Personenfreizügigkeit Schweiz - EU

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Integrationsbüro EDA/EVD Personenfreizügigkeit Schweiz - EU Januar 2009

Personenfreizügigkeit 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen und Erfahrungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 2

Das Wichtigste in Kürze Inhalt des Abkommens: Die Arbeitsmärkte werden gegenseitig und schrittweise geöffnet Weitere Entwicklung: Die Schweiz entscheidet über Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit und damit über das gesamte Vertragspaket der Bilateralen I Bedeutung: Stabile Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaftsbeziehungen zur EU sind gerade in unsicheren Zeiten besonders wichtig 3

Personenfreizügigkeit 1. Die wichtigsten Aspekte 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen und Erfahrungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 4

Was regelt dieses Abkommen? Schweizer können in der EU einfacher Wohnsitz nehmen und arbeiten Dasselbe gilt für EU-Bürger in der Schweiz Bedingungen für Aufenthaltsbewilligung: - ein Arbeitsvertrag - oder ein selbstständiger Erwerb - oder genügend finanzielle Mittel sowie eine umfassende Krankenversicherung 5

Personenfreizügigkeit 1. Die wichtigsten Aspekte 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung und Erfahrung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 6

Bisherige Abstimmungen Bilaterale I (Mai 2000) Ja: 67.2% Beteiligung: 48.3% Ausdehnung FZA (September 2005) Ja: 56% Beteiligung: 53.8% Ja-Stimmen in % Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS) 7

Anstehender Entscheid Weiterführung nach 2009 und Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Gegen diesen Entscheid wurde das Referendum ergriffen Die Abstimmung findet am 8. Februar 2009 statt Bei einem Nein fallen auch die Bilateralen I dahin 8

Nur eine Vorlage Parlament hat Weiterführung und Ausdehnung in einer Vorlage zusammengefasst und mit grossem Mehr genehmigt (Nationalrat: 143:40, Ständerat: 35:2) Die Zusammenlegung ist verfassungskonform (Prinzip der Einheit der Materie) Begründung: Weiterführung ist ohne Ausdehnung nicht zu haben. Zusammenlegung soll Klarheit über die Konsequenzen schaffen Quelle Bild: Parlamentsdienste 9

Übergangsregelungen 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 BG/RO EU-8 EU-15 +Malta/Zypern Personenfreizügigkeit mit Beschränkungen volle Personenfreizügigkeit, aber Schutzklausel volle Personenfreizügigkeit Datum steht noch nicht fest Frist für Entscheid zur Weiterführung 10

Personenfreizügigkeit 1. Die wichtigsten Aspekte 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen und Erfahrungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 11

Bedeutung Die Personenfreizügigkeit ist zentral für Wirtschaft Arbeitsplätze bilateraler Weg 12

Wirtschaft Entsendung von Personal in die EU (z.b. für Montagearbeiten) Fachkräfte können einfacher in ganz Europa rekrutiert werden Wirtschaftsstandort bleibt attraktiv, Wachstum wird gefördert Schweiz ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen: Jeder 4. Arbeitnehmer in der Schweiz ist Ausländer Ohne Personal aus den Nachbarländern müssten viele Spitäler die Tore schliessen 13

Warum keine einseitige Zulassung? Gegen eine einseitige Zulassungsregelung (bspw. Kontingente) sprechen mehrere Gründe: grösserer administrativer Aufwand Unsicherheit bei Anstellung, weil kein Rechtsanspruch auf Aufenthaltsbewilligung besteht keine Koordination der Sozialsysteme keine gegenseitige Diplomanerkennung Schweizer verlieren gleichberechtigten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt Unflexibler Arbeitsmarkt: Der Standort Schweiz wird für Fachkräfte und Unternehmen unattraktiver 14

Arbeitsplätze Zugriff auf nötiges Personal stärkt Wettbewerbsfähigkeit der Firmen Standort wird gestärkt, Arbeitsplätze werden in der Schweiz gesichert und geschaffen Arbeitsplätze werden gesichert: Dank Personenfreizügigkeit ist das BIP um 1% gestiegen (4-5 Mrd. CHF) In den letzten 4 Jahren wurden über 250 000 Stellen geschaffen 15

Bilateraler Weg Ja zu Personenfreizügigkeit = Ja zu Bilateralen I Der privilegierte Zugang zum EU-Markt wird gesichert Der bilaterale Weg wird konsequent weitergeführt Wichtige Wirtschaftsbeziehungen: Wir verdienen jeden 3. Franken in unseren Beziehungen zur EU Der Handel CH-EU beträgt über 1 Mrd. CHF pro Tag 16

Personenfreizügigkeit 1. Die wichtigsten Aspekte 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen und Erfahrungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 17

Und wenn die Wirtschaft lahmt? Dann steigt die Arbeitslosigkeit wegen dem Wirtschaftsrückgang, nicht wegen der Personenfreizügigkeit, denn: Konjunkturabhängige Zuwanderung: Weniger Stellen, weniger ausländische Arbeitskräfte EU-Zuwanderer meist jung, mobil und gut qualifiziert: - kleineres Arbeitslosenrisiko - bereit eine Stelle im Ausland anzunehmen - hohe Rückwanderungsquote (über 50%) Bilaterale I: Gerade in unsicherer Wirtschaftslage sind stabile Rahmenbedingungen entscheidend Erfahrung: Im letzten Quartal 2008 nahm die EU-Zuwanderung wegen der Wirtschaftschwäche um fast die Hälfte ab 18

Personenfreizügigkeit 1. Die wichtigsten Aspekte 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen und Erfahrungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 19

Befürchtungen Häufige Fragen zur Personenfreizügigkeit sind: 1. Gibt es eine unkontrollierte Zuwanderung? 2. Verlieren Schweizer ihre Arbeitsplätze? 3. Droht uns Lohndumping? 4. Werden die Sozialwerke ausgenutzt? 5. Gibt es mehr Kriminalität? 20

Erfahrungen Über sechs Jahre Erfahrungen haben gezeigt: Die Befürchtungen sind nicht eingetreten. Die Zuwanderung entwickelte sich kontrolliert und gemäss den Bedürfnissen der Wirtschaft Die Arbeitslosigkeit ist konjunkturbedingt gesunken Die Flankierenden Massnahmen bewähren sich als Instrument gegen Lohndumping Die Kosten für die Sozialversicherungen liegen deutlich tiefer als erwartet Die Kriminalität ist eher leicht zurück gegangen 21

1. Gibt es eine unkontrollierte Zuwanderung? Nein, die Zuwanderung entwickelt sich erwartungsgemäss kontrolliert und nach den Bedürfnissen der Wirtschaft. Es gilt: Kommen kann nur, wer arbeitet oder genügend finanz. Mittel hat Zuwanderung wird während einer Übergangszeit beschränkt Falls nötig, würden für die Zuwanderung auch später wieder Obergrenzen eingeführt (befristete Schutzklausel) 22

2. Verlieren Schweizer ihre Arbeitsplätze? Die Arbeitslosigkeit ist konjunkturbedingt stark gesunken (2003: 4 %, 2008: 2.6%) In Berufsgruppen mit hoher Zuwanderung wurden auch mehr Schweizer angestellt, d.h. das bestehende Arbeitskräftepotenzial wird ergänzt Insgesamt kann ein verlangsamender Effekt auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit nicht ausgeschlossen werden Dank Zugriff auf nötiges Personal werden weniger Betriebe ins Ausland verlagert. Stellen werden in der Schweiz gesichert 23

2000Q1 2000Q3 2001Q1 2001Q3 2002Q1 2002Q3 2003Q1 2003Q3 2004Q1 2004Q3 2005Q1 2005Q3 2006Q1 2006Q3 2007Q1 2007Q3 2008Q1 Beschäftigung und Konjunktur Veränderungsraten geg. dem Vorjahresquartal 5.0% 4.0% 3.0% 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% -2.0% Beschäftigung (BESTA) BIP Quellen: BFS, SECO Quelle: BFS, SECO 24

3. Droht uns Lohndumping? Flankierende Massnahmen: die Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten für alle intensive Kontrollen in sensiblen Branchen, Kontrollen sollen weiter verstärkt werden (+20%) bei Verstössen wird verwarnt, gebüsst und notfalls die Firma vom Markt ausgeschlossen bei wiederholtem Missbrauch können verbindliche Mindestlöhne eingeführt werden Erfahrung: Dumping-Fälle kommen vor. Die Mehrheit hält die Lohnstandards aber ein. 25

4. Werden die Sozialwerke ausgenutzt? Die Mehrbelastung fiel deutlich tiefer aus als erwartet. Ansprüche sind klar geregelt: nur wer Beiträge bezahlt hat, erhält Arbeitslosengeld nicht jeder kann Sozialhilfe beziehen, z.b. Studenten, Grenzgänger, Selbstständige, Stellensuchende nicht EU-Bürger bezahlten proportional bisher mehr AHV/IV- Beiträge (19%) als sie Leistungen beziehen (15%) Erfahrung: Unsere Kassen haben profitiert. Das Verhältnis von Aktiven und Rentner wurde verbessert. 26

IV-Bezüger nach Nationalität 20% Jahresentwicklung Jahresentwicklung der Anzahl der Anzahl IV-Bezüger pro pro Nationalität 15% 10% 5% 0% 2001/2002 2002/2003 2003/2004 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008-5% Schweizer EU-25Schweizer EU-25 Andere Andere Länder Länder Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV 27

5. Gibt es mehr Kriminalität? Die Personenfreizügigkeit führt nicht zu mehr Kriminalität. Ein Zusammenhang ist nicht ersichtlich: Die Personenfreizügigkeit regelt die legale Zuwanderung Probleme mit illegaler Zuwanderung (z.b. in Italien) hat nichts mit der Personenfreizügigkeit zu tun Seit 2002 ist der Ausländeranteil an der Kriminalität eher leicht zurück gegangen Die Erfahrungen in einzelnen Kantonen (GE, ZH) zeigen: Die Kriminalitätsquote der EU-Bürgern ist mit derjenigen der Schweizer vergleichbar 28

Personenfreizügigkeit 1. Die wichtigsten Aspekte 2. Was regelt dieses Abkommen? 3. Anstehender Entscheid 4. Bedeutung 5. Und wenn die Wirtschaft lahmt? 6. Befürchtungen und Erfahrungen 7. Was, wenn wir Nein sagen? 29

Was, wenn wir Nein sagen? Nein zur Weiterführung und Ausdehnung: Ohne Personenfreizügigkeit verliert die Schweiz einen wichtigen Standortfaktor: den offenen Arbeitsmarkt. Alle Bilateralen I werden automatisch gekündigt. Die Schweiz verliert den Zugang zum EU-Markt weitgehend 30

Ohne Bilaterale I verliert die Schweiz ihren gleichberechtigten Zugang zum EU-Markt ist die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Firmen geschwächt riskieren wir, dass Betriebe ins Ausland abwandern und Arbeitsplätze verloren gehen ist der europapolitische Ansatz, der «bilaterale Weg», in Frage gestellt 31

Die 7 Abkommen der Bilateralen I 1. Personenfreizügigkeit 2. Technische Handelshemmnisse 3. Öffentliches Beschaffungswesen 4. Landwirtschaft 5. Landverkehr 6. Luftverkehr 7. Forschung 32

Weitere Informationen www.personenfreizuegigkeit.admin.ch www.libre-circulation.admin.ch www.libera-circolazione.admin.ch www.libra-circulaziun.admin.ch 33