Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz?

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1 Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz? Entwicklungswerkstatt Schule / Jugendhilfe zur Stärkung eines aktives Kinderschutzes Donnerstag, , Uhr VHS Monheim am Rhein Anja Niebuhr Zentrum für Schulpsychologie der Stadt Düsseldorf 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

2 Übersicht Der Düsseldorfer Weg Es hat sich bei uns ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergeben Verhalten als Symptom verstehen Informationen sammeln Nutzung der impliziten Hypothese Handlungsentscheidungen treffen Notwendige schulische Strukturen Gesetzliche Grundlagen Themen der externen Beratung 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

3 Vorstellung Ein paar Worte zu mir Das Zentrum für Schulpsychologie in Düsseldorf und der Kinderschutz 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

4 Der Düsseldorfer Weg ist ein Beratungsangebot für Schulen in Fragen des Kinderschutzes durch die Schulpsychologie auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung mit dem JA Team mit 4 MA + TL mit regelmäßigen Teamsitzungen zur Fallbesprechung und Konzeptarbeit Spezifisches internes Procedere bei Beratungsbedarf Kinderschutz 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

5 Implementierung des Angebotes Beginn April 2014 Vorstellung in diversen Gremien (QZ OGS, Fachtage, Stadtteiltreffen SchSozArb etc) Teilnahme am QZ Kinderschutz im JA Kooperationstreffen mit Trägern (Diakonie, JA) Kooperationen mit Facheinrichtungen (ISA Münster) Internetauftritt, Flyer Planung einer Fortbildung für Schulteams für Frühjahr /25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

6 Erfahrungen Anmeldezahlen seit April 2014: ca. 100 Anfragen aus allen Schulformen Inhalt der Anfragen Fragestellungen an verschiedenen Punkten der schulinternen Prozesse Große Divergenz der schulinternen Strukturen Zunehmend Bedarf zur Unterstützung einer Konzeptentwicklung an den Schulstandorten 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

7 Es hat sich bei uns der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergeben Mittelbare / unklare Gefahr Systematisches schulinternes Vorgehen zur Risikoabschätzung Unmittelbare Gefahr Kollegiale Fallberatung, auch mit SL Kollegiale Fallberatung, auch mit SL Prozessberatung Kinderschutzfachkraft Umsetzung der Prozessschritte Unmittelbare Mitteilung an das JA Entscheidung über Mitteilung an JA 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

8 Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Verhaltensauffälligkeiten im Schulalltag: Was heißt auffällig sein überhaupt? Wann ergibt sich daraus ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Welche schulischen Strukturen unterstützen einen Prozess, an dessen Ende eine wirklich zielführende Hilfe für betroffenen Kinder und Jugendliche steht? 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

9 1. Das Verhalten als Symptom verstehen Beobachtbares Verhalten ist ein Symptom, dessen Ursachen und Gründe im Dunkeln liegen Verhalten ist multiaxial begründet Eine fragende, offene Haltung so lange wie möglich ist unabdingbar 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

10 2. Sammlung von Informationen Betrachtung der zentralen Lebensbereiche des Kindes Inwieweit sind Informationen darüber bekannt oder zu erhalten, wie sich das beobachtete Problemverhalten in den verschiedenen Lebensbereichen darstellt? Dokumentation der Informationssammlung Fokus auf harten Fakten 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

11 Säulen der Lebensbereiche 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

12 3. Nutzung der impliziten Hypothese Benennung und Ausformulierung von Hypothesen auf der Grundlage von Beobachtungen, Hinweisen u. Informationen Reflexion im Team und mit externem Blick Planung erster Handlungsschritte 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

13 4. Handlungsentscheidungen: Was sind zielführende Hilfen? Die Situation soll sich für das Kind so verändern, dass keine Gefährdung für die Entwicklung des Kindes mehr vorliegt Die Bedeutung der Kooperation mit Eltern Wann kommt wie das Jugendamt ins Spiel? Was gibt es dazwischen für Möglichkeiten? 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

14 Systematisches schulinternes Vorgehen zur Risikoabschätzung: Von der subjektiven Beobachtung über eine Einschätzung zur Einleitung erforderlicher Hilfen Beobachtung u. Beschreibung der Symptomebene Handlungsentscheidung Sammlung von Informationen Reflexion Nutzung der impliziten Hypothese 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

15 Notwendige schulische Strukturen Kinderschutz ist Leitungsverantwortung Konzeption für den Schulstandort Gemeinsame Verantwortungsübernahme Kollegiale Beratungsstrukturen z.b durch Kinderschutzteams, kollegiale Fallberatungen Kennen und Einbeziehen des Netzwerks 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

16 Die gesetzliche Grundlage 8a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung 8b SGB VIII: Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 4 KKG: Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 42 Abs. 6 SchulG: Fürsorgeauftrag der Schulen 11/25/2015 Zentrum für Schulpsychologie

17 42 Absatz 6 Schulgesetz NRW (6) Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen. zurück 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

18 Themen der externen Beratung Krisenbewältigung, Umgang mit Rollenkonflikten und persönlicher Belastung Beteiligung von Eltern, Schülern und Dritten, Beziehungsgestaltung Gesprächsvorbereitung, Strategien der Gesprächsführung Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte und des Gefährdungspotentials Aufzeigen möglicher Hilfen und Information über Unterstützungsnetzwerke Informationssammlung und Dokumentation von Wahrnehmungen und Beobachtungen Vorbereitung weiterer Schritte und potentieller Mitteilung an den BSD 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

20 Anhang 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

21 Kooperationsvertrag - Auszug Leistungsbereich: Die Beratung von Schulleitungen und schulinternen Beratungsgremien bei Anhaltpunkten einer Gefährdungssituation von Schülerinnen und Schülern zur Klärung einer Meldung durch die Schule an das örtliche Jugendamt Kurzbeschreibung des Verfahrens im Beratungsfall gem. 8a SGB VIII: Pädagogische Fachkräfte, die an der Schule tätig sind, informieren die Schulleitung über Anhaltspunkte für eine Gefährdungssituation bei einem Kind oder Jugendlichen. Die Schulleitung klärt zunächst schulintern die Ernsthaftigkeit der Anhaltspunkte und löst dann bei Bedarf ein Beratungsverfahren mit externer Unterstützung einer insoweit erfahrenen Fachkraft aus. Dazu übernimmt die Schulpsychologische Beratungsstelle die Aufgabe einer Systemberatung Kinderschutz und berät die Schule im Rahmen des schulinternen Beratungsverfahrens. Der Beratungsverlauf entspricht den Vorgaben des 8a SGB VIII. Die Verantwortung bleibt dabei bei der Schule. Die Schulleitung entscheidet nach dem Beratungsverfahren über eine Meldung an das Jugendamt und führt diese mit dem entsprechenden Formblatt an den ständigen Bezirkssozialdienst durch. Sonstige Vereinbarungen: Die Systemberatung Kinderschutz durch die Schulpsychologische Beratungsstelle erfolgt getrennt von der allgemein schulpsychologischen Beratung. Eine direkte Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erfolgt nicht. Diese Vereinbarung tritt zum in Kraft. zurück 11/25/2015 Schulpsychologische Beratungsstelle

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