Leitfaden Zwangsversteigerung

Ähnliche Dokumente
IMMOBILIENERWERB IN DER ZWANGSVERSTEIGERUNG

Merkblatt für Bietinteressenten

Allgemeine Informationen für Bietinteressenten (Stand: März 2009)

Zwangsversteigerung von Immobilien

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen

Allgemeine Informationen des Amtsgerichts Bamberg für Bietinteressenten (Stand: )

Unterschiede zum Kaufvertrag

Informationen zum Versteigerungsobjekt erhalten Sie

Das Einsichtsrecht endet nach dem Versteigerungstermin bzw. nach Aufhebung des Versteigerungstermins.

Merkblatt für Bietinteressenten

Zwangsversteigerung - Mitbieten

Tipps zur Zwangsversteigerung von Emlak AG

Merkblatt für Bietinteressenten

Das Zwangsversteigerungsverfahren

Hinweise für Bietinteressenten (Stand: )

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Christina Klein. Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung

AMTSGERICHT COBURG. Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren

Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 55/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

Amtsgericht Essen. Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten. Grundsätzliches zur Zwangsversteigerung

Allgemeine Informationen für Bietinteressenten (Stand: )

Hinweis für Bietinteressenten

Hinweis für Bieter. (Ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben)

Inhaltsübersicht. Vorwort zur 5. Auflage 5 Vorwort zur 1. Auflage 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 17

Zwangsversteigerung - Mitbieten

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen"

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung

DIPLOMARBEIT. Zur Erlangung des akademischen Grades DIPLOM-KAUFFRAU (FH)

BGH klärt: So sind Gebote bei unterschiedlich belasteten Miteigentumsanteilen zu erstellen

Zwangsversteigerung. 14. Zuzahlungsbetrag

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

AMTSGERICHT INGOLSTADT. Vollstreckungsgericht. Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten. im Zwangsversteigerungsverfahren

8. Jahrgang Leuna, den 17. Mai 2017 Nummer 25 I N H A L T

Zwangsversteigerung von Grundstücken und Gebäuden. - Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten-

Vorwort Abkürzungen Literatur Einleitung 1

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, )

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

AMTSGERICHT MÜNCHEN Vollstreckungsgericht. Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren

Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung

Amtsgericht Greifswald

AMTSGERICHT MÜNCHEN Vollstreckungsgericht. Allgemeine Hinweise für Bietinteressenten im Zwangsversteigerungsverfahren

Der Auktionator und die Erschienene zu 1) handeln zugleich für

Christina Klein Lexikon der Immobilien- Zwangsversteigerung

Informationen für Bietinteressenten Juristischer Leitfaden

Die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (sog. Teilungsversteigerung )

Zwangsversteigerung Immobilien ersteigern

AUKTIONS-EXPOSÉ. 3 Mehrfamilienhäuser mit 21 Wohneinheiten. Sattlerstraße 16, 18, Wuppertal. Henryk Roter Holzer Weg 41c Leverkusen

FAQ Zwangsversteigerung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Oktober in dem Zwangsversteigerungsverfahren

1 Zwangsversteigerungen in Deutschland

Mandantenveranstaltung Muss ich oder muss ich nicht (handeln) Peter Hesse

Zwangsversteigerung. 1. Rechtliche Grundlagen... 2

Vorwort 9. Abkürzungsverzeichnis 13. Verzeichnis der Muster 17. A Vollstreckungsversteigerung 21

Hinweise für Bietinteressenten (Stand: )

ZPO Felix Loth

Der Schutz des Schuldners und der nachrangigen Glaubiger vor Vermogensyerschleuderung im Zwangsversteigerungsverfahren

Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens

Allgemeine Hinweise für Bieter bei Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerung von Immobilien

Zwangsversteigerungsverfahren Bezeichnung des Grundstücks:

Inhaltsübersicht. Erstes Buch. Die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Kosten für den Ersteher

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus mit Lagerraum und Garage

Fragen zur Zwangsversteigerung

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Inhaltsverzeichnis. Kapitel 1 Zwangsversteigerung eines Grundstücks

Für den Interessenten zugängliche Informationen über das Objekt

Doppelhaus & Einfamilienhaus 465 m² Wohnfläche - sehr günstig zu erwerben

Eigentumswohnung in 5-Familienhaus mit Keller

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz

EXPOSÉ. OBJEKT-NR Dirmstein. Zwangsversteigerung. Zweifamilienhaus Z W A N G S V E R S T E I G E R U N G

Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 31 bis 42

Zwangsversteigerung EXPOSÉ. Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit Einliegerwohnung Z W A N G S V E R S T E I G E R U N G

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. September in dem Zwangsversteigerungsverfahren

Verzicht auf Einzelausgebot bei Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke muss ausdrücklich erklärt und protokolliert werden

EXPOSÉ. 3 Eigentumswohnungen in 3-Familienhaus (auch einzeln zu erwerben)

Einführung in das Zwangsversteigerungsund. Zwangsverwaltungsrecht

Transkript:

Leitfaden Zwangsversteigerung Die nachstehenden Erläuterungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über das sehr komplexe Zwangsversteigerungsverfahren geben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um Erläuterungen handelt und nicht um rechtsverbindliche Auskünfte. Wir übernehmen hierfür keine Gewähr! Inhaltsverzeichnis 1. Zwangsversteigerungsverfahren 2. Wertermittlung (Verkehrswert) 3. Sicherheitsleistung 4. Zwangsversteigerungstermin 5. Gewährleistung 6. Verteilungstermin 7. Immobilienmakler 8. Freihändiger Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren 9. Kaufnebenkosten im Zwangsversteigerungsverfahren 1

1. Zwangsversteigerungsverfahren Ursache für ein Zwangsversteigerungsverfahren ist die finanzielle Not des Eigentümers, der seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Das ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz) regelt das Zwangsversteigerungsverfahren. Das Verfahren wird durch einen oder mehrere Gläubiger beantragt. Wichtig: in diesem Zusammenhang ist, dass der betreibende Gläubiger einen großen Einfluss auf das Verfahren hat. Denn der betreibende Gläubiger kann selbst nach der Versteigerung allerdings vor Zuschlagserteilung noch die einstweilige Einstellung des Verfahrens bewilligen ( 30ZVG) oder den Versteigerungsantrag zurücknehmen ( 29ZVG). Dies ist oft der Fall, wenn die vorliegenden Gebote nicht seinen Vorstellungen entsprechen und vermieden werden soll, dass Grundstücke oder Immobilien nicht verschleudert werden sollen. 2. Wertermittlung (Verkehrswert) Der Verkehrswert ist gleichermaßen wichtig für die Interessenten und das Verfahren und wird von einem unabhängigen Sachverständigen im Auftrag des Amtsgerichtes ermittelt. Hiernach richten sich auch die Gerichtskosten, sowie die Zuschlagsentscheidung 5/10 bzw. 7/10 Grenzen und die vom Bieter zu stellende Sicherheitsleistung bei einem Zwangsversteigerungstermin. 3. Sicherheitsleistung Die Sicherheitsleistung beträgt pauschal 10% des festgesetzten Verkehrswertes und kann mittels vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse einen Verrechnungsscheck oder eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes geleistet werden. 2

Barzahlung ist seit dem 16.02.2007 ausgeschlossen ( 69 Abs.1 ZVG). Bei Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Gerichtskasse sollte der Name des Amtsgerichts, der Vermerk Sicherheitsleistung, das Aktenzeichen und der Terminstag angegeben werden. Der Rechtspfleger wird von der Gerichtskasse über die Einzahlung informiert. Nur mit dieser Mitteilung gilt die Sicherheitsleistung erbracht. Eine nicht benötigte Sicherheitsleistung wird nach der beendeten Versteigerung unverzüglich durch die Gerichtskasse zurück überwiesen. Ein von einem Kreditinstitut ausgestellter Scheck darf frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht oder Ihrer Hausbank. 4. Zwangsversteigerungstermin Der Termin findet als öffentliche Sitzung des Amtsgerichtes statt und wird durch den zuständigen Rechtspfleger geleitet. Der Versteigerungstermin gliedert sich in drei Abschnitte: Bekanntmachungsteil Bietzeit Verhandlung und Entscheidung über den Zuschlag Im Bekanntmachungsteil erhalten Sie wesentliche Hinweise zu Gläubiger, die das Verfahren betreiben Wesentliche Grundbuchinhalte Zeitpunkt der ersten Beschlagnahme Anmeldungen der Beteiligten, auch etwaiger Mieter und Pächter Festgesetzter Verkehrswert mit 5/10 und 7/10 Grenze (soweit diese noch gelten) Grunderwerbssteuer-Pflicht des Erstehers Im zweiten Abschnitt beginnt die Bietzeit in der das Gericht mindestens 30 Minuten lang Gebote entgegen nimmt, sie wird aber solange fortgesetzt, bis nach dreimaligem Aufruf des letzten Gebotes niemand mehr höher bietet. Der Rechtspfleger verkündet das Ende der Bietstunde. Über ein Gebot wird sofort entschieden. Alle Vorgänge werden protokolliert. Ein Ersteher muss sein Meistgebot nebst 4% Zinsen bis um Verteilungstermin 3

zahlen. Auf ihn gehen auch eventuell bestehende Miet- und Pachtverhältnisse über, wobei hier ein Sonderkündigungsrecht besteht. Im dritten Abschnitt verhandelt das Gericht über den Zuschlag des Meistbietenden. Der Zuschlag ist der zentrale Punkt der Zwangsversteigerung. Der Zuschlag wird von Amts wegen versagt, wenn das Meistgebot einschließlich der nach dem Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte die Hälfte des Verkehrswertes nicht erreicht (5/10 Grenze / 85aZVG). Diese Vorschrift dient dem Schutz des Schuldners vor Verschleuderung. 5. Gewährleistung Bei Zuschlag durch das Gericht geht das Eigentum auf den Ersteher über und zwar am Grundstück, der Immobilie und allen Gegenständen, auf die sich die Versteigerung erstreckt. Gleichzeitig gehen alle Nutzungen und Lasten und Gefahren über. Wichtig hierbei ist, dass ein vollständiger Gewährleistungsausschluss gilt und eine Haftung für offene oder versteckte Mängel nicht übernommen wird! 6. Verteilungstermin Dieser Termin wird ebenfalls durch das Amtsgericht festgelegt und findet in der Regel ca. 4-6 Wochen nach der Versteigerung statt. Zu diesem Termin muss der Ersteher dann den Kaufpreis (abzüglich bereits geleisteter Sicherheitsleistung) an das Gericht zahlen. Das Gericht verteilt dann das Geld an die berechtigten Gläubiger. 7. Freihändiger Verkauf Theoretisch besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines freihändigen Erwerbs über einen Kaufvertrag vor einem Zwangsversteigerungstermin. Hierfür ist jedoch die Zustimmung des Eigentümers im Vorfeld durch die Gläubigerbank einzuholen. Die Erfahrung zeigt aber, dass auf Grund mangelnder Kooperation der Eigentümer, das gestörte Verhältnis zwischen 4

Gläubigerbank und Eigentümer oder überzogene Kaufpreisvorstellungen des Eigentümers ein freihändiger Verkauf nicht selten scheitert. 8. Kaufnebenkosten im Zwangsversteigerungsverfahren Meistgebot zzgl. 4% Zinsen ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin 3,5% Grunderwerbsteuer (auf das Meistgebot) Zuschlagsgebühr Eintragungskosten beim Grundbuchamt Notar- und Grundbuchkosten Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kaufnebenkosten bei einem Erwerb aus einem Zwangsversteigerungsverfahren annähernd denen aus einem normalen Kaufvertrag entsprechen. 5