Die Weitervermittlung an das Jugendamt
|
|
- Catharina Beutel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Weitervermittlung an das Jugendamt
2 Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme
3 Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme und Informationen zum Vorgehen der Jugendämter nach Eingang der Meldung
4 Informationen zum Vorgehen der Jugendämter nach Eingang der Meldung
5 Eingang einer Meldung
6 Eingang einer Meldung
7 Eingang einer Meldung
8 Eingang einer Meldung
9 Eingang einer Meldung?
10 Eingang einer Meldung Beratung?
11 Eingang einer Meldung? Beratung 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
12 vor dem
13 vor dem nach dem
14 vor dem nach dem BKiSchG Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
15 Aufnahme einer Meldung
16 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt
17 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung?
18 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung? Einschätzung der Seriösität
19 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung? Einschätzung der Seriosität Grund der Meldung? Warum gerade jetzt / heute?
20 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung? Einschätzung der Seriösität Grund der Meldung? Warum gerade jetzt / heute? Wie lange besteht diese Kindeswohlgefährdung schon?
21 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung? Einschätzung der Seriösität Grund der Meldung? Warum gerade jetzt / heute? Wie lange besteht diese Kindeswohlgefährdung schon? Wo hält sich das Kind auf?
22 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung? Einschätzung der Seriösität Grund der Meldung? Warum gerade jetzt / heute? Wie lange besteht diese Kindeswohlgefährdung schon? Wo hält sich das Kind auf? Um welches Kind geht es? Um wie viele Kinder / welche Kinder geht es?
23 Aufnahme einer Meldung Eingangsmeldung wird aufgenommen und in das System eingepflegt Wer meldet sich? Personen / Institution? Anonyme Meldung? Einschätzung der Seriösität Grund der Meldung? Warum gerade jetzt / heute? Wie lange besteht diese Kindeswohlgefährdung schon? Wo hält sich das Kind auf? Um welches Kind geht es? Um wie viele Kinder / welche Kinder geht es? Bearbeitungsnotwendigkeit: sofort - Wiedervorlage
24 Verarbeitung der Meldung
25 Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Verarbeitung der Meldung
26 Verarbeitung der Meldung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Abschätzen des Gefährdungsrisikos
27 Verarbeitung der Meldung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Abschätzen des Gefährdungsrisikos Hausbesuch Umgebung des Kindes
28 Verarbeitung der Meldung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Abschätzen des Gefährdungsrisikos Hausbesuch Umgebung des Kindes Mitwirkungsbereitschaft / Kooperation herstellen
29 Verarbeitung der Meldung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Abschätzen des Gefährdungsrisikos Hausbesuch Umgebung des Kindes Mitwirkungsbereitschaft / Kooperation herstellen Beratung und Hilfen entsprechend dem Kinderund Jugendhilfegesetzes anbieten
30 Verarbeitung der Meldung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Abschätzen des Gefährdungsrisikos Hausbesuch Umgebung des Kindes Mitwirkungsbereitschaft / Kooperation herstellen Beratung und Hilfen entsprechend dem Kinderund Jugendhilfegesetzes anbieten Schutzkonzept entwickeln Kooperationsbereitschaft herstellen
31 Verarbeitung der Meldung Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Abschätzen des Gefährdungsrisikos Hausbesuch Umgebung des Kindes Mitwirkungsbereitschaft / Kooperation herstellen Beratung und Hilfen entsprechend dem Kinderund Jugendhilfegesetzes anbieten Schutzkonzept entwickeln Kooperationsbereitschaft herstellen und Kontrollieren
32 Fazit Abschluss der Kindeswohlgefährdung
Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe
Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe Dokumentationssystem zu 8a SGB VIII -Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- Ausgangslage: In 8a SGB VIII, Abs. 2 heißt es In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrFenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern. Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd.
Fenestra-Projekt, Fachtag am 10.02.09 an der KSFH Benediktbeuern Beitrag Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen, Dipl. Sozialpäd. (FH) Walter Appel Für die heutige Veranstaltung wurde ich gebeten, den Aufgabenbereich
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrKinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main
Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main - Fachtag am 03. Juli 2013 - Jugend- und Sozialamt Stadt Frankfurt am Main Daniela Geyer 51.51 Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe Jugend- und Sozialamt,
MehrLokales Netzwerk Kindeswohl. in Stadt und Landkreis Neuwied
Lokales Netzwerk Kindeswohl in Stadt und Landkreis Neuwied Informations-Veranstaltung für Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten am 13. Januar 2011 zum Thema: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
MehrBundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrForum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung
MehrKinderschutz braucht starke Netze. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt
Kinderschutz braucht starke Netze Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt Gliederung: Kooperation und Vernetzung 8 Thesen Der rechtliche Handlungsrahmen des Jugendamtes Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrErgebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik
Ergebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik Workshop im Rahmen der NZFH-Tagung Kinderschutz Handeln mit Risiko Berlin, 27.03.2014, Gudula
MehrBundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrKindeswohlgefährdung. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Kindeswohlgefährdung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung Leitgedanken Jedes Kind oder jeder Jugendlicher soll vor Gefahren für sein Wohl wirksam geschützt werden. Jeder Hinweis
MehrKooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis
MehrVereinbarungen. zum Schutzauftrag der. 01.10.2014 SpOrt Stuttgart
Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe 01.10.2014 SpOrt Stuttgart Vorgesehener Ablauf Ziele der Vereinbarung Adressaten der Vereinbarung Bestandteile der Vereinbarung Interpretationshilfen zur
MehrGefährdungseinschätzung von Jugendämtern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
www.akjstat.tu-dortmund.d Gefährdungseinschätzung von Jugendämtern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Forschungskolloquium Erziehungshilfen 2014 von IGFH und ISS 07. März in Frankfurt a.m., Sandra Fendrich
MehrWir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für Kindergärten und andere Kindertagesstätten im Landkreis München Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN KWG. Name der befragenden Behörde. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe
Name der befragenden Behörde Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 8: Gefährdungseinschätzungen 2016 nach 8a Absatz 1 SGB VIII Bei ensterbriefumschlag: postalische Anschrift der befragenden Behörde
MehrVereinbarung. zum Schutzauftrag der Jugendhilfe
(Mustervereinbarung des Landkreises Ludwigburg mit freien Trägern der Jugendhilfe, z.b. Kindertageseinrichtung nach 22a SGB VIII- außer Träger von Erziehungshilfeleistungen) Vereinbarung zum Schutzauftrag
MehrKindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern
Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern 30.11.2007 Birgit Averbeck Jugendamt Dortmund 1 2 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe,
MehrArbeitsweise des Jugendamtes im Kinderschutz
Arbeitsweise des Jugendamtes im Kinderschutz I. Struktur des Bezirks- und Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg II. Rechtliche Grundlagen III. Verfahrensstandards und Arbeitsweise bei Mitteilungen von möglicher
MehrStruktur Soziale Dienste
Struktur Soziale Dienste Leiter Soziale Dienste Herr Trümper Erziehungs- und Familienberatungsstelle Frau Hainke Allgemeiner Sozialdienst Frau Schloßhauer Jugendgerichtshilfe (noch zu klären) Adoptions-
MehrKonzept zur Kinderschutzberatung
Konzept zur Kinderschutzberatung Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft in der Beratungsstelle für Kinderschutz (BfK) gem. 8a SGB VIII, 8b SGB VIII bzw. 4 KKG Fachbereich Jugendhilfe 1 Herausgeber
Mehr8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig
MehrAMT FÜR SOZIALE DIENSTE
Anlage 7 AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Fachliche Weisung /2008 Stand: 24. Januar 2008 Handlungsorientierung zur Umsetzung des Schutzauftrages des 8a SGB VIII Qualitätssicherung zur Anwendung fachlicher Standards
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6586 20. Wahlperiode 25.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 17.01.13 und Antwort des Senats Betr.:
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrWir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch
Wir können da was tun! Prävention von sexuellem Missbrauch Schulungsangebote für SieKids Einrichtungen Über AMYNA AMYNA e.v. setzt sich für den Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt ein. Kein
MehrMitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich
MehrDokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)
Deckblatt Einrichtung:.. Abteilung:.. Gruppe:.. Verantwortliche/r Mitarbeiter/in:. Telefon:.. Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII) Name des Kindes / der Kinder: geb. am:
MehrNach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 10.06.2015 und dem Jugendhilfeausschuss am 29.06.2015 in Kraft getreten.
(Allgemeine Beschreibung, Kernprozess) Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung (Allgemeine Beschreibung, Kernprozess) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 10.06.2015 und dem Jugendhilfeausschuss
MehrIdsteiner Netzwerk für Familien www.familien-netzwerk-idstein.de
Fotolia_45593505- Fotowerk-Fotolia.com.jpg Fotolia_34409831- Zlatan-Durakovic-Fotolia.com.jpg Idsteiner Netzwerk für Familien www.familien-netzwerk-idstein.de "Kinderschutz gelingt nur, wenn weder zu lange
MehrGefährdung des Kindeswohls Neue Statistik über Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 2012
Gefährdung des Kindeswohls Neue Statistik über Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 2012 Von Günter Ickler Besonders tragische Fälle von Kindesmisshandlungen rückten das Thema Kinderschutz in den Jahren
MehrSchutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, ( 8a) (1) Werden dem gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
MehrVereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz
Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz zwischen der Schule: und - nachfolgend Schule genannt - dem Landkreis Offenbach,
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen
Die insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 und den damit verbundenen
MehrBeratung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Familien-, Paar- und Lebensberatung. Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Integratives Beratungszentrum Melle Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Familien-, Paar- und Lebensberatung Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
MehrNiedrigschwellige Hilfen im Sozialraum versus Spezialisierung im Kinderschutz Ein lösbarer Konflikt?
Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien im Spannungsfeld zwischen Sozialraumorientierung und Spezialisierung am 02.04.14 in Berlin Niedrigschwellige Hilfen im Sozialraum versus Spezialisierung im Kinderschutz
MehrArbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de
Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg
MehrErstmals Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung im Jahr 2012
Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 12/2013 Titelthema Erstmals Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung im Jahr 2012 Sigrid Büttner, Barbara Pflugmann-Hohlstein Am 1. Januar 2012 trat
MehrStatistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Berlin und Brandenburg
52 Zeitschrift für amtliche Statistik 3 215 Öffentliche Sozialleistungen Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in und Zahlen, die nachdenklich machen von Annett Kusche Die Themen Kinderschutz
MehrVerfahrensstandards. bei Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Verfahrensstandards bei Meldungen von Kindeswohlgefährdung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Soziale Dienste 4. Fortschreibung - 12. April 2011 2 Vorbemerkung 1 Meldung bei Verdacht einer
MehrNetzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Netzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Einführung Netzwerk Früher Hilfen 8a SGB VIII Netzwerk Herzlich Willkommen im Leben Prävention Matthias Müller Katja Berger Janine Gaster
MehrStrafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung. Prof. Dr. Brigitta Goldberg
Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung Prof. Dr. Brigitta Goldberg Gliederung Einführung Aktuelle Diskussion zur Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung:
MehrFachtag Kindeswohl geht jeden an in Stralsund am 29.10.2007
Fachtag Kindeswohl geht jeden an in Stralsund am 29.10.2007 Sehr geehrte Damen und Herren, der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht ständig und täglich im Mittelpunkt unserer Arbeit. Das Jugendamt
Mehrwenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,
MehrDatenschutz im Kinderschutz
Datenschutz im Kinderschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. Februar 2010 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
MehrFachtagung Irre gut aufwachsen
Fachtagung Irre gut aufwachsen Kindesschutz in Wolfsburg Referenten: Anne-Regine Halbes Hartmut Engelland Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung Körperliche Gewalt / physische Misshandlung Seelische
MehrDatenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen
Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen Fachtagung Kooperation bei Frühen Hilfen im Spannungsfeld zwischen Informationsbedarf und Datenschutz Bonn-Bad Godesberg, 16. März 2009
MehrStadt Rheinbach Niederschrift
Stadt Rheinbach Niederschrift über die 9/3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, dem 24.06.2010 Ort der Sitzung: Großer Sitzungssaal des Rathauses Rheinbach Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.00 Uhr
MehrMaterialien zur Kooperation Kinderschutz im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Materialien r Kooperation Kinderschutz im Landkreis Marburg-Biedenkopf Schutzkonzept nach 8a SGB VIII für Schulen Inhaltsverzeichnis VORWORT... 3 ABLAUFPLAN GEM. 8A SGB VIII FÜR SCHULEN IM LANDKREIS MARBURG-
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
MehrEntwurf eines Bundesgesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG)
Entwurf eines Bundesgesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (BKiSchG) Gemeinsame Stellungnahme der in der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DAKJ) zusammengeschlossenen Verbände:
MehrArbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de
Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang
MehrDienstanweisung für das Informationsmanagement bei Kindeswohlgefährdung
Dienstanweisung für das Informationsmanagement bei Kindeswohlgefährdung I. Grundsätzliches Diese Dienstanweisung regelt das Handeln innerhalb der Kreisverwaltung Mecklenburgische Seenplatte für den Fall
Mehr1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Jugend in Berlin. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Jugend in Berlin Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Empfehlungen zur Umsetzung nach 8 a SGB VIII Kinderschutz Empfehlungen zur Umsetzung des
Mehr3 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 3.1 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des 8a SGB VIII
3 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 3.1 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des 8a SGB VIII Der 8a SGB VIII und die abgeschlossenen Vereinbarungen zum
MehrKinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt
Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Mo am nheim Rhe ptst in adt für K Hau inde r Monheim Stadt am Rhein Leitfaden Kinderschutz in Monheim am Rhein Impressum Herausgeber: Stadt Monheim am Rhein Der
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 23.02. 24.02.2010 Bad Urach 2. Seminarblock 10.03. 11.03.2010 Stuttgart 3. Seminarblock 14.06. 15.06.2010 Stuttgart Beginn:
MehrLeitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015
Leitfaden zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg Stand 1/2015 Referat Kindertageseinrichtungen Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. Inhalt
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
MehrNeue Daten zum Kinderschutz: Befunde, Fragestellungen und Perspektiven zum 8a in der Kinder- und Jugendhilfe
Neue Daten zum Kinderschutz: Befunde, Fragestellungen und Perspektiven zum 8a in der Kinder- und Jugendhilfe Forum im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfetags 2014 Berlin, 04.06.2014, Raum London 3 1 Was
MehrJugendhilfeausschuss 18.10.06
Landkreis Teltow-Fläming Dezernat II Amt für Jugend und Soziales Jugendhilfeausschuss 18.10.06 Gesprächsthema: Kinderschutz M. Lindner & D. Wolff Agenda Einleitung Was verstehen wir unter Kindeswohlgefährdung?
MehrMünchner Grundvereinbarung zu 8a und 72a SGB VIII
Münchner Grundvereinbarung zu 8a und 72a SGB VIII Die Landeshauptstadt München, Sozialreferat/Stadtjugendamt, vertreten durch die Jugendamtsleiterin, Frau Dr. Kurz-Adam, (bei Kindertagesbetreuungseinrichtungen
MehrDatenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/652 Fünfte Wahlperiode 20.04.2007 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (Linkspartei.PDS)
MehrCheckliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII
Checkliste zur fachlichen Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach 8a SGV VIII Ziel: Abschätzung des Gefährdungsrisikos und Definition geeigneter Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung 1.
MehrInsoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG. Zertifikatskurs
Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Zertifikatskurs Modul 1: Das Modell der Kurzberatung zur Risikoeinschätzung nach 8a SGB VIII (Donath, 22-23.10.2014) Kindeswohl
MehrChristine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen, 29.11.2013
Vielfalt im Kinderschutz 7. Jahrestagung für Kinderschutzfachkräfte 29.11.2013 Die Kinderschutzfachkraft - mehr als eine Unterstützerin bei der Risikoeinschätzung! Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe
MehrKindeswohlgefährdung
Bochum Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Vereinbarungen für Bochumer Einrichtungen Stand August 2010 Unterlagen: 1. Kriterienkatalog zur Gefährdungseinschätzung von Kindeswohlgefährdung in Kindertagesstätten
MehrRahmenkonzept zur Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkraft (iefk)
Rahmenkonzept zur Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkraft (iefk) Landkreis Märkisch-Oderland Fachbereich II / Jugendamt Klosterstraße 14 15344 Strausberg Inhalt 1. Allgemeines... 3 2. Rechtliche Grundlagen...
Mehrs neue ndeskinderschutzgesetz
homas Meysen sches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. F), Heidelberg a Eschelbach sches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. F), Heidelberg s neue ndeskinderschutzgesetz Vorwort
MehrDatenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma Dr. Claudia Federrath Berlin, den 14. März 2015 Aufgaben Der Berliner Beauftragte
MehrAufbau 1 - Zertifikatskurs
Insoweit erfahrene Fachkraft / Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG Aufbau 1 - Zertifikatskurs 20.-21. Januar und 16.-17. Februar 2016 in Augsburg Modul 1: Aufsichtspflicht und Haftung - Baustein
MehrVerfahrensstandard. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung
Verfahrensstandard Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung Dienstanweisung zum Kindesschutz Jugendamt Kreis Paderborn Stand: 19.10.2009 DANW Kinderschutz 19 10 09.doc3 1 von 18 Doku-Nr. - Stand: ASD-DANW-001/04
MehrArbeitshilfe (Checkliste) zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung im Jugendamt ( 8a Abs.1 SGB VIII)
Arbeitshilfe (Checkliste) zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung im Jugendamt ( 8a Abs.1 SGB VIII) Vorbemerkung: Durch die Einfügung des 8a in das erste Kapitel des SGB VIII wird der
MehrHandlungsleitfaden für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Kindertagesstätten nach 8a SGB VIII (Stand 14.10.2013)
Handlungsleitfaden für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Kindertagesstätten nach 8a SGB VIII (Stand 14.10.2013) Handlungsleitfaden KiTa 8a Landkreis Friesland 1 Grundlage für das Handeln in Fällen
MehrErziehungspartnerschaft
10 Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Erziehungspartnerschaft mit den Eltern bedeutet für uns, die Eltern als Experten ihres Kindes zu sehen und gemeinsam die Bildung und Entwicklung des Kindes zu
MehrZertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)
Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII) Zeitplan: 1. Seminarblock 10. 11.09.2012 Bad Urach 2. Seminarblock 22. 23.10.2012 Gültstein 3. Seminarblock 10. 11.01.2013 Bad Urach Seminarzeiten jeweils:
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrSozialpädagogische Beratung im Kreisgesundheitsamt Mettmann
Sozialpädagogische Beratung im Kreisgesundheitsamt Mettmann Ein Angebot zur Früherkennung und Betreuung von Kindern mit gesundheitlichen und sozialen Belastungsfaktoren Dr. Rudolf Lange, 20.10.2006 1 Drei
MehrKindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII Ablauf 1. Rechtliche Grundlagen 2. Definition 3. Verfahren Rechtliche Grundlagen Art 1 (1) Würde GG Art 2 (1, 2) Entfaltung/Unversehrtheit Art 6 (2) Pflege und Erziehung
Mehr