PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT

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1 PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth AFET-Fachtagung Professioneller Kinderschutz oder (eher) Selbstschutz? Hinweise und Empfehlungen der Praxis der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger zum 8a-Verfahren ABLAUF 13:30 Inhaltlicher Beitrag 1. Verantwortung in der Sozialen Arbeit 2. Verantwortung im Kinderschutz 3. Verantwortungsgemeinschaft konkret 14:00 Rückfragen zum Beitrag 14:15 Vorstellung der Thesen 14:30 Diskussion der Thesen 15:00 Ende des Forums 1

2 VERANTWORTUNG IN DER SOZIALEN ARBEIT Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Inhaltlicher Beitrag WAS BEDEUTET VERANTWORTUNG? 2

3 Der Begriff der Verantwortung bezeichnet nach verbreiteter Auffassung die Zuschreibung einer Pflicht zu einer handelnden Person oder Personengruppe (Subjekt) gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe (Objekt) aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen (zu beantworten) ist. Wikipedia GRUNDBEZIEHUNGEN DER VERANTWORTUNG Subjekt (wer) Person (persönlich) Gruppe (öffentlich) Gesellschaft (sozial) Freiheit Verantwortung Objekt (wofür/für wen) Sorge Norm Autorität (von wem) Kinder, Familien, Verantwortungsbereich, Gesetz, Moral, Fachlichkeit, Öffentlichkeit, 3

4 MAN KANN NICHT NICHT-HANDELN Lao Tse WOFÜR BIN ICH VERANTWORTLICH? 4

5 VERANTWORTUNGEN Fachlich Ethisch Rechtlich Eigenes Handeln 5

6 WIE HÄNGEN KONTROLLE UND HILFE ZUSAMMEN? KONTROLLE UND UNTERSTÜTZUNG Kontrolle ohne Hilfs- und Unterstützungsangebote macht wenig (Entwicklungs)Sinn. Hilfe und Unterstützung produzieren immer auch Kontrolle. Kontrolle und Vertrauen müssen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten abgewogen werden. Wichtig ist es, möglichst transparent zu handeln gerade bei strittigen Entscheidungen. Kontrolle Transparenz Vertrauen 6

7 VERANTWORTUNG IM KINDERSCHUTZ Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Inhaltlicher Beitrag WER IST HIER EIGENTLICH VERANTWORTLICH? 7

8 ELTERLICHE VERANTWORTUNG Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts, damit 1. sie im Einzelfall dieser Verantwortung besser gerecht werden können, 2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden und 3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann. 1 Abs. 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ÖFFENTLICHE VERANTWORTUNG Jugendamt Gefährdungseinschätzung Pflicht zur Risikoabschätzung Zusammenwirken der Fachkräfte Zusammen mit Sorgeberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen Erarbeitung eines Schutzkonzepts Beratungsangebote für andere Institutionen Freie Träger über die Vereinbarungen (HzE-Träger, Kindertageseinrichtungen,.) s.o. 8

9 GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG Berufsgeheimnisträger (KKG) Sportvereine Schulen (Schulgesetze) Polizei Krankenhaus Nachbarn Öffentlichkeit VERANTWORTUNG FÜR DAS AUFWACHSEN Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Artikel 6 Abs. 2 GG Letztverantwortung Eigenständige Verantwortung Mitverantwortung Gemeinschaftliche Verantwortung Persönliche Verantwortung Gesellschaftliche Verantwortung 9

10 MACHT Verantwortung Stress Ideal Aufgabe (Fach)Kompetenz 10

11 Wer? Wofür? Handlungsfolgen Verantwortung Wem gegenüber? Wozu? Ziele Weswegen? Normen, Werte,... SCHULD 11

12 NOTWENDIGE PENDEL-BEWEGUNGEN Elterliche Verantwortung Öffentliche Verantwortung MAN KANN ZU BEIDEN SEITEN VOM PFERD FALLEN 12

13 KANN ICH ALLEIN DIE VERANTWORTUNG TRAGEN? VERANTWORTUNGS-GEMEINSCHAFT Die Gesamtheit der Akteure, die für den Kinderschutz Einfluss haben und für eine wirksame Gestaltung gebraucht werden. 13

14 Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... 14

15 Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... 15

16 Jugendamt Eltern HzE-Träger Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... INFORMATION UND KOMMUNIKATION 16

17 WAHRNEHMUNG (FILM) 17

18 WELCHE KONSEQUENZEN KÖNNEN VERANTWORTUNGEN HABEN? VERANTWORTUNGS-DIFUSSION Verantwortungsdiffusion bezeichnet das Phänomen, dass eine Aufgabe, die offensichtlich zu tun ist, trotz genügender Anzahl und Aufmerksamkeit dafür geeigneter Stellen oder Personen nicht angenommen oder ausgeführt wird. 18

19 ANGST VOR VERANTWORTUNG Hinter der Angst vor Verantwortung steckt letztlich die Angst, etwas falsch zu machen, d.h. zu versagen, und für das eigene Versagen zur Rechenschaft gezogen zu werden. 19

20 20

21 UNSICHERHEIT(EN) Wissensunsicherheit Handlungsunsicherheit Folgenunsicherheit Unterstützungsunsicherheit Zukunftsunsicherheit Lanterman INDIVIDUELLE UMGANGSWEISEN Unsicherheit als Beeinträchtigung: Suche nach Vereinfachung und Sicherheit Unsicherheit als Chance: Suche nach neuen Erfahrungen zur Erweiterung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen Lanterman 21

22 Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht noch einfacher Albert Einstein VERANTWORTUNGS-ABNAHME Hilfe zur Selbsthilfe Hilf dir doch selbst 22

23 VERANTWORTUNGSÜBERNAHME ERMÖGLICHEN 23

24 VERANTWORTUNGS- GEMEINSCHAFT KONKRET Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Inhaltlicher Beitrag ERFAHRUNGEN 24

25 ERFAHRUNGEN HzE-Träger Jugendamt BürgerInnen Jugendzentrum (Sport)Vereine Beratungsstellen Kita Schule Kinder bzw. Jugendliche Eltern Vormund Polizei Berufsgeheimnisträger Öffentlichkeit 1. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen

26 Professioneller Kinderschutz oder Selbstschutz in der Verantwortungsgemeinschaft? Das Bundeskinderschutzgesetzt schafft Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Systems der kooperativen und verlässlichen Verantwortungsgemeinschaft. Es definiert die Handlungspotentiale der Jugendhilfe hinsichtlich seiner Verantwortung im Kinderschutz z.b. durch das Schließen von Vereinbarungen und Schutzkonzepten. Führt der 8a SGB VIII zu einer echten Professionalisierung des Kinderschutzes oder dient die Systematisierung der Verfahrensabläufe einer Vereinfachung komplexer Fallsituationen und damit zu einem standardisierten Selbstschutzkonzept der Jugendhilfe? 1. THESE 2. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen

27 Das Handeln im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz benötigt ein regional vereinbartes, transparentes Verfahren der Rollen- und Aufgabenklarheit von öffentlichen und freien Jugendhilfe. Schutzkonzepte sind eine Konkretisierung der Trägerverantwortung beim Schutzauftrag gemäß 8a SGB VIII. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein hilfeorientiertes gemeinsames Handeln in einem Kinderschutzfall im Vorfeld eine Abstimmung von gemeinsamen Verstehens und Sprache benötigt 2. THESE 3. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen

28 Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz verlangt Klarheit in der Fallverantwortung. Freie und öffentliche Jugendhilfe haben jeweils eine eigenständige Aufgabe und Rolle im Kinderschutz. Verantwortungsgemeinschaft erfordert eine gemeinsame Schärfung der Zuständigkeiten - Klarheit und Akzeptanz an den Schnittstellen der Fallübergabe. Verantwortungsgemeinschaft bedeutet nicht Delegation von Verantwortlichkeiten Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz benötigt Kooperationszeit. 3. THESE 4. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen

29 Wenn freie und öffentliche Jugendhilfe im Kinderschutz gemäß 8a SGB VIII in einer Verantwortungsgemeinschaft kooperieren, bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit hinsichtlich der Einbeziehung/Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen und der Familie bei der sozialpädagogischen Entscheidungsfindung (entsprechend der Gefährdungseinschätzung). Die Verantwortungsgemeinschaft von öffentlicher und freier Jugendhilfe im Kinderschutz ist kein geschlossenes System. 4. THESE 29

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