FORUM 1 BESCHWEREN ERLAUBT BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR KINDER ALS FACHLICHE ANFORDERUNG AN DEN KINDERSCHUTZ FRIEDHELM GÜTHOFF
MEIN FOKUS Aspekte Fazit
ASPEKT DER GEDANKE Sich beteiligen und beschweren können Dimensionen des Rechts und des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen
Artikel 12 UN-K Recht auf Beteiligung in allen Rechtsverfahren Staatenverpflichtung: UN-Kinderrechtskonvention
36 SGB VIII Hilfeplanung 55 SGB VIII Anhörung bei Auswahl des Vormundes 8 Abs. 3 SGB VIII Beratung in Not- und Konfliktlagen 18 Abs. 3 SGB VIII Beratung im Umgangsrecht 8 a SGB VIII Gefährdungeinschätzung 45 SGB VIII Rechte in Einrichtungen Rechtsvorschriften im SGB VIII
Das Programm und die Praxis!?
Diskussionsrunde fishbowl mit 6 Beteiligten, Unterstützer/innen können einwechseln Thema: Kinder und Jugendliche Objekte der Sorge (prohibitiver Kinderschutz) oder Subjekte der (Mit-)Gestaltung des eigenen Wohlbefindens (emanzipatorischer Kinderschutz)
DIE BEDEUTUNG Beteiligung liegt die Anerkennung des Kindes als Subjekt mit eigenen Rechten zugrunde. Beides erfordert den Respekt vor den Positionen des Kindes und die Anerkennung der Meinungen des Kindes (14. Kinder- und Jugendbericht, 2013) Partizipation und Selbstbestimmung Dimensionen des Wohlbefindens (14. Kinderund Jugendbericht der Bundesregierung, 2013)
DIE BEDEUTUNG Hilfen können umso erfolgreicher und wirksamer gestaltet werden, je mehr sie den unterschiedlichen Bedürfnissen- und Interessenslagen der Adressatinnen und Adressaten entsprechen und je mehr sie von allen Beteiligten getragen und gewollt werden. (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, 2015)
DIE BEDEUTUNG Das Empfinden von Kindern und Jugendlichen, ob sie sich wirklich beteiligt fühlen, ist ein direkter Faktor für die Wirksamkeit von Hilfen (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, 2015) Beteiligung eröffnet Lernprozesse und eine Legitimation für das Handeln der Erwachsenen
DIE BEDEUTUNG Beteiligung als Prüfstein einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe Der Schutz vor Machtmissbrauch und sexueller Gewalt wird durch eine Kultur der Beteiligung (und der Beschwerdemöglichkeit) verbessert Kinder / Jugendliche werden mitgenommen und nicht abgehängt
ASPEKT DER GEDANKE Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gefährdungseinschätzung und Schutzplanerstellung
Recht: 8, 8a, 36, 45 SGB VIII Ein Gespräch zwei Aufträge Gefährdungseinschätzung Für Hilfe motivieren
STOLPERSTEINE / HERAUSFORDERUNGEN: ICH MACH NICHT MIT! Verweigerung Freiwilligkeit versus Zwang zum Handeln Elterliche Sorge - kindlicher Wille - staatliche Fürsorge
STOLPERSTEINE / HERAUSFORDERUNGEN ICH BIN ICH Wissen über Kindheit heute Vorstellungen von einem guten Aufwachsen in Wohlergehen Zuversicht, Nachsicht und Offenheit Sprache Empathie Nähe und Distanz
STOLPERSTEINE / HERAUSFORDERUNGEN RAHMENBEDINGUNGEN Zeit Kollegialität und Fehlerfreundlichkeit Fach- und Ressourcenverantwortung Unabhängigkeit von Interessen Dritter
METHODISCHE ZUGÄNGE Entfessel das lebendige Potential Mehr Kreativität für alle: Lösungsorientiertes Arbeiten Ressourcenplan / Netzwerkkarte Settingwechsel (z.b. öffne den Raum, geh raus walking and talking) Konfliktmanagement / Deeskalationsstrategien
METHODISCHE ZUGÄNGE Entfessel das lebendige Potential Mehr Kreativität für alle: Lösungsorientiertes Arbeiten Dialogisches Elterncoaching Signs of Safety Drei Häuser Tool Die Feen-/Zauberer-Methode Das Sicherheitshaus
Methoden: Malen
ASPEKT DER FILM Kinderrechte im Heim Ein Film von Kindern und Jugendlichen, die in Wohngruppen leben
ASPEKT UN-Kinderrechtskonvention: Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich eine Meinung zu bilden und sich in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, frei äußern zu können. Geht s noch?!
ASPEKT DER GEDANKE Mutig, mutig beschweren erlaubt Beschwerdekultur und Ombudschaft für junge Menschen im Leistungsbereich des SGB VIII
Schutz vor Machtsmissbrauch und sexualisierter Gewalt Stärkung der Rechte des Kindes in Heimen, JWG, etc. Für dich, für mich Respekt macht stark.
Beschweren können ist ein Recht und eine Kultur - Kulturpyramide - Unabhängige Beschwerdestelle / Ombudschaft Mitarbeiter/innen Vormund Kinder / Jugendl. Internes Beschwerdemanagement Gelebte Beteiligung Leitung JA / LJA Politik Eltern Sensibilität für die Rechte des Kindes
Verständnis / Haltung: Klein und Groß ganz groß
Verständnis / Haltung: Miteinander statt gegeneinander
DIE BEDEUTUNG Die Rechte des Kindes werden in seinem Alltag im Heim, der Kindestageeinrichtung gestärkt. Der Schutz vor Machtmissbrauch und sexuelle Gewalt wird durch Beteiligungs- und Beschwerdekultur verbessert.
Modelle konstruktiver Konflikt- Deeskalationen
Ombudschaft - Aufgabenverständnis Zwei Themenfelder Leistungsgewährung Gewährung bedarfsgerechter und gesetzeskonformer Leistungen nach dem SGB VIII?! Leistungserbringung Qualität der Leistungserbringung
AUFGABENVERSTÄNDNIS Werben um ein Miteinander von öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe beraten durch strukturierte und transparente Vorgehensweise bei Streitfragen besondere Beachtung der Interessen strukturell unterlegener Parteien Ausgleich einer strukturellen Machthierachie mit dem Ziel einer gerechten Einigung aufnehmen von Beschwerden und Ideen zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe
AUFGABENVERSTÄNDNIS informieren über die Rechte des Kindes, Organisationsstrukturen und logiken von Verwaltungen und Organisationen aufarbeiten von Erfahrungen ( die Erfahrung als Fenster zum System ) beraten und informieren durch Fortbildungen / Vorträgen über Modelle konstruktiver Konflikt- Deeskalationen (Haltung, Formen, Methoden, Analyseinstrumente, Organisationsstrukturen, -kulturen)
Beschwerdeverfahren Gefährdungseinschätzung, Beteiligung: Kinderschutzfachkraft
ASPEKT DER GEDANKE Expertise Kinderschutzfachkraft Rolle und Auftrag im Kontext der Beteiligung und Beschwerde
ASPEKT VISIONSREDE Rolle und Auftrag der Kinderschutzfachkraft bei der Sicherung einer angemessenen Beteiligung von jungen Menschen und der Beachtung von Beschwerden
Aufgaben / Rollen der Kinderschutzfachkraft Methodische Berater/in: Einbeziehung von K.&J. Experte/in Hilfenetzwerk Verfahrensexperte/in: Beschwerdeverfahren Hilfeplan-/ Schutzplanerstellung
Recht und Wohlbefinden Beteiligung an der Gefährdungseinschätzung Der Film: Kinderrechte im Heim Mutig, mutig beschweren erlaubt Expertise Kinderschutzfachkraft
FAZIT Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder als fachliche Anforderung an den Kinderschutz
Rechtliche Vorgaben Kinderschutzfachkraft: Nutze Deine Kompetenzen Stärke den emanzipatorischen Kinderschutz Entdecke neue Wege und Antworten Im Zentrum: das Kind Vertraue Deinen Ideen
WÜNSCHE Unterwegs auf neuen Wegen Mehr Kreativität für alle! Miteinander von Wissenschaft und Praxis Schwärme, die Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeiten eröffnen, sichern und pflegen
HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT.