Die Perspektive der freien Träger - die aktuelle Diskussion der Qualitätsentwicklung im Bereich der Erzieherischen Hilfen am Beispiel von Niedersachen

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Transkript:

Die Perspektive der freien Träger - die aktuelle Diskussion der Qualitätsentwicklung im Bereich der Erzieherischen Hilfen am Beispiel von Niedersachen Tagung am 18.09.2014 in Hannover

Oder genauer Qualitätsentwicklung in der Erziehungshilfe am Beispiel von Niedersachen

Wer glaubt, dass ein Produktionsleiter die Produktion leitet, glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.

Meine Funktionen zum QM Vertreter eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen Gestaltung des landesweiten Rahmens Vertreter von Einrichtungen der Erziehungshilfe als Rechtsträger Gestaltung des Rahmens für die Einrichtungen Verhandlung von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen

Rahmenvertrag nach 78f SGB VIII in Niedersachsen Gilt für die stationäre und teilstationäre Erziehungshilfe Hohe Akzeptanz bei Kommunen und Leistungserbringern Bewährt seit 1999 mit einigen Überarbeitungen Letzte Überarbeitung: 1. Juni 2012

Was ist heute Thema? Bestehende Anlage 4 zum Rahmenvertrag Entwicklung einer überarbeiteten Anlage zum Rahmenvertrag mit Vertreterinnen und Vertreter der - Öffentlichen Jugendhilfe - Freien Wohlfahrtspflege - Privaten Trägern - Land bzw. Landesjugendamt

Gliederung 1. Anmerkungen zum QM in der Jugendhilfe 2. Qualitätsentwicklung in Niedersachsen 3. Grundsätze und Maßstäbe 4. Systematik 5. Eingangsqualität 6. Strukturqualität 7. Prozessqualität 8. Ergebnisqualität 9. Qualitätsdialog 10. Beispiele

1. Anmerkungen zum QM in der Jugendhilfe Gesetzliche Grundlagen Entwicklungen

Gesamtverantwortung nach 79 SGB VIII Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung einschließlich Planungsverantwortung Sollen folgendes gewährleisten - die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen etc. - Kontinuierliche Qualitätsentwicklung

79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Geeignete Maßnahme zur Gewährleistung für die Gewährung und Erbringung von Leistungen die Erfüllung anderer Aufgaben den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen

Gesetzliche Grundlage 78b SGB VIII: Vereinbarungen über Inhalt, Umfang und Qualität 78c SGB VIII, Abs. 1: Art, Ziel und Qualität ist der Inhalt der Leistung- und Entgeltvereinbarungen 78c SGB VIII, Abs. 2: Grundlage der Entgeltvereinbarungen sind die in der Leistungsund Qualitätsvereinbarung festgelegten Leistungs- und Qualitätsmerkmale

Qualitätsentwicklungsvereinbarung (1) Gleichzeitig mit der Leistungsvereinbarung sind Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität des Leistungsangebots sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung) festzulegen. (2) Nähere Ausführungen dazu enthält die Anlage 4 (Grundlagen der Qualitätsentwicklung).

Qualität im Rahmenvertrag (1) Die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe stellt gleichermaßen Anforderungen an die Einrichtungsträger wie auch an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Der örtliche Träger der Jugendhilfe ist für die Auftragserteilung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens und dessen Fortschreibung verantwortlich. Der Einrichtungsträger ist für die Durchführung und Ausgestaltung des Auftrages im Rahmen der Leistungsvereinbarung verantwortlich. (2) Die Bewertung der Qualität der Leistung im Einzelfall ist ein wechselseitiger Prozess zwischen dem belegenden örtlichen Träger der Jugendhilfe und dem Einrichtungsträger.

Entwicklungen Neue Anforderungen für Einrichtungen die eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII benötigen werden einbezogen Bisher war die Anlagen wenig verbindlich. Es besteht die Ansicht, dass sie nun verbindlicher sein soll Qualitätsentwicklung ist substantieller Bestandteil des Leistungsangebotes des Leistungserbringers. Dazu gehört die Bereitschaft den Dialog zu führen.

2. QM in Niedersachsen Grundlagen der Qualitätsentwicklungs- vereinbarung

3. Grundsätze und Maßstäbe Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erfolgen soll

Grundsätze und Maßstäbe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen Entwickeln Anwenden Regelmäßig Überprüfen

Rechte von Kindern und Jugendlichen Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt

Anforderungen an beide Anforderungen sowohl an die Einrichtungsträger als auch an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe

Grundsätze und Maßstäbe Begriff der Qualitätsentwicklung Bewusste Wahl eines anderen als den sonst im Sozialrecht eingeführten Begriff

Prozess Qualitätsentwicklung Ständiger Prozess der Weiterentwicklung

Multifaktoriell Erziehungshilfe Qualität entsteht aus einem komplexen Bindungsgefüge In diesem gibt es verschiedene Faktoren Diese stehen miteinander in Wechselwirkung

Enge Wechselwirkung Öffentliche Träger Sehr unterschiedlich in einem Flächenland Freie Träger Unterschiedlich ausgerichtet

Qualitätsdialog Konstruktiv Innovativ Wertschätzende und partnerschaftliche Gesprächskultur

Pädagogischer Alltag Maßnahmen zur Entwicklung und Gewährleistung von Qualität sollen: Möglichst einfach zu integrieren sein In geeigneter Form dokumentiert werden

Beteiligte Personen sollen im QM- Prozess: herausgefordert werden ermutigt werden neue Wege gehen Handlungsvollzüge kritisch hinterfragen und ggf. neu bestimmen

Verantwortung für Qualitätsdialoge Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Einrichtung vor Ort Aber: Initiative soll vom Jugendamt ausgehen Die Frage stellt sich in welchen Gremien

4. Systematik Eingangsqualität Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität

Modell zum QM Prozesse Struktur Ergebnisse Beschreibung der Arbeitsabläufe für die Leistungserbringung Beschreibung zeitlich relativ konstanter Merkmale Beschreibung der Ergebnisse wesentlicher Arbeitsprozesse Beispiele Aufnahmeverfahren Fachlicher Umgang mit den Betroffenen Beispiele Personalschlüssel Qualifikation des Personals Beispiele Zufriedenheit der Betroffenen Veränderung des Selbstbildes

5. Eingangsqualität Erweiterung der bekannten Dreiteilung (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität)

Eingangsqualität meint z.b. Transparenz über fachliche Haltungen und Einstellungen Verfahrensverbindlichkeit

Ziel Ziel ist aus dem SGB VIII abgeleitet die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Einrichtungsträgern und örtlichen Trägern der Jugendhilfe

Umsetzung von Maßnahmen am effektivsten, wenn: Möglichst klare und eindeutige Ziele definiert sind Vorstellungen benannt werden Entsprechende qualifizierte und fachlich erforderliche Vorleistungen erbracht werden

Qualitätsindikatoren Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Einrichtungsträger Beide sollen sie für sich festlegen

Träger von Einrichtungen Merkmal Erläuterung 1. Allgemeines Leitbild Grundwerte und Selbstverständnis des Trägers sind schriftlich formuliert. 2. Leitziele Übergeordnete Leitlinien, die die Grundausrichtung der Maßnahmen bestimmen, sind vorhanden. 3. Praxisziele Konkrete Handlungsziele für die Praxis sind operationalisiert. 4. Zielorientiertes Handeln Zielorientierte Prozesse sind als methodisches Verfahren Teil der Praxis. 5. Adressatenbeteiligung Die Beteiligung der Adressaten an den für sie wichtigen Ereignissen ist ausgewiesen. 6. (Selbst-) Evaluation Entsprechende Evaluationsverfahren kommen zur Anwendung. 7. Organisierte Reflexion Kollegiale Beratungen, Teambesprechungen, Praxisberatung, Supervision finden in einer bestimmten Regelmäßigkeit statt. 8. Qualifizierung / Fortbildung Maßnahmen der Qualifizierung sind für die Fachkräfte gegeben. 9. Dokumentation Dokumentationen der Arbeit werden übersichtlich, systematisch und 10. Kommunikation mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe zeitnah geführt. Eine ausreichende Kommunikation bei wichtigen Ereignissen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe ist gegeben. 11. Qualitätskonzept Grundlagen und Verfahren der Qualitätsentwicklung sind in einem Konzept zusammengefasst. Ein Teil ist als Leitfaden ausgewiesen.

Öffentliche Träger der Jugendhilfe Merkmal Erläuterung 1. Allgemeines Leitbild Grundwerte und Selbstverständnis des örtlichen Trägers der Jugendhilfe sind schriftlich formuliert. Zielvorstellungen und Planungsvorhaben sind übersichtlich dargestellt und abrufbar. 2. Planungsvorhaben und übergeordnete Ziele 3. Zielorientiertes Handeln Zielorientierte Prozesse sind als methodisches Verfahren Teil der Praxis. 4. Hilfeplanverfahren Ein differenziertes Hilfeplanverfahren ist verbindlich festgelegt. 5. Adressatenbeteiligung Die Beteiligung der Adressaten an den für sie wichtigen Ereignissen, besonders im Hilfeplanverfahren, ist methodisch ausgewiesen und wird durchgeführt. 6. Organisation Organisationsstrukturen, Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Funktionen sind übersichtlich dargestellt 7. Entscheidungsprozesse Entscheidungsprozesse sind nachvollziehbar und transparent dokumentiert. Eine ausreichende Kommunikation bei wichtigen Ereignissen mit der Einrichtung ist gegeben. 8. Kommunikation mit den Einrichtungen 9. Qualifizierung / Fortbildung Maßnahmen der Qualifizierung sind für die Fachkräfte gegeben. 10. Dokumentation Dokumentationen der Arbeit werden übersichtlich, systematisch und zeitnah geführt. 11. Qualitätskonzept Grundlagen und Verfahren der Qualitätsentwicklung sind in einem Konzept zusammengefasst. Ein Teil ist als Leitfaden ausgewiesen.

Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Besonders hervorzuheben: Übergeordnete Ziele und Planungsvorhaben Spannungsfeld zwischen Politik, Finanzen und Fachpersonal der Jugendhilfe

Hilfeplanverfahren nach 36 SGB VIII Konzeption über ein strukturiertes, geregeltes Hilfeplanverfahren und eine sich daraus ergebende präzise Auftragslage Diagnostik Bedarfsanalyse Beteiligung, Information und Motivation von Eltern, Kindern und Jugendlichen Benennung klarer und deutlicher Ziele für die Beauftragung des freien Trägers Kollegiale Fallberatung

Einrichtungsträger Leitbild: Grundsätzliches Selbstverständnis Übergeordnete Ziele Präzises und verbindliches Leistungsangebot transparentes und geregeltes Aufnahmeverfahren

6. Strukturqualität Beschreibt die Voraussetzungen und Vorhalteleistungen, insbesondere im Bereich von Organisation, Personal- und Sachausstattung

Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Beschreibung der Organisationsstruktur im Bereich der erzieherischen Hilfen Ansprechpartner mit ihren jeweiligen Funktionen und Verantwortlichkeiten Qualitätsstandards (z. B. Qualitätshandbücher, Arbeitshilfe, Dienstanweisungen) Qualifikation des Personals

Einrichtungsträger Organisationsstruktur der Einrichtung Personelle Ausstattung Sachausstattung Fortbildung und Supervision Qualitätsentwicklungskonzept

7. Prozessqualität Prozesse der Kommunikations-, Organisations- und Verfahrensabläufe innerhalb der Einrichtung

Prozessqualität Zusammenwirken der am Hilfeprozess beteiligten Personen

Für das Erreichen einer guten Qualität sind von Bedeutung: Schlüsselprozesse Hilfeplanung angemessene Adressatenbeteiligung Transparenz von Entscheidungsprozessen Dokumentation und Berichtswesen

Öffentlicher Träger der Jugendhilfe Adressatenbeteiligung Verbindliche Anwendung eines geregelten und strukturierten Hilfeplanverfahrens Fachlich fundierte Fortschreibung der Bedarfsanalyse des Falles Zielorientierte Reflexion und Benennung konkreter Hilfeplanziele Transparenz der Entscheidungsprozesse und verpflichtende Dokumentation Kommunikation mit der Einrichtung bei wichtigen Prozessen und Ereignissen

Einrichtungsträger Adressatenbeteiligung Verbindliche Betreuungsplanung Kontinuierliche Fallbesprechungen Zielorientierte Reflexion und Benennung von konkreten Hilfeplanziele Transparenz pädagogischer Leistungen Zielführende und transparente Kommunikationskultur Kommunikation mit dem Jugendamt bei wichtigen Prozessen und Ereignissen

8. Ergebnisqualität Evaluation: Beurteilen Bewerten Messen

Im Mittelpunkt steht die Überprüfung der Zielerreichung Nutzung geeigneter Methoden Weiterentwicklung dieser Methoden

Öffentlicher Träger der Jugendhilfe und Einrichtungsträger Einsatz von Verfahren und Methoden der Selbst- und Fremdevaluation (z.b. Wirksamkeitsanalysen und Adressatenbefragung)

9. Qualitätsdialog Notwendige Methode der Qualitätsentwicklung

Qualitätsdialog Methode der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Regelmäßige Durchführung

Ziel Gemeinsame Verständigung über die Grundlagen der Qualität

Gegenstand der Verständigung Konzeptionelle Grundlagen Fachliche Standards Merkmale Schlüsselprozesse

Strukturierung des Qualitätsdialoges Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII oder Alternativen

Folgendes sollte verbindlich geregelt werden: Vereinbarung von Grundsätzen der Qualitätsentwicklung und Indikatoren für die Qualitätsbewertung vor Ort Festlegung welche Information in welcher Form zur Vorbereitung der Qualitätsdialoge vorher ausgetauscht werden Regelmäßig der Qualitätsdialoge (Festlegung der zeitlichen Intervalle) Verantwortlichkeiten (z. B. Geschäftsführung, Moderation) Ort der Dialoge Verbindlichkeiten (z. B. Dokumentation) Zusammensetzung des Teilnehmer/innen-Kreises

10. Beispiele Bremen Niedersachsen

Bremen Die Einrichtung erstellt ein sog. Qualitätsentwicklungsbericht Der öffentliche Träger der Jugendhilfe lädt alles 2 Jahre ein Es wird jeweils ein Schwerpunktthema festgelegt

Mögliche Themen Umsetzung von Hilfeplanzielen Familienarbeit Berichtswesen / Dokumentation Krisenmanagement Kooperationen, z.b. Ärzten, Psychologen, Arbeitsagentur, Hebammen Sonstige Netzwerke, z.b. weitere Einrichtungen,

Weitere Themen Entlassungsverfahren Partizipation Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII etc.

Niedersachsen Heterogene Kommunen Unterschiedliche Einrichtungslandschaft Allerdings: Vorabsprachen über die Leistungen Hintergrund: Entgelte folgen den Leistungen Meistens ist die Strukturqualität der Inhalte, vor allem Personal in Gruppen und gruppeübergreifenden Diensten

Qualität Aber auch zunehmen Aspekte der Qualität Fortbildungen Zusatzausbildungen, z.b. systemische Ausbildung, Praxis der Partizipation Personal für die Betreuung von psychisch sehr auffälligen Kindern und Jugendlichen Elternarbeit

Der Dialog findet statt Manchmal ungewollt Manchmal vor dem Hintergrund von besonderen Problemlagen Weil unvorhergesehen Bedarfe entstehen Ziel ist jedoch: Systematischer Dialog

Beste Fachkraft für den Dialog Während eines Telefongespräches zwischen Jugendamt und einer Einrichtung: "Wir schicken unseren beste Fachkraft - oder soll unser Chef vorbeikommen...?"

Oder Qualität ist kein Zufall sie ist immer das Ergebnis angestrengten Denkens. John Ruskin Abgeleitet: meistens ein Ergebnis eines ausgewogenen Dialogs

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit