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1 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Direktion für europäische Angelegenheiten DEA Personenfreizügigkeit Schweiz EU Januar 2018

2 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 1.1 Karte der Personenfreizügigkeit 1.2 Abstimmungen mit FZA-Bezug 1.3 Guillotine-Klausel 2. Was regelt das FZA? 3. Bedeutung des FZA 4. Umsetzung von Art. 121a BV 2

3 1. Das Wichtigste in Kürze Inhalt des Freizügigkeitsabkommens (FZA): Die Arbeitsmärkte werden gegenseitig und schrittweise geöffnet. Unterzeichnung: 21. Juni 1999 (im Rahmen der Bilateralen I) Inkrafttreten: 1. Juni 2002 Bedeutung: Zentraler Pfeiler der Wirtschaftsbeziehungen CH EU 3

4 1.1 Karte der Personenfreizügigkeit EWR 4

5 1.2 Abstimmungen mit FZA-Bezug (1) Bilaterale I (2000) Ja: 67,2%, Beteiligung: 48,3% Ja FZA-Ausdehnung auf EU-10 (2005) Ja: 56,0%, Beteiligung: 53,8% Nein FZA-Weiterführung und Ausdehnung auf BG/RO (2009) Ja: 59,6%, Beteiligung: 50,9% Quelle: BFS 5

6 1.2 Abstimmungen mit FZA-Bezug (2) Initiative «Gegen Masseneinwanderung» (2014) Ja: 50,3%, Beteiligung: 56,6% Ja Nein «Ecopop»-Initiative (2014) Nein: 74,1%, Beteiligung: 49,4% Quelle: BFS 6

7 1.3 Guillotine-Klausel Parallelismus: Das FZA ist Teil der Bilateralen I sieben Abkommen, die parallel verhandelt, unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurden Bilaterale I: FZA, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung Die Abkommen wurden rechtlich mit einer «Guillotine-Klausel» verknüpft, wonach die sieben Abkommen ausser Kraft gesetzt werden, sofern eines der Abkommen gekündigt wird Fazit: Bei einer Kündigung des FZA würden auch alle anderen Abkommen der Bilateralen I innerhalb von sechs Monaten hinfällig 7

8 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt das FZA? 2.1 Wahl Arbeitsplatz/Aufenthalt 2.2 Koordinierung der Sozialversicherungssysteme 2.3 Diplomanerkennung 2.4 Dienstleistungserbringung 2.5 Übergangsregelungen 2.6 Flankierende Massnahmen (FlaM) 3. Bedeutung des FZA 4. Umsetzung von Art. 121a BV 8

9 2.1 Wahl Arbeitsplatz/Aufenthalt Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes: Schweizer können in der EU einfacher arbeiten. Dasselbe gilt für EU-Bürger in der Schweiz Aufenthaltsorts: Schweizer können in der EU einfacher Wohnsitz nehmen. Dasselbe gilt für EU-Bürger in der Schweiz Bedingungen für Aufenthaltsbewilligung Gültiger Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder selbstständiger Erwerb oder genügend finanzielle Mittel und umfassende Krankenversicherung 9

10 2.2 Koordinierung der Sozialversicherungssysteme Nationale Sozialversicherungssysteme nicht vereinheitlicht oder harmonisiert, sondern koordiniert Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden Sicherstellung, dass niemand Versicherungsansprüche verliert, wenn er in einem anderen Staat arbeitet Fünf Grundregeln Festlegung massgeblicher Rechtsvorschriften und Zahlung von Beiträgen Gleichbehandlungsgebot Leistungsexport Anrechnung von ausländischen Versicherungszeiten Grundsatz der Kooperation 10

11 2.3 Diplomanerkennung Inhalt Teilnahme am europäischen System der Diplomanerkennung Auch Personen aus Drittstaaten können ihr Diplom in der Schweiz anerkennen lassen Geltungsbereich Reglementierte Berufe, die aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften nur mit einer bestimmten Berufsqualifikation im Aufnahmestaat ausgeübt werden dürfen 11

12 2.4 Dienstleistungserbringung Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für Selbständigerwerbende und Arbeitnehmende für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr Arbeitnehmende bleiben dem Arbeitsvertrag im Herkunftsland unterstellt Aber: In der Schweiz geltende Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden (Entsendegesetz im Rahmen der Flankierenden Massnahmen) Ziel: Schutz vor Missbräuchen! 12

13 2.5 Übergangsregelungen EU-17 EU-8 BG/RO KRO Personenfreizügigkeit mit Beschränkungen Volle Personenfreizügigkeit, aber Ventilklausel möglich Anrufung der Ventilklausel für Aufenthaltsbewilligungen B Volle Personenfreizügigkeit 13

14 2.5.1 Personenfreizügigkeit mit Beschränkungen Anwendbares Recht während der Übergangsperiode Kontingente Inländervorrang Vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen Geltungsbereich dieser Übergangsperiode Kroatien: Anwendung bis maximal

15 2.5.2 Volle Personenfreizügigkeit, aber Ventilklausel möglich Anwendbares Recht während der Übergangsperiode Sind die quantitativen Bedingungen erfüllt, hat die Schweiz die Möglichkeit, für eine befristete Zeit wieder Kontingente einzuführen Geltungsbereich der Ventilklausel Bulgarien/Rumänien: Anrufung der Ventilklausel seit während eines Jahres Erneute Anwendung bis möglich Bis am sind die neu zu vergebenden Aufenthaltsbewilligungen B für Erwerbstätige kontingentiert Kroatien: Mögliche Anwendung nach Ablauf der Übergangsphase mit Beschränkungen bis maximal

16 2.6 Flankierende Massnahmen (FlaM) Inhalt Schutz vor missbräuchlicher Unterschreitung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz FlaM umfassen U. a. Voranmeldepflicht, erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), Normalarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen, Sanktionsmöglichkeit bei Verstössen Umsetzung Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen bei rund Unternehmungen und Personen (2016) durch tripartite und paritätische Kommissionen 16

17 2.6.1 Chronologie 1. Juni 2004: Inkrafttreten 1. April 2006: Verbesserung der Wirksamkeit und des Vollzugs von FlaM sowie des Arbeitnehmerschutzes (FZA-Ausdehnung auf EU-10) 1. Juni 2010: Verbesserung des Vollzugs von FlaM (FZA-Ausdehnung auf Bulgarien/Rumänien) 1. Januar 2013: Verbesserung der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit, Sanktionierung von Verstössen gegen minimale Lohn-/Arbeitsbedingungen 1. April 2017: Anhebung der Obergrenze der Sanktionen von 5000 CHF auf CHF, befristete Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen 17

18 2.6.2 Etappen der Arbeitsmarkteröffnung und Stärkung der FlaM Inkrafttreten FZA (EU15) Inkrafttreten Protokoll I (EU8, Zypern und Malta) Inkrafttreten Protokoll II (EU2) MEI Inkrafttreten Protokoll III (Kroatien) FlaM I FlaM II FlaM III FlaM IV Entsendegesetz Möglichkeit zur Einführung von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen Erleichterte AVE von GAV Mehr Inspektoren Verschärfung Sanktionen Mehr Inspektoren Verschärfung Sanktionen Kautionssystem Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit Solidarhaftung FlaM V Verschärfung Sanktionen Regelung zur Verlängerung NAV Legende: NAV = Normalarbeitsvertrag GAV = Gesamtarbeitsvertrag AVE = Allgemeinverbindlicherklärung Nettozuwanderung EU/EFTA Quelle: SEM (ZEMIS) 18

19 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt das FZA? 3. Bedeutung des FZA 3.1 Zuwanderung 3.2 Schweizer Arbeitsmarkt 3.3 Schweizer Wirtschaft 3.4 Wohnungsmarkt 3.5 Infrastruktur 3.6 Sozialversicherungen und Sozialhilfe 4. Umsetzung von Art. 121a BV 19

20 3.1. Zuwanderung Wanderungssaldo nach Staatsangehörigkeit, ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung, in Tausend Wanderungssaldo total EU-28/EFTA Drittstaaten PERSONENFREIZÜGIGKEIT Quelle: SEM (ZEMIS) 20

21 3.1.1 Migration & Bevölkerungswachstum Relative Bedeutung der Komponenten des Bevölkerungswachstums, , Wert für 2016 provisorisch 2.00% 1.50% Inkrafttreten FZA Geburtenüberschuss Wanderungssaldo Bevölkerungswachstum 1.00% 0.50% 0.00% -0.50% -1.00% Bevölkerungsstand 1972: 6.3 Mio 2002: 7.3 Mio 2016: 8.4 Mio Ständige Wohnbevölkerung, jeweils per Ende Jahr Quelle: BFS (ESPOP, STATPOP) 21

22 3.1.2 Herkunftsregionen EU-Nettomigration nach Staatsangehörigkeit, ständige und nicht ständige Wohnbevölkerung, Inkrafttreten FZA EU15 Inkrafttreten Protokoll I EU8, Zypern & Malta Inkrafttreten Protokoll II EU2 Nord-/Westeuropa Südeuropa EU8 EU Übergangsphase EU17/EFTA Übergangsphase EU8 Übergangsphase EU2 Quelle: SEM (ZEMIS) 22

23 3.1.3 Herkunftsländer Wanderungssaldo nach Staatsangehörigkeit, ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung TOTAL: Drittstaaten: EU2: EU8: Osteuropa: EU/EFTA: % Italien: übrige Länder EU-Süd: Frankreich: Deutschland: übrige Länder EU-Nord/West: Restl. Nord-/Westeuropa: Südeuropa: 3,6 40% Nord-/Westeuropa: 31% Quelle: SEM (ZEMIS) 23

24 3.2. Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung im internationalen Vergleich Bruttoinlandprodukt, real, durchschnittliches jährliches Wachstum 3.0% 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% 2.3% 1.8% 2.2% % 1.3% 0.8% 3.0% 2.0% 1.0% 0.0% -1.0% 1.2% 0.5% 0.6% 0.6% 1.0% -0.8% Erwerbstätigkeit, durchschnittliches jährliches Wachstum % 1.4% 1.5% 0.9% 1.1% 1.1% 1.5% 0.4% 0.6% 0.8% 0.8% 0.5% 0.5% 0.0% 0.2% -0.5% -0.5% -0.3% Quelle: Eurostat 24

25 3.2.1 Erwerbsbeteiligung Erwerbsquote nach Altersgruppe und Nationalität, , Jahresdurchschnittswerte Jährige Jährige Jährige Jährige Schweizer/innen Ausländer/innen Total Altersklasse Quelle: SAKE 25

26 3.2.2 Erwerbslosigkeit Erwerbslosenquote ILO nach Altersgruppe und Nationalität, , Jahresdurchschnittswerte Jährige Jährige Jährige Jährige 16% 14% 12% 10% 8% 6% 4% 2% 0% Schweizer/innen Ausländer/innen Total Altersklasse Quelle: SAKE 26

27 3.2.3 Qualifikationsstruktur von Zuwanderern vor und nach Inkrafttreten des FZA Qualifikationsstruktur nach Staatsangehörigkeit und Zuwanderungszeitpunkt, erwerbstätige ausländische Bevölkerung, im 2. Quartal 2016 Zum Vergleich: Qualifikationsstruktur Schweizer/innen, Erwerbstätige im 2. Quartal % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 27% 16% 42% 57% 30% 42% 31% 27% 43% 42% 16% 27% vor Juni 2002 ab Juni 2002 vor Juni 2002 ab Juni % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 40% 50% 10% Schweizer/innen EU27/EFTA Drittstaaten Tertiärstufe Sekundarstufe II Sekundarstufe I Quelle: BFS/SAKE 27

28 3.2.4 Lohnentwicklung Langfristige Lohnentwicklung, nominal und real Durchschn. jährliches Wachstum des Medianlohnes* nach Ausbildungsniveau, % 1.2% 1.0% 1.4% 1.2% Reallöhne Nominallöhne Universitäre Hochschule (UNI, ETH) 0.50%** Fachhochschule (FH), PH 0.50% Abgeschlossene Berufsausbildung 0.90% Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.10% 0.8% 0.6% 0.9% *) Der Medianlohn bezeichnet das mittlere Einkommen, wovon die Anzahl Haushalte mit tieferem bzw. höherem Einkommen gleich gross ist. 0.4% 0.2% 0.3% **) Ein Lohnwachstum von 0.5% bedeutet eine Steigerung von 200 CHF bei einem durchschnittlichen Einkommen von CHF pro Jahr. 0.0% Quelle: BFS (Schweizerischer Lohnindex) 28

29 3.3 Schweizer Wirtschaft 29

30 3.3.1 Schweizer Wirtschaft Europäischer Arbeitsmarkt bietet breites Qualifikationsangebot und Vorteil kultureller und geografischer Nähe Beschäftigung von Schweizer Personal und Personalrekrutierung in EU- Staaten Mittel- bis langfristige Bedeutungszunahme ausländischer Arbeitskräfte (Demografie) Überdurchschnittliches Wachstum der Schweizer Wirtschaft (Vergleich Industrieländer) seit FZA-Einführung Positive Effekte auf Binnenwirtschaft: Schweiz kam besser durch Krise Quelle: BR-Bericht über Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz

31 3.4 Wohnungsmarkt Situation Steigende Nachfrage nach Wohnraum wegen Bevölkerungswachstum (infolge Zuwanderung), Abnahme der Haushaltsgrössen bei steigendem Flächenverbrauch, günstige wirtschaftliche Entwicklung, Vorliebe für Wohnen im urbanen Umfeld Höhere Bautätigkeit wegen steigender Nachfrage Personenfreizügigkeit ist nur einer von vielen Gründen für gestiegene Nachfrage nach Wohnraum Massnahmen Revision des Mietrechts und Raumplanungsgesetz, Transparenz bei Mieterwechsel Änderung der Wohnraumförderungsverordnung (z.b. zugunsten des gemeinnützigen Wohnens) Quelle: BR-Bericht über Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz

32 3.5 Infrastruktur Situation Zunahme der Verkehrsbelastung und Kapazitätsengpässe bei Schienenund Strassenverkehr durch gestiegene Nachfrage Erwartete Zunahme des Schienen- und Strassenverkehrs in den nächsten Jahren. Einflussfaktoren: Bevölkerungswachstum und Zuwanderung, allg. Mobilitätsverhalten, Raumpolitik Massnahmen Strategisches Entwicklungsprogramm (STEP), Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF), Planung zur Engpassbeseitigung (PEB) Quelle: BR-Bericht über Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz

33 3.6 Sozialversicherungen und Sozialhilfe Umlageergebnis der AHV mit und ohne Beiträge der EU/EFTA- Staatsangehörigen, in Millionen Franken Umlageergebnis effektiv Umlageergebnis ohne EU/EFTA ab Die 1. Säule profitiert von der Zuwanderung von Arbeitskräften aus den EU/EFTA-Mitgliedstaaten Ohne Zuwanderung wäre das Umlageergebnis der AHV (mehr Leistungsbezüge als Beiträge) bereits 2009 negativ geworden (in Mio. CHF) Quelle: BSV, Wanderungssaldo BFS 33

34 3.6.1 Beiträge und Bezüge der 1. Säule Anteil der EU/EFTA-Staatsangehörigen in Bezug auf Beiträge und Hauptleistungen der 1. Säule Sozialleistungen Total 15.1% EO 14.1% EL 10.0% IV Renten+EM 14.5% Renten AHV 15.8% Beitragspflichtige AHV/IV- Einkommen (Beiträge) 25.3% Quelle: BSV Auswertung aufgrund der aktuellsten verfügbaren Daten [AHV-Einkommen 2014 (alle beitragspflichtigen Einkommen), EO 2015, EL 2016, Eingliederungsmassnahmen IV 2016, AHV und IV Renten 2016]. 34

35 3.6.2 Arbeitslosenversicherung Anteile an Einnahmen der ALV und Ausgaben für ALE nach Nationalitätengruppen, inkl. Retrozessionen und Rückerstattungen, 2015 Schweiz EU/EFTA Drittstaaten ALV-Einzahlungen 70.4% 24.0% 5.6% ALV-Leistungsbezüge 54.9% 30.1% 14.9% Verhältnis Einzahlungen/Bezüge Anmerkung: Die Retrozessionszahlungen für Kurzaufenthalter wurden nicht berücksichtigt. Insgesamt beliefen sich die Einnahmen der ALV aus Lohnbeiträgen gemäss AHV-Statistik auf 6.6 Mia Franken. Für ALE wurden 4.5 Mrd. CHF ausgegeben. ALV: Leistungsbezüge durch EU/EFTA-Staatsangehörige in saisonalen Branchen nahmen wegen FZA-Anspruchsregelungen zu Quelle: BSV (Individuelle Konten der AHV), SECO 35

36 Inhalt 1. Das Wichtigste in Kürze 2. Was regelt das FZA? 3. Bedeutung des FZA 4. Umsetzung von Art.121a BV 4.1 Initiative «Gegen Masseneinwanderung» 4.2. Etappen zur Umsetzung der MEI 4.3 Gesetzesänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV 36

37 4.1 Initiative «Gegen Masseneinwanderung» Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) am mit 50,3% Ja-Stimmen und Mehrheit der Stände Kernelemente gemäss dem neuen Art. 121a BV: 1. Schweiz steuert Zuwanderung eigenständig 2. a) Begrenzung der Anzahl Aufenthaltsbewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente b) Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden 3. a) Jährliche Höchstzahlen und Kontingente auf gesamtwirtschaftliche Interessen der Schweiz ausrichten b) Berücksichtigung Inländervorrang 4. Keine völkerrechtlichen Verträge, die gegen den Artikel verstossen 5. Gesetz regelt Einzelheiten 37

38 4.2 Etappen zur Umsetzung der MEI 1. Annahme Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» 2. Verabschiedung der Revision des AuG zur Umsetzung von Art. 121a BV durch das Parlament 3. Verabschiedung der Verordnungsanpassungen durch den Bundesrat 4. Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und Verordnungsanpassungen

39 4.3 Gesetzesänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV Gesetzesänderungen zur Umsetzung von Art. 121a BV sind konform mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen Schweiz EU (FZA) Die Verordnungsanpassungen treten zusammen mit den am 16. Dezember 2016 beschlossenen Gesetzesänderungen am 1. Juli 2018 in Kraft Stellenmeldepflicht Stellenmeldepflicht für Berufsarten, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote mind. 8% (ab ) bzw. 5% (ab ) beträgt Die Informationen über die gemeldeten Stellen sollen während fünf Arbeitstagen nur bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öav) gemeldeten Stellensuchenden zugänglich sein öav übermittelt innert drei Arbeitstagen passende Dossiers an die Arbeitgebenden; Einladung der Stellensuchenden zu einem Bewerbungsgespräch oder Eignungsabklärung 39

40 Weitere Informationen Personenfreizügigkeit Schweizerische Europapolitik Publikationen 40

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