Dokumentationsbogen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

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1 Dokumentationsbogen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Name des Kindes...geb. am...in der Einrichtung seit:... Beteiligte Fachkräfte:..... ist informiert: Ja Nein Problematik wurde mit den Eltern/Personensorgeberechtigten besprochen: Ja Datum. Nein Eltern sind bereit und fähig, mit zu arbeiten: Ja Nein Eingeschränkt Einbezug anderer Dienste (mit Datum): Insoweit erfahrene nach 8a (InsoFa) Kreisjugendamt Germersheim (KJA). Ergebnis der Einschätzung (mit Datum): Keine genaue Einschätzung möglich/ weiteren Abklärungsbedarf Keine Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung Weiteres Vorgehen... Caritas-Zentrum Germersheim- Kinderschutzdienst, 17er - Straße 1, Germersheim, Tel / /-136, kinderschutzdienst.germersheim@caritas-speyer.de - Stand 2014

2 Datum Vorgehen Konkretisierung Verantwortlich zu beurteilende Situation / Einschätzung Zeitvorgabe: was bis wann! Zusammenstellung der Beobachtungen und Äußerungen des Kindes zur ersten Einschätzung der Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen. Die notiert auf dem Dokumentationsbogen Vermutungen (Bauchgefühl), Daten und Tatsachen Mitteilung der Beobachtungen an die. Die weitere Vorgehensweise wird mit der abgesprochen.

3 Datum Vorgehen Konkretisier ung Kollegiale Informationen Beratung im von anderen Team KollegInnen, die mit dem Kind arbeiten, werden eingeholt. Verantwortlich Ergebnisse Fachkräfte Ergebnis der kollegialen Fallberatung Zeitvorgabe für Gegebenenfalls Information der an den Träger/ Absprachen über weiteres Vorgehen (Klärung: wann/unter welchen Bedingungen wird Träger informiert?!) Absicherung des weiteren Vorgehens bei einem Gefährdungsrisiko. evtl. Träger (Art und Weise der Ermessensausübung)

4 Elterngespräch, wenn dadurch nicht der Schutz des Kindes gefährdet würde. Absprachen zu Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung (evtl. Träger)

5 Fallgespräch zur Planung weiterer Träger (Definition der Verantwortlichkeit für die nächsten Risikoabschätzung Handlungsschritte: Schritte) unter Hinzuziehen der insoweit erfahrenen / (Schutzplan). Wer macht was? insoweit erfahrene.

6 Führen des Aufzeigen der Elterngesprächs, wenn möglich unter Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen, wenn dadurch nicht der Schutz des Kindes gefährdet würde. Beobachtungen und Wahrnehmungen und Verdeutlichung, dass die Fachkräfte sich um das Wohl des Kindes sorgen. päd. Protokoll mit Unterschrift Gegebenenfalls Vermittlung an geeignete Stellen. Konkrete Vereinbarung für weiteres Vorgehen mit Zeitangaben Caritas-Zentrum Germersheim- Kinderschutzdienst, 17er-Str Germersheim, Tel / /-136, kinderschutzdienst.germersheim@caritas-speyer.de

7 Informationen an das Jugendamt (KJA) / Maßnahmen (nach vorheriger Überprüfung der vereinbarten Maßnahmen). Führen die verabredeten Maßnahmen nicht zum Ziel, wird das KJA informiert. Die Eltern werden darüber unterrichtet. Träger Weitere Maßnahmen für das Kind / Anmerkungen Je nach Risikoabschätzung sind Elterngespräche und Gespräche mit externen Fachdiensten jederzeit bei Bedarf als Zwischenschritte möglich! Je nach Risikoabschätzung steht der Schutz der Kinder vor dem Elternrecht auf vorherige Information!

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