Das Approbationsstudium Anforderungen an die wissenschaftliche und praktische Qualifizierung

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Ziele des Approbationsstudiums Wissenschaftlich und praktisch qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten befähigt zu eigenverantwortlicher und selbstständiger psychotherapeutischer Tätigkeit zu Weiterbildung und ständiger Fortbildung Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung Konkretisiert in kompetenzbasierten Ausbildungszielen

Approbation am Ende des Studiums Abschließendes Staatsexamen zur Sicherung einer bundeseinheitlichen Qualität Qualifikation auf EQR-7-Niveau (Master/Diplom) Weiterbildung (Patientenbehandlung unter Anleitung und Supervision) Kammerangehörigkeit (Berufsrechte und -pflichten) Approbation Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Approbationsordnung Das Approbationsstudium Kompetenzprofil Psychotherapie Inhaltliche und strukturelle Mindestanforderungen für die Vermittlung des Kompetenzprofils Psychotherapie Flexibilität für inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung der Studiengänge durch die Hochschulen und individuelle Schwerpunkte

Rahmen für Ausgestaltung durch die Hochschule 1. Studienabschnitt mind. 6 Semester 2. Studienabschnitt mind. 5 Semester Staatsexamen Offen für Staatsexamensstudiengänge oder Bachelor-/ Master-Systematik Quereinstiege in den 2. Studienabschnitt möglich Anrechnung von Hochschulprüfungen für das Staatsexamen nach landesrechtlichen Vorgaben Freie akademische Bezeichnungen der Studiengänge

Kompetenzprofil Psychotherapie Kompetenzebenen Faktenwissen Deskriptives Wissen (Fakten, Tatsachen) nennen und beschreiben Handlungswissen Sachverhalte und Zusammenhänge erklären, in den klinischwissenschaftlichen Kontext einordnen und datenbasiert bewerten Handlungskompetenz a) Unter Anleitung selbst durchführen und demonstrieren b) Selbstständig und situationsadäquat in Kenntnis der Konsequenzen durchführen

Kompetenzprofil Psychotherapie Kompetenzbereiche A. Verhalten und Erleben B. Störungslehre C. Diagnostik und Begutachtung D. Kuration, Prävention und Rehabilitation E. Wissenschaftliches Arbeiten F. Psychotherapeutische Haltung, Ethik und Selbstreflexion G. Recht

Kompetenzprofil Psychotherapie Nach dem 1. Studienabschnitt Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse der Grundlagen des Verhaltens und Erlebens einschließlich der biologischen und sozialen Bedingtheit sowie medizinischer Implikationen haben Grundkenntnisse der Diagnostik und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und kennen wissenschaftliche Methoden zu ihrer Erforschung haben grundlegende Fertigkeiten, altersgerecht und in professioneller Beziehungsgestaltung zu kommunizieren

Kompetenzprofil Psychotherapie Nach dem 2. Studienabschnitt Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein vertieftes Faktenwissen zu psychischen Erkrankungen, ihrer Entstehung, ihrem Verlauf und ihrer Behandlung kennen die Versorgungsstrukturen einschließlich ihrer sozialrechtlichen und sozialmedizinischen Grundlagen sowie den berufsrechtlichen Rahmen und die berufsethischen Aspekte der heilkundlichen psychotherapeutischen Tätigkeit haben grundlegende Handlungskompetenzen zur Diagnostik von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Kompetenzprofil Psychotherapie Nach dem 2. Studienabschnitt (Fortsetzung) Absolventinnen und Absolventen können Behandlungsmöglichkeiten in psychotherapeutischen, ärztlichen, sozial-/pädagogischen und anderen Settings einschätzen und entsprechend beraten können wissenschaftliche Arbeiten kritisch rezipieren, planen, durchführen, auswerten, dokumentieren und vermitteln und damit neue und komplexe Aufgabenstellungen bewältigen können psychotherapeutische Interventionen unter Supervision und Anleitung durchführen

Praktische Qualifizierung I 1. Studienabschnitt mind. 6 Semester 2. Studienabschnitt mind. 5 Semester Staatsexamen Externe Praktika Praxissemester Externe Praktika und Praxissemester (mindestens 3-monatige klinische Ausbildung in Einrichtungen der Psychiatrie) In das Studium integrierte praktische Übungen und Seminare Selbstreflexion

Praktische Übungen und Seminare Versorgungsbezogener Kompetenzerwerb in integrierten, patientenorientierten Lehrveranstaltungen Analyse von Fallvignetten, Videobeispielen und Rollenspielen zum Patientenverhalten Übungen zu verschiedenen therapeutischen Techniken, Methoden und Verfahren begleitete Behandlungsverläufe in verschiedenen therapeutischen Verfahren Teilnahme an Erstgesprächen und diagnostischen Sitzungen Fallseminare mit Übernahme psychotherapeutischer Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht

Externe Praktika 1. Studienabschnitt mind. 6 Semester 2. Studienabschnitt mind. 5 Semester Staatsexamen Bearbeitung praktischer Aufgaben unter Anleitung und Aufsicht von Psychotherapeuten In unterschiedlichen Einrichtungen bzw. Fachabteilungen mit psychotherapeutischen Anwendungsbereichen: ambulante Versorgung stationäre Psychotherapie/Psychosomatik/Psychiatrie Andere: Beratung, Jugendhilfe, Gemeindepsychiatrie Umfang: insgesamt mindestens drei Monate

Praxissemester 1. Studienabschnitt mind. 6 Semester 2. Studienabschnitt mind. 5 Semester Staatsexamen Curricular gestufte praktische Aufgaben unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Weiterbildung vor Ablegen des psychotherapeutischen Staatsexamens in Vollzeit (ggf. Teilzeit) In Ambulanzen und Einrichtungen (stationäre Psychotherapie/Psychosomatik/Psychiatrie) mit psychotherapeutischen Anwendungsbereichen Dauer: 6 bis 9 Monate

Selbstreflexion Durch Lehrpersonal mit entsprechender psychotherapeutischer Fachkompetenz Insbesondere auch zur Begleitung des Praxissemesters Externe Anbieter möglich Bei Umsetzung dürfen keine prüfungsbedingten Abhängigkeiten entstehen

Wissenschaftliche Qualifizierung Kompetenzbasierte Ausbildungsziele Beurteilung aktueller Forschungsbefunde und deren handlungsrelevante Anwendung bei der Befunderhebung und im heilkundlichen Kontext Wissenschaftliches Arbeiten kritisch rezipieren, planen, durchführen, auswerten, dokumentieren und vermitteln (EQR 7)

Strukturanforderungen für die wissenschaftliche Qualifikation Hochschulen verfügen selbst oder in Kooperation mit anderen Hochschulen über Infrastruktur für Psychotherapieforschung und Qualifizierungsmöglichkeiten einschließlich dem Promotionsrecht Hochschulambulanzen für die Versorgung in mindestens zwei anerkannten Verfahren, den jeweiligen Altersschwerpunkten und dem entsprechenden Personal Prüfung und Bewertung von psychotherapeutischen Verfahren und Methoden durch Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie

Klärungsfragen Kapazitätsplanung und steuerung Studienplätze (einschließlich Praktika und Praxissemester) Anforderungen bei Realisierung in Bachelor-/Master- Systematik Steuerung der Zugänge und Übergänge zwischen Studienabschnitten Berufsprofile von Absolventinnen und Absolventen mit und ohne Approbation

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Umstellung auf eine neue Struktur, in der andere akademische Heilberufe schon lange heimisch sind