Auswertung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für 2014
Wichtigstes in Kürze: Insgesamt 44.094 Anträge seit April 2012 14.838 erstellte Bescheide im Jahr 2014 nur 3,6 % der Bescheide im Jahr 2014 stellen keine Gleichwertigkeit (weder volle noch teilweise) fest die häufigsten Referenzberufe 2014 sind Ärztin/Arzt (Erteilung der Approbation); Gesundheits- und Krankenpflegerin und pfleger sowie Physiotherapeutin und -therapeut die häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden 2014 sind deutsch, rumänisch und polnisch Das Statistische Bundesamt 1 hat am 30. September 2015 die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr 2014 veröffentlicht. Demnach wurden für den Zeitraum vom Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2012 bis zum 31. Dezember 2014 insgesamt 44.094 Anträge auf Anerkennung in den Berufen in Bundeszuständigkeit gemeldet. Die Anerkennungsverfahren in den Berufen in Länderzuständigkeit, zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren, ist davon noch nicht umfasst, so dass die Gesamtzahl der Anerkennungsverfahren in Deutschland insgesamt deutlich höher liegt. Besonderes Interesse an einer Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bestand 2014 wie auch bereits in den Jahren zuvor im Bereich der reglementierten Berufe des Bundes. Bei diesen Berufen ist die Anerkennung Voraussetzung für die Berufsausübung in Deutschland. Für die Durchführung dieser Anerkennungsverfahren sind überwiegend die Länder zuständig. 76,5 % der in 2014 gestellten Anträge beziehen sich auf solche Berufe. 23,5 % der Anträge 2014 betreffen die nicht reglementierten Ausbildungsberufe, bei denen das Anerkennungsverfahren von den Kammern (IHK FOSA, Handwerkskammern u.a.) 1 Alle hier referierten Ergebnisse sind Auswertungen des Statistischen Bundesamtes. Absolute Werte basieren auf Tabellen, die vom Statistischen Bundesamt bereitgestellt wurden, und zum Zweck der Anonymisierung auf ein Vielfaches von 3 gerundete Werte enthalten.
durchgeführt wird. Die Anerkennung ist hier zwar nicht Bedingung für die Berufsausübung, sie kann jedoch die Chancen auf eine adäquate Beschäftigung und den beruflichen Aufstieg erhöhen und ermöglicht z.b. den Zugang zu Meisterfortbildungen. Insgesamt liegt die Ablehnungsquote (d.h. Bescheide, die weder eine volle bzw. teilweise Gleichwertigkeit bescheinigen noch die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme anordnen) bei nur 3,6 %. Werden die Referenzberufe (Grafik 1) betrachtet, so zeigt sich, dass ein großer Teil der Anträge im Gesundheitsbereich auf die Approbation als Ärztin oder Arzt sowie von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern gestellt wird.
Grafik 1: die zwanzig häufigsten Referenzberufe im Jahr 2014 (neue Anträge 2014) Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten Referenzberufen 2014 Arzt/Ärztin (Erteilung der Approbation) Gesundheits- und Krankenpfleger/in 5.763 4.986 Physiotherapeut/in Bürokaufmann/-kauffrau Zahnarzt/Zahnärztin (Erteilung der Approbation) Elektroniker/in Apotheker/in (Erteilung der Approbation) Kraftfahrzeugmechatroniker/in Tierarzt/Tierärztin (Erteilung der Approbation) Elektroanlagenmonteur/in Verkäufer/in Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Hebamme/Entbindungspfleger Industriemechaniker/in Logopäde/Logopädin Koch/Köchin Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Industrieelektriker/in Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/in Friseur/in 639 360 354 345 327 228 189 183 147 144 129 129 129 126 126 123 114 108 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes
Die häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden (Grafik 2) sind Polen, Rumänien sowie Bosnien und Herzegowina. Grafik 2: die zwanzig häufigsten Ausbildungsstaaten der Antragstellenden im Jahr 2014 (neue Anträge 2014) Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten Ausbildungsstaaten im Jahr 2014 Polen Rumänien 1.662 1.614 Bosnien und Herzegowina Spanien Russische Föderation Ungarn Österreich Griechenland Italien Kroatien Niederlande Syrien Serbien (ohne Kosovo) Türkei Ukraine Bulgarien Tschechische Republik Ägypten Slowakei Iran 1.020 921 780 726 639 552 546 510 495 480 480 471 453 447 360 333 264 255 Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800
Grafik 3 zeigt die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Personen, die 2014 einen Antrag auf die Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes gestellt haben. Grafik 3: die zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden im Jahr 2014 (neue Anträge 2014) Anzahl der gestellten Anträge bei den zwanzig häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2014 Deutschland 2.283 Rumänien Polen 1.446 1.359 Bosnien und Herzegowina Spanien Kroatien Ungarn Griechenland Russische Föderation Serbien (ohne Kosovo) Italien Syrien Bulgarien Türkei Österreich Ukraine Tschechische Republik Slowakei Ägypten Iran 909 864 675 675 567 564 516 513 513 429 414 405 354 321 282 270 243 Quelle: Auswertungen des Statistischen Bundesamtes 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500
Die vorgelegten Zahlen sind Ergebnis der amtlichen Datenerhebung zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Die Statistik basiert auf den Meldungen der für die Anerkennung zuständigen Stellen an die Statistischen Landesämter. Weitergehende Auswertungen wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Rahmen seines Projekts zum Monitoring des Anerkennungsgesetzes vornehmen und veröffentlichen.