Energieförderung im Kanton St.Gallen

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Transkript:

energieagentur st.gallen Energieförderung im Kanton St.Gallen Stand März 2016

Was wird unterstützt? Der Kanton St.Gallen unterstützt mit seinem Energieförderungsprogramm ausgewählte Bereiche der Energiepolitik. Erneuerbare Energien Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren Automatische Holzfeuerungen Biogasanlagen Wärmenetze Anergienetze Ersatz von fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen Stromeffizienz Ersatz von Elektroboilern Ersatz von Beleuchtungen in Nichtwohnbauten Weiterbildung im Energiebereich Organisation von Veranstaltungen Besuch von Kursen und Workshops Planung Gebäudemodernisierungen mit Konzept Vorgehensberatungen Machbarkeitsstudien MINERGIE -A, -A-ECO Qualitätssicherung Zertifizierungen nach MINERGIE, -P, -A Zertifizierungen Label Energiestadt Schaffung von Netzwerken Energie-Cluster für Industrie und Gewerbe Sensibilisierung PR-Massnahmen gedruckt auf Refutura 120 g/m 2, 100% Altpapier, FSC-zertifiziert, CO2-neutral Es gelten die im Amtsblatt Nr. 7 vom 15. Februar 2016 publizierten Ausführungen des Förderungsprogramms Energie, zu finden im e-förderportal.

Erneuerbare Energien Das Energiekonzept des Kantons St.Gallen enthält konkrete Massnahmen zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Stromeffizienz. Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren Die reichlich vorhandene Sonnenenergie wird genutzt, indem sie durch einen Kollektor in nutzbare Wärme umgewandelt wird. Diese Wärme lässt sich vielseitig einsetzen: Wassererwärmung im Einfamilienhaus Vorwärmung des Warmwassers im Mehrfamilienhaus Heizungsunterstützung Ein- und Doppeleinfamilienhäuser sowie Nichtwohnbauten: Grundbeitrag je Anlage mit 3 bis 10 m 2 Aperturfläche CHF 3 000. Für jeden weiteren m 2 Aperturfläche CHF 150. Mehrfamilienhäuser: Grundbeitrag je Anlage ab 12 m 2 Aperturfläche CHF 5 000. Für jeden weiteren m 2 Aperturfläche CHF 150. Generell: Ersatz von Kollektormodulen CHF 150. je m 2 pauschal Anlagen mit Hybridkollektoren CHF 1 500.

Automatische Holzfeuerungen (über 70 kw) Automatische Holzfeuerungen leisten insbesondere in Verbindung mit kommunalen oder regionalen Energiekonzepten einen wichtigen zu einer erneuerbaren und sicheren Energieversorgung in Gemeinden und Städten. Finanziell unterstützt werden automatisch betriebene Holzfeuerungen mit mehr als 70 kw Feuerungswärmeleistung (Neuanlagen, Sanierungen /Kesselersatz). Voraussetzung für den Bezug von Förderbeiträgen ist eine Qualitätsbegleitung mit QM mini bzw. mit QM Holzheizwerke. Bei gleichzeitiger Realisierung eines Wärmenetzes (siehe nächste Seite) kann zusätzlich ein Fördergesuch Wärmenetze eingereicht werden. Neubau von automatischen Holzfeuerungen, Leistungsbereich bis 500 kw Neubau von automatischen Holzfeuerungen, Leistungsbereich über 500 kw Kesselersatz Qualitätsbegleitung QM mini CHF 10 000. + einmalig CHF 55. je MWh* CHF 110 000. + einmalig CHF 10. je MWh* 40 Prozent des s an eine Neuanlage CHF 1 000. pauschal Qualitätsbegleitung QM Holzheizwerke max. CHF 10 000. *Jahres-Wärmeproduktion Biogas Beim Bau von Biogasanlagen werden bestimmte Anlagenbestandteile gefördert. Dazu gehören die Nährstoffabtrennung und die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz. Wärmenetze Mit Abwärme aus verschiedenen Quellen kann im Kanton St.Gallen ein grosser Teil der Räume beheizt und Warmwasser aufbereitet werden. Beispielsweise lässt sich Wärme aus industriellen Prozessen, aus Dienstleistungsbauten, Kehrichtverbrennungsanlagen, grossen Holzfeuerungen oder Abwässern nutzen. Dafür sind Wärmenetze nötig. Finanziell unterstützt werden der Aufbau von neuen und die Verdichtung von bestehenden Wärmenetzen zur Verteilung von Wärme aus mehrheitlich erneuerbaren Energiequellen. Einmalig je Megawattstunde (MWh) gelieferte Netto-Energiemenge über ein ganzes Jahr In Kombination mit geförderten Holzfeuerungen wird bei neuen Wärmenetzen im Umfang der ausgelegten Feuerungswärmeleistung ein verminderter Ansatz je MWh ausgerichtet. Anergienetze CHF 80. bestehende Bauten CHF 50. CHF 50. CHF 20. Neubauten bestehende Bauten Neubauten Auch Wasser mit einer Temperatur von 8 bis 20 Grad eignet sich für die Wärmeversorgung von Neubaugebieten und Gebieten mit grosser Modernisierungsdichte. Finanziell unterstützt werden der Neubau sowie die Erweiterung beziehungsweise die Verdichtung von Anergienetzen. Grundbeitrag für das Leitungsnetz und den saisonalen Speicher Variabler für den Netzneubau, die -erweiterung bzw. die -verdichtung je MWh eingespeiste Anergiemenge 5 Prozent der Investitionskosten max. CHF 250 000. Wird im Einzelfall festgelegt Sommertarif: April bis September Wintertarif: Oktober bis März CHF 120. je MWh CHF 80. je MWh

Ersatz von fossilen Heizungen durch Wärmepumpen Beim Ersatz von fossilen Heizsystemen durch Wärmepumpen wird der Einsatz von energieeffizienten und leisen Anlagen angestrebt. Um eine effiziente Verwendung des Stroms sicherzustellen, ist es wichtig, dass das Gesamtsystem korrekt geplant, ausgeführt, in Betrieb genommen und gewartet wird. Finanziell unterstützt wird der Ersatz von fossilen Heizungen (Heizöl, Gas oder Kohle) durch geräuscharme Wärmepumpen. Im Jahr 2016 wird die Qualitätsanforderung wahlweise mit dem Wärmepumpen-System-Modul oder dem internationalen Gütesiegel nachgewiesen. Ab dem 1. Januar 2017 wird für die Kategorien von Wärmepumpen, für die das Wärmepumpen-System- Modul besteht, nur noch dieses zugelassen. Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen Während der Heizperiode sind Elektroheizungen für bis zu 20 Prozent des Gesamtstromverbrauchs verantwortlich. Elektroheizungen sind energetisch ineffizient und auch mit Blick auf die Versorgungssicherheit problematisch. Die grosse Wirkung spricht für eine frühzeitige Stilllegung: Ein gut gedämmtes Gebäude mit einer Wärmepumpe weist nur noch einen Zehntel des Stromverbrauchs eines schlecht gedämmten Gebäudes mit einer Elektroheizung auf. Finanziell unterstützt wird der Ersatz von Elektroheizungen durch geräuscharme Wärmepumpen. Im Jahr 2016 wird die Qualitätsanforderung wahlweise mit dem Wärmepumpen-System-Modul oder dem internationalen Gütesiegel nachgewiesen. Ab dem 1. Januar 2017 wird für die Kategorien von Wärmepumpen, für die das Wärmepumpen-System- Modul besteht, nur noch dieses zugelassen. Luft-Wasser Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser Sole-Wasser oder Wasser-Wasser Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser Erstellung Wärmeverteilsystem, mit mehrheitlich erneuerbaren Energien oder Fernwärme versorgt Installation von Messgeräten zur Bestimmung der Effizienz von Wärmepumpen bis 25 kwth * CHF 2 500. pauschal grösser 25 kwth * CHF 1 500. + CHF 40. je kwth max. CHF 7 500. bis 25 kwth * CHF 6 000. pauschal grösser 25 kwth * CHF 4 000. + CHF 80. je kwth max. CHF 15 000. CHF 5 000. für EFH CHF 2 500. je Wohnung für MFH max. CHF 20 000. CHF 25. je m 2 beheizte Fläche max. CHF 20 000. CHF 1 500. pauschal höchstens die tatsächlichen Kosten * Der Ersatz einer Gasheizung wird im Vergleich zum Ersatz von Kohle- oder Ölheizungen mit 80 Prozent der beschriebenen Beiträge unterstützt. Luft-Wasser Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser Sole-Wasser oder Wasser-Wasser Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser Erstellung Wärmeverteilsystem, mit mehrheitlich erneuerbaren Energien oder Fernwärme versorgt Installation von Messgeräten zur Bestimmung der Effizienz von Wärmepumpen bis 25 kwth CHF 2 500. pauschal grösser 25 kwth CHF 1 500. + CHF 40. je kwth max. CHF 7 500. bis 25 kwth CHF 6 000. pauschal grösser 25 kwth CHF 4 000. + CHF 80. je kwth max. CHF 15 000. CHF 5 000. für EFH CHF 2 500. je Wohnung für MFH max. CHF 20 000. CHF 25. je m 2 beheizte Fläche max. CHF 20 000. CHF 1 500. pauschal höchstens die tatsächlichen Kosten

Stromeffizienz Ersatz von Elektroboilern In einem Drittel der rund 205 000 Wohneinheiten im Kanton St.Gallen ist ein Elektroboiler installiert, das sind insgesamt rund 68 000 Elektroboiler. Diese Elektroboiler verbrauchen rund vier Prozent des Stroms im Kanton. Finanziell unterstützt wird der Ersatz eines Elektroboilers durch Sonnenkollektoren oder einen Wärmepumpenboiler sowie durch die Einbindung in eine der folgenden Heizungsanlagen: Wärmepumpe, Holzfeuerung oder Fernwärme. Ersatz von Elektroboilern CHF 1 000. je anrechenbarem Boiler Ersatz von Beleuchtungen in Nichtwohnbauten Die Beleuchtungen in bestehenden Nichtwohnbauten sind häufig ineffizient und technisch veraltet. Ihr Anteil am Gesamtstromverbrauch beträgt rund 10 Prozent. Mit einer Planung und Optimierung nach der Norm SIA 380/4 «Elektrische Energie im Hochbau» kann der Elektrizitätsverbrauch wesentlich vermindert und gleichzeitig die Beleuchtungsqualität deutlich verbessert werden. Finanziell unterstützt wird der Ersatz bestehender Beleuchtungsanlagen für beheizte Flächen, die nicht zu Wohn zwecken genutzt werden. Die MINERGIE -Beleuchtungsanforderungen oder die Zielwerte für die spezifische Leistung p Li müssen eingehalten werden. Ersatz von Beleuchtungen CHF 10. je m 2 Nettogeschossfläche 25 % der Anlagekosten max. CHF 30 000.

Weiterbildung im Energiebereich Flankierende oder indirekte Massnahmen verstärken die Wirkung des Energieförderungsprogramms. Organisation von Veranstaltungen Informationsanlässe, Messen, Ausstellungen, Kurse, Beratungsaktionen oder Tage der offenen Tür tragen wesentlich zur Sensibilisierung und Aktualisierung des Themas Energie bei. Organisatoren erhalten sowohl materielle wie auch finanzielle Unterstützung. Erkundigen Sie sich über das vielseitige Angebot bei der Energieagentur. Je nach Anlass auf Anfrage Besuch von Kursen und Workshops Die Weiterbildung von Fachleuten ist wichtig für die Verbreitung und Anwendung von neuen Erkenntnissen und Technologien. Dauer ½ Tag CHF 100. je Teilnehmer/-in * Dauer ab 1 Tag CHF 200. je Teilnehmer/-in * * mit Wohnsitz oder Arbeitsort im Kanton St.Gallen

Planung Gebäudemodernisierungen mit Konzept Der Beratungsbericht «Gebäudemodernisierung mit Konzept» nimmt die Anliegen und Prioritäten der Hauseigentümer auf. Der Bericht zeigt, wie eine umfassende Gebäudesanierung unter den kundenspezifischen Rahmenbedingungen möglich wäre. Vorgehensberatungen Die Vorgehensberatung unterstützt Gebäudeeigentümer beim Entscheid, wie sie ihre Bauten energetisch modernisieren können. Vor Ort wird ihr Objekt untersucht und die Ergebnisse in einem prägnanten Bericht festgehalten und den Hauseigentümern persönlich erläutert. Ein- oder Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus mit drei oder mehr Wohneinheiten CHF 800. a CHF 1 200. a Das Gebäudemodernisierungskonzept betrachtet die Gebäudehülle, Gebäudetechnik und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energie. Gestützt auf das Konzept kann die Umsetzung der Massnahmen aufeinander abgestimmt über mehrere Jahre erfolgen. Ein Katalog zeigt die Wirkung der möglichen Massnahmen bezüglich CO2-Reduktion und Energieeffizienz auf. Wohnbauten mit höchstens einem Drittel nicht zu Wohnzwecken genutzter beheizter Fläche Nichtwohnbauten CHF 1 500. a, b 50 % der tatsächlichen Kosten max. CHF 1 800. Finanziell unterstützt wird das Erstellen des Konzepts. Mit einem Umsetzungsanreiz werden Hauseigentümer ermuntert, eine Massnahme umzusetzen. Dieser wird einmalig ausbezahlt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Erstellung des Konzepts eine oder mehrere Massnahmen des kantonalen Förderungsprogramms umgesetzt werden. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der separaten Broschüre. Erstellung des Gebäudemodernisierungskonzepts Umsetzungsanreiz Der Förderungsbeitrag beträgt mindestens dieselbe Höhe des zusätzlichen s CHF 4 500. für EFH CHF 5 500. für MFH CHF 8 000. für Dienstleistungsbauten CHF 8 000. für Schulbauten CHF 2 500. für EFH CHF 3 500. für MFH CHF 5 000. für Dienstleistungsbauten CHF 5 000. für Schulbauten a höchstens aber die tatsächlichen Kosten b sofern Energiebedarf und Energiesparpotenzial der Fremdnutzung gesondert und detailliert beurteilt werden Machbarkeitsstudien Mit Potenzialanalysen oder technischen Abklärungen, zum Beispiel für Produktionsanlagen im Bereich erneuerbarer Energien, zeigt sich, ob eine Projektidee weiter ausgearbeitet werden soll. Finanziell unterstützt werden auch die Erstellung und Einreichung von Gesuchen bei wettbewerblichen Ausschreibungen des Bundes sowie um Beiträge an Demonstrations- und Pilotprojekten. Machbarkeitsstudien 50 % der tatsächlichen Kosten min. CHF 2 000. max. CHF 50 000. Für Energieberaterinnen und Energieberater wird der Besuch einer eintägigen Schulung vorausgesetzt.

Planung nach MINERGIE-A, -A-ECO Energetisch überzeugende Gebäude verbrauchen kaum Heizenergie, berücksichtigen die graue Energie der verwendeten Materialien und produzieren Strom vor Ort. Eine Planung und Projektierung von Bauten nach einem neuen Standard sind jedoch in der Anfangsphase meist aufwändiger und mit Mehrkosten verbunden. Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser sowie Nichtwohnbauten für Bildung, Sport, Handel, Verwaltung, Gastronomie und weitere CHF 10 000. pauschal CHF 18 000. pauschal Fotografin: Sabrina Scheja

Qualitätssicherung Zertifizierungen nach MINERGIE, -P, -A Bauen nach MINERGIE entspricht weitestgehend dem heutigen Stand der Technik. Die Zertifizierungskosten für MINERGIE -Standards sollen für Bauwillige keine Hürde sein. Neubauten in MINERGIE-P und MINERGIE-A Modernisierungen in MINERGIE, MINERGIE-P und MINERGIE-A 100 % der tatsächlichen Kosten max. CHF 10 000. Schaffung von Netzwerken Energie-Cluster für Industrie und Gewerbe Mit der Bildung von Netzwerken können Mitwirkende aus Unternehmen, Fachorganisationen, Hochschulen und dergleichen Problemstellungen analysieren und angestrebte Resultate und deren zur Zielerreichung der kantonalen Energiepolitik interdisziplinär erarbeiten. Unterstützt werden die Konzipierung, Durchführung und Ergebnissicherung von thematischen Fokusgruppen. Siehe Wegleitung im e-förderportal Zertifizierungen mit Label Energiestadt Die Gemeinden werden für ihre überdurchschnittlichen Leistungen im Energiebereich bei der Erstzertifizierung mit dem Label Energiestadt unterstützt. Erstzertifizierung CHF 6 000. Sensibilisierung PR-Massnahmen Damit alle Themen rund um Energie aktuell bleiben, sind Informationen und Aktionen wichtig. Unterstützt werden beispielsweise Messeauftritte, Zeitungsinserate, Sonderseiten, Fachbeiträge oder Werbemassnahmen von Verbänden, Gemeinden oder Regionen. Erkundigen Sie sich über das vielseitige Angebot bei der Energieagentur. Ja nach Massnahme Auf Anfrage

Informationen Die Energieagentur St.Gallen kann die Gesuche für Förderungsbeiträge dank eines Informatikhilfsmittels effizient behandeln. Die verbindlichen Informationen zum Energieförderungsprogramm sind auf www.energieagentur-sg.ch e-förderportal verfügbar. Füllen Sie das Formular elektronisch aus. Drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn. Reichen Sie den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen per Post ein. Mit der Ausführung eines Projekts darf erst begonnen werden, nachdem der Antrag per Post eingereicht wurde. Energieförderung der Gemeinden Verschiedene sanktgallische Gemeinden und Regionen unterstützen das Sparen von Energie. Erkundigen Sie sich in der Standortgemeinde nach zusätzlichen Förderfranken; es lohnt sich. Energieförderung des Bundes Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt die energetische Modernisierung der Gebäudehülle. Erkundigen Sie sich bei der Energieagentur St.Gallen. Die Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen wird mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Weitere Angebote Stromeffizienz-Massnahmen für KMU und weitere Angebote auf www.energieagentur-sg.ch

Informieren Sie sich mit Links St.Gallen kantonales Förderungsprogramm Energie energieagentur-sg.ch > förderung Das Gebäudeprogramm dasgebaeudeprogramm.ch Amt für Umwelt und Energie Kanton St.Gallen energie.sg.ch Bundesamt für Energie (energieschweiz) bfe.admin.ch Sonnenenergie Schweizerischer Fachverband swissolar.ch Strom aus erneuerbaren Energien (KEV + EIV) swissgrid.ch Energie aus Biomasse biomasseenergie.ch MINERGIE -Gebäudestandard minergie.ch Energieeffizienz im Haushalt energybox 2.0 energybox.ch Die energieeffizientesten Geräte topten.ch Wir leben 2000 Watt wirleben2000watt.com 2000-Watt-Gesellschaft novatlantis.ch