Viel Lobendes wurde gesagt und viel Lobenswertes ist auch in den letzten 10 Jahren passiert.

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Transkript:

6. Antifaklausel 08.07.08 Rede zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg Ergänzung der Verfassung durch den Artikel 20a Friedenspflicht und Gewaltfreiheit Von Dr. Andreas Bernig Meine Damen und Herren. Am 24. Juni haben wir im Hans-Otto-Theater mit einem Festakt den 10. Jahrestag des Handlungskonzeptes der Landesregierung Tolerantes Brandenburg würdig begangen. Viel Lobendes wurde gesagt und viel Lobenswertes ist auch in den letzten 10 Jahren passiert. Ich teile die Einschätzung, dass sich in Brandenburg das Klima in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus wesentlich verändert hat. Vieler Orts wird nicht mehr weggesehen und nichts unter den Tisch gekehrt, sondern es herrscht überwiegend ein offener Umgang mit dem Problem. Dort, wo rechtsextremistische Bestrebungen auftreten und lokale Aktionsbündnisse bestehen reagieren die Zivilgesellschaft, kommunale Vertretungen und staatliche Organe sofort. Und trotzdem musste festgestellt werden, dass wir mit dem Rechtsextremismus in Brandenburg nach wie vor ein Problem haben. Keiner hat das in der Festveranstaltung verschwiegen!

Trotz harter Repressionsarbeit gegen offene neonazistische und gewaltbereite Kräfte, trotz Verbot neonazistischer Kameradschaften, trotz vielfältiger zivilgesellschaftliche Initiativen und ihrer Bündelung im landesweiten Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt, trotz des Handlungskonzeptes Tolerantes Brandenburg der Landesregierung, die allesamt nicht gering geschätzt werden dürfen, setzen rechtsextremistische Kräfte ihre Aktivitäten fort, versuchen sie weiter auszubauen und finden einen Nährboden in der Gesellschaft dafür. Stellt sich also für alle Demokraten die Frage: Was ist dagegen weiter zu tun? In Mecklenburg Vorpommern hat sich nach dem Einzug der NPD in den Landtag eine Volksinitiative Für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern gebildet. Ziel war in die Verfassung des Landes die Friedenspflicht und das Gewaltverbot aufzunehmen und die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes als verfassungswiedrig zu erklären und unter Strafe zu stellen. 17000 Unterschriften wurden dafür gesammelt! Die vier demokratischen Parteien SPD, CDU, DIE LINKE und FDP haben diese Initiative aufgegriffen und nach einem viermonatigen parlamentarischen Verfahren und verfassungsrechtlicher Prüfung einen Kompromiss gefunden und die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern durch einen Artikel 18a ergänzt. Warum sollte uns das in Brandenburg nicht gelingen? Gibt es doch hier seit langem den Konsens der Demokraten, das die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden soll! Ich erinnere z.b. an den Antrag des Landtagspräsidenten vom April 2005 Gegen Rechtsextremismus und fremdenfeindliche Gewalt für ein

tolerantes und weltoffenes Brandenburg Es ist an der Zeit in der Brandenburger Verfassung und auch im Grundgesetzes die Reglung zur Verfassungswiedrigkeit der Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes aufzunehmen. Das auch deshalb, weil der einzige Artikel im Grundgesetz mit direktem Bezug zum Nationalsozialismus, der Artikel 139 in den Übergangsbestimmungen, mit dem Inkrafttreten der Entnazifizierungsabschlussgesetze und mit dem 2 plus 4 Vertrag vom 12. September 1990 obsolet geworden ist, wie es Roman Herzog feststellte. Als Staatsziel und Wert währe die Verfassungswiedrigkeit der Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes zum einen eine verpflichtende Handlungsanleitung für die staatliche Gewalt und zum anderen orientierender Maßstab für die Rechtssprechung. Ich will nur daran erinnern: Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2005 entschieden, dass die unter Rechtsextremisten übliche Parole Ruhm und Ehre der Waffen-SS nicht strafbar ist. Die Bürgerinnen und Bürger, die Zivilcourage aufbringen, könnten noch sicherer darauf vertrauen, dass sie staatliche Organe, Polizei und Justiz auf ihrer Seite haben. Mit dieser Verfassungsänderung würde auch die so wichtige und entscheidende politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus gestärkt werden. Die öffentliche und parlamentarische Diskussion dieses Ansinnens, könnte ein deutliches Zeichen für die Wählerinnen und Wähler sein das rechtsextremistische Parteien in Brandenburg nicht wählbar sind, weil sie

die Grundrechte und Freiheiten und die Demokratie nutzen um diese letztlich abzuschaffen. Wir als demokratische Politiker aber müssen darüber diskutieren und uns kritisch hinterfragen, wie Grundrechte und Freiheiten nicht eingeschränkt werden, die Demokratie weiter ausgebaut wird und sich die Interessen der Wählerinnen und Wähler wieder mehr in der Politik widerspiegeln. Es sollte uns schon zu Denken geben, wenn nach einer jüngsten Studie 53% der Befragten nicht mehr glauben, dass die Demokratie ihre Probleme lösen kann. Die demokratischen Parteien würden mit dieser Diskussion ihren verfassungsmäßigen Auftrag erfüllen zur Willens - und Meinungsbildung bei zu tragen und die Demokratie zu schützen. Unser Vorschlag geht übrigens auf eine Initiative der Gewerkschaft der Polizei aus dem Jahr 1994 zurück. Auf ihrem 23. Bundeskongress im November 2006 in Dresden hat die GdP diesen Vorschlag erneuert. Hintergrund dafür war und ist u.a., dass Polizistinnen und Polizisten sich nicht selten von der Politik in Stich gelassen fühlen. Sie sind es leid sich wegen ihres Einsatzes zur Sicherung des verfassungsmäßig verbrieften Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit mit Worten beschimpfen zu lassen wie: Deutsche Polizisten schützen die Faschisten! Auch für die GdP ist die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus keine einseitige polizeiliche Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche, die sich aus der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands und dem damit verbundenen Missbrauch der Polizei im Dritten Reich ergibt.

Denen, die sagen, dass im Grundgesetz und in der Verfassung Brandenburgs alles hinreichend geregelt sei, möchte ich wiedersprechen. Die Regelungen in den Artikeln 9 Vereinigungsfreiheit, 18 Verwirkung von Grundrechten und Artikel 21 Verfassungswidrigkeit von Parteien im Grundgesetz und Artikel 20 Vereinigungsfreiheit in der Brandenburger Verfassung sind eben nicht hinreichend konkret, denn sie benennen das Problem Rechtsextremismus nicht exakt. Für eine sachgerechte grundgesetzliche Definition wird der Begriff der Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes vorgeschlagen, weil hinreichend bekannt ist was nationalsozialistisches Gedankengut ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) vom 23. Oktober 1952 dieses Gedankengut charakterisiert: Ich nenne nur einige Stichworte aus der Definition wie: die Lehre vom totalen Staat, die Rassendoktrin und der hierarchische Aufbau, Führer und Gefolgschaft, das Instrument der völkischen, auf Schlagworten von Blut, Boden und Ehre beruhende Weltanschauung, der Vorrang der völkischen Lebensgesetze nach dem Grundsatz Recht ist was dem Volke nützt; Unrecht was ihm schadet und du bist nichts, dein Volk ist alles, und die Aufhebung der Rechtsordnung und ihre Ersetzung durch Willkür, Meine Damen und Herren.

Eine behauptete Einschränkung von Grundrechten und ein Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 GG liegen nicht vor. Die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes ist durch die Grundrechte nicht gedeckt, eben weil sie auf die Abschaffung dieser Grundrechte und der freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Wir haben es schon oft gesagt: Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Meine Damen und Herren. Wir haben in unseren Antrag ganz bewusst die Friedenspflicht und Gewaltfreiheit aufgenommen, weil wir damit deutlich machen wollen, dass wir gegen jegliche Art von Gewalt, die immer mit Extremismus verbunden ist, sind. Lassen sie uns in den Ausschüssen über unseren Vorschlag diskutieren, Experten hören und eine Lösung finden, wie wir einen nicht unwichtigen neuen verfassungsmäßigen Akzent in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus setzen können. Geben wir den Menschen in Brandenburg damit die Gewissheit, das alle demokratischen Parteien ernsthaft weiter daran arbeiten Brandenburg toleranter, demokratischer, friedlicher, gewaltfreier und weltoffener zu machen. Rechtsextremismus in Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Heterophobie, Etabliertenvorrechten und Sexismus dürfen in Brandenburg und in der Bundesrepublik keine Chance haben! Ich bitte Sie der Überweisung in die Ausschüsse zuzustimmen!

Meine Damen und Herren, die Debatte hat gezeigt, das es durchaus unterschiedliche Meinungen zu unserem Antrag auf Ergänzung der Verfassung gibt. Das ist ja nicht ungewöhnlich. Aber wir sollten die Debatte heute nicht beenden! Lassen Sie uns diese in den Ausschüssen unter Einbeziehung von Experten fortsetzen und einen gemeinsamen Kompromiss finden. Ich appelliere an ihr Gewissen als Abgeordnete - stellen sie die Koalitionsdisziplin zurück im Interesse einer neuen Qualität in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Unser Antrag ist eine neue Maßnahme im Bündel der bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten. Sie konkretisiert grundgesetzliche und verfassungsrechtliche Regelungen und wird damit Richtungsweisend für die Rechtssprechung und für das Handel der staatlichen Organe sowie der Bürgerinnen und Bürger. Sie unterstützt die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus, hat Einfluss auf den Inhalt der Bildung in der Schule und außerschulisch und unterstützt die Zivilgesellschaft bei der Verteidigung und dem Ausbau der Demokratie. Ich bitte Sie nochmals der Überweisung in die Ausschüsse zu zustimmen!