Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft - Orientierungshilfe für Jugendämter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft - Orientierungshilfe für Jugendämter"

Transkript

1 Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft - Orientierungshilfe für Jugendämter Münster/Köln Dr. Monika Weber (LWL), Sandra Eschweiler (LVR) JALTA Anlässe zur Erstellung einer Orientierungshilfe zur Qualität der insoweit erfahrenen Fachkraft Neue Anforderungen an Jugendämter durch BKiSchG: Aushandlung des notwendigen Qualifikationsprofils mit freien Trägern Ausgestaltung des Rechtsanspruchs beruflicher Kontaktpersonen Bedeutung der Tätigkeit der insofas/ief für Biografien der Betroffenen (Fallverläufe, Weichenstellungen) Zusammenarbeit an der Schnittstelle (Eingangsqualität) Wahrnehmung des Jugendamtes bzw. der Jugendhilfe insgesamt (Visitenkarte) Anfragen aus der Praxis InsoFas im ASD? Bedarf: Qualität Quantität? Begrifflichkeiten? 1

2 Orientierungshilfe Ziel: gemäß 79a SGB VIII Qualifikationskriterien zur Aushandlung mit Trägern und Einrichtungen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Beratung gem. 8b Abs. 1 SGB VIII Beteiligte: 10 Jugendämter unterschiedlicher kommunaler Verfasstheit Rheinland: Bedburg, Duisburg, Kreis Euskirchen, Wermelskirchen Westfalen-Lippe: Bielefeld, Bochum, Hagen, Märkischer Kreis, Kreis Paderborn, Warstein LVR- und LWL-Landesjugendamt Konzept und Inhalte der Orientierungshilfe Ergebnisqualität Rolle und Funktion der ief Beratungsziel Aufgaben Qualifikationskriterien (incl. Prüfkriterien) Prozessqualität gem. 8a Abs. 4 gem. 8b Abs. 1 Strukturqualität Verfahrensabläufe Qualitätskriterien Diskussion von Organisationsmodellen 2

3 Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß 8a Abs. 4 und 8b Abs. 1: Gleicher Begriff, aber inhaltliche Unterschiede! 8a Abs. 4 8b Abs. 1 i. V. 4 KKG 8b Abs. 1 Adressat/ inn/en Fachkräfte der Jugendhilfe Geheimnisträger/ innen Sonst. berufliche Kontaktpersonen Rechtsgrundlagen Anlässe Vereinbarungen Trägerautonomie Gewichtige Anhaltspunkte KWG Umsetzung Rechtsanspruch Hinweise KWG Status verpflichtend freiwillig Ziel Verbindliche Absprachen Empfehlung Kriterien für die Qualifikation einer insofa/ief 1. Fachkraft gemäß 72 SGB VIII 2. Berufserfahrung 3. Persönliche Eignung 4. Erfahrung in der Fachberatung 5. Wissen im Kinderschutz 6. Einschlägige Praxiserfahrung im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen 7. Erfahrungen in der Gefährdungseinschätzung 8. Institutionswissen 3

4 Strukturqualität: Notwendige Rahmenbedingungen Verbindlicher Prozessablauf Möglichkeit zum kollegialen Austausch und/oder zu Fachberatung/Supervision Möglichkeit zur regelmäßigen, bedarfsgerechten Fortbildung Zeitliche Ressourcen Qualitätsmerkmale für die Organisation eines Beratungsangebots 1. Die Organisation stärkt die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz. 2. Die Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung sind gewahrt. 3. Die Anonymität der Betroffenen und der Datenschutz sind gewahrt. 4. Die Rollen der Beteiligten und das Verfahren sind für Beratende und Ratsuchende durchgängig transparent. 5. Das Beratungsangebot ist niedrigschwellig. 6. Die Beratung erfolgt durch fachkompetentes, erfahrenes Personal. 7. Die vermittelten Informationen über Rechtsgrundlagen, Kriterien einer Kindeswohlgefährdung, Verfahrensweisen, etc. sind verlässlich. I 8 4

5 Organisationsmodelle in der Praxis: Diskussion 1. Anbindung beim öffentlichen Träger a) In einem Dienst mit Schutzauftrag nach 8a Abs. 1 SGB VIII (ASD, Kinderschutzfachdienst) Vorteile Herausforderungen Fachkompetenz und Erfahrung im Umgang mit KWG Verlässliche Information über Vorgehensweisen und Möglichkeiten des Jugendamtes Sicherstellung von Anonymität, Neutraliät und Unabhängigkeit Beratung darf nicht eigenen Schutzauftrag auslösen Herstellung von Transparenz für die Ratsuchenden (Beratung? Mitteilung?) b) In einem Dienst ohne Schutzauftrag nach 8a Abs. 1 SGB VIII (kommunale Erziehungsberatungsstelle, Fachstelle o.ä.) Organisationsmodelle in der Praxis: Diskussion 2. Anbindung beim Träger der freien Jugendhilfe Vorteile Herausforderungen Stärkung Verantwortungsgemeinschaft Fachkompetenz bei spezialisierten Beratungsstellen o. ä. Transparenz gegenüber Ratsuchenden Verlässliche Informationen über die weitere Vorgehensweise und Gestaltung der Schnittstelle bei Hinzuziehung des Jugendamtes 8b Abs. 1: Niedrigschwelligkeit, Akzeptanz? 3. Anbindung außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe 4. Mischformen / Pools 5

6 Dr. Monika Weber LWL-Landesjugendamt Sandra Eschweiler LVR-Landesjugendamt Tel Tel Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 6

Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014

Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24. November 2014 Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft Bericht aus der Arbeit zur Erstellung einer Orientierungshilfe für Jugendämter Münster, 20. Oktober 2014 Köln, 24.

Mehr

NETZWERKARBEIT IM KINDERSCHUTZ MÖGLICHKEITEN DER ZUSAMMENARBEIT DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRÄFTE

NETZWERKARBEIT IM KINDERSCHUTZ MÖGLICHKEITEN DER ZUSAMMENARBEIT DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRÄFTE NETZWERKARBEIT IM KINDERSCHUTZ MÖGLICHKEITEN DER ZUSAMMENARBEIT DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRÄFTE Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Elisabeth Schmutz

Mehr

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven

Mehr

ZUR STRUKTURIERUNG DES BERATUNGSPROZESSES DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRAFT

ZUR STRUKTURIERUNG DES BERATUNGSPROZESSES DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRAFT ZUR STRUKTURIERUNG DES BERATUNGSPROZESSES DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRAFT 2. FACHTAG FÜR INSOWEIT ERFAHRENE FACHKRÄFTE Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116

Mehr

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?

Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG? WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem

Mehr

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche

Mehr

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den

Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts

Mehr

2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag

2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 2. SGB VIII (Stand Februar 2007) Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 4 SGB VIII (Stand Februar 2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag Vereinbarung zum Schutzauftrag

Mehr

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns?

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Die insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII auch für uns? Möglichkeiten und Grenzen von Kooperation Evelyn Theil Schabernack e.v. Güstrow Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1: Gesetz zur Kooperation und

Mehr

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII

Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. 8a Abs. 4 SGB VIII und 72a Abs. 2, 4 SGB VIII Zwischen dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden Jugendamt ) genannt und (im Folgenden

Mehr

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB

Herzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)

Mehr

Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft. Hannover, den

Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft. Hannover, den Profilschärfung der Kinderschutzfachkraft (Zehn Empfehlungen auf der Basis der Überlegungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft von BiS/ISA/DKSB) Hannover, den 07.11.2013 Gegenstand der

Mehr

Workshop Kinderschutz und Schule. Wege gelingender Zusammenarbeit

Workshop Kinderschutz und Schule. Wege gelingender Zusammenarbeit Workshop Kinderschutz und Schule Wege gelingender Zusammenarbeit Impulse Fachtagung Aktuelle Herausforderungen in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule am 27.04.2016 in Bielefeld Veranstalter: LWL-Landesjugendamt

Mehr

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den

Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung

Mehr

Landratsamt Freudenstadt

Landratsamt Freudenstadt Landratsamt, Postfach 6 20, 72236 Freudenstadt Charlotte Orzschig Zimmer 533 Landhausstr. 34, Freudenstadt Tel. 07441 920-6000 Fax 07441 920-6099 orzschig@landkreis-freudenstadt.de Postanschrift: Postfach

Mehr

LWL-Landesjugendamt Westfalen. Der Wirksamkeitsdialog im Kontext von 79a SGB VIII (BKiSchG)

LWL-Landesjugendamt Westfalen. Der Wirksamkeitsdialog im Kontext von 79a SGB VIII (BKiSchG) Der Wirksamkeitsdialog im Kontext von 79a SGB V (BKiSchG) Steuerungserwartungen im Kontext BKiSchG n der Jugendhilfe zu beobachten: Zunehmende Dominanz der Logik des Kinderschutzes:... durch Steuerungshandeln

Mehr

DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN

DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Dortmund, den 30.09.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)

Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde

Mehr

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Monheim am Rhein, 5. Juni 2013 Gliederung Ausrichtung des Kinderschutzes Veränderungen in den letzten

Mehr

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger

Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Kinderschutz durch Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Monheim am Rhein, 5. Juni 2013 Gliederung Ausrichtung des Kinderschutzes Veränderungen in den letzten 10 Jahren Beteiligte

Mehr

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Das neue Bundeskinderschutzgesetz Das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Servicestelle Kindesschutz Dr. Sandra Menk 3. Netzwerkkonferenz Stadt und Landkreis Neuwied 08.02.2012 Gliederung Kurzer

Mehr

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 72/12 der 11. Sitzung des LJHA am 10. September 2012 in Erfurt Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs.

Mehr

Kinderschutz im Dialog

Kinderschutz im Dialog Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in

Mehr

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)

Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Dieter Göbel LVR-Fachbereichsleiter Dieter Göbel, LVR Fachbereichsleiter Köln,

Mehr

Herzlich Willkommen zur Transferveranstaltung

Herzlich Willkommen zur Transferveranstaltung Herzlich Willkommen zur Transferveranstaltung Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen Vorstellung der Empfehlung 07. Juni 2017 in Gelsenkirchen Weiterer Ablauf der Tagung 10.00 Uhr EinführungsvortragDr.

Mehr

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kinderschutz

Mehr

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen.

Vereinbarung zur Umsetzung der. 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und. 72 a SGB VIII Persönliche Eignung. zwischen. Vereinbarung zur Umsetzung der 8 a Abs. 2 SGB VIII Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe und 72 a SGB VIII Persönliche Eignung zwischen (nachfolgend Träger) und dem Landrat des Kreises Kleve als örtlicher

Mehr

I. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung

I. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,

Mehr

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11 http://www.beltz.de/de/nc/verlagsgruppe-beltz/gesamtprogramm.html?isbn=978-3-7799-3083-9 5 Inhalt Einführung 11 Teil I Grundlagen Kapitel 1: Kinderschutz was ist das? 18 1.1 Kinderschutz als vielfältiger

Mehr

V e r e i n b a r u n g zwischen

V e r e i n b a r u n g zwischen V e r e i n b a r u n g zwischen dem Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch den Leiter des Jugendamtes, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe Am Nuthefließ 2,14943 Luckenwalde und dem kommunalen

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure?

Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Das Bundeskinderschutzgesetz: Chance oder Mehrbelastung für die beteiligten Akteure? Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik

Mehr

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises

Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Qualitätsentwicklung Kinderschutz in den Schulen des Rheinisch- Bergischen Kreises Folie 1 Rheinisch-Bergischer Kreis Was habe ich mit Ihnen vor: 1.) Wie sind ihre schulischen Erfahrungen im Bereich des

Mehr

Das neue Bundeskinderschutzgesetz. Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden

Das neue Bundeskinderschutzgesetz. Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden Das neue Bundeskinderschutzgesetz Ein Input für Verantwortliche in Vereinen und Verbänden Gliederung Neues Bundeskinderschutzgesetz warum? Bedeutung für Vereine 8a SGB VIII Definition Kindeswohlgefährdung

Mehr

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt - 1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen und FGKiKP durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen

Mehr

Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft

Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft Eine Orientierungshilfe für Jugendämter Diese Orientierungshilfe

Mehr

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII

Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW

Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (Runderlass des MFKJKS vom 17.02.2014-5MB!.

Mehr

Vereinbarung. zwischen

Vereinbarung. zwischen Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem

Mehr

Die Wiesbadener Vereinbarung

Die Wiesbadener Vereinbarung Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)

Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011) Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh

Mehr

PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT

PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT PROFESSIONELLER KINDERSCHUTZ HANDELN IM SINNE DER VERANTWORTUNGSGEMEINSCHAFT Forum 3 Stefanie Lambrecht & Ralf Mengedoth AFET-Fachtagung Professioneller Kinderschutz oder (eher) Selbstschutz? Hinweise

Mehr

Kinderschutz. als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit

Kinderschutz. als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und Management in der Sozialen Arbeit Kinderschutz als Schutzauftrag ( 8a SGB VIII) Veranstaltung Kinderschutz zwischen Frühen Hilfen und Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Arnsberg 10.07.2017 Prof. Dr. Reinhold Schone Organisation und

Mehr

Kriterien Anforderungen Belege

Kriterien Anforderungen Belege FACHLICHE STANDARDS FÜR DIE ARBEIT UND AUSSTATTUNG DER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN IN KIEL Kriterien Anforderungen Belege Allgemeines Konzeption Für die Tätigkeit der Beratungsstellen liegen schriftliche

Mehr

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule - Jugendamt Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Kooperationsvereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 1 Kooperationsvereinbarung Die Kooperationsvereinbarung

Mehr

Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII

Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in

Mehr

LVR-Landesjugendamt. Junge Kinder in den Angeboten der stationären Erziehungshilfe

LVR-Landesjugendamt. Junge Kinder in den Angeboten der stationären Erziehungshilfe Junge Kinder in den Angeboten der stationären Erziehungshilfe Rahmenbedingungen und fachliche Grundlagen der Angebote mit Plätzen für junge Kinder zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII in

Mehr

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 24. Pforzheim-Hohenwart 1 Rechtliche Rahmenbedingungen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII 2 Rechtliche Grundlagen Aufgaben des

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen

Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen

Mehr

4. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming. Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG

4. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming. Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes BKiSchG Luckenwalde 02. November 2012 Umsetzung des BKiSchG Kinderschutz im Landkreis Teltow-Fläming unter Berücksichtigung des Bundeskinderschutzgesetzes aus Sicht

Mehr

Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung

Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Vereinbarkeit von Kontrolle und Datenschutz in der Erziehungsberatung Falkenberg, 1. März 2010 Kooperation Fachliche Unabhängigkeit Kontrolle durch den Träger Kontrolle durch den örtlichen Träger der öffentlichen

Mehr

Trägerinterne Umsetzung des 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung während einer laufenden Hilfe zur Erziehung

Trägerinterne Umsetzung des 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung während einer laufenden Hilfe zur Erziehung Arbeitshilfe Trägerinterne Umsetzung des 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung während einer Exemplarische Darstellung des Verfahrens Trägerinterner Schutzplan Checkliste Unterausschuss Hilfen zur Erziehung

Mehr

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen

beim Jugendamt Umgang mit (anonymen) Hinweisen Beratung und fachlicher Austausch im Kinderschutz Interdisziplinäre Notwendigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen 24.8.2018 BMFSFJ Umgang mit (anonymen) Hinweisen beim Jugendamt Stephan Siebenkotten-Dalhoff

Mehr

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation

Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Für eine sichere Entwicklung sorgen Frühe Kindheit und Kindeswohl Wenn Eltern psychisch krank sind: vom Kindeswohl über die Eltern-Kind- Beziehung hin zu Frühen Hilfen und gelingender Kooperation Jahrestagung

Mehr

Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen)

Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Kinderschutz im Bezirk Pankow (Neuentwicklung Vernetzung und Frühe Hilfen) Planungsraumkonferenz Prenzlauer Berg 07.04.2014 13.03.2014 BA Pankow - Jug KS (Simone Matthe) 1 Bundeskinderschutzgesetz (1.1.12)

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Übersicht über die zentralen Änderungen LVR Landesjugendamt Bundeskinderschutzgesetz

Mehr

Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz

Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz Kooperation und Vernetzung im Kinderschutz Kurzfassung des Projektes: Im Rahmen von Beratungs- und Vereinbarungsprozessen sollen unter Beteiligung des öffentlichen Trägers sowie frei-gemeinnütziger und

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII

Kooperationsvereinbarung. zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII 1 Herausgeber: Stadt Essen Der Oberbürgermeister Schulverwaltungsamt

Mehr

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Ausschreibung Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend

Mehr

JH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG

JH Leistung im Zwangskontext: ein im System des Kinderschutzes angelegter Gestaltungsraum. 1666a, 1666 BGB 8a SGB VIII 1 ff KKG Kontext: Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, hat das Jugendamt die Aufgabe, die Gefährdung durch Hilfen zur Erziehung abzuwehren. Wenn es nicht gelingt, die Eltern von einer freiwilligen Annahme solcher

Mehr

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt

Mehr

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Ausschreibung Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft Kindeswohlgefährdung erkennen, einschätzen und entsprechend

Mehr

Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz?

Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz? Ist jetzt alles irgendwie Kinderschutz? Entwicklungswerkstatt Schule / Jugendhilfe zur Stärkung eines aktives Kinderschutzes Donnerstag, 19.11.2015, 13.30 17.30 Uhr VHS Monheim am Rhein Anja Niebuhr Zentrum

Mehr

Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Entwurf eines Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Von der Vereinbarung zum wirklichen Leben Dr. Sigrid A. Bathke Vortrag im Rahmen

Mehr

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen

Kindertagespflege. Ein Betreuungsangebot in Bewegung. Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen Kindertagespflege Ein Betreuungsangebot in Bewegung Julia Kreimer Fachberatung Kindertagespflege LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 September 2016 I Julia Kreimer, Fachberatung Kindertagespflege, LWL-Landesjugendamt

Mehr

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION

KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION KINDERSCHUTZ ZWISCHEN PRÄVENTION UND INTERVENTION UNTERSCHIEDE, ÜBERGÄNGE, UND HERAUSFORDERUNGEN DER FRÜHEN HILFEN Christine Gerber Frühe Hilfen und Kinderschutz im Gesundheitswesen Bad Segeberg, 30. April

Mehr

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung

Beobachten- Einschätzen- Handeln. Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Beobachten- Einschätzen- Handeln Die Handlungsschritte des ASD im Spannungsfeld zwischen Normalität und Kindeswohlgefährdung Ablauf 1. Ablaufschema: Was geschieht, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Mehr

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011

LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011 LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit

Mehr

Schutzauftrag und Betriebserlaubnis

Schutzauftrag und Betriebserlaubnis Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher und freier Träger im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes am 13. Juni 2011 in Frankfurt am Main Sybille Nonninger, Landesjugendamt

Mehr

für Kinder nach S 8a SGB Vlll

für Kinder nach S 8a SGB Vlll Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe

Mehr

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:

Mehr

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch Prof. Dr. Kathinka Beckmann Hochschule Koblenz Klassische und neue Arbeitsfelder der Frühen Kindheit Kriminalstatistik 2013 1. Kinder als

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII

Rechtliche Rahmenbedingungen für Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Rechtliche Rahmenbedingungen für Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII Heute schon kooperiert?! Anforderungen für gelingende Vereinbarungen gemäß 8a Abs.4 SGB VIII Münster,

Mehr

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft

Mehr

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Richtlinie zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in den Jugendämtern der Städte Lippstadt, Soest, Warstein und des Kreises Soest Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a Sozialgesetzbuch

Mehr

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche

Mehr

Auswertung. Rückmeldebogen Fachtreffen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte nach 8a, 8b SGB VIII im Lahn Dill Kreis und der Stadt Wetzlar 07.

Auswertung. Rückmeldebogen Fachtreffen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte nach 8a, 8b SGB VIII im Lahn Dill Kreis und der Stadt Wetzlar 07. Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Auswertung Rückmeldebogen Fachtreffen der Insoweit erfahrenen Fachkräfte nach 8a, 8b SGB VIII im Lahn Dill Kreis und der Stadt Wetzlar 07. März 2017 Teilnehmer_innen insgesamt

Mehr

Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen

Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen Bedeutung der Frühen Hilfen - Wie Netzwerke unterstützen Vortrag im Rahmen des Fachtages Frühe Hilfen in Hamm 11. November 2015 Dr. Silke Karsunky LWL-Landesjugendamt 1 Gliederung I. Zur Bedeutung der

Mehr

Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke. Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz

Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke. Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Forum 7: Mirka Schneider und Dr. Sigrid Bathke Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Kooperation von Schule und Jugendhilfe im Kinderschutz Dr. Sigrid A. Bathke - Institut für soziale

Mehr

Vereinbarung. Das <Jugendamt >, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (im Folgenden Jugendamt ) und

Vereinbarung. Das <Jugendamt >, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (im Folgenden Jugendamt ) und Entwurf 19.04.2016 Vereinbarung zum Verfahren nach 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und 72a SGB VIII - Tätigkeitssauschluss einschlägig vorbestrafter Personen Das , als

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach 8 a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach 72 a SGB VIII 8a SGB VIII Kooperationsvereinbarung

Mehr

Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1

Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten SUNSHINEHOUSE GGMBH 1 Kinderschutzfachkräfte in Kindertagesstätten KINDER- UND JUGENDSCHUTZDIENST: JOHANNA STOSIEK NETZWERK FRÜHE HILFEN: ANDREA VOLKMAR SUNSHINEHOUSE GGMBH 1 Kinderschutzbeauftragte 1. Entstehung der Idee 2.

Mehr

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und

Mehr

Jugendamt - Erziehungshilfe - Fachstelle Kinderschutz. Konzept der Fachstelle Kinderschutz des Landkreises Hildesheim

Jugendamt - Erziehungshilfe - Fachstelle Kinderschutz. Konzept der Fachstelle Kinderschutz des Landkreises Hildesheim Konzept der des Landkreises Hildesheim 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 1. Aufgaben der... 4-6 2. Anspruchsberechtigte Zielgruppen... 7 3. Inhalt der Fachberatung... 8 4. Methoden der Fachberatung...

Mehr

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16 LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags

Mehr

Muster Kooperationsvereinbarung

Muster Kooperationsvereinbarung Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene

Mehr

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen

Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Fachtagung für kommunale Fachberaterinnen und Fachberater 2. Juni 2015 Renate Eschweiler, Angelika

Mehr

Familienpatenschaften im Netzwerk Familienpaten Baden-Württemberg , Wiesbaden

Familienpatenschaften im Netzwerk Familienpaten Baden-Württemberg , Wiesbaden Familienpatenschaften im Netzwerk Familienpaten Baden-Württemberg 13.11.2017, Wiesbaden Unsere Netzwerkpartner http://www.netzwerkfamilienpaten-bw.de/partner/ Über 60 Standorte für Familienpatenschaften

Mehr

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz

Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Jugendhilfe zwischen Frühen Hilfen und Kinderschutz Regensburger Fachtagung Frühe Hilfen Kooperativ Bindungen stärken und Kinder schützen 16. April 2015 Prof. Dr. Barbara Seidenstücker 1 Inhalte 1 2 3

Mehr

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz

Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:

Mehr

Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene

Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Kooperation von Jugendhilfe und Schule im Kinderschutz auf örtlicher Ebene Auftaktveranstaltung Kooperation Jugendhilfe und Schule im Rahmen des Kinderschutzes Ein gemeinsamer Weg zur Schaffung tragfähiger

Mehr

Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz

Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz Änderungen des SGB VIII durch das Bundeskinderschutzgesetz Am 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) in Kraft

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen

Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Zweiter im Bistum Trier Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit Kinderrechte und die Untiefen gesetzlicher Regelungen Bundeskinderschutzgesetz Entstehung, Stand des Gesetzgebungsverfahrens, Struktur

Mehr

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014

Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten

Mehr