildung 3-1.1-6: Prozentuale Verteilung der im Arbeitsgebiet am Beispiel Wupper Textgerüst am Beispiel der Lippe: Das Arbeitsgebiet Lippe erstreckt sich über den Übergang des Flachlands zum Mittelgebirge. Naturräumlich ist das Gebiet in sieben Fließgewässerlandschaften untergliedert: Sandgebiete, Lössgebiete, Niederungsgebiete, Verwitterungsgebiete und Flussterrassen, silikatisches Grundgebirge, schwach-karbonatisches Deckgebirge und verkarstete Kalkgebiete. In diesen Fließgewässerlandschaften befinden sich die des grobmaterialreichen, silikatischen Mittelgebirgsflusses, des fein- bis grobmaterialreichen, silikatischen Mittelgebirgsbaches, des karbonatischen, fein- bis grobmaterialreichen Mittelgebirgsflusses, des grobmaterialreichen, karbonatischen Mittelgebirgsbaches, des feinmaterialreichen, karbonatischen Mittelgebirgsbaches, des sand- und lehmgeprägten Tieflandflusses, des sandgeprägten Tieflandbaches, des organisch geprägten Baches, des kiesgeprägten Tieflandbaches, Seite 28

NRW-Leitfaden Teil 3, Kap. 1.1.2 des Fließgewässers der Niederungen sowie des löss-lehmgeprägten Tieflandbaches. Den größten Anteil stellen die des Tieflands wie Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern, sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse, sandgeprägte Tieflandbäche sowie löss-lehmgeprägte Tieflandbäche. Bedeutsam ist daneben der Anteil des Typs karbonatische Mittelgebirgsflüsse, der überwiegend dem nordrhein-westfälischen Typ des schottergeprägten Karstflusses des Deckgebirges entspricht. Die Verbreitung hat ihre Ursache in den großen Karstkörpern der Paderborner Hochebene. Dieses Karstgebiet erstreckt sich als Fließgewässerlandschaft verkarstete Kalkgebiete von der Paderborner Hochebene an der nördlichen Abdeckung des Haarstrangs entlang bis in den Raum Dortmund. Die am Haarstrang vorkommenden Fließgewässer fallen den größeren Teil des Jahres von den Quellen an trocken. Die ebenfalls zeitweise trocken fallenden Gewässer in der Paderborner Hochebene haben dagegen ihre meist dauerhaft schüttenden Quellen oberhalb des Karstgebietes. Das im Arbeitsgebiet Lippe überwiegend anzutreffende Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern, Typ 19, ist gekennzeichnet durch äußerst gefällearme, geschwungen bis mäandrierend verlaufende Gewässer (teils Mehrbettgerinne) in breiten Auen oder Urstromtälern, die nicht vom beschriebenen Gewässertyp, sondern von einem großen Fluss oder Strom gebildet wurden. Eine Talform ist nicht erkennbar. Die gering eingeschnittenen, durch stabile Ufer gekennzeichneten Gewässer besitzen je nach den abgelagerten Ausgangsmaterialien organische Komponenten bzw. fein- bis grobkörnige mineralische Komponenten (häufig Sande und Lehme, seltener Kies oder Löss). Das Wasser ist durch Schwebstofftransport oft trübe und bei den organisch reicheren Niederungsgewässern durch Huminstoffe bräunlich gefärbt. Charakteristisch ist ein Wechsel von Fließ- und Stillwassersituationen sowie von Beschattung und Lichtstellung mit ausgeprägten Makrophyten- und Röhrichtbeständen. Bei Hochwasser wird die gesamte Aue lang andauernd überflutet. Der ausführliche Typensteckbrief für das Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern sowie für alle übrigen in Deutschland vorkommenden Gewässertypen ist von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) unter Mitwirkung von Nordrhein-Westfalen erarbeitet worden und unter www.wasserblick.net dokumentiert. Seite 29

Teil 3, Kap. 1.1.2 NRW-Leitfaden Seite 30