Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

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1 - Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1

2 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zwischen dem Schulamt, den Bielefelder Grund- und Förderschulen, den Trägern der offenen Ganztagsangebote und dem Amt für Jugend und Familie Jugendamt- der Stadt Bielefeld besteht seit März

3 Kooperationsvereinbarung Ziele der Kooperationsvereinbarung sind Schaffung verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen den Beteiligten, mehr Transparenz in der Zusammenarbeit, einheitliche Arbeitsinstrumente als Hilfsmittel für eine qualifizierte Einschätzung von Gefährdungspotentialen und verlässliche Verfahrenswege zwischen Schule und Jugendhilfe, um Kinder und Jugendliche frühzeitig zu unterstützen und ihren Schutz vor Gefährdung zu verbessern. 3

4 Gemeinsame Aufgabe Die Sicherung des Kindeswohls ist die gemeinsame Aufgabe der Kooperationspartner. Nur auf der Basis eines kooperativen Zusammenwirkens zwischen Schule, OGS-Träger und JA kann es gelingen, einer KWG frühzeitig mit den geeigneten Unterstützungsangeboten zu begegnen. Bei einer akuten KWG kann somit unbürokratisch und unverzüglich Hilfe eingeleitet werden. 4

5 Handlungsschritte Im Sinne des Dreiklangs können Sie Kinder und ihre Familien unterstützen, indem Sie Wahrnehmen Warnen Handeln Zeichen erkennen, genau beobachten und Informationen aufnehmen und dokumentieren mit KollegInnen über Ihre Wahrnehmungen sprechen, kollegialen Rat einholen und Ihre Wahrnehmungen absichern mit dem Kind und/oder den Eltern über Ihre Wahrnehmungen sprechen und gemeinsam mit ihnen Schritte zur Veränderung entwickeln. 5

6 Einbeziehen der Betroffenen Zu einem fallbezogenen Austausch zwischen JH und Schule ist die Einholung einer Einwilligung bzw. zumindest die Information der Betroffenen aus fachlicher Sich geboten (Vertrauen/weitere Zusammenarbeit). Einzelfallbezogene Kooperation zwischen Schule und JH ist dann zulässig, wenn die Betroffenen ihre Zustimmung/Einwilligung geben. Eine anonyme Beratung über die Fachstelle nach 8b SGB VIII ist möglich. 6

7 Einbeziehen der Betroffenen Bei akuter KWG kann auch ohne Einwilligung der Betroffenen das JA informiert werden, wenn der begründete Verdacht der Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs oder der Vernachlässigung des Kindes besteht, das Kind schwerwiegende Gewalthandlungen oder sonstige erhebliche Straftaten in der Schule begeht, z. B. Drogenkonsum, eine Not- und Krisensituation für den Schüler besteht, in der das JA helfen kann und der betroffene Schüler mit dessen Einschaltung einverstanden ist, wenn die Eltern die Zusammenarbeit mit der Schule verweigern bei wiederholtem Verstoß gegen die Plicht zur Teilnahme am Unterricht oder erheblichen Lern- und Leistungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten des Kindes. 7

8 Verfahrensabläufe und Absprachen Verfahren in Bezug auf die Lehrkräfte Lehrkraft dokumentiert ihre Beobachtung in Dokubogen (Anl.1) Lehrkraft klärt ab, ob das Kind auch das offene Ganztagsangebot besucht => tauscht sich aus Lehrkraft informiert die Schulleitung Gemeinsame Einschätzung (ggf. OGS-Kraft) anhand der beobachteten Anhaltspunkte => ob KWG besteht Bei gewichtigen Anhaltspunkten wird eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft in den Beratungsprozess einbezogen Gemeinsame Risikoeinschätzung auf der Grundlage einer Kriterienliste (Anl. 2) => erarbeiten Vorschläge, welche Hilfen angezeigt scheinen, um das Gefährdungsrisiko abzuwenden und dokumentieren die Ergebnisse ihrer Beratung 8

9 Verfahrensabläufe und Absprachen Verfahren in Bezug auf die OGS-Kräfte OGS-Kraft dokumentiert ihre Beobachtung in den Dokubogen (Anl.1) Sie klärt ab, ob die Lehrkräfte ebenfalls Auffälligkeiten beobachtet haben Die OGS-Kraft informiert die Schulleitung Gemeinsam findet auf der Basis der beobachteten Anhaltspunkte mit der Schulleitung, OGS-Kraft und Lehrkraft eine Einschätzung statt => ob eine KWG vorliegt Bei gewichtigen Anhaltspunkten wird eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft in den Beratungsprozess einbezogen Gemeinsame Risikoeinschätzung auf der Grundlage einer Kriterienliste (Anl. 2) => erarbeiten Vorschläge, welche Hilfen angezeigt scheinen, um das Gefährdungsrisiko abzuwenden und dokumentieren die Ergebnisse ihrer Beratung 9

10 Verfahrensabläufe und Absprachen Gemeinsam werden die nächsten Schritte besprochen und erforderliche Wege gegangen. Bei akuter KWG teil die Schulleitung die Personendaten mit. Der Mitteilungsbogen mit Personendaten wird an die zuständige Fachkraft oder Teamleitung im JA weitergeleitet. Die federführende Fachkraft setzt sich zwecks weiterer Klärung mit der Schule in Verbindung. 10

11 11

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