Fachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung. Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin

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1 Fachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin

2 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Fachberatung im Kontext Kinderschutz Die Rolle der Kinderschutzfachkraft Verfahren in der AWO Kooperation mit Jugend- und Gesundheitsamt Offene Fragen

3 Gesetzliche Grundlagen für die Zusammenarbeit Dem Schutz des Kindeswohls sind alle in der Kinder-und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte verpflichtet, 8a/b SGB VIII 9 Abs. 5 KitaFöG Gesundheitsvorsorge, Handeln bei unmittelbarer Gefahr 3 Abs. 5,6 und 7 RV Tag, Schutzauftrag, Führungszeugnis Handlungsleitfaden der Senatsverwaltung: Kinder fördern und schützen

4 Fachberatung im Kontext Kinderschutz Erweitertes Tätigkeitsfeld der Fachberatung mit zusätzlichen Ressourcen Institutionelle Autonomie, fallbezogene Neutralität, Qualitätssicherung im Kinderschutz, keine Interventionsinstanz, keine Beschwerdestelle, Melde-oder Kontrollinstanz innerhalb des Verfahrens Meine Qualifikation und Aufgabe im AWO-Landesverband: - Qualifizierung der sozialpäd. Fachkräfte im Umgang mit 8a - Einzelfallberatung - Teamberatung - Netzwerk innerhalb der AWO, 2x jährlich Beteiligung als Kinderschutzfachkraft auch bei Gefährdungen innerhalb der Einrichtungen: entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, sexuelle Übergriffe

5 Die Rolle der Kinderschutzfachkraft Unterstützung bei der Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Beratung der Erzieherinnen/Erzieher und Leitungen im konkreten Fall Begleitung im Prozess, anonyme Erfassung Verbesserung der Handlungsfähigkeit der zu Beratenden Verbessertes Fallverstehen bei den handelnden Fachkräften Strukturierung von Beobachtungen und Informationen Strukturierung der Erarbeitung von Handlungsplänen Versachlichung insbesondere emotional belasteter Prozesse Vorbereitung von Elterngesprächen, Stolpersteine besprechen Nachbetrachtung und Aufarbeitung von abgeschlossenen Fallverläufen Die Fallverantwortliche bleibt bei der Fachkraft in der Kita und der Leitung keinen Beratungsauftrag für Kinder und Eltern

6 Verfahren in der AWO Unser Ziel ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern, auf die Annahme von Hilfe hinwirken, wir wollen Sie mit ins Boot holen, wir machen unsere Handlungen transparent, Dokumentation: Gesprächsnotizen, konkrete Beobachtungen mit Einschätzung, 4-Augenprinzip Grundsätze und konkrete Handlungsschritte im QM Handbuch geben den päd. Fachkräften Sicherheit: a) Eine Kindeswohlgefährdung liegt nicht vor b) Eine Kindeswohlgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden c) Eine Gefährdung des Kindes liegt vor d) Es besteht eine unmittelbare Gefährdung

7 Kooperation mit Jugendamt und Gesundheitsamt (siehe Handlungsleitfaden) Anonymisierte Beratung Weitergabe von Informationen mit Wissen der Personensorgeberechtigten Rückmeldung an die Kita In der Regel Einbeziehung der Kita in die Hilfeplanung Schriftliche Gefährdungseinschätzung der Kita bei Meldung von Außenstehenden Erfahrungen: Gelingende Kooperationen hängen von den einzelnen MA ab Tel. Rückfragen mit der Ansage Erzieher_innen seien verpflichtet zu antworten JA sagt Kita solle sich melden, wenn Sie wissen wollen was nach einer Meldung geschieht JA sagt anonyme Beratung für Kitas gibt es nicht

8 Offene Fragen Wie kann ein erfolgreiches Zusammenwirken im Kinderschutz gelingen, was bedarf es dazu von allen Seiten: Transparenz.. Zusammenwirken und Einbeziehen in die Hilfeplanung gelingen selten, Helferkonferenzen ohne Kita, wer entscheidet auf welcher Grundlage Einheitlicher Umgang, Verfahren in den Bezirken wäre sinnvoll und erleichtert es Trägern mit Einrichtungen in versch. Bezirken Was kann Leitung tun, wenn Sie sich weiterhin Sorgen macht und keine Rückmeldung des JA und von den Eltern erhält Beschwerdeverfahren und Beteiligung der betroffenen Kinder in altersangepasster Form müssen entwickelt werden, wie kann das gelingen Wo erfahren i.e.f. kollegialen Austausch, Fallberatung

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kita Fachberatung Angelika Stroh-Purwin

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