TAB Niederspannung 2007 (VDN)

Ähnliche Dokumente
Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Inhalt. 1 Einleitung,Geltungsbereich Technisches Konzept Realisierung... 4

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

Einspeisemanagement für EEG-Anlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen 6 EEG 2012

Technische und betriebliche Vorgaben

Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw

Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement Einspeiseleistung über 100 kw Version: SAE EEG Box ab November 2016

Technische Mindestanforderungen

Informationen zum 9 EEG 2014, Technische Vorgaben

Technische Anforderungen zum Einspeisemanagement

Technische Mindestanforderungen

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Technische Anforderungen

Ergänzung zu den TAB 2007*

(Gültig für Inbetriebnahmen ab ) (Stand August 2014)

Information zum Funkrundsteuerempfänger für Einspeisemanagement ALLGEMEINES... 2 DER FUNKRUNDSTEUEREMPFÄNGER LANGMATZ EK

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Konformitätserklärung Intelligente Wirkleistungsreduzierung (IPL)

Technische Bedingungen und Hinweise für Erzeugungsanlagen

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ZUM ERZEUGUNGSMANAGEMENT DER ENERGIENETZ MITTE GMBH

SÜC Energie und H 2 O GmbH

Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen kleiner 100 kw(p) im Netzgebiet der SWR Energie GmbH & Co. KG

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Einspeisemanagement (EisMan) bei EEG-Anlagen mit P > 100 kw

Installations- und Funktionsbeschreibung für Funk- Rundsteuer-Empfänger (FRE)

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen im Netzgebiet der SWR Energie GmbH & Co. KG

Technische Mindestanforderungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 9 EEG

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 9

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Ergänzung zu den TAB 2007*

Ergänzungen und Erläuterungen zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements. für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Einspeisemanagements. Stadtwerke Saarbrücken AG

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Rinteln GmbH Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

Herzlich Willkommen Installateurveranstaltung Elektrotechnik am 20. November 2012

zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Einspeisemanagement. Ausgabe Ein Unternehmen der Stadtwerke Kiel AG.

Ergänzung zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Anschluss und Parallelbetrieb

Information zu den Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Eilenburg GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 und 14 EEG 2014

Leitfaden EEG-Einspeisemanagement

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Landsberg KU für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK- Anlagen entsprechend 6 Nr.

// Information. zum Ablauf des Anschlusses. einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz

Burgenstadt Schlitz Der Magistrat - Stadtwerke -

(EEG 2009) 2009 (KWK G

Mitteilung zur Änderung der Technischen Mindestanforderungen des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energie- Gesetzes (EEG)

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH

1. Allgemeines Geltungsbereich, Fristen 2

Anlage 3 MSRV - Strom:

Inhalt. 1. Allgemeines. 2. Anwendungsbereich

F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3

Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)

Merkblatt für Anlagenbetreiber / Installateur

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

SWE Merkblatt gültig ab 01. Januar 2013

Einspeisemanagement gemäß 9 Absatz 2 EEG Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kw

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016

Ergänzungen zur TAB 2007

Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105: Anhang F (normativ)

Anwendungsregel AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) BDEW- Mittelspannungsrichtlinie. und AR-N 4105 & BDEW MSR. Stand

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Einstellung- und Installations-Hinweise für Funk-Rundsteuer-Empfänger (FRE) der Rheinischen NETZGesellschaft im Teilnetz 5

Ergänzung zur TAB NS Nord

Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement

Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen

Ergänzung zur TAB 2007

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK- Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Es gilt das Inbetriebsetzungsdatum der Erzeugungsanlage, also der erstmalige Netzparallelbetrieb.

Geltungsbereich Technisches Konzept Technische Umsetzung der Anforderungen nach 6 Abs. 1 und 2 EEG für Erzeugungsanlagen...

G.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Leitfaden zur technischen Einrichtung gemäß 6 EEG-Einspeisemanagement

Anmeldeformular Eigenerzeugungsanlage. Anmeldung einer Einspeiseanlage an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Böhmetal

Einspeisemanagement für EEG- Anlagen

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)

SÜC Energie und H 2 O GmbH

Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012

Richtlinie Ergänzung zur VDE-AR-N 4105 Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Ergänzung. Zur Technischen Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Anschluss und Parallelbetrieb

EG- Herbstveranstaltung. Aktuelles vom Netzbetreiber. Technisches Anlagenmanagement Michael Rapp Levin Ratajczak Jens Tengler November 2016

Ergänzende Bestimmungen der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Installationshinweise Funkrundsteuerempfänger (FRE)

Einspeisemanagement für EEG- Anlagen

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Willkommen bei VDE-AR-N 4101

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz

INSTALLATIONSHINWEISE FUNKRUNDSTEUER- EMPFÄNGER (FRE)

Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen ab 100 kw(p) im Netzgebiet der SWR Energie GmbH & Co. KG

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

HagerTipp. Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105: und dem neuen EEG 2012

EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber

Stellungnahme zum Entwurf E-VDN-AR-N 4105:

Transkript:

Ergänzende Hinweise zur TAB Niederspannung 2007 (VDN) Kapitel 13: Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Stand: 01.01.2012

Vorbemerkungen Diese ergänzenden Hinweise gelten - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilungsnetz der N-ERGIE Netz GmbH (nachfolgend N-ERGIE genannt) in Niederspannung (NS) zusätzlich zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber e.v. beim VDEW (VDN). 1. Rahmenbedingungen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Betreiber stimmen die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes der Erzeugungsanlage entsprechend a) der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105, herausgegeben vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. (VDE) b) der Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber e.v. beim VDEW (VDN) c) und dieser ergänzenden Hinweise mit der N-ERGIE ab. Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitbetrieb von 100 ms hinausgeht, sind Erzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb im Sinne dieser ergänzenden Hinweise. 2. Verhalten von Erzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb Anlagenleistung > 100 kw Alle Erzeugungsanlagen ab einer Anlagenleistung von > 100 kw sind vom Anlagenbetreiber mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Wirkleistung und mit einer Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung durch die N-ERGIE gemäß den Vorgaben im Anhang A auszustatten. Als Ist-Einspeiseleistung gilt die an den Generatorklemmen bzw. Abgangsklemmen des Umformers der Erzeugungseinheit gemessene Wirkleistung. Der Einsatz von Zählern der Abrechnungsmessung als Messwertgeber ist nur nach den Vorgaben der N-ERGIE Netz GmbH zulässig. Anlagenleistung 100 kw Alle Erzeugungsanlagen mit einer Anlagenleistung von 100 kw sind vom Anlagenbetreiber mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Wirkleistung durch die N-ERGIE gemäß den Vorgaben im Anhang B auszustatten. Für Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz (KWK-G) gilt dies nur soweit, als eine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung dazu besteht. 2.2 Blindleistung Art und Sollwert der Blindleistungseinstellung teilt die N-ERGIE dem Anlagenbetreiber im Rahmen der Anschlusszusage mit. Die N-ERGIE ist jederzeit berechtigt, dem Anlagenbetreiber eine Änderung von Art und Sollwert der Blindleistungseinstellung vorzugeben, wenn die Netzgegebenheiten dies erfordern. 2.1 Erzeugungsmanagement/Netzsicherheitsmanagement N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 2/14

Anhang A Fernsteuertechnischer Anschluss A 1 Allgemeines A 2 Informationen für die Netzleitstelle der N-ERGIE A 3 Belegung des Übergabesteckers A 4 Sonstiges N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 3/14

A 1 Allgemeines Die Abrufung der Ist-Einspeisung und die Sollwertvorgabe zur Einstellung der Wirkleistung durch die N-ERGIE erfolgt durch einen fernsteuertechnischen Anschluss, der die nachfolgenden Spezifikationen erfüllt. Die entgeltliche Bereitstellung des fernsteuertechnischen Anschlusses erfolgt durch N-ERGIE im Auftrag des Anlagenbetreibers. Die Datenübertragung zwischen dem fernsteuertechnischen Anschluss und der Erzeugungsanlage erfolgt durch Übergabestecker gemäß Anhang A 3. Diese sind vom Anlagenbetreiber bereit zu stellen. Für jede Erzeugungsanlage (Primärenergieart) muss ein separater Übergabestecker bereitgestellt werden. Sollten die Erzeugungseinheiten einer Erzeugungsanlage (auf Grund von gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen) im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements (Einspeisemanagement nach EEG, Systemsicherheitsmanagement nach EnWG) unterschiedlichen Stufen in der Schaltrangfolge zugeordnet werden, muss je ein Übergabestecker für die Erzeugungseinheiten eines Schaltranges bereitgestellt werden. Der fernsteuertechnische Anschluss und der/die Übergabestecker sind vor dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten zu realisieren. Ausgenommen sind Erzeugungsanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsfristen. N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 4/14

A 2 Informationen für die Netzleitstelle der N-ERGIE Aus der Erzeugungsanlage sind folgende Messwerte 1) 2) zur Übertragung an die Netzleitstelle bereitzustellen. Ist-Wert der Wirkleistungseinspeisung Ist-Wert der Blindleistungseinspeisung Ist-Wert der Spannung a) Impulssignal oder b) analoges Signal analoges Signal analoges Signal Die Erzeugungsanlage muss folgende Befehle 3) die Ausführung des Befehls rückmelden 4). von der Netzleitstelle empfangen und den Empfang bzw. Befehl Rückmeldung Reduzierung der Wirkleistungseinspeisung Sollwertvorgabe: 100%, 60%, 30%, 0% empfangen NOT-AUS 5) Anmerkungen: 1) Vorgaben für Impulssignale Beim Impulssignal sind maximal 10 Impulse pro Sekunde zulässig. Bei Nennleistung ist mindestens 1 Impuls pro Sekunde zu gewährleisten. Die Komponenten zur Impulserzeugung sind entsprechend auszulegen. Der Anlagenbetreiber nennt der N-ERGIE die Impulswertigkeit (Imp./kWh). Der Impulsgeber ist mit potenzialfreien Kontakten auszuführen. Sollten die Impulse der Wirkleistungseinspeisung vom Zähler des Messstellenbetreibers resultieren, ist in der Regel ein Koppelrelais vorzusehen (siehe Abbildung 1). 2) Vorgaben für analoge Signale: Eingangswiderstand der Fernwirktechnik: max. 200 Ohm; max. Eingangsstrom der Fernwirktechnik: 80 ma für P und Q ist das Verbraucherzählpfeilsystem anzuwenden für P und Q gilt: -10 ma... 0 ma +10 ma (bipolar) oder +4 ma +12 ma +20 ma (unipolar); Skalierung gemäß Abb. 2a bzw. 2b. für U gilt: 0..10mA; 10 ma entspricht 480 V (Phase Phase). Die Kennlinie ist ebenfalls linear auszuführen. 3) Die Befehle werden mit potenzialfreien Kontakten ausgeführt (siehe Abbildung 1). max. Schaltspannung: 50V AC / 75V DC max. Schaltstrom: 2A max. Schaltleistung: 30VA Impulsdauer: ca. 500 ms Dauerbefehle werden nicht angeboten, da diese ein direkter Eingriff in die Leistungsreglung (statische Sollwertvorgabe) der Anlage sind (siehe Abbildung 3). 4) Die Rückmeldungen sind mit potenzialfreien Kontakten auszuführen. Die Rückmeldung zu jedem Befehl ist als Dauersignal auszuführen (siehe Abbildung 3). Ein neuer Befehl zur Änderung der Wirkleistungseinspeisung setzt die letzte anstehende Rückmeldung zurück. Die Rückmeldung ist ein Nachweis, dass der entsprechende Befehl von der Regeleinrichtung der Erzeugungsanlage empfangen wurde. 5) NOT-AUS wird derzeit nicht benötigt, ist jedoch bei Bedarf nachzurüsten. N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 5/14

A 2 Informationen für die Netzleitstelle der N-ERGIE Abb. 1: Abb. 2a: Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker 2 (bipolar) N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 6/14

Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker 2 Variante: 4mA 12mA 20mA Abb. 2b: Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker 2 (unipolar) Abb. 3: N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 7/14

A 2 Informationen für die Netzleitstelle der N-ERGIE Beispiel einer Befehlsumsetzung: Ausgangszustand: Erzeugeranlage 100% (Nennleistung), Rückmeldung 100% steht an N-ERGIE: Erzeugeranlage: N-ERGIE: Erzeugeranlage: 60% Befehl (Impuls 500ms) 60% Rückmeldung Ein 100% Rückmeldung Aus Erzeugeranlage führt die Leistungsbeschränkung auf 60% der Nennleistung aus 100% Befehl (Impuls 500ms) 100% Rückmeldung Ein 60% Rückmeldung Aus Erzeugeranlage hebt die Leistungsbeschränkung auf N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 8/14

A 3 Belegung des Übergabesteckers Die Informationen gemäß Anhang A 2 sind an einem Übergabestecker zur Verfügung zu stellen und nach folgenden technischen Bedingungen zu realisieren. Als Übergabestecker ist ein Steckerunterteil bestehend aus: HEAVYCON Steckereinsatz, Serie D25, 25-polig, Crimpanschluss PHOENIX CONTACT Artikel: 1772418 Typ: HC-D 25-ESTC Sockelgehäuse, mit Längsbügel, Höhe 57 mm, mit Verschraubung, 1x Pg16 PHOENIX CONTACT Artikel: 1772476 Typ: HC-D 25-SML-57/M1PG16 Gedrehter 1,6er Crimpkontakt, Stift-Einzelkontakt je nach Adernquerschnitt oder ein baugleiches Steckerunterteil vorzusehen. Kontaktbelegung des 25-poligen Übergabesteckers A B C 1 Rückmeldung NOT-AUS 5) Befehl NOT-AUS 5) 2 Rückmeldung 0% 4) P als Impulse 1) Befehl 0% 3) 3 Rückmeldung 30% 4) U analog ( + ) 2) Befehl 30% 3) 4 Rückmeldung 60% 4) U analog ( - ) 2) Befehl 60% 3) 5 Rückmeldung 100% 4) P analog ( + ) 2) Befehl 100% 3) 6 P analog ( - ) 2) 7 Q analog ( + ) 2) 8 Q analog ( - ) 2) 9 + 24 V FW - Anlage Bezugsspannung 1-5) siehe Anhang A 2 - Anmerkungen N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 9/14

A 4 Sonstiges Angaben zu Hilfsenergie- und Platzbedarf: Der Hilfsenergiebedarf beträgt 100 VA bei 230 VAC mit separater Absicherung. Die Steckerunterteile und die Anschlussdose für die Hilfsenergie 230 VAC sind in unmittelbarer Nähe vom vorgehaltenen Montageplatz der Fernsteuertechnik zu montieren. Montageplatz für die Fernsteuertechnik: Empfangseinheit: 1 Wandschrank (B/T/H) ca. 400/300/600 [mm] Kabelendverschluss bzw. Telekommunikationsanschluss: 1 Wandverteiler (B/T/H) ca. 600/300/600 [mm]. Bei Einsatz eines GSM-Modems wird der Platz für den Kabelendverschluss nicht benötigt. Abb. 4: N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 10/14

B Funkrundsteuerempfänger B 1 Allgemeines B 2 Informationen von der Netzleitstelle der N-ERGIE B 3 Sonstiges N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 11/14

B 1 Allgemeines Die Sollwertvorgabe zur Einstellung der Wirkleistung durch die N-ERGIE erfolgt durch einen Funkrundsteuerempfänger, der die nachfolgenden Spezifikationen erfüllt. N-ERGIE liefert und verkauft - nach Bestellung - den Funkrundsteuerempfänger an den Anlagenbetreiber. Die Installation des Funkrundsteuerempfängers erfolgt durch den Anlagenbetreiber nach den Vorgaben der N-ERGIE. Zwischen dem Funkrundsteuerempfänger und der Erzeugungsanlage ist eine unterbrechungsfreie Datenübertragung nach den anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Für die Funktionsfähigkeit der Datenübertragung ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Für jede Erzeugungsanlage (Primärenergieart) muss ein separater Funkrundsteuerempfänger bereitgestellt werden. Sollten die Erzeugungseinheiten einer Erzeugungsanlage (auf Grund von gesetzlichen oder sonstigen Bestimmungen) im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements (Einspeisemanagement nach EEG, Systemsicherheitsmanagement nach EnWG) unterschiedlichen Stufen in der Schaltrangfolge zugeordnet werden, muss je ein Funkrundsteuerempfänger für die Erzeugungseinheiten eines Schaltranges bereitgestellt werden. Der/die Funkrundsteuerempfänger sind vor dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungseinheiten zu installieren. Ausgenommen sind Erzeugungsanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsfristen. Die ordnungsgemäße Installation des Funkrundsteuerempfängers ist der N-ERGIE in schriftlicher Form zu bestätigen. N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 12/14

B 2 Informationen von der Netzleiststelle der N-ERGIE Die Erzeugungsanlage muss jederzeit folgende Befehle 6) von der Netzleitstelle empfangen können. Befehl Reduzierung der Wirkleistungseinspeisung Sollwertvorgabe: 100%, 60% 7), 30% 7), 0% Die Wirkleistungseinspeisung wird über vier Relais (K1-K4) eines Funkrundsteuerempfängers gesteuert (siehe Abb. 5). 100% K1 - keine Reduzierung 60% K2 - Reduzierung auf maximal 60% der Leistung 30% K3 - Reduzierung auf maximal 30% der Leistung 0% K4 - Reduzierung auf 0% der Leistung keine Einspeisung möglich Abb. 5: 100% 0% Anschlussseite Erzeugungsanlage Anmerkungen: 6) Die Schaltbefehle werden an potentialfreien Kontakten bereitgestellt (siehe Abb. 5). max. Schaltspannung: 230 V AC max. Schaltstrom: 25 A Dauerbefehl 7) Die N-ERGIE verwendet derzeit nur die Signale K1 und K4. Die N-ERGIE behält sich jedoch vor, zukünftig auch die Signale K2 und K3 zu verwenden, wenn die Netzgegebenheiten oder Gesetze und sonstige Vorschriften dies erfordern. In diesem Fall ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Erzeugungsanlage als auch die Signalübertragung vom Funkrundsteuerempfänger zur Erzeugungsanlage entsprechend anzupassen, soweit dies erforderlich ist. N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 13/14

B 3 Sonstiges Die Montage des Funkrundsteuerempfängers ist vom Anlagenbetreiber nach den Installations- und Einstellungsvorgaben der N-ERGIE für Funk-Rundsteuer-Empfänger (FRE) zur Wirkleistungssteuerung von Erzeugungsanlagen vorzunehmen. Die Installations- und Einstellungsvorgaben werden von der N-ERGIE zusammen mit dem Funkrundsteuerempfänger ausgeliefert. Soweit ein Abrechnungszähler direkt an der Erzeugungseinheit installiert ist (z.b. wegen einer einwandfreien Messung der in die Kundenanlage eingespeisten Erzeugungsmengen nach 33 (2) EEG bzw. der KWK-Nettostromerzeugung nach 4 (3a) KWK-G ist der Funkrundsteuerempfänger unmittelbar am Zählerplatz dieses Zählers (Z 2 ) zu installieren. In allen anderen Fällen erfolgt die Montage des Funkrundsteuerempfängers am zentralen Zählerplatz, d.h. unmittelbar am Zähler zur Messung des Bezugs aus dem Netz des Netzbetreibers und der Lieferung in das Netz des Netzbetreibers (Z 1 ). Technische Daten Die N-ERGIE verwendet folgenden Funkrundsteuerempfänger: Typ: EK 393 (Langmatz) Protokoll: VERSACOM Empfangsfrequenz: 129,1 khz Betriebsspannung: 230 V AC, 50 Hz Leistungsaufnahme: 1,2 W / 1,6 VA Gehäuse-Abmessungen: B x H x T: 176 x 106 x 81 mm Schutzart: IP 51 Schutzklasse: II (schutzisoliert) N-ERGIE Netz GmbH 01/2012 14/14