Kapitelüberschrift. Ratgeber für den Trauerfall

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Transkript:

Kapitelüberschrift Ratgeber für den Trauerfall 1

STEINMETZBETRIEB Jörg Ertelt Grabmale und Einfassungen in Marmor, Granit und Terrazzo Bronzeartikel und Grabschmuck Bautzener Str. 1a 02956 Rietschen Tel. 03 57 72/40 33 7 Fax 40 35 0 (Tel. priv. 40 399) E-mail: meisserle@gmx.de Meisterbetrieb der Steinmetzinnung Exklusive Grabdenkmäler Naturstein-Fensterbänke Moderner Grab- und Gartenschmuck in Bronze und Naturstein - Schalen - Vasen - Laternen - Figuren - Brunnen... Forstweg 18 02943 Weißwasser Tel.: 0 35 76/20 09 74 Fax: 0 35 76/40 71 46 email: Steinmetzbetrieb-Schmah@web.de Bestattungshaus Rogenz mit Blumen- und Kranzbinderei und eigener Trauerhalle Inhaber Michael Rogenz www.bestattungshaus-rogenz.de ständig dienstbereit auch nachts, sonn- und feiertags Bad Muskau Weißwasser Heideweg 5 Waldstr. 9a 035771 / 69592 03576 / 205491 Blumen- und Kranzbinderei 03576 / 207501 203901

Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! An den eigenen Tod oder den eines Angehörigen denken viele Menschen nicht gern. Oft schieben wir solche Gedanken vor uns her! Deshalb stehen wir einem plötzlichen Todesfall in der Familie und den damit verbundenen Erfordernissen in der Regel ratlos gegenüber. Der nächste Angehörige, der den Tod des Ehegatten, eines Elternteils oder eines nahen Verwandten miterleben muss, weiß zwar, dass er wegen einer Todesbescheinigung den nächsten Arzt zu informieren und ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung zu beauftragen hat. Was aber weiter zu tun ist, wohin man sich wenden muss, um die notwendigsten Formalitäten zu erledigen, dazu ist man in der ersten Trauerphase oft nicht fähig. Die Hinweise in dem Ihnen vorliegenden Ratgeber sollen deshalb Jedem eine wertvolle Hilfe sein. Ihr Hartwig Rauh Oberbürgermeister 1

Inhaltsverzeichnis Vorwort des Oberbürgermeisters...1 Branchenverzeichnis...3 Auch das Sterben gehört zum Leben...4 Gedenkstätten...6 Ehrengrabstätten...7 Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt?...8 Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?... 10 Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren... 11 Nachlassregelung... 12 Impressum... U3 Vergangen ist nicht vergessen, denn die Erinnerung bleibt. Kompetenz und Sensibilität Seriosität und Niveau Bestattung und Trauerbegleitung Michael Skorna REINER HERBERG Steinmetz und Steinbildhauermeister Grabmale Rosa-Luxemburg-Straße 13 (Am Boulevard) 216333 216333 www.lausitzer-trauerhilfe.de 2

Branchenverzeichnis Liebe Leser! Hier fi nden Sie eine wertvolle Übersicht leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleistern, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen fi nden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de. Bestattungen...U2, 2, 9 Bestattungshaus... U2 DRK-Beratungszentrum...5 Grabmale... U2, 3, 10 Pfl egedienst... U4 Rechtsanwalt... U3 Sozialstation...5 Steinmetz... U2, 3, 10 Tagespfl ege... U4 U = Umschlagseite Wenn wir aus dieser Welt durch Sterben uns begeben, so lassen wir den Ort, wir lassen nicht das Leben. (Friedrich von Logau) Steinmetzbetrieb Gustav Riech seit 1881 Inh.: Uwe Riech Steinmetzmeister Berliner Chaussee 14 02953 Bad Muskau Tel.: 03 57 71-6 95 07 - Grabdenkmäler - Einfassungen - liegende Grabplatten Grabzubehör aus Naturstein und Bronzeguss 3

Auch das Sterben gehört zum Leben Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für Bestattungen und damit Ausdruck und Spiegel für den Umgang mit dem Tod innerhalb einer Gesellschaft. Die Stätten der letzten Ruhe sind aber nicht nur Orte der Trauer, sondern auch solche der Hoffnung, der Pietät und der würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des Lebens und der Begegnung. Viele Menschen schätzen sie auch als grüne Erholungsräume und kulturelle Kleinode. Unsere Friedhöfe verbinden das Notwendige mit dem Nützlichen, die materielle mit der geistigen Welt. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergängern. Gefühle werden ausgetauscht und menschliche Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein Treffpunkt für die Bevölkerung der Stadt oder eines Ortsteils. Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier lebendig. Friedhöfe erzählen von den letzten Ruhestätten bekannter Familien und Persönlichkeiten. Seit Menschen auf dieser Erde leben, bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich, werden die Gräber gekennzeichnet und geschützt. Die Bestattungsformen des christlichen Abendlandes haben sich aus den biblisch-israelitischen und den antiken griechischen und römischen Traditionen entwickelt. Die ersten Christen bestatteten ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern, Gruften oder Katakomben. Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi sowohl Körper- wie Brandbestattungen. Die Christen bevorzugten, dem Auferstehungsglauben gemäß, die Körperbestattung. Adresse des Friedhofes: Forstweg 43, 02943 Weißwasser Öffnungszeiten des Friedhofes: November bis März 08.00 bis 16.00 Uhr April bis Oktober 06.30 bis 20.00 Uhr Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung: November bis März Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr April bis Oktober Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung. Anschrift der Friedhofsverwaltung: Stadtverwaltung Weißwasser Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Bauverwaltung Friedhofsverwaltung Forstweg 43 02943 Weißwasser 4

DRK-Kreisverband Weißwasser e. V. Fr.-Bodelschwingh-Straße 15 02943 Weißwasser Telefon: 03576 246515, Fax: 247034 www.drk-weisswasser.de info@drk-weisswasser.de Tabu-Café Trauer aushalten begleiten unterstützen Trauercafé monatlicher Trauerkreis wöchentlicher Treff zum Kaffee Selbsthilfegruppe Trauernde Menschen Telefonkontakte Briefkontakte Hausbesuche nach Vereinbarung Individuelle Begleitung/psychologische Beratung zur Trauer- und Verlustbewältigung Früh- und Fehlgeburt Verlust eines Angehörigen, z.b. Eltern, Kinder Trennung und Scheidung Auszug der Kinder Versetzung in den Ruhestand Lebensbilanz/Biographiearbeit Vermittlung bedarfsgerechter Hilfen Besuchsdienst Hausnotruf Haushaltsauflösung Oma-Opa-Projekt Bewältigung finanzieller Probleme bei Trennung und Tod von Angehörigen Beratung bei gescheiterter Familienzusammenführung in Aussiedlerfamilien sowie bei Ablehnung der Behinderteneigenschaft Fahrdienst Unterstützung der Mobilität für bewegungseingeschränkte Mitbürger Sozialmärkte Möbelbörse/Kleiderkammer/Gutes aus zweiter Hand Beratungszentrum Schwangeren- und Familienberatung Schuldnerberatung Migrationsberatung Beratung für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen Seniorenkompetenzzentrum Wöchentliche Seniorensprechstunde Barrierefreie Wohnform für Ältere und behinderte Menschen Initiierung von Angeboten von Senioren für Senioren Betreutes Reisen für Senioren Seniorengymnastik Sozialstation Grundpflege Hauswirtschaftliche Versorgung Behandlungspflege Beratungsbesuche Betreuungsangebote für pflegende Angehörige Betreuung von Kindern und Weiterführung des Haushaltes bei Abwesenheit der Mutter/des Vaters Kinderhaus Sonnenschein Professionelle Bildung, Erziehung und Betreuung nach dem Konzept Friedrich Fröbels Jugendinitiative Ableistung von Sozialstunden und offene Jugendwerkstatt

Gedenkstätten 1. Weltkrieg Grab- und Gedenkstätte der 20 gefallenen deutschen Soldaten. 2. Weltkrieg Auf den beiden Gräberfeldern fanden 228 bekannte und 56 unbekannte deutsche Soldaten ihre letzte Ruhe. 3. Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus Die Gedenkstätte soll als Andenken an die Verfolgten des Naziregimes erinnern und gleichzeitig als Mahnung dienen. 4. Grab- und Gedenkstätte für Angehörige der Sowjetarmee hier fanden 51 namentlich bekannte und eine Vielzahl von unbekannten Angehörigen der Sowjetarmee ihre letzte Ruhestätte. 5. Jüdischer Friedhof Die von dem Kaufmann August Schweig gestiftete jüdische Begräbnisstätte befi ndet sich ebenfalls auf dem Friedhofsgelände und soll in angemessener Weise wieder hergerichtet werden. Foto: Ludwig Kittner 6

Ehrengrabstätten Foto: Ludwig Kittner Foto: Ludwig Kittner Grabstätte Josef Tudyka Joseph Tudyka geb. 21.07.1908 gest. 10.10.1976 Ausgezeichnet von YAD YASHEM mit dem Ehrentitel Gerechter unter den Völkern am 30.05.2007. Grabstätte Dorothea von Philipsborn Dorothea von Philipsborn Bildhauerin geb. 20.05.1894 gest. 31.08.1971 Trauer kann man nicht sehen, kann man nicht riechen, kann sie nur fühlen. 7

Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt? Sterbefall in der Wohnung Hausarzt oder Notarzt verständigen. Durch den Arzt wird der Totenschein ausgestellt. Sterbefall im Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung Bestattungsfi rma des Vertrauens benachrichtigen. Diese übernimmt die Abholung und weitere Formalitäten. Notwendige Unterlagen Bei ledigen Personen Geburtsurkunde Bei verheirateten Personen Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggf. Familienbuch Bei verwitweten Personen Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners Bei geschiedenen Personen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil Foto: Ludwig Kittner 8

Was ist zu tun, wenn ein Sterbefall eintritt? Personalausweis oder Pass Krankenkassenunterlagen Versicherungspolicen ( z.b. Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung u.ä.) Rentenunterlagen und Rentenversicherungsnummer Der Bestatter Ihres Vertrauens nimmt Ihnen folgende Wege ab: Anzeige des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt Beschaffung der Sterbeurkunde Abstimmung des Trauerfeier- bzw. Bestattungstermines Bestellung eines geistlichen oder weltlichen Redners Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeit nach den Wünschen des Verstorbenen bzw. der Angehörigen Benachrichtigung des Arbeitgebers oder Rententrägers Beantragung von Sterbegeld, Beihilfen, Auszahlung von Versicherungsgeldern Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unserem Herzen. Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren, die wir hinterlassen, wenn wir weggehen. (Albert Schweitzer) Johannes Kaiser Bestattungen Mühlenstraße 27 02943 Weißwasser Tel.: (0 35 76) 21 76 17 Fax: (0 35 76) 21 59 17 Immer im Dienst 0 35 76/21 76 17 9

Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel darauf, dass seine Angehörigen seinen Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch getroffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Verwandten oder des Verlobten vor. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Friedhofsverwaltung, Tel. 03576 205391. Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten (Reihen- oder Wahlgräber) sowie Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren wird Auskunft gegeben. Grabmale & Natursteinarbeiten KARL PETITJEAN Inh. Christin Krüger Steinmetzmeisterin Steinmetz- Bauleistungen Gestaltungselemente in Bronze und Stein Muskauer Straße 33c 03159 Döbern Tel. (03 56 00) 30 000 Fax (03 56 00) 31 305 Foto: Ludwig Kittner 10

Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren Weiterhin ist die zuständige Krankenversicherung unter Vorlage der vom Standesamt ausgestellten gebührenfreien Sterbeurkunde zu informieren. Andere Versicherungen Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente oder die Verstorbene eine Kriegswitwenrente, ist umgehend eine Anzeige beim zuständigen Versorgungsamt erforderlich. In bestimmten Fällen ist auch die private Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse oder bei einer bestehenden Lebensversicherung, die zuständige Versicherung vom Todesfall zu informieren. Daneben sind auch andere abgeschlossene Versicherungen, wie z.b. die Privathaftpfl icht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahrzeughaftpfl ichtversicherung vom Todesfall zu unterrichten, damit ggf. für den die Nachfolge antretenden Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz weiterhin aufrechterhalten werden kann. Mitgliedschaften War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert werden, da üblicherweise eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte und bei besonders verdienstvoller Tätigkeit eine Trauerrede gehalten wird. Sonstige Erledigungen Banken, Sparkassen oder Postscheckamt, bei denen der Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verständigen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Angehörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch begleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdigungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündigungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter sowie für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige Verpfl ichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.) erforderlich sind. Notizen 11

Nachlassregelung Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann geschehen, wenn man als Einzelperson lebt und kinderlos ist oder unverheiratet mit einem Partner zusammenlebt. Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen und Anschriften von zu benachrichtigenden Verwandten und Bekannten sowie andere wichtige Informationen an leicht auffi ndbaren Stellen in der Wohnung zu hinterlegen. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesondere in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfi ehlt sich der Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen dem zuständigen Notariat auszuhändigen. Foto: Ludwig Kittner Und immer sind da Spuren des Lebens, Augenblicke, Gefühle, Bilder und Erinnerungen... Erinnerungen, die niemals vergehen. 12

mediaprint WEKA info verlag gmbh Ein starkes Produkt braucht starke Partner. subwaytree@photocase.de Rechtsanwältin Fachanwalt für Sozialrecht Gehalm 16 02953 Bad Muskau Tel.: 03 57 71/6 99 40 Fax: 03 57 71/6 99 42 www.alles-deutschland.de Sozialrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Betreuungsrecht IMPRESSUM www.alles-deutschland.de Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Aufl age dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind auch auszugsweise nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob Foto kopie, Mikrofi lm, Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Quellenverweis: Fotos: Ludwig Kittner In unserem Verlag erscheinen Produkte zu den Themen: Bürgerinformationen Klinik- und Gesundheitsinformationen Senioren und Soziales Infos auch im Internet: www.alles-deutschland.de www.sen-info.de www.klinikinfo.de www.zukunftschancen.de mediaprint WEKA info verlag gmbh Lechstraße 2 D-86415 Mering Tel. +49 (0) 82 33 3 84-0 Fax +49 (0) 82 33 3 84-1 03 info@weka-info.de www.weka-info.de 02943131 / 1. Auflage / 2009

Sozialstation Weißwasser Pflege- und Betreuungszentrum e. V. Häusliche Alten- und Krankenpflege Bautzener Straße 48 02943 Weißwasser Tel.: 0 35 76 / 24 10 10 Fax: 0 35 76 / 24 11 31 www.pflege-betreuungszentrum.de Ambulante Betreuung: Behandlungspflege / hauswirtschaftliche Versorgung / Urlaubsbetreuung / Hilfsmittelverleih / soziale Beratung Tagespflege- Betreuung Seniorenwohnen Hilfe, wo sie nötig ist am besten zu Hause!