Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft - Orientierungshilfe für Jugendämter
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- Tristan Hermann
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1 Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft - Orientierungshilfe für Jugendämter Münster/Köln Dr. Monika Weber (LWL), Sandra Eschweiler (LVR) JALTA Anlässe zur Erstellung einer Orientierungshilfe zur Qualität der insoweit erfahrenen Fachkraft Neue Anforderungen an Jugendämter durch BKiSchG: Aushandlung des notwendigen Qualifikationsprofils mit freien Trägern Ausgestaltung des Rechtsanspruchs beruflicher Kontaktpersonen Bedeutung der Tätigkeit der insofas/ief für Biografien der Betroffenen (Fallverläufe, Weichenstellungen) Zusammenarbeit an der Schnittstelle (Eingangsqualität) Wahrnehmung des Jugendamtes bzw. der Jugendhilfe insgesamt (Visitenkarte) Anfragen aus der Praxis InsoFas im ASD? Bedarf: Qualität Quantität? Begrifflichkeiten? 1
2 Orientierungshilfe Ziel: gemäß 79a SGB VIII Qualifikationskriterien zur Aushandlung mit Trägern und Einrichtungen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Beratung gem. 8b Abs. 1 SGB VIII Beteiligte: 10 Jugendämter unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit Rheinland: Bedburg, Duisburg, Kreis Euskirchen, Wermelskirchen Westfalen-Lippe: Bielefeld, Bochum, Hagen, Märkischer Kreis, Kreis Paderborn, Warstein LVR- und LWL-Landesjugendamt Konzept und Inhalte der Orientierungshilfe Ergebnisqualität Rolle und Funktion der ief Beratungsziel Aufgaben Qualifikationskriterien (incl. Prüfkriterien) Prozessqualität gem. 8a Abs. 4 gem. 8b Abs. 1 Strukturqualität Verfahrensabläufe Qualitätskriterien Diskussion von Organisationsmodellen 2
3 Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß 8a Abs. 4 und 8b Abs. 1: Gleicher Begriff, aber inhaltliche Unterschiede! 8a Abs. 4 8b Abs. 1 i. V. 4 KKG 8b Abs. 1 Adressat/ inn/en Fachkräfte der Jugendhilfe Geheimnisträger/ innen Sonst. berufliche Kontaktpersonen Rechtsgrundlagen Anlässe Vereinbarungen Trägerautonomie Gewichtige Anhaltspunkte KWG Umsetzung Rechtsanspruch Hinweise KWG Status verpflichtend freiwillig Ziel Verbindliche Absprachen Empfehlung Kriterien für die Qualifikation einer insofa/ief 1. Fachkraft gemäß 72 SGB VIII 2. Berufserfahrung 3. Persönliche Eignung 4. Erfahrung in der Fachberatung 5. Wissen im Kinderschutz 6. Einschlägige Praxiserfahrung im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen 7. Erfahrungen in der Gefährdungseinschätzung 8. Institutionswissen 3
4 Strukturqualität: Notwendige Rahmenbedingungen Verbindlicher Prozessablauf Möglichkeit zum kollegialen Austausch und/oder zu Fachberatung/Supervision Möglichkeit zur regelmäßigen, bedarfsgerechten Fortbildung Zeitliche Ressourcen Qualitätsmerkmale für die Organisation eines Beratungsangebots 1. Die Organisation stärkt die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz. 2. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung sind gewahrt. 3. Die Anonymität der Betroffenen und der Datenschutz sind gewahrt. 4. Die Rollen der Beteiligten und das Verfahren sind für Beratende und Ratsuchende durchgängig transparent. 5. Das Beratungsangebot ist niedrigschwellig. 6. Die Beratung erfolgt durch fachkompetentes, erfahrenes Personal. 7. Die vermittelten Informationen über Rechtsgrundlagen, Kriterien einer Kindeswohlgefährdung, Verfahrensweisen, etc. sind verlässlich. I 8 4
5 Organisationsmodelle in der Praxis: Diskussion 1. Anbindung beim öffentlichen Träger a) In einem Dienst mit Schutzauftrag nach 8a Abs. 1 SGB VIII (ASD, Kinderschutzfachdienst) Vorteile Herausforderungen Fachkompetenz und Erfahrung im Umgang mit KWG Verlässliche Information über Vorgehensweisen und Möglichkeiten des Jugendamtes Sicherstellung von Anonymität, Neutraliät und Unabhängigkeit Beratung darf nicht eigenen Schutzauftrag auslösen Herstellung von Transparenz für die Ratsuchenden (Beratung? Mitteilung?) b) In einem Dienst ohne Schutzauftrag nach 8a Abs. 1 SGB VIII (kommunale Erziehungsberatungsstelle, Fachstelle o.ä.) Organisationsmodelle in der Praxis: Diskussion 2. Anbindung beim Träger der freien Jugendhilfe Vorteile Herausforderungen Stärkung Verantwortungsgemeinschaft Fachkompetenz bei spezialisierten Beratungsstellen o. ä. Transparenz gegenüber Ratsuchenden Verlässliche Informationen über die weitere Vorgehensweise und Gestaltung der Schnittstelle bei Hinzuziehung des Jugendamtes 8b Abs. 1: Niedrigschwelligkeit, Akzeptanz? 3. Anbindung außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 4. Mischformen / Pools 5
6 Dr. Monika Weber LWL-Landesjugendamt Sandra Eschweiler LVR-Landesjugendamt Tel Tel Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 6
Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014
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