Freie und Hansestadt Hamburg. Amt für Arbeitsschutz. Gefahrgut in Speditionen. Transport und Umschlag gefährlicher Chemikalien

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg Amt für Arbeitsschutz Gefahrgut in Speditionen Transport und Umschlag gefährlicher Chemikalien

Gefahrgut in Speditionen Diese Broschüre richtet sich an alle Umschlagsbetriebe und Transportunternehmen, die gelegentlich mit gefährlichen Chemikalien umgehen. Die Zahl der Transporte mit Gefahrgut nimmt ständig zu, leider auch die Anzahl der Havariefälle. Erfahrungen zeigen, dass die Folgen für die Beschäftigten, für die Nachbarschaft eines betroffenen Betriebes und für die Umwelt drastisch verringert werden könnten. Viele Unfälle wären durch richtiges und schnelles Handeln sogar vermeidbar. Die Broschüre nennt Ansprechpartner, die Ihnen bereits im Vorfeld jeglichen Umganges mit brisanter Ladung zur Seite stehen. Bevor Sie solche Ladung auf die Reise schicken oder auf Ihre Rampe hieven, sollten Sie Ihre getroffenen Maßnahmen an Hand der folgenden Hinweise überprüfen. 2

Betriebsanweisungen erstellt und Mitarbeiter unterwiesen? In Ihrem Betrieb wurden: > für unfallträchtige Tätigkeiten Betriebsanweisungen erstellt, > die möglichen Gefahren beim Transport und beim Umschlag von Gefahrgut/Gefahrstoffen besonders berücksichtigt, > alle Mitarbeiter anhand dieser Betriebsanweisungen isungen unterwiesen und trainiert. ^ Amt für Arbeitsschutz ^ Amt für Immissionsschutz und Betriebe Begleitpapiere O.K.? Begleitpapiere spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Gefahren beim Transport und Umschlag von Chemikalien zu verringern. Unfallmerkblätter informieren speziell über die transportierten Gefahrgüter. Als Absender/Verlader: > Sie haben sichergestellt, dass die erforderlichen Begleitpapiere richtig und umfassend ausgefüllt sind und den Transport begleiten. Als Empfänger: > Sie bewerten die Ihnen vorgelegten Papiere dahingehend, welche Schutzmaßnahmen zu treffen sind, bevor das Fahrzeug entladen wird. ^ Wasserschutzpolizei ^ Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Beförderungspapiere Unfallmerkblatt Container-Packzertifikat ADR-Bescheinigung Zulassungsbescheinigung Fahrwegbestimmung Ausnahmegenehmigung ADR-Vereinbarung 3

Alles richtig gelabelt? Als Verlader: > Alle Versandstücke tragen die richtigen Aufschriften und Gefahrzettel (Label). > Die Fahrzeuge und Container sind mit den korrekten Warntafeln bestückt. Als Empfänger: > Sie haben geprüft, ob die Versandstücke unbeschädigt sind, ob sie gefahrlos vom Fahrzeug bzw. aus dem Container transportiert werden können. ^ Wasserschutzpolizei Haben Sie einen Alarmplan? In Ihrem Betrieb erfüllt der Alarmplan folgende Anforderungen: > er hängt sichtbar aus, > es wird deutlich hervorgehoben, dass Personenschutz vor Schadensbekämpfung geht, > er gewährleistet die zügige, effektive Information der Betriebsleitung und externer Rettungskräfte, z.b. die Feuerwehr, > er enthält ausreichende Informationen über Erste Hilfe / Rettungskette, > er enthält Hinweise zum Aufstellungsort und zur Verwendung der Notfallkiste. Wichtig: Alle Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich über das richtige Verhalten bei Unfällen und Havariefällen unterwiesen werden! 4 ^ Feuerwehr Hamburg ^ Amt für Arbeitsschutz ^ Amt für Immissionsschutz und Betriebe

Ist eine Notfallkiste vorhanden? > Sie halten eine deutlich markierte Notfallkiste vor. > Die Notfallkiste enthält, was Ihr Betrieb zur Schadensbekämpfung aufgrund Ihrer Gefährdungsbeurteilung braucht, z.b. geeignete Bindemittel, Hilfsmittel zum Absperren der Bodeneinläufe, persönliche Schutzausrüstung. > Sie haben bedacht, unter dem Deckel eine Zeichnung über das vorhandene Kanalisationssystem anzubringen und > die Notfallkiste auf eine Palette zu schrauben, für den Transport zum Unfallort. ^ Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft ^ Amt für Arbeitsschutz ^ Amt für Immissionsschutz und Betriebe Ist Ihr Betriebsgelände geeignet? > Der Boden, das Grundwasser und offene Gewässer sind vor Schäden bei Bränden und Leckagen von Gefäßen geschützt. > In Ihrem Betrieb benötigen Sie evtl. besonders hergerichtete Umschlagsflächen und Entwässerungssysteme. Informieren Sie sich über Leckage-Auffangbecken, Löschwasserrückhalteeinrichtungen, spezielle Bodenabdichtungen und Absperrschieber. Oft reichen einfache Schutzmaßnahmen aus. ^ Amt für Immissionsschutz und Betriebe 5

Stimmt die Sicherheitsausrüstung Ihrer Fahrzeuge? Eine für alle Fälle passende Ausrüstung gibt es nicht! Bei der Zusammenstellung der Sicherheitsausrüstung muss das jeweilige Unfallmerkblatt für das Transportgut beachtet werden. > Die Sicherheitsausrüstung ist so zusammengestellt und auf dem Fahrzeug verstaut, dass der Fahrzeugführer bei Unfällen und Zwischenfällen sich selber retten kann > und dass er Sicherungsmaßnahmen für die Ladung und für die Umwelt durchführen kann, ohne seine Gesundheit zu gefährden. ^ Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ^ Wasserschutzpolizei Einwandfreie Ladungssicherung? Jeder, der an der Ladungssicherung und dem Transport von Gefahrgut beteiligt ist, trägt Verantwortung und muss entsprechend handeln. Dies betrifft den Verlader und den Fahrer. > Beim Beladen benutzen Sie geeignete Hilfsmittel bzw. stauen Sie die Ladung so, dass sie auf keinen Fall verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. > Beim Entladen informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über den Zustand der Ladung. 6 ^ Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ^ Großhandels- und Lagerei - Berufsgenossenschaft ^ Wasserschutzpolizei

Ihre Ansprechpartner: Amt für Arbeitsschutz Herr Steinhoff, Billstraße 80 20 539 Hamburg 040 / 428 37 3187 E-Mail: Armin.Steinhoff@bgv.hamburg.de www.hamburg.de/arbeitsschutz Amt für Immissionsschutz und Betriebe Herr Paersch Billstraße 84 20539 Hamburg 040 / 428 45 4397 E-Mail: Andreas.Paersch@bug.hamburg.de www.betriebe-umwelt.hamburg.de Wasserschutzpolizei Hamburg Herr Cropp Kehrwiederspitze 1 20457 Hamburg 040 / 428 66 5465 E-Mail: wspf22@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg.de Feuerwehr Hamburg Herr Kusch Neuhofer Brückenstr. 2 21107 Hamburg 040 / 428 51 3201 E-Mail: Norbert.Kusch@feuerwehr.hamburg.de www.feuerwehr-hamburg.org Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Herr Fülleborn Ottenser Hauptstraße 54 22765 Hamburg 040 / 39 80 1961 E-Mail: mfuelleborn@bgf.de www.bgf.de Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft Herr Ziethen Große Elbstraße 134 22767 Hamburg 040 / 30 61 3112 E-Mail: PRHH@grolabg.de www.grola.de 7

Herausgeber: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Billstraße 80 20539 Hamburg Arbeitsschutztelefon: +49 40 428 37-2112 Bezug: Telefon: Diese Broschüre (M 51) ist kostenlos erhältlich beim Amt für Arbeitsschutz unter der o.a. Anschrift und unter +49 40 428 37-2368 E-Mail: Internet publikationen@bgv.hamburg.de www.hamburg.de/arbeitsschutz Gestaltung: Druck: Rainer Mebus, mail@rainermebus.de Dynamik Druck Hamburg 1. Auflage, März 2003, Impressum aktualisiert 08/2006 Anmerkung zur Verteilung: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawahlen sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.