Ombudsstellen und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe

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1 Ombudsstellen und Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe

2 Eine aktuelle Debatte Runde Tische - Kinder- und Jugendhilfe trägt Verantwortung für die Sicherung der Rechte junger Menschen auch in den eigenen Organisationen. Hierfür braucht es Anlaufstellen einrichtungsintern und einrichtungsextern Bundeskinderschutzgesetz - Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ( 45 SGB VIII) - Verpflichtung der überörtlichen Träger zur Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten ( 8b SGB VIII) Bundesnetzwerk Ombudsschaft in der Kinder- und Jugendhilfe - Politische Debatte und Rechtsgutachten Wiesner zur rechtlichen Verankerung unabhängiger Ombudsstellen

3 Die Struktur der Helfer-Klient-Beziehung Nähe-Distanz-Verhältnis in der Erziehung Vielfältige Einflüsse auf Entscheidungen in der Jugendhilfe Strukturelle Machtasymmetrien zwischen Helfer/innen und Klient/innen, zwischen Erziehenden und jungen Menschen Die Durchsetzung von Rechten im Alltag von Hilfe und in der Hilfeplanung setzt Wissen, Ressourcen und Kompetenzen voraus, die bei KlientInnen der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel nicht vorausgesetzt werden können. Die Sicherung der Rechte junger Menschen in der Jugendhilfe ist daher eine Aufgabe sozialpädagogischer Organisationen und Institutionen

4 Lösungsversuche Rechtliche Ebene Fachliche Ebene Und wenn das nichts nutzt?

5 Begriffsklärungen Beschwerde Rückmeldung über eine Dienstleistung, ein Verhalten oder ähnliches, die eine negative Bewertung des Geschehenen oder des Gegenstands beinhaltet und auf Abhilfe ausgerichtet ist. Chance: Rückmeldung über Perspektive von Klient/innen auf fachliches Handeln Ombudschaft orientiert am schwedischen Modell eine (unparteiische?) Vorgehensweise bei Streitfragen, in der die Interessen der strukturell unterlegenen Partei durch den Ombudsman/die Ombudsfrau besondere Beachtung finden. Ziel ist es strukturelle Machthierarchien auszugleichen und eine gerechte Einigung zu erzielen. Sozialer Verbraucherschutz ursprünglich: Schutz der sozialen Existenz von Verbrauchern in vertraglichen Beziehungen nach dem 11. Kinder- und Jugendbericht auch: Verbraucherschutz in der Sozialen Arbeit

6 Ombudsstellen und Beschwerdeverfahren: formale Anbindung in Einrichtungen, z.b. Beschwerdestellen Beiräte der Kinder- und Jugendlichen (externe) Ombudsmänner und frauen einrichtungsextern Vereine, die ausschließlich diesen Zweck verfolgen Projekte / Initiativen von Wohlfahrtsverbänden, Trägern u.ä. Bundesnetzwerk Ombudschaftin der Jugendhilfe, derzeit ca. 13 Initiativen

7 Ombudsstellen und Beschwerdeverfahren: Beispiele der Zuständigkeitsdefinitionen Beschwerden über wen? Fachkräfte freier Träger Fachkräfte öffentlicher Träger Einrichtungen freier Träger Einrichtungen öffentlicher Träger Verwaltungsakte des Jugendamts Einzugsgebiet Einzelne (freie oder öffentliche) Träger Konkrete Stadt, Kreis, Region, Kommune Bundesland Inhaltliche Ausrichtung Hilfeplanungsprozess und / oder Prozess der Leistungserbringung Offen für alle Anliegen oder inhaltlich enger gefasst / spezialisiert (z.b. Gewalt)

8 Forschungsprojekt BIBEK Bedingungen der Implementation von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Projektleitung Prof. Dr. U. Urban-Stahl 10/ / Fallstudien über Einrichtungen mit bestehenden Beschwerdeverfahren unter Einbeziehung der Perspektiven von Leitung, BeschwerdeansprechpartnerIn, MitarbeiterInnen und Jugendlichen / jungen Erwachsenen Vergleichende Auswertung Ziel: Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementation von Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

9 Beschwerdeverfahren in Einrichtungen Teil einer Gesamteinrichtungskultur der Partizipation, Transparenz und Wertschätzung Die Haltung bringt Beschwerdestellen hervor, nicht umgekehrt Erfordert positive Einstellung der Mitarbeiter/innen, konstruktiven Umgang mit Kritik. Diese kann nicht vorausgesetzt, sondern muss erarbeitet werden. Ansprechpartner/innen müssen persönlich bekannt und im Alltag präsent sein. Die Bearbeitung einzelner Anliegen ist eingebunden in einen Prozess der Veränderung und Verbesserung der Einrichtung aus Sicht der Kinder und Jugendlichen

10 Einrichtungsexterne Ombuds- und Beschwerdestellen seit 2002 Lobbystelle Münster Diözesan Caritasverband Münster Initiativgruppe Unabhängiges Bremer Beschwerde- und Beratungsbüro Bremen seit 2011 BerNi e.v. Beratungs- und Ombudsstelle für Kinderund Jugendhilfe in Niedersachsen seit 2010 Projekt gerecht Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW seit 2002 Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.v. Berlin Initiative Ombudschaft Jugendhilfe NRW Initiativgruppe Land Brandenburg Königs Wusterhausen seit 2010 Initiative Salomon Ombudstelle des Instituts für Vollzeitpflege und Adoption e.v. Frankfurt/Main seit 2008 LOTSE e.v. Halle (Saale) seit 2007 Netzwerk: Recht bekommen Projekt der Caritas und Diakonie Hessen seit 2007 Initiative Habakuk Beratungsnetzwerk der Caritas Baden-Württemberg Seit 2002 Kinder haben Rechte e.v. Tübingen / Reutlingen seit 2008 Projekt Fidelis Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Bayern e.v Lobbystelle HzE München SKJ e.v. Passau

11 Resümee 1. Die Implementation von Ombuds- und Beschwerdestellen stellt einen Normalisierungsprozess in der Kinder- und Jugendhilfe dar, der zum Schutz junger Menschen vor Grenz- und Rechtsverletzungen beiträgt. 2. Dieser Prozess erfordert eine veränderte Haltung gegenüber Anliegen und Beschwerden junger Menschen und ihrer Familien: Sie sind wertvolle Rückmeldungen und berechtigte Anliegen. 3. Es sind unterschiedliche Formen von Anlaufstellen erforderlich: in Trägern/Einrichtungen, in Jugendämtern und als von Interessen freier und öffentlicher Träger unabhängige Anlaufstellen. 4. Die Umsetzung als zuverlässiges Infrastrukturangebot erfordert die Verankerung im SGB VIII durch Aufgabenzuweisung sowie infrastrukturelle und finanzielle Absicherung unter Wahrung der erforderlichen Unabhängigkeit.

12 Literaturhinweise Ulrike Urban-Stahl: Ombuds-und Beschwerdestellen in der Kinder-und Jugendhilfe in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme unter besonderer Berücksichtigung des möglichen Beitrags zum Lernen aus Fehlern im Kinderschutz, Köln 2011 (Download unter als Druck erhältlich beim Nationalen Zentrum Frühe Hilfen) Informationen zu BIBEK: Forschung Reinhard Wiesner: Implementierung von ombudschaftlichenansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII, Berlin 2012, Rechtsgutachten im Auftrag der Netzwerkstelle Ombudschaft in der Jugendhilfe des BRJ e.v. (Download unter

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