Anlage zu Ziffer 07 der TAB 2007 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Inhalt Inhalt... 1 1 Zählerplätze für Direktmessung... 1 2 Umstellung der Messeinrichtung von Wechsel- auf Drehstrom... 2 3 Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden... 2 4 Reihenfolge der Zählerplätze... 2 5 Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden... 3 6 Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung)... 4 7 Trenn- und Prüfklemme für Wandlermessung... 5 8 Messleitungen für die Wandlermessung... 7 9 Wandlerfeld in einer Niederspannungshauptverteilung... 7 10 Weitergabe von Schalt- und Mengenimpulsen... 7 Diese Anlage beinhaltet Hinweise zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz. 1 Zählerplätze für Direktmessung Laut der VDE-AR-N 4101 sind folgende Typen von Zählerplätzen zugelassen: 3-Punkt-Befestigung nach DIN 43870 Integrierte Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung (BKE-I) nach DIN VDE 0603-5 Die Entscheidung, welcher Zählerplatz in der Kundenanlage installiert wird, obliegt dem Anschlussnehmer. Der NB empfiehlt bei Sanierung von Bestandsanlagen die Verwendung von Zählerplätzen mit 3-Punkt-Befestigung. Werden in Neuanlagen steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschaltet, ist grundsätzlich ein Feld mit 3-Punkt- Befestigung für ein Tarifsteuergerät (TSG) einschließlich Überstrom-Schutzeinrichtung für das TSG vorzusehen. Im Einfamilienhaus besteht bei der 3-Punkt-Befestigung die Möglichkeit, auf der Messeinrichtung ein Huckepack-TSG zu montieren. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Überstrom-Schutzeinrichtung für das TSG im unteren Anschlussraum vorhanden ist. Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E mit einer Bemessungsstromstärke von 35 A erfüllen die in der TAB 2007 Abschnitt 6.2.3 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sowie höhere Bemessungsströme bei Gewerbeanwendungen sind nach Absprache mit dem NB möglich. Seite 1 von 10
2 Umstellung der Messeinrichtung von Wechsel- auf Drehstrom Die Zählerverdrahtung und die erforderlichen SH-Schalter sind nachzurüsten. Bei der 3-Punkt-Befestigung sind die vom Zählerfeld zum oberen Anschlussraum abgehenden drei braunen Adern (L1 / L2 / L3) sind mit einer Klemme zusammenzufassen und wechselstromseitig an die Messeinrichtung anzuschließen. Eine Überbrückung von L1 / L2 / L3 an der Hauptleitungsabzweigklemme im oberen Anschlussraum ist nicht zulässig. Ein vollständiger Berührungsschutz ist zu gewährleisten! 3 Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden Die Kennzeichnung der Kundenanlage an den Zählerplätzen ist auf die räumliche Lage (keine Kundennamen verwenden) zu beziehen. Bei bis zu 5 Wohnungen je Stockwerk sind die Bezeichnungen links, mitte-links, mitte, mitte-rechts und rechts zu verwenden. Bei mehr als 5 Wohnungen erfolgt die Kennzeichnung mit fortlaufender Nummerierung links beginnend (z. B. 1. OG. Whg. 8). Beispiele für die Anordnung und Kennzeichnung der Zählerplätze sind den Abbildungen 1 7.1 bis 7.2 zu entnehmen. 4 Reihenfolge der Zählerplätze Abbildung 7.1: Einstöckige Zähleranordnung mit Haus-Allgemein Verteilung Abbildung 7.2: Zweistöckige Zähleranordnung mit Haus-Allgemein Verteilung 1 Die Abbildungen (und Tabellen) sollen durch die gewählte Nummerierung die Zuordnung zu der Ziffer 7 der TAB signalisieren. Seite 2 von 10
5 Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden Die Kennzeichnung der Zählerplätze in Wohngebäuden ist auf die räumliche Lage (keine Kundennamen verwenden) zu beziehen. Bei bis zu 5 Wohnungen je Stockwerk sind die Bezeichnungen links, mitte-links, mitte, mitte-rechts und rechts zu verwenden. Bei mehr als 5 Wohnungen erfolgt die Kennzeichnung mit fortlaufender Nummerierung links beginnend (z. B. 1. OG. Whg. 8). Die Übereinstimmung der Kennzeichnung am Zählerplatz mit der tatsächlichen Wohnung ist für die ordnungsgemäße Abrechnung der Anschlussnutzer von großer Bedeutung. Die Kennzeichnung der Wohnungslage erfolgt vom Erdgeschoss aufsteigend nach folgender Vorgehensweise: 1. Standort festlegen Erdgeschoss weitere Geschosse Hauseingang letzter Treppenabsatz (vom unteren Stockwerk kommend) 2. gedankliche Achse festlegen In Blickrichtung ist eine gedankliche Achse durch das Stockwerk zu legen 3. Wohnungen je Stockwerk bezeichnen Die Kennzeichnung der Wohnungen erfolgt immer von der Achse aus links beginnend im Uhrzeigersinn (siehe Abbildungen 7.5 und 7.6) EG m. gedankliche Achse EG m.li. EG m.re. EG li. EG re. Eingang Standort Abbildung 7.3: Beispiel für die Zählerbezeichnung im Wohnungsbau Erdgeschoss Seite 3 von 10
1.OG m.li. gedankliche Achse 1.OG li. 1.OG m. Standort 1.OG re. 1.OG m.re. Abbildung 7.4: Beispiel für die Zählerbezeichnung im Wohnungsbau Obergeschoss Für die richtige Kennzeichnung der Zählerplätze sowie die Übereinstimmung der Kennzeichnung mit der tatsächlichen Wohnung ist das ausführende Installationsunternehmen verantwortlich. 6 Zählerplätze für halbindirekte Messung (Wandlermessung) Entsprechend VDE-AR-N 4101 sind Wandlermessungen für Letztverbraucher bei einem zu erwartendem Betriebsstrom von mehr als 63 A erforderlich. Des Weiteren hat der Errichter der Kundenanlage zu unterscheiden, ob bei der Betriebsweise ein Dauer- bzw. Aussetzbetrieb vorliegt. Ein Dauerbetrieb liegt in der Regel bei PV-Anlagen, E-Ladesäulen und bestimmten Gewerbeanlagen (z.b. Backshop) vor. Bei Dauerbetrieb ist schon bei einem Bemessungsstrom des SH- Schalters > 50 A (siehe Abbildung 7.6) eine Wandlermessung erforderlich. Bis zu 100 A kann eine Kleinwandlermessung eingesetzt werden. Abbildung 7.5: Grenze zwischen Direkt- und Wandlermessung Seite 4 von 10
Die Messwandler für den VBEW-Wandlerschrank werden inklusive Kupferschienen vom Messstellenbetreiber bereitgestellt und bleiben in dessen Eigentum. Die Messwandler für den Kleinwandlerschrank werden ohne Kupferschienen bereitgestellt. Sie sind vom Elektroinstallationsunternehmen im Wandlerfeld einzubauen. Die Bereitstellung der Messwandler ist rechtzeitig beim NB Online über das Inbetriebnahmeportal zu beantragen. Beim Einbau der Messwandler ist darauf zu achten, dass die sekundärseitigen Kurzschlussbrücken zwischen den Klemmen S1 und S2 (alt k und l ) nicht entfernt werden. Die Messwandler sind so anzuschließen, dass der Zugang auf k und der Abgang auf l erfolgt. Die Leitungen des Spannungspfades sind abzusichern. Kleinwandlerschränke können bis zu einem Bemessungsstrom von 100 A eingesetzt werden. Der Aufbau erfolgt wie in Abbildung 7.6 beschrieben. (1) Die Schrankhöhe beträgt 1.100 mm (entsprechend E DIN VDE 603-8 Bild 2) (2) Unterer Anschlussraum mit 5-poligem Sammelschienensystem (3) NH-Vorsicherung plombierbar (4) Laienbedienbarer Trennschalter (5) Kleinwandler 125 / 5 A (stellt der NB zur Verfügung) (6) Absicherung des Spannungspfads (3 Leitungsschutzschalten 10 A / 25 ka) (7) Trenn- und Prüfklemmen für Wandlermessungen (Wandlerprüfklemme) nach Abschnitt 7 dieser Anlage zur TAB (8) Messleitungen nach Abschnitt 8 dieser Anlage zur TAB (9) Zählerplatz nur mit 3-Punkt-Befestigung (derzeit sind keine ehz mit registrierender Leistungsmessung [Jahresverbrauch > 100.000 kwh] verfügbar) Abbildung 7.6: Aufbau Kleinwandlerschrank bis 100 A 7 Trenn- und Prüfklemmen für Wandlermessungen Als Prüf- und Trennklemmen für den Einbau im Wandlermessschrank sind Reihenklemmen für Montage auf Hutschiene nach DIN EN 50022, in der Ausführung als Schraub- bzw. Zugfederklemme, zugelassen. Die Klemmen haben den Anforderungen für Stromwandler-Sekundärstromkreise zu entsprechen. Sie besitzen beidseitig Hilfsanschlüsse für feste und schaltbare Brücken sowie fingerberührsichere 4 mm Ø Prüfbuchsen. Die Schaltverbindung hat elektrisch sicher zu erfolgen und das zweifelsfreie Erkennen des Schaltzustands ist sicherzustellen. Weitere technische Anforderungen sind: Belastungsstrom maximal 30 A Querschnittsbereich der Klemme 1,5 4 mm² Bemessungsspannung 500 V Bemessungsstoßspannung 6 kv Der Aufbau der Prüf- und Trennklemme hat den Abbildungen 7.7 und 7.8 zu entsprechen. Seite 5 von 10
Abbildung 7.7: Aufbau der Prüf- und Trennklemme für VBEW-Wandlerschrank Abbildung 7.8: Aufbau der Prüf- und Trennklemme für Kleinwandlerschrank bis 100 A Seite 6 von 10
8 Messleitungen für die Wandlermessung Die Querschnitte der Messleitungen (HO7V-U / Leiterfarbe schwarz) gelten bis zu einer Leitungslänge von 15 m. Größere Längen sind mit dem NB abzustimmen. Die Verdrahtung zwischen Wandler und Überstrom- Schutzeinrichtung ist in kurzschlussfester Ausführung (Querschnitt 2,5 mm²) ist bauseitig bereitzustellen. Aderanzahl Nr. Querschnitt Strom 6 1-6 2,5 mm² Spannung 4 7-10 2,5 mm² Tabelle 7: Dimensionierung der Wandler-Messleitungen 9 Wandlerfeld in einer Niederspannungshauptverteilung Ist das Wandlerfeld in einer Niederspannungshauptverteilung (NSHV) integriert, so ist für die Montage Messund Steuereinrichtungen ein Wandlermessschrank (Messteil) gemäß VBEW-Merkblatt Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Anhang A erforderlich. Die Messleitungen sind in einem (flexiblen) Kunststoffrohr nach DIN EN 50086, Rohrgröße EN 32, zu verlegen. Sie sind weder an den Wandlern noch an den Prüfklemmen anzuschließen. Im Wandlerfeld sowie im Zählerschrank sind die Messleitungen in ausreichender Länge für die ordnungsgemäße Verdrahtung bereitzustellen. Der Ausführung des Wandlerfeldes ist der Anlage zu Ziffer 5 TAB 2007 Bau und Montage von NSHV zu entnehmen. 10 Weitergabe von Schalt- und Mengenimpulsen Die Weitergabe von Schalt- und Mengenimpulsen ist zu beantragen und mit dem Messstellenbetreiber abzustimmen. Jegliche störende Rückwirkung auf die Messeinrichtung bzw. deren Beeinträchtigung ist auszuschließen. Ist der NB auch der Messstellenbetreiber, so ist die Weitergabe von Schalt- und Mengenimpulsen entsprechend den Abbildungen 7.9 bis 7.11 auszuführen. Seite 7 von 10
Abbildung 7.9: Impulsweitergabe bei direkter Messung (3-Punkt-Befestigung) S0-Schnittstelle mit Tarifimpuls Seite 8 von 10
Abbildung 7.10: Impulsweitergabe bei direkter Messung (3-Punkt-Befestigung) mit registrierender Leistungsmessung Seite 9 von 10
Abbildung 7.11: Impulsweitergabe bei halbindirekter Messung mit registrierender Leistungsmessung Seite 10 von 10