Schriftliche Kleine Anfrage
|
|
- Rolf Fleischer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom und Antwort des Senats Betr.: Wie setzt Hamburg das Bundeskinderschutzgesetz um? (2) Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um ein Artikelgesetz mit sechs Artikeln. Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Die Artikel 2 und 3 beinhalten Änderungen am Achten Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen. Artikel 4 umfasst die Verpflichtung zur Kooperation, die Artikel 5 und 6 regeln die Neufassung des Achten Sozialgesetzbuches sowie das Inkrafttreten. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) umfasst vier Paragrafen, die die staatliche Mitverantwortung ( 1), die Unterstützungsangebote für junge Eltern ( 2), die Netzwerke Frühe Hilfen ( 3) sowie die Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger ( 4) regeln. Mit der Drs. 20/6287 hat der Senat bereits dargelegt, wie die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in Hamburg umgesetzt werden soll. Darin enthalten sind auch Aussagen zu den Informations- und Unterstützungsangeboten für junge Eltern. Wie andere Neuerungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Hamburg umgesetzt werden sollen, ist bisher nicht bekannt. Ich frage den Senat: 1. Wie werden die Befugnisnormen zur Informationsweitergabe und der Beratungsanspruch aus 4 KKG in Hamburg umgesetzt? 1.1. Wurde ein einheitliches Verfahren zur Informationsweitergabe für alle betroffenen Berufsgruppen implementiert? Wenn ja, wie sieht dieses Verfahren aus? Wenn nein, warum nicht? Die in 4 KKG benannten Verfahren zur Informationsweitergabe für alle betroffenen Berufsgruppen wurden bereits mit der Umsetzung der Regelungen des 8a Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) implementiert und darüber hinaus im Rahmen von Fortbildungsangeboten mit den Berufsgruppen kommuniziert. Im Geschäftsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ist darüber hinaus die Informationsweitergabe für die Lehrerinnen und Lehrer je nach Kontext der Kindeswohlgefährdung in den Dienstanweisungen Besondere Vorkommnisse an Schulen und Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen geregelt.
2 Drucksache 20/6586 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Erste Informationsveranstaltungen zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) haben bereits in 2012 stattgefunden. Ab dem Frühjahr 2013 ist eine weiter gehende Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren sowie die Fortbildung schulischer Fachkräfte vorgesehen Werden zusätzliche personelle Kapazitäten geschaffen, um für alle Berufsgruppen den Beratungsanspruch aus 4 KKG zu realisieren? Wenn ja, wo und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Seit der Einführung 8a SGB VIII nehmen die in 4 KKG benannten Berufsgruppen bei Bedarf Kontakt zu Fachkräften der Jugendhilfe auf, um die Situation eines Kindes besser einschätzen zu können. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse dazu vor, ob es über die bisherige Inanspruchnahme der üblichen Dienste und Fachberatungsstellen hinaus weitere Beratungsbedarfe gibt Welche Akteure/Berufs- und Fachverbände sind an der Umsetzung des 4 KKG derzeit beteiligt? Die in 4 KKG benannten Berufsgruppen können sich bei Beratungsbedarf an die beiden Hamburger Kinderschutzzentren sowie die bekannten Fachberatungsstellen zu Fragen von Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch wenden. 2. Mit dem Bundeskinderschutzgesetz besteht eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe ( 79a SGB VIII). Sind die in der Drs. 20/4629 angeführten Gespräche inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, wann ist mit Ergebnissen der Arbeitsgruppe zu rechnen? Die Gespräche zwischen der zuständigen Behörde und den Verbänden sind abgeschlossen. Als Ergebnis liegen Mindeststandards in Form von Leitfragen zur Erstellung von Schutzkonzepten in Einrichtungen vor. Träger und Einrichtungen werden damit eine Orientierungshilfe für die einrichtungs- und trägerbezogene Konzeptentwicklung zum Kinderschutz erhalten. Die gemeinsam erarbeiteten Leitfragen befinden sich zurzeit in der redaktionellen Schlussbearbeitung. 3. Entsprechen die Bestimmungen des Landesförderplanes Familie und Jugend vollumfänglich den Anforderungen zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse bei neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen ( 72a Absätze 3 und 4 SGB VIII)? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, welche zusätzlichen Regelungen beziehungsweise Vereinbarungen sind dazu geplant? Im Landesförderplan ist die Vergabe von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe geregelt. Daher sind Regelungen nach 72a Absatz 3 SGB VIII zu den Leistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe in diesem Zusammenhang nicht erforderlich. Der Schutz von Minderjährigen durch vorzulegende erweiterte Führungszeugnisse von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen bei Trägern der freien Jugendhilfe wird gemäß 72a Absatz 4 SGB VIII im Wege von Vereinbarungen sichergestellt. Gleichwohl enthält der Landesförderplan unter anderem die folgende Voraussetzung für eine Förderung: Zuwendungen können Trägern der freien Jugendhilfe gewährt werden, die ( ) die Einhaltung der Schutzbestimmungen der 8a und 72a SGB VIII sicherstellen, auch bezogen auf die von ihnen beschäftigten Honorarkräfte und ehrenamtlich Tätigen (soweit sie regelmäßig mit Minderjährigen in Kontakt sind), und die der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe gemäß 8a und 72a SGB VIII beitreten. 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Hat die Neuregelung des 8a SGB VIII im Jahr 2012 zu einer Erhöhung der Zahl der durchgeführten Hausbesuche durch Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter geführt? Wenn ja, in welchem Umfang? Entsprechend den Regelungen für den ASD führt dieser Hausbesuche bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung durch. Ob diese Hausbesuche ausschließlich aufgrund der Änderungen des 8a SGB VIII erfolgen oder auch nach den alten Regelungen zum 8a SGB VIII durchgeführt worden wären, ist für die Intervention des ASD nicht relevant und wird daher statistisch nicht erfasst. 5. Ergeben sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz zusätzliche Dokumentationspflichten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter? Wenn ja, welche? Für die Bearbeitung von Einzelfällen in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Fachämter Jugend- und Familienhilfe der Bezirksämter wurde im Rahmen des BKi- SchG für Fälle mit einer vermuteten Kindeswohlgefährdung ein zusätzlicher Meldebogen Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII für die Bundesjugendhilfestatistik eingeführt. Betreiben bezirkliche Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Einrichtungen, die neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen, ist seit Einführung des BKiSchG gemäß 72a Absatz 3 SGB VIII vom Bezirksamt sicherzustellen, dass auch diese ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; die Einsichtnahme ist zu dokumentieren. 6. In welcher Weise und in welchem Umfang wird das Thema Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung in der Erzieherausbildung sowie in den Studiengängen Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaften und Bildung und Erziehung in der Kindheit behandelt? Universität Hamburg (UHH): Der Studienschwerpunkt Sozialpädagogik im Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft bezieht sich auf die pädagogischen Förderungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe (das heißt auf frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen sowie auf die Kinder- und Jugendarbeit). Obwohl das Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung für die konzeptionelle Orientierung des Studienschwerpunktes nicht zentral ist, wird es doch als eines der wenigen Problemthemen der Kinder- und Jugendhilfe explizit und differenziert in der Lehre behandelt. Das Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung im Studienschwerpunkt Sozialpädagogik wird im Modul: AM Sozialpädagogik/Kinder- und Jugendbildung von zwei pädagogisch erfahrenen Juristen gelehrt. Im Seminar Rechtliche Grundlagen der Sozialpädagogik wird das Thema bearbeitet, in der Veranstaltung Klassische Methoden der Sozialpädagogik stellt es das Hauptthema dar. Auch im Bachelorstudium sowie im Profilbereich Partizipation und Lebenslanges Lernen des Masterstudienganges Erziehung und Bildungswissenschaft wird die Thematik des neuen Kinderschutzgesetzes aufgegriffen. Hierbei geht es im Schwerpunkt um die Ausbildung zur Entwicklung der in 45 und 79a SGB VIII geforderten Partizipations-Schutzkonzepte. Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW): Das Themenfeld Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung wird an der HAW in den Studiengängen Soziale Arbeit (Bachelor und Master) und Bildung und Erziehung in der Kindheit behandelt. Es wird als eines der Querschnittsthemen der Sozialen Arbeit in vielen Lehrveranstaltungen der beiden Studiengänge behandelt. Ziel ist es, auf diesem Wege den Studierenden neben der Vermittlung von Handlungskompetenzen zur Problematik auch die Einordnung und Rahmenbedingungen dieser Problematik aufzuzeigen. Siehe hierzu auch die Ausbildungsmodule (Anlage). 3
4 Drucksache 20/6586 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Fachschulen für Sozialpädagogik (Erzieherausbildung): Im derzeit gültigen Bildungsplan der Fachschule für Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege ist im Lernfeld 15 (80 Unterrichtsstunden) die Zielformulierung enthalten, dass die Schülerinnen und Schüler ( ) umfassend über die theoretischen und praktischen Aspekte des Schutzes von Kindern in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie im Sozialraum informiert (sind) und ( ) ihre Fachkenntnisse in der Praxis angemessen anwenden können. Die entsprechenden Inhalte werden in der Ausbildung von Erziehern und Heilerziehungspflegern im Rahmen des Faches Gesellschaft, Organisation und Recht theoretisch erarbeitet und im Rahmen der praktischen Ausbildung anwendungsorientiert vertieft. 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6586 Anlage 5
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gerd Steiner Fachbereich Familie und Jugend Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) Wesentliche Neuerungen / Änderungen
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrKindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung Was ist Kindeswohl? Kinder haben Grundbedürfnisse. Werden diese befriedigt, ist ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung also ihr Wohl gesichert. Physiologische Bedürfnisse Bedürfnis
MehrDieBundeskanzlerinunddieRegierungschefsderLänderhabendenKinderschutzaufgrunddergroßengesellschaftspolitischenBedeutungzumzentralen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12429 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) A. Problem und Ziel
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang
MehrVereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
MehrLRG15016. Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER
LRG15016 r ng Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER Sie haben gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrgenommen und am Ende
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
MehrDer Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
MehrVereinbarungen. zum Schutzauftrag der. 01.10.2014 SpOrt Stuttgart
Vereinbarungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe 01.10.2014 SpOrt Stuttgart Vorgesehener Ablauf Ziele der Vereinbarung Adressaten der Vereinbarung Bestandteile der Vereinbarung Interpretationshilfen zur
MehrArbeitshilfe. Kinderschutz in Einrichtungen. DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de
Arbeitshilfe Kinderschutz in Einrichtungen DER PARITÄTISCHE HAMBURG www.paritaet-hamburg.de IMPRESSUM BESTELLADRESSE Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.v. Wandsbeker Chaussee 8 22089 Hamburg
MehrZwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.
Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt und dem - Bezeichnung des Trägers - im folgenden Träger wird zur Sicherstellung
MehrNetzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!
Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3929 19. Wahlperiode 01.09.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anne Krischok (SPD) vom 25.08.09 und Antwort des Senats Betr.: Betriebliches
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/660 21. Wahlperiode Neufassung 11.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 02.06.15
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/894 21. Wahlperiode 30.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 24.06.15 und Antwort des Senats Betr.:
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
Mehrwenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen Hinweis: Es besteht grundsätzlich die Notwendigkeit,
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrArbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit
SJR Stuttgart e.v. - Kindeswohlgefährdung (F1) Schutzauftrag in der Jugendverbandsarbeit Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit - Grundlagen
MehrHinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie
Universität Duisburg-Essen Fakultät für Ingenieurwissenschaften Informatik und angewandte Kognitionswissenschaft Wirtschaftspsychologie Hinweise für das Schreiben einer Bachelor-Arbeit im Fachbereich Wirtschaftspsychologie
MehrAnlage 1... 5 Anlage 2... 6
Gesetz über den Nachweis besonderer Eignungsvoraussetzungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Erzbistum Hamburg 1 Vom 30. September 2010 (Kirchliches Amtsblatt vom
MehrDie insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
MehrStudium Generale an der Hochschule Aalen
an der Hochschule Aalen Warum? Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements Umsetzung der Anforderungen des Bologna Prozesses Stärkung der Sozialkompetenzen und Softskills Teamfähigkeit Selbständigkeit
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13070 20. Wahlperiode 23.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 16.09.14 und Antwort des Senats
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9408 20. Wahlperiode 27.09.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GRÜNE) vom 19.09.13 und Antwort des Senats Betr.:
MehrAufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz
Informationen zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen Vereinbarung gem. 8a Sozialgesetzbuch VIII zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Aufgaben und Inanspruchnahme
MehrKinderschutz im Sportverein. Aufbau und Struktur Kinderschutz im SG Schwanebeck 98 e.v.
Kinderschutz im Sportverein Aufbau und Struktur Kinderschutz im Inhalt 1. Was ist Kinderschutz 2. Aktivitäten im Vorstand 3. Struktur und Verantwortlichkeiten 4. Unterschiede zum Kinderschutzsiegel des
MehrBachelor of Education (BEd) Bildungswissenschaften:
Liebe Studierende, regelmäßig werden Bachelor und Masterstudiengänge von externen Gutachterinnen und Gutachtern evaluiert und in diesem Zusammenhang einem Akkreditierungsprozess unterworfen. Der BEd sowie
MehrEröffnung der Nordakademie Graduate School 26. Sept. 2013, 12 Uhr, Dockland, Van-der-Smissen-Str. 9
Seite 1 von 7 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wissenschaft und Forschung DIE SENATORIN Eröffnung der Nordakademie Graduate School 26. Sept. 2013, 12 Uhr, Dockland, Van-der-Smissen-Str. 9 Es gilt
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
Mehr(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
MehrRisikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3
MehrPraxisfragen zur Anwendung des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Stand: 17.09.2013 (nach Ad-hoc-Ausschuss) 1.
Praxisfragen zur Anwendung des 72a SGB VIII Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen Stand: 17.09.2013 (nach Ad-hoc-Ausschuss) 1. Teil Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrGesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen. Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII
Gesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII Umsetzung eines Q-Ansatzes eines Berliner Jugendamtes Heike
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache /7008. Wahlperiode 26.02.13 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerhard Lein (SPD) vom.02.13 und Antwort des Senats Betr.: Duales Studium
MehrNetzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Netzwerk Früher Hilfen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Einführung Netzwerk Früher Hilfen 8a SGB VIII Netzwerk Herzlich Willkommen im Leben Prävention Matthias Müller Katja Berger Janine Gaster
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM
MehrWir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher
MehrSICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN
SICHERUNG DER RECHTE VON KINDERN IN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Ziel meines Inputs ist es, unseren Trägern und Einrichtungen einen ersten Anschub zu geben, damit die praktische Verwirklichung der Rechte von
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrSächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen
MehrAufbau der Frühen Hilfen
Ein Überblick Aufbau der Frühen Hilfen Start 2006 Auftrag Jugendhilfeausschuss: Entwicklung eines Konzeptes zur Gefahrenabwehr Frühwarnsystem Hintergrund: Situationsbericht Obere Sieg aktuell bekannt gewordenen
MehrBundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrStudienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner
MehrNeue Richtlinien für Fachakademien/Fachschulen für Sozialpädagogik ab 2013/2014 Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil
Neue Richtlinien für Fachakademien/Fachschulen für Sozialpädagogik ab 2013/2014 Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil Perspektiven der zukünftigen Fachschule KOQP: Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil
Mehr600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2012 Nr. 78
600 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 10 September 2012 Nr 78 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Tourismusmanagement (Fachspezifischer Teil) Vom
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrZwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht
Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und
MehrAktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) www.kinderschutzbund-sachsen.de
Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) Prämissen UN-Kinderrechtskonvention = Kinder bis 18 Jahre Kinderschutz nicht nur Intervention auch Prävention
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau
MehrVerfahrensanleitung / Arbeitshilfe
Verfahrensanleitung / Arbeitshilfe Dokumentationssystem zu 8a SGB VIII -Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- Ausgangslage: In 8a SGB VIII, Abs. 2 heißt es In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen
MehrArbeiten Sie gerne für die Ablage?
University of Applied Sciences Arbeiten Sie gerne für die Ablage? Ihr Studium kommt nun in die Schlussphase, denn Sie haben sich gerade zur Abschlussarbeit angemeldet. Auch wenn das Ende Ihres Studiums
MehrVerordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003
Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012. Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012 Neue Statistik zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL - KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2012
MehrTeilstudienordnung für das Fach Psychologie
Bachelor-Studiengänge Geistes-, Sprach-, Kultur- und Sportwissenschaften (GSKS) Bachelor of Arts Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft (MNW) Bachelor of Science Professionalisierungs bereich Erziehungs-
MehrLSF-Anleitung für Studierende
LSF-Anleitung für Studierende 1. Veranstaltungen Beim Anklicken der Option Veranstaltung finden Sie unter der Navigationsleiste: Vorlesungsverzeichnis Suche nach Veranstaltungen Stundenpläne Stundenpläne
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/652 Fünfte Wahlperiode 20.04.2007 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (Linkspartei.PDS)
Mehrnach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).
Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB
MehrWas muss ich über den Zulassungstest wissen?
Was muss ich über den Zulassungstest wissen? Informationen zum freiwilligen Test zur Zulassung im Masterstudiengang Psychologie der Universität Ulm Stand: 11.6.2014 Generelle Info zum Zulassungsverfahren
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2429 20. Wahlperiode 06.12.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Gümbel (GAL) vom 30.11.11 und Antwort des Senats Betr.: Master-Studienplätze
MehrNBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015, S. 142. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 09.09.2015.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (B.Sc.) ab Jahrgang 15 Vom 09. September 2015 NBI. HS MSGWG Schl.-H. Heftnr. 04/2015,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrInstitutionelle Schutzkonzepte. Petra Steeger
Institutionelle Schutzkonzepte Petra Steeger Dynamiken in Institutionen Was begünstigt sexualisierte Gewalt in Institutionen? Abschottung der Einrichtung gegenüber der Außenwelt Weitgehende Öffnung der
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12248 20. Wahlperiode 01.07.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 24.06.14 und Antwort des Senats
MehrElternfragebogen 2015
Haus der Kinder St. Martin Elternfragebogen 2015 Elternfragebogen 2015 Liebe Eltern, wir wenden uns mit dieser Umfrage an Sie um unser Angebot für sie und Ihre Kinder besser planen zu können. Besondern
MehrNC-Studiengänge und Kapazitätsausschöpfung an Berliner Hochschulen
Drucksache 16 / 10 375 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Februar 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2007)
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4962 20. Wahlperiode 21.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 15.08.12 und Antwort des Senats Betr.:
MehrAuftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit
Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit Wie wirkt Schulsozialarbeit? Was kann sie in der Schule leisten? GEW: Schulsozialarbeit wirkt! Professionelles Selbstverständnis und gute Arbeitsbedingungen,
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrFür die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen
Direkte Beteiligung der Beschäftigten 65 Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bedeuten. 3.5 Direkte Beteiligung der Beschäftigten Einzelne Vereinbarungen führen
MehrBenutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen
MehrRichtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrHinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie
Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie Es werden insgesamt drei Philosophie-Basismodule angeboten, von denen mindestens zwei ausgewählt werden. Im Rahmen eines Bachelorstudiengangs an der Philosophischen
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
Mehr