Beratung im Förderprogramm IQ

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1 Beratung im Förderprogramm IQ Anerkennungsberatung (Auswertungszeitraum: ) Zwischen und wurden Personen von IQ Anlaufstellen zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beraten. Viele Ratsuchende haben mehrere Beratungskontakte mit ihrer Beratungsstelle, sodass die gesamte Beratungsleistung mit Kontakten noch höher liegt. Die Beratung nehmen häufiger Frauen (52,1 Prozent) als Männer (47,9 Prozent) in Anspruch und vor allem Personen im Alter zwischen 25 und 44 Jahren (77,3 Prozent). Die Mehrheit der Anfragen (95,7 Prozent) stammt von Personen, die bereits in Deutschland leben. Nur 4,3 Prozent der Ratsuchenden haben einen Wohnsitz im Ausland. Ein Großteil der Anfragenden (37,1 Prozent) ist allerdings erst 2015 oder später nach Deutschland eingereist. Die Abschlüsse der Ratsuchenden stammen aus 183 verschiedenen Ländern. Insgesamt über ein Drittel wurde in Syrien (19,2 Prozent), Polen (8,1 Prozent), der Russischen Föderation (7,8 Prozent) und der Ukraine (5,2 Prozent) erworben. Etwa je ein Drittel der Abschlüsse stammt aus Asien bzw. aus einem Staat der EU28 (vgl. Abbildung 1). Afrika 6,4% (8.749) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 7,9% (10.795) Südamerika 3,2% (4.368) Nord- und Mittelamerika 1,9% (2.671) Australien 0,2% (277) Sonstiges 0,1% (69) Asien (ohne GUS) 33,3% (45.782) GUS-Staaten 18,4% (25.243) Europa (EU28) 28,7% (39.520) n (Abschlüsse) = [Von Personen. Fehlend: Personen] Abbildung 1: Erwerbsländer der ausländischen Qualifikationen nach Regionen Es wurden Beratungen zu 556 verschiedenen Referenzberufen durchgeführt. Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren werden für den Beruf Lehrerin und Lehrer (9,9 Prozent) und Ingenieurin und Ingenieur (9,8 Prozent) angestrebt (vgl. Abbildung 2). Häufige Beratungen wurden weiterhin im Bereich der bundesrechtlich

2 reglementierten Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes bei den Berufen Ärztin und Arzt, Gesundheits- und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger, Rechtsanwältin und Rechtsanwalt sowie Zahnärztin und Zahnarzt dokumentiert. Bei nicht reglementierten Ausbildungsberufen wurden Elektronikerin und Elektroniker, Kauffrau und Kaufmann für Büromanagement, Friseurin und Friseur sowie Kraftfahrzeugmechatronikerin und -mechatroniker als die häufigsten Berufe gezählt. Unter den landesrechtlich reglementierten Berufen finden sich vor allem Lehrerin und Lehrer, Ingenieurin und Ingenieur, Erzieherin und Erzieher und Sozialpädagogin und Sozialpädagoge. Angestrebter deutscher Referenzberuf Anzahl der Personen Anteil in Prozent 1. Lehrer/-in ,9 2. Ingenieur/-in ,8 3. Betriebswirt/-in, Wirtschaftswissenschaftler/-in ,2 4. Arzt/Ärztin ,1 5. Gesundheits- und Krankenpfleger/-in ,5 6. Erzieher/-in ,3 7. Ökonom/-in, Volkswirt/-in ,1 8. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ,6 9. Zahnarzt/Zahnärztin ,5 10. Sozialpädagoge/-in, Sozialarbeiter/-in ,5 Übrige Berufe ,7 Gesamt * 100,0 Legende: blau = bundesrechtlich reglementierte Berufe; orange = landesrechtlich reglementierte Berufe; rot = nicht reglementierte akademische Berufe *Da pro Ratsuchenden mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können, übersteigt die Anzahl der erfassten Referenzberufe die Anzahl der Personen. In diesem Fall liegen für Personen gültige Angaben zum möglichen deutschen Referenzberuf vor. Diese Personen haben insgesamt Abschlüsse erworben. Für Personen liegt keine gültige Angabe vor. Abbildung 2: Die häufigsten Referenzberufe in der Beratung Insgesamt fällt mehr als ein Drittel (38,4 Prozent) der Berufe, zu denen Beratungen stattfanden, unter die Regelungen des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Abbildung 3; Summe der blauen Flächen). Etwas mehr als ein Viertel (26,6 Prozent) der Berufe unterliegt einer landesrechtlichen Reglementierung und fällt damit in die Zuständigkeit der Bundesländer. Zudem lassen sich viele Ratsuchende zu ausländischen Hochschulabschlüssen beraten (14,9 Prozent), die nicht auf einen reglementierten Beruf zulaufen (z.b. Wirtschaftswissenschaftlerin und Wirtschaftswissenschaftler bzw. Betriebswirtin und Betriebswirt, Ökonomin und Ökonom bzw. Volkswirtin und Volkswirt, Psychologin und Psychologe) und damit auch nicht unter die Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern fallen. Bei rund einem Siebtel der Beratungen (13,6 Prozent) wurde ein sonstiger Referenzberuf identifiziert, der nicht in der Datenbank

3 enthalten ist. 1 In 5,8 Prozent der Fälle war eine Zuordnung des ausländischen Abschlusses zu einer deutschen Referenzqualifikation im Rahmen der Beratung noch nicht möglich. Sonstiger Beruf, nicht in der Liste enthalten 13,6% (17.080) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 5,8% (7.292) Bundesrechtlich reglementierte Berufe 16,4% (20.708) Duale Ausbildungsberufe 19,4% (24.465) Akademische Berufe (nicht reglementiert) 14,9% (18.818) Nicht reglementierte Länderberufe 0,7% (904) Reglementierte Länderberufe 26,6% (33.572) n (Abschlüsse) = [Von Personen. Fehlend: Personen] Nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 2,1% (2.602) Reglementierte Handwerksmeisterberufe 0,3% (368) Nicht reglementierte Meisterberufe (Handwerk und sonstige) 0,1% (180) Abbildung 3: Reglementierungsarten der identifizierten Referenzberufe Aus der Dokumentation der Beratungsaktivitäten wird ersichtlich, dass das Interesse an der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation vor allem für Lehr- und weitere pädagogische Berufe, Heil- und Gesundheitsberufe sowie Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche Abschlüsse groß ist. 1 Es existiert keine vollständige Liste über sämtliche Berufe in Deutschland (landes- und bundesrechtlich geregelt). Die Berufeliste, die in der NIQ Datenbank hinterlegt ist, stammt vom Bundesinstitut für Berufsbildung und wird von diesem jährlich aktualisiert. Die Liste der Datenbank enthält den Stand von August 2016.

4 Geflüchtete in der Anerkennungsberatung (Auswertungszeitraum: ) 2 Geflüchtete, die IQ Anerkennungsberatung in Anspruch genommen haben, unterscheiden sich nur wenig von den übrigen Ratsuchenden. Im Zeitraum vom bis zum wurden insgesamt Personen beraten, die zur Gruppe der geflüchteten Personen gehören. Im Durchschnitt sind Ratsuchende dieser Zielgruppe etwas jünger als die übrigen Beratenen durch die IQ Anlaufstellen (Durchschnittsalter Geflüchtete: 32,4 Jahre; Durchschnittsalter aller IQ Beratenen: 34,1 Jahre). Außerdem ist der Anteil der männlichen Beratenen unter den Geflüchteten deutlich höher als bei den übrigen Ratsuchenden (77,7 Prozent). Am häufigsten besitzen Geflüchtete die Staatsangehörigkeit Syriens (64,2 Prozent), des Irans (7,9 Prozent) und des Iraks (5,5 Prozent). Im Hinblick auf die zehn häufigsten deutschen Referenzberufe zeigen sich einige Unterschiede zu den übrigen Beratenen: Geflüchtete werden deutlich seltener zum deutschen Referenzberuf der Lehrerin bzw. des Lehrers (8,0 Prozent) beraten. Dafür lässt sich diese Zielgruppe häufiger als die anderen Beratenen zu Ingenieurabschlüssen (14,3 Prozent) beraten. Qualifizierungsberatung (Auswertungszeitraum: ) Seit Anfang 2015 findet im Förderprogramm IQ neben Anerkennungsberatung auch Beratung zu Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes statt. Insgesamt haben im Zeitraum vom bis zum Qualifizierungsberatungen durch IQ Beratungsstellen stattgefunden. Viele Ratsuchende haben mehrere Beratungskontakte mit einer Beratungsstelle, sodass die gesamte Beratungsleistung mit Kontakten noch höher liegt. Die meisten Beratenen haben auch bereits Anerkennungsberatung in Anspruch genommen (77,9 Prozent). Was die Altersstruktur der Ratsuchenden in der Qualifizierungsberatung betrifft, so ist diese ähnlich mit derjenigen der Anerkennungsratsuchenden: ebenso ließen sich hier vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (77,8 Prozent) beraten. Das Geschlechterverhältnis gestaltet sich umgekehrt: Unter den ratsuchenden Personen befanden sich etwas weniger Frauen (48,2 Prozent) als Männer (51,8 Prozent). Auch bei den Referenzberufen befinden sich die Berufe Ingenieurin und Ingenieur (11,3 Prozent), Ärztin und Arzt (8,6 Prozent), Lehrerin und Lehrer (7,7 Prozent) und Betriebswirtin und Betriebswirt bzw. Wirtschaftswissenschaftlerin und -wissenschaftler (7,2 Prozent) sowie Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger (4,8 Prozent) unter den fünf häufigsten Referenzberufen. 2 Das Merkmal Aufenthaltsstatus, das der Abgrenzung der Gruppe der Flüchtlinge dient, wird erst seit dem in der Datenbank erfasst. Daher weist die Auswertung der Daten dieser Zielgruppe einen abweichenden Berichtszeitraum auf.

5 Lediglich etwa ein Sechstel der Ratsuchenden (15,1 Prozent) in der Qualifizierungsberatung kann bereits einen Bescheid über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf vorlegen. Etwas weniger als die Hälfte hat hingegen noch keinen Antrag gestellt (47,6 Prozent) (vgl. Abbildung 4). ja 15,1% (3.132) nein, noch kein Antrag 47,6% (9.869) nein, Verfahren läuft noch 10,2% (2.114) nein, da keine Aussicht auf Erfolg (negative Prognose) nicht zutreffend, da nicht-reglementierter akademischer Beruf 9,4% (1.948) 17,7% (3.682) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abbildung 4: Bescheid über die Gleichwertigkeitsprüfung Von den Personen, die bereits einen Bescheid vorlegen können, hat nahezu die Hälfte (48,9 Prozent) die Auflage einer Ausgleichsmaßnahme erhalten (vgl. Abbildung 5). teilweise Gleichwertigkeit (nicht reglementiert) 21,8% (646) n (Personen) = [Fehlend: 168 Personen] Ablehnung 7,2% (214) volle Gleichwertigkeit 22,0% (652) Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (reglementiert) 49,0% (1.452) Abbildung 5: Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung

6 Ann-Kathrin Liedtke und Victoria Vockentanz, IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung am Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)

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