25469 Halstenbek Halstenbek Tel./Fax Tel
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1 KiTa Erlöserkirche Betreute Grundschule an der Bek Gustavstraße 10 Hartkirchener Chaussee 8a Halstenbek Halstenbek Tel./Fax Tel Mail: Mail: Herzlich Willkommen Auf den nächsten Seiten finden Sie folgende Dokumente: 1) Kindertagesstättenverordnung 2) Hinweise zum Infektionsschutz 3) Regelungen zum Schutz des Kindeswohls 4) Hinweise zur Lebensmittelhygiene 5) Teilnahmebeitragsregelung 6) Übungen für zu Hause vor dem Start in der Kita Sie müssen nicht alle Informationen lesen, es wäre jedoch sinnvoll die Dokumente einmal anzusehen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten in Bezug auf die Regelungen in der Kita kommt. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Vielen Dank! Herzliche Grüße Danilo Wilkens - Leitung Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halstenbek Träger: Ev. Luth. Kirchengemeinde Halstenbek Leitung Danilo Wilkens Tel: buero@kitaerloeserkirche.de
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9 Ev.-luth. Kirchengemeinde Halstenbek Erlöserkirche, Friedrichstr. 22, Halstenbek Tel / ; Fax: / Arche Noah, Haselweg 37, Tel / Trägervertreterin Pastorin Katja Rogmann Tel: KiTa Erlöserkirche Betreute Grundschule an der Bek Leitung KiTa: Danilo Wilkens Tel.:04101/41168 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Halstenbek Anlage zur Kindertagesstättenordnung und Benutzungsordnung der Betreuten Grundschule Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, klären, schützen Seit dem regelt innerhalb des SGB VIII der 8a den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung. Hier sind die Eltern, die Jugendämter, aber auch die Kindertageseinrichtungen gefordert. Diese Verantwortung nehmen wir ernst. Im Umgang mit Kindern und den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten gehen wir mit Bedacht vor, weil wir die Chance der Kindertagesstätte als helfende Institution wahren wollen. Anzeichen und Kriterien einer möglichen Kindeswohlgefährdung werden von uns wahr und ernst genommen. Mit der folgenden Auflistung machen wir dies deutlich. 1. Allgemeine Aufmerksamkeit im Gruppenalltag - Wir kennen die Grundbedürfnisse der Kinder. - Durch unsere an den Kindern und ihren Grundbedürfnissen orientierte Arbeitsweise als pädagogische Fachkräfte nehmen wir die emotionale Grundstimmung und das Verhalten der Kinder wahr. 2. Gezielte Aufmerksamkeit - Fällt uns eine Veränderung im Verhalten eines Kindes auf, beschäftigen wir uns intensiver mit ihm. - Dazu gehören Beobachtungen, Dokumentationen, kollegialer Austausch im Team und Gespräche mit den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten. - Liegen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindes vor, wird der Träger unverzüglich informiert. - Weitere Schritte, insbesondere die Möglichkeit des Hinzuziehens einer erfahrenen Fachkraft, werden verabredet. - Ist das Wohl des Kindes akut gefährdet und lässt sich die Gefährdung nur durch sofortiges Handeln abwenden, informiert der Träger unverzüglich den Fachdienst Jugend. 3. Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft - Nach Gesprächen im Team, mit dem Träger und gegebenenfalls mit den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten wird entschieden, ob eine insoweit erfahrene Fachkraft zur Risikoabschätzung hinzugezogen wird. - Mit ihr wird bewertet, ob weitere Handlungsschritte erforderlich sind und welche Zielvereinbarungen und Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit hilfreich für das Kind sein werden. - Ein Zeitpunkt zur Überprüfung der Zielvereinbarungen wird verabredet.
10 - Besteht weiterer Beratungsbedarf über Art und Umfang der erforderlichen Hilfe, wird der Fachdienst Jugend hinzugezogen. 4. Hinzuziehung des Fachdienstes Jugend - Wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten der Einleitung von Hilfsmaßnahmen nicht zustimmen oder wenn eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos als nicht möglich erscheint, wird der Fachdienst Jugend hinzugezogen. - Zwischen dem Fachdienst Jugend und der Kindertagesstätte werden verbindliche Absprachen über das weitere Zusammenwirken getroffen. - Der Fachdienst Jugend schaltet die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen ein. - Der Ablauf des Verfahrens wird vom Träger in geeigneter Wese dokumentiert. SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) 1 Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. 2 Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 3 Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. 2 Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. (3) 1 Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. 2 Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) 1 Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. 2 Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
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15 KiTa Erlöserkirche Betreute Grundschule an der Bek Gustavstraße 10 Hartkirchener Chaussee 8a Halstenbek Halstenbek Tel./Fax Tel Mail: Mail: Liebe Eltern, der Einstieg in die KiTa ist für Sie als Eltern sowie für ihr Kind eine aufregende Sache. Damit der Start in die KiTa für Sie und ihr Kind gut gelingt, möchten wir Ihnen ein paar Anregungen an die Hand geben, die Sie mit ihrem Kind probieren dürfen. Dieses Ziel möchte ich erreichen,,dass sich mein Kind mehrere Stunden von mir als Elternteil trennen kann, dass ich mich von meinem Kind trennen kann und Vertrauen zu den Personen haben bei denen mein Kind ist, dass mein Kind selbstständiger wird beim Anund Ausziehen, dass mein Kind seine Sachen kennt So kann ich das Ziel, mit meinem Kind erreichen - Schenken Sie Ihrem Kind Zeit mit anderen Personen (Babysitter, Großeltern, Freunde) - Ergibt sich aus den Anregungen von oben - Geben Sie Ihrem Kind die Zeit sich selbstständig anbzw. auszuziehen - Beim Anziehen kann es helfen, wenn Sie alle Teile in der richtigen Reihenfolge auf den Boden legen - Ermutigen Sie Ihr Kind, dass es das An- und Ausziehen schaffen kann (nur unterstützen, wenn wirklich nötig) - Üben Sie mit Ihrem Kind, dass es sich an verschiedene Dinge, die es besitzt, erinnert. - Zeigen Sie Ihrem Kind, welches seine Jacke, seine Schuhe, etc. sind - Hängen Sie verschiedene Jacken an die Garderobe. Ihr Kind hängt selbstständig eine Jacke, Pullover, etc. dazu. Nach ein paar Minuten gehen Sie mit ihrem
16 Kind erneut zur Garderobe und lassen Ihr Kind das abnehmen, welches es vorab hingehängt hat, dass mein Kind Kontakte zu anderen Kindern aufnehmen kann, dass mein Kind Regeln und Grenzen einhalten lernt - Gehen Sie viel mit Ihrem Kind auf verschiedene Spielplätze, in Spielgruppen, etc. wo es mit anderen Kindern in Kontakt kommt - Ermutigen Sie Ihr Kind, mit anderen Kindern zu spielen - Spielen Sie viel mit Ihrem Kind, Spiele bei denen Regeln wichtig sind (Memory, Mensch ärgere Dich nicht, Uno, etc.) - Setzen Sie bewusst Regeln und Grenzen im Alltag Ihres Kindes (bitte immer mit einer Erklärung fürs Kind, warum es diese Regel gibt!) - Üben Sie Regeln, die fürs Kind greifbar sind, dass mein Kind übt seine Bedürfnisse zu äußern, dass mein Kind seinen Rucksack alleine tragen lernt - Ermutigen Sie Ihr Kind Wünsche und Gefühle zu äußern - Lassen Sie Ihr Kind aussprechen und ermutigen Sie es sich klar auszudrücken - Nehmen Sie Ihrem Kind die Sätze nicht ab - Geben Sie Ihrem Kind Zeit - Ermutigen Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es alleine nicht weiter kommt - Kaufen Sie Ihrem Kind einen passenden Rucksack (der sicher und gut sitzt) - Lassen Sie Ihr Kind den Rucksack leer tragen - Üben Sie mit Ihrem Kind das Auf- und Absetzen des Rucksacks - Packen Sie kleine Dinge in den Rucksack - Lassen Sie Ihr Kind selbständig den Rucksack öffnen, packen und schließen - Kaufen Sie eine passende Trinkflasche und Brotdose, die den Rucksack nicht zu sehr ausbeult und belastet Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind viel Spaß beim Probieren und freuen uns Sie bald in der KiTa willkommen zu heißen!!
3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
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