PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT
|
|
- Oldwig Kranz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth AFET-Fachtagung Professioneller Kinderschutz oder (eher) Selbstschutz? Hinweise und Empfehlungen der Praxis der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger zum 8a-Verfahren ABLAUF 13:30 Inhaltlicher Beitrag 1. Verantwortung in der Sozialen Arbeit 2. Verantwortung im Kinderschutz 3. Verantwortungsgemeinschaft konkret 14:00 Rückfragen zum Beitrag 14:15 Vorstellung der Thesen 14:30 Diskussion der Thesen 15:00 Ende des Forums 1
2 VERANTWORTUNG IN DER SOZIALEN ARBEIT Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Inhaltlicher Beitrag WAS BEDEUTET VERANTWORTUNG? 2
3 Der Begriff der Verantwortung bezeichnet nach verbreiteter Auffassung die Zuschreibung einer Pflicht zu einer handelnden Person oder Personengruppe (Subjekt) gegenüber einer anderen Person oder Personengruppe (Objekt) aufgrund eines normativen Anspruchs, der durch eine Instanz eingefordert werden kann und vor dieser zu rechtfertigen (zu beantworten) ist. Wikipedia GRUNDBEZIEHUNGEN DER VERANTWORTUNG Subjekt (wer) Person (persönlich) Gruppe (öffentlich) Gesellschaft (sozial) Freiheit Verantwortung Objekt (wofür/für wen) Sorge Norm Autorität (von wem) Kinder, Familien, Verantwortungsbereich, Gesetz, Moral, Fachlichkeit, Öffentlichkeit, 3
4 MAN KANN NICHT NICHT-HANDELN Lao Tse WOFÜR BIN ICH VERANTWORTLICH? 4
5 VERANTWORTUNGEN Fachlich Ethisch Rechtlich Eigenes Handeln 5
6 WIE HÄNGEN KONTROLLE UND HILFE ZUSAMMEN? KONTROLLE UND UNTERSTÜTZUNG Kontrolle ohne Hilfs- und Unterstützungsangebote macht wenig (Entwicklungs)Sinn. Hilfe und Unterstützung produzieren immer auch Kontrolle. Kontrolle und Vertrauen müssen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten abgewogen werden. Wichtig ist es, möglichst transparent zu handeln gerade bei strittigen Entscheidungen. Kontrolle Transparenz Vertrauen 6
7 VERANTWORTUNG IM KINDERSCHUTZ Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Inhaltlicher Beitrag WER IST HIER EIGENTLICH VERANTWORTLICH? 7
8 ELTERLICHE VERANTWORTUNG Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts, damit 1. sie im Einzelfall dieser Verantwortung besser gerecht werden können, 2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden und 3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann. 1 Abs. 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ÖFFENTLICHE VERANTWORTUNG Jugendamt Gefährdungseinschätzung Pflicht zur Risikoabschätzung Zusammenwirken der Fachkräfte Zusammen mit Sorgeberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen Erarbeitung eines Schutzkonzepts Beratungsangebote für andere Institutionen Freie Träger über die Vereinbarungen (HzE-Träger, Kindertageseinrichtungen,.) s.o. 8
9 GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG Berufsgeheimnisträger (KKG) Sportvereine Schulen (Schulgesetze) Polizei Krankenhaus Nachbarn Öffentlichkeit VERANTWORTUNG FÜR DAS AUFWACHSEN Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Artikel 6 Abs. 2 GG Letztverantwortung Eigenständige Verantwortung Mitverantwortung Gemeinschaftliche Verantwortung Persönliche Verantwortung Gesellschaftliche Verantwortung 9
10 MACHT Verantwortung Stress Ideal Aufgabe (Fach)Kompetenz 10
11 Wer? Wofür? Handlungsfolgen Verantwortung Wem gegenüber? Wozu? Ziele Weswegen? Normen, Werte,... SCHULD 11
12 NOTWENDIGE PENDEL-BEWEGUNGEN Elterliche Verantwortung Öffentliche Verantwortung MAN KANN ZU BEIDEN SEITEN VOM PFERD FALLEN 12
13 KANN ICH ALLEIN DIE VERANTWORTUNG TRAGEN? VERANTWORTUNGS-GEMEINSCHAFT Die Gesamtheit der Akteure, die für den Kinderschutz Einfluss haben und für eine wirksame Gestaltung gebraucht werden. 13
14 Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... 14
15 Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... Jugendamt HzE-Träger Eltern Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... 15
16 Jugendamt Eltern HzE-Träger Ärzte, Schulen, Kita, Vereine,... INFORMATION UND KOMMUNIKATION 16
17 WAHRNEHMUNG (FILM) 17
18 WELCHE KONSEQUENZEN KÖNNEN VERANTWORTUNGEN HABEN? VERANTWORTUNGS-DIFUSSION Verantwortungsdiffusion bezeichnet das Phänomen, dass eine Aufgabe, die offensichtlich zu tun ist, trotz genügender Anzahl und Aufmerksamkeit dafür geeigneter Stellen oder Personen nicht angenommen oder ausgeführt wird. 18
19 ANGST VOR VERANTWORTUNG Hinter der Angst vor Verantwortung steckt letztlich die Angst, etwas falsch zu machen, d.h. zu versagen, und für das eigene Versagen zur Rechenschaft gezogen zu werden. 19
20 20
21 UNSICHERHEIT(EN) Wissensunsicherheit Handlungsunsicherheit Folgenunsicherheit Unterstützungsunsicherheit Zukunftsunsicherheit Lanterman INDIVIDUELLE UMGANGSWEISEN Unsicherheit als Beeinträchtigung: Suche nach Vereinfachung und Sicherheit Unsicherheit als Chance: Suche nach neuen Erfahrungen zur Erweiterung eigener Fähigkeiten und Kompetenzen Lanterman 21
22 Man soll die Dinge so einfach wie möglich machen, aber nicht noch einfacher Albert Einstein VERANTWORTUNGS-ABNAHME Hilfe zur Selbsthilfe Hilf dir doch selbst 22
23 VERANTWORTUNGSÜBERNAHME ERMÖGLICHEN 23
24 VERANTWORTUNGS- GEMEINSCHAFT KONKRET Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Inhaltlicher Beitrag ERFAHRUNGEN 24
25 ERFAHRUNGEN HzE-Träger Jugendamt BürgerInnen Jugendzentrum (Sport)Vereine Beratungsstellen Kita Schule Kinder bzw. Jugendliche Eltern Vormund Polizei Berufsgeheimnisträger Öffentlichkeit 1. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen
26 Professioneller Kinderschutz oder Selbstschutz in der Verantwortungsgemeinschaft? Das Bundeskinderschutzgesetzt schafft Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Systems der kooperativen und verlässlichen Verantwortungsgemeinschaft. Es definiert die Handlungspotentiale der Jugendhilfe hinsichtlich seiner Verantwortung im Kinderschutz z.b. durch das Schließen von Vereinbarungen und Schutzkonzepten. Führt der 8a SGB VIII zu einer echten Professionalisierung des Kinderschutzes oder dient die Systematisierung der Verfahrensabläufe einer Vereinfachung komplexer Fallsituationen und damit zu einem standardisierten Selbstschutzkonzept der Jugendhilfe? 1. THESE 2. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen
27 Das Handeln im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz benötigt ein regional vereinbartes, transparentes Verfahren der Rollen- und Aufgabenklarheit von öffentlichen und freien Jugendhilfe. Schutzkonzepte sind eine Konkretisierung der Trägerverantwortung beim Schutzauftrag gemäß 8a SGB VIII. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein hilfeorientiertes gemeinsames Handeln in einem Kinderschutzfall im Vorfeld eine Abstimmung von gemeinsamen Verstehens und Sprache benötigt 2. THESE 3. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen
28 Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz verlangt Klarheit in der Fallverantwortung. Freie und öffentliche Jugendhilfe haben jeweils eine eigenständige Aufgabe und Rolle im Kinderschutz. Verantwortungsgemeinschaft erfordert eine gemeinsame Schärfung der Zuständigkeiten - Klarheit und Akzeptanz an den Schnittstellen der Fallübergabe. Verantwortungsgemeinschaft bedeutet nicht Delegation von Verantwortlichkeiten Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz benötigt Kooperationszeit. 3. THESE 4. THESE Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth Thesen
29 Wenn freie und öffentliche Jugendhilfe im Kinderschutz gemäß 8a SGB VIII in einer Verantwortungsgemeinschaft kooperieren, bedarf es einer besonderen Aufmerksamkeit hinsichtlich der Einbeziehung/Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen und der Familie bei der sozialpädagogischen Entscheidungsfindung (entsprechend der Gefährdungseinschätzung). Die Verantwortungsgemeinschaft von öffentlicher und freier Jugendhilfe im Kinderschutz ist kein geschlossenes System. 4. THESE 29
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrMagistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema
1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz
MehrDokumentation. Fachtage Kinder und Jugendliche schützen
Do Dokumentation Fachtage Kinder und Jugendliche schützen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung am 13.03.2014 und am 26.03.2014 Herausgeber Kreis Groß-Gerau
MehrAllgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild
Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrMünster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014
Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft Bericht aus der Arbeit zur Erstellung einer Orientierungshilfe für Jugendämter Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24.
MehrDEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Praxistag Hamm, 17.03.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur
MehrLandkreis Mecklenburgische Seenplatte http://www.vnkinderschutz.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte http://www.vnkinderschutz.lk-mecklenburgische-seenplatte.de Fachveranstaltung für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen : Kinderschutz macht Schule
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
Mehram 30.06. und 20.07.2015
Dokumentation Fachtag Sichere Orte für Kinder und Jugendliche Schutz vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt in pädagogischen Einrichtungen, Schulen, Vereinen und Verbänden Prävention und Intervention
MehrBundeskinderschutzgesetz
LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz
MehrGood practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen
Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick
MehrForum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrFragen im Rahmen dieser Tagung
Universit ät Bielefeld Wirkungsorientierung in der Jugendhilfe - von praktischen Verfahren und empirischen Wirkfaktoren Andreas Polutta, Universität Bielefeld, (Evaluation des Bundesmodellprogramms) und
MehrKinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen
Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als unbestimmte Rechtsbegriffe Auslegung ist abhängig von Kulturell Historisch
Mehr1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten drin!
Zukunftsweisende Unterstützung der und durch die Erziehungsberatung Stuttgart, 30.01.2013 1. Mit dem Inkrafttreten des KJHG hat sich EB auf den Weg in die Jugendhilfe gemacht und ist inzwischen mitten
MehrDatenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung
MehrRechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem
Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und 02.09.2010 in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem - Diana Eschelbach - 1 Das jugendhilferechtliche
MehrBeschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität
Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität 4. Berufskongress des DBSH und der KHSB, 09.09.2016 Stefan Anacker, DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.v.
MehrForum 4; Impulsvortrag von Alisa Bach, Leiterin des Fachbereichs Jugend der Region Hannover
Das Jugendamt der Region Hannover ein strategisches Zentrum zur Gestaltung von Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen? 1. Vision? Leitbild? Ziel? 2. Elemente eines Strategischen Zentrums Jugendhilfe
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrBundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrElternarbeit im Kinderschutz
Elternarbeit im Kinderschutz Gliederung: In welchem Rahmen habe ich die Aufgabe mit den Eltern zu sprechen? Gesetzliche Grundlagen Was macht es mir schwer, mit Eltern zu sprechen? Fallbeispiel Gruppenarbeit
MehrGliederung. 1. Einleitung 12
Gliederung 1. Einleitung 12 2. Rechtsverhältnisse in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen objektivrechtlichen Verpflichtungen und individuellen Rechtsansprüchen 18 2.1 Rechtsverhältnisse in der Kinder-
MehrElternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien
Fachliche Rahmung und Vorstellung des Landesprogramms Vortrag im Rahmen der landesweiten Auftaktveranstaltung: Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien Januar 2011 Hannover Institut für Sozialpädagogische
MehrPARTIZIPATION VON KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN STÄRKEN FORUM 2 FRIEDHELM GÜTHOFF
PARTIZIPATION VON KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN STÄRKEN FORUM 2 FRIEDHELM GÜTHOFF DEUTSCHER KINDERSCHUTZBUND LV NRW BILDUNGSAKADEMIE BIS MEIN FOKUS Perspektiven auf das Thema Fazit PERSPEKTIVE Partizipation
MehrDatenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte
MehrExpertenrunde Kinder psychisch kranker Eltern
Expertenrunde Kinder psychisch kranker Eltern Franziska Lindhorst Kommunale Spitzenverbände Niedersachsen Psychotherapeutenkammer Niedersachsen 1 Ausgangssituation In Deutschland leben nach Schätzung der
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
Mehr*Social Capital: In der nordamerikanischen Soziologie wurde das Konzept Anfang der 1990er Jahre von James Samuel Coleman und Robert D. Putnam aufgenommen und soziales Kapital als Schlüsselmerkmal von Gemeinschaften
MehrHandlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss
MehrDatenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch?
Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch? Gelingende Kooperation im Kinderschutz Fachtagung des JA Mannheim Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrKinderrechte und Kinderschutz
Fachtagung - Partizipation in der Frühpädagogik Prof. Marion Hundt Evangelische Hochschule Berlin Kinderrechte und Kinderschutz Zusammenfassung 1. Einleitung 2. Die UN-Kinderrechtskonvention und der Begriff
MehrKinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt
Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Mo am nheim Rhe ptst in adt für K Hau inde r Monheim Stadt am Rhein Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Impressum Herausgeber: Stadt Monheim am Rhein Der
MehrKinderschutz und Datenschutz
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kinderschutz und Datenschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. August 2011 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrAusführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Entwurf Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.200-76 SenBildWiss
MehrRechtliche Grundlagen Früher Hilfen
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Rechtliche Grundlagen Früher Hilfen Frühe Hilfen im SKF Fachtag: Schnittstellen und Abgrenzungen Früher Hilfen Köln 7.Dezember 2012 Übersicht 1. Frühe Hilfen und was man
MehrERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN
Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrSchulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland
Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und
MehrNetzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!
Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrKooperation von Schule und Jugendamt
Kooperation von Schule und Jugendamt Sehr geehrte Frau Schulleiterin, Sie halten den Jan für einen schwierigen Schüler und wollen, daß wir der Familie helfen wenn Sie wüßten, um welche Klienten wir uns
MehrFrühe Hilfen: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
Frühe Hilfen: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Beispiele regionaler Umsetzungen Landeshauptstadt Düsseldorf 1 Die Grundhaltung des Bundeskinderschutzgesetzes ist die Kooperation der Hilfesysteme
Mehrfür die Zusammenarbeit von Schulen / dem Staatlichen Schulamt Lörrach und
Staatliches Schulamt Lörrach Landratsamt Lörrach Landratsamt Waldshut Stand 01.08.2012 Vereinbarungen für die Zusammenarbeit von n / dem Staatlichen Schulamt Lörrach und dem Fachbereich Jugend & Familie
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
MehrLEITLINIEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN. Stadt MIT IDEEN
LEITLINIEN DER STÄDTISCHEN KINDERGÄRTEN CREGLINGEN, FREUDENBACH UND OBERRIMBACH C r e g l i n g e n F r e u d e n b a c h O b e r r i m b a c h Eine Gemeinde kann ihr Geld nicht besser anlegen, als dass
MehrZwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel:
Seite 1 Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt Am Beispiel: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Arbeitsgemeinschaft
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrJahrestagung Leiter/innen der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter
Jahrestagung Leiter/innen der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter 03.05.2013 Das HaushaltsOrganisationsTraining der Familienpflege: HOT ein Angebot zur alltagspraktischen Unterstützung von Familien
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrDormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
MehrFachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung. Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin 25.03.13
Fachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin 25.03.13 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Fachberatung im Kontext Kinderschutz Die Rolle der Kinderschutzfachkraft
MehrEntwicklungslinien in der Jugendhilfe Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion. Vlotho, den 22.01.13
Entwicklungslinien in der Jugendhilfe Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion Vlotho, den 22.01.13 Entwicklungsstrang Kinderrechte Die UN - Kinderrechtskonvention Grundwerte im Umgang mit Kindern, ihrem
MehrKontrolle als Teil der Hilfe oder Selbstschutz? Juristische Bemerkungen. Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie
Kontrolle als Teil der Hilfe oder Selbstschutz? Juristische Bemerkungen Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
MehrAFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz
AFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz Der AFET bedankt sich für die Einladung im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes eine Stellungnahme zur Vorbereitung des Berichts
Mehrfür eltern familien kinder jugendliche mutter - kind - begleitung
für eltern familien kinder jugendliche mutter - kind - begleitung mutter - kind - begleitung Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Neugeborenen sind für eine Frau ein Lebensabschnitt, in dem
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrS P A T Z. Auftaktveranstaltung
Ulmer Projekt S P A T Z Auftaktveranstaltung 17.12.200812 2008 im Bürgerhaus Bundesgesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG) Prof. Dr. Jörg M. Fegert Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Referentenentwurf
MehrRÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII
RÜCKBLICK AUF 25 JAHRE SGB VIII Die Diskussionen und die Reformen. Vortrag am 11.03.2015 von Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, MinDir. a. D. GRUNDFRAGEN SEIT DER ZEIT DES RJWG Standort für
MehrSozialraumbezogene Angebote und Hilfen in der Kindertagesstätte, Schule und Nachbarschaft
Sozialraumbezogene Angebote und Hilfen in der Kindertagesstätte, Schule und Nachbarschaft Die gemeinsame Verantwortung von Kita und Jugendhilfe Gabriele Wittichow, CJD Insel Usedom Zinnowitz Der Sozialraum
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrVorwort. Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.
Vorwort Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Mit dieser Zielsetzung vor Augen haben wir Führungskräfte der gpe uns Führungsleitlinien gegeben. Sie basieren
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrGrundsätze der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sozialem Dienst des Jugendamtes im Rems-Murr-Kreis
Staatliches Schulamt Backnang Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sozialem Dienst des Jugendamtes im Rems-Murr-Kreis Herr Wieland Kreisjugendamt Winnender Straße 30/1 71334 Waiblingen 07151-501
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrAWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten.
AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten. Unsere Kindertagesstätten. Profil l Konzept l Leitbild Spielen. Lernen. Leben. Was ein Kind in seinen ersten Lebensjahren lernt, ist von großer Bedeutung
MehrKonzeption. Systemisches Rückführungsmanagement. im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm
LWL Heilpädagogisches Kinderheim Hamm Lisenkamp 27-59071 Hamm www.lwl-heiki-hamm.de Konzeption Systemisches Rückführungsmanagement im LWL-Heilpädagogischen Kinderheim Hamm Stand: 01.04.2014 Systemisches
MehrDieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12429 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) A. Problem und Ziel
MehrHerzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation?
Herzlich willkommen zum Workshop: Inklusion und Frühförderung Was braucht es an Kooperation? Gitta Pötter, Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF), Leiterin der Überregionalen Arbeitsstelle
MehrMultiprofessionelle Kooperationen mit Akteur_innen des Gesundheitswesens im Kontext Früher Hilfen Ein Forschungsbericht
Multiprofessionelle Kooperationen mit Akteur_innen des Gesundheitswesens im Kontext Früher Hilfen Ein Forschungsbericht Fachforum Kooperationen im Bereich Früher Hilfen im Rahmen des 20. Kongresses Armut
MehrLeitbild. des Jobcenters Dortmund
Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrKreisjugendamt Konstanz
Prävention und Sozialraumorientierung Die vielfältigen Aufgaben des Jugendamtes Info-Veranstaltung zur neuen ESU am 8. und 9. 10.2008 im LRA KN Sabine Senne 1 Wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln
MehrAuf die Umsetzung kommt es an Reformerwartungen der öffentlichen Träger
Auf die Umsetzung kommt es an Reformerwartungen der öffentlichen Träger Fachtagung: Die große Lösung? Jugendhilfe und Eingliederungshilfe vor einer großen Reform am 29.9.2016 in Saarbrücken Jörg Freese
MehrVernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz)
Input für die Arbeitsgruppe am 29.1.2010 Vernetzung und Datenschutz im Rahmen von Case Management in der Sozialen Arbeit (z.b. Kinderschutz) RA Dr. Carsten Wendtland, Hildesheim Überblick Rechtsgrundlagen
MehrPressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz
Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem -Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz Inhalt Soziale Rahmenbedingungen im Regionalverband 3 Vorbemerkungen
MehrPflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
Pflichten des Arbeitgebers unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Info Waldeigentümer Referent Heinz Hartmann Heinz Hartmann -Förster -Suva - Arbeitssicherheit - Bereich Holz
MehrLeitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015
Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg Stand 1/2015 Referat Kindertageseinrichtungen Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Inhalt
MehrKooperation von Jugendhilfe und Schule
Kooperation von Jugendhilfe und Schule Workshop an der Fachtagung Schulsozialarbeit In Jena am 18.3.2010 Durchgeführt Von Hartmut Kick Stadtjugendamt München Abteilung KJF hartmut.kick@muenchen.de Kinder
MehrMitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich
MehrFamilien stärken- Förderung von Resilienz
Suchtvorbeugung Jugendsuchtberatung Familien stärken- Förderung von Resilienz Drogenberatung Monika Kaulke-Niermann Suchthilfeverbund Duisburg e.v. 1 Resilienz "resilience" dt. Spannkraft, Elastizität,
Mehr- Traumapädagogik in der Praxis
- Traumapädagogik in der Praxis Hans-Wendt-Stiftung Bremen, 19.02.2015 Dipl. Beh.-Pädagoge Martin Kühn Größenwahn oder Not-Wendigkeit? Wir können aber annehmen, dass das psychische Trauma das letzte Glied
MehrEmpirische Erkenntnisse und Anforderungen an die Jugendämter/ASD. Dr. Eric van Santen NAVI 6.0 Kooperation des ASD mit anderen Regelsystemen
Empirische Erkenntnisse und Anforderungen an die Jugendämter/ASD Dr. Eric van Santen NAVI 6.0 Kooperation des ASD mit anderen Regelsystemen Landesjugendämter Rheinland und Westfalen / Bundesarbeitsgemeinschaft
MehrDie Organisation der Organisation Überlegungen zur Einführung von Case Management aus Sicht der Organisationsentwicklung
Die Organisation der Organisation Überlegungen zur Einführung von Case Management aus Sicht der Organisationsentwicklung Prof. (FH) Roland Woodtly Hochschule Luzern Soziale Arbeit Einführung von Case Management
MehrPatientenberatung für mehr Entscheidungsteilhabe und Gesundheit. Prof. Dr. Marie-Luise Dierks
Patientenberatung für mehr Entscheidungsteilhabe und Gesundheit Prof. Dr. Marie-Luise Dierks Die neue Rolle der Nutzer Die Nutzer als Gegengewicht zur Dominanz der Anbieterinteressen auf der Mikro-, Mesound
MehrDEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Wer muss was beim Kinderschutz tun? nicht nur Kümmerer gesucht Hamm, 17.03.2015 Dirk Fiegenbaum Serviceagentur Ganztägig lernen NRW Alexander Mavroudis Landschaftsverband Rheinland
MehrAktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene
Aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene 3. Kinder- und Jugendhilfetag in der Region Hildesheim Hildesheim, 3. Juni 2013 Dr. Dirk Härdrich Übersicht 1. Landesjugendhilfeplanung
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
Mehr