Jahresbericht 2014 Dokumentation der IQ-Anerkennungsberatung

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1 Dokumentation der IQ-Anerkennungsberatung

2 Impressum Herausgeber: IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung Forschungsinstitut Betriebliche Bildung Rollnerstr Nürnberg Autoren/-innen: Jana Hoffmann Manuel Siegert Alle Rechte vorbehalten 2015

3 Executive Summary Im Berichtszeitraum hatten Personen ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ Anlaufstelle. Neben diesen Erstkontakten fanden weitere Folgekontakte statt, so dass das gesamte Beratungsaufkommen für das Jahr 2014 bei Beratungen liegt. Über ein Drittel (39,8Prozent) der Ratsuchenden wurde durch die Arbeitsverwaltung an eine IQ Anlaufstelle verwiesen (24,1Prozent durch Jobcenter, 15,7 Prozent durch Agenturen für Arbeit). Jeweils rund 16 Prozent wurden über eine persönliche Empfehlung oder das Internet auf das IQ Beratungsangebot aufmerksam. Es nahmen vor allem jüngere Personen Anerkennungsberatung in Anspruch: fast die Hälfte (46,2Prozent) der Beratenen war zwischen 26 und 35 Jahre alt. Weiterhin ließen sich weitaus mehr Frauen (62,1Prozent) als Männer (43,8Prozent) beraten. Die meisten Ratsuchenden hatten eine polnische Staatsangehörigkeit (10,9 Prozent). Daneben waren Ratsuchende häufig Staatsangehörige der Russischen Föderation (7,0 Prozent), Syriens (5,7 Prozent), Rumäniens (5,4 Prozent) und der Ukraine (4,4 Prozent). 9,9 Prozent der Beratenen waren deutsche Staatsangehörige. Insgesamt hatten 47,0 Prozent der Ratsuchenden die Staatsangehörigkeit eines EU28-Landes, eines Mitgliedstaates des EWR oder der Schweiz und 52,8 Prozent waren so genannte Drittstaatsangehörige. Die große Mehrzahl der Beratenen (93,5Prozent) lebte zum Zeitpunkt der Beratung in Deutschland, viele davon vergleichsweise kurz: 16,5Prozent erst unter einem Jahr und insgesamt 51,7Prozent seit bis zu drei Jahren. Ratsuchende aus den von der so genannten Eurokrise betroffenen Ländern Spanien, Portugal, Italien und Griechenland sowie Ratsuchende aus dem vom Bürgerkrieg gezeichneten Syrien lebten besonders häufig erst seit kurzer Zeit in Deutschland: Von den Ratsuchenden aus den europäischen Krisenstaaten war rund ein Fünftel bis ein Viertel erst seit bis zu einem Jahr in Deutschland, von den Ratsuchenden aus Syrien waren es sogar gut zwei Fünftel (42,4 Prozent). Über die Hälfte der Ratsuchenden (53,3 Prozent) besaß einen Hochschulabschluss aus dem Herkunftsland, etwa ein Drittel (33,1 Prozent) einen Ausbildungsabschluss. 4,8 Prozent hatten sowohl einen Ausbildungsals auch einen Hochschulabschluss und 4,3 Prozent sogar zwei Hochschulabschlüsse. Am häufigsten wurde eine ausländische Berufsqualifikation in Polen (11,9 Prozent der Abschlüsse) erworben, gefolgt von der Russischen Föderation (9,3 Prozent der Abschlüsse) und der Ukraine (5,7 Prozent der Abschlüsse). Insgesamt stammten zwei Fünftel (40,0 Prozent) der Abschlüsse aus einem Staat der EU28, ein weiteres Fünftel (21,2 Prozent) aus einem GUS-Staat. Ein gutes Drittel der ausländischen Berufsausbildungen dauerte mehr als zwei und bis zu drei Jahre (37,4 Prozent), die durchschnittliche Ausbildungsdauer lag bei 2,9 Jahren. Bei den ausländischen Hochschulausbildungen lag die durchschnittliche Dauer bei 4,4 Jahren, wobei etwas weniger als ein Viertel (24,2 Prozent) der Hochschulausbildungen bis zu drei Jahre dauerte und 61,2 Prozent vier bis fünf Jahre. Fast zwei Fünftel (37,5 Prozent) der Berufsausbildungsabschlüsse wurden zwischen 2000 und 2009 erworben, 13,6 Prozent sogar erst nach Der Erwerb ausländischer Hochschulabschlüsse lag in der Ten- 3

4 denz weniger lange zurück: Fast die Hälfte der Abschlüsse (48,6 Prozent) wurde zwischen 2000 und 2009 erworben, mehr als ein Viertel (26,2 Prozent) 2010 oder später. Mit Abstand am häufigsten (10,8 Prozent) wurde in der Beratung Lehrer/-in als möglicher Referenzberuf angegeben. 1 Weitere Referenzberufe, zu denen viele Anerkennungssuchende beraten wurden, sind Ingenieur/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in und Betriebswirt/-in. Dabei zeigte sich eine Unterteilung der Geschlechter auf typisch männlich und typisch weiblich konnotierte Berufe: Männer ließen sich eher zu Berufen aus dem technischen, Frauen zu Berufen aus dem pädagogischen und gesundheitlichen Bereich beraten. 46 Berufe, die im Rahmen der Beratung als möglicher deutscher Referenzberuf identifiziert wurden, entsprechen einem Mangelberuf 2 auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Zu diesen 46 Berufen wurden Abschlüsse dokumentiert. Ein gutes Drittel (35,6 Prozent) der Beratungen fand zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt. Fast ein Fünftel (17,9 Prozent) der Beratungen erfolgte zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung. Insgesamt waren 15,2 Prozent aller möglichen Referenzberufe, zu denen beraten wurde, bundesrechtlich reglementiert. Weitere 21,8 Prozent waren duale Ausbildungsberufe. Zusammen mit reglementierten und nicht reglementierten Meisterberufen und übrigen bundesrechtlich geregelten Fortbildungen fielen damit zwei Fünftel (39,9 Prozent) der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes. 27,3 Prozent der Berufe waren landesrechtlich reglementiert, 13,5 Prozent nicht reglementierte akademische Berufe. Bei 5,5 Prozent der Abschlüsse war eine Zuordnung zu einem deutschen Referenzberuf (noch) nicht möglich, weitere 13,8 Prozent der Beratungen fanden zu Berufen statt, die in der Datenbank nicht hinterlegt sind (sonstige Berufe). Über die Hälfte (57,4 Prozent) der Ratsuchenden, zu denen Informationen zur Berufserfahrung vorliegen, verfügte ausschließlich über einschlägige Berufserfahrungen im Ausland, weitere 9,8 Prozent hatten einschlägige Berufserfahrung im Ausland und in Deutschland erworben, 3,3 Prozent ausschließlich in Deutschland. Fast ein Drittel (29,6 Prozent) der Ratsuchenden konnte bisher noch keine einschlägige Berufserfahrung sammeln. Im Durchschnitt verfügten die Ratsuchenden über 6,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Ausland und/oder in Deutschland. Insgesamt war der Anteil der Ratsuchenden, der nicht in den deutschen Arbeitsmarkt integriert war, hoch: 65,6 Prozent der Ratsuchenden waren nicht erwerbstätig: Ein Drittel (35,0 Prozent) bezog Leistungen nach SGB II, 7,1 Prozent SGB III-Leistungen und 23,7 Prozent waren nicht erwerbstätig, ohne dabei aber Sozialleistungen zu beziehen. 1,6 Prozent der Ratsuchenden bezogen ergänzend zur Erwerbstätigkeit Sozialleistungen nach SGB II. Nur 15,3 Prozent gingen zum Zeitpunkt der Beratung einer abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ohne ergänzende Sozialleistungen zu erhalten. Jedoch ist hierbei zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der Ratsuchenden (42,5 Prozent) über Qualifikationen in bun- 1 Hierbei ist zu beachten, dass keine vollständige Liste über sämtliche Berufe in Deutschland (landes- und bundesrechtlich geregelt) existiert. Die Berufeliste, die in der Datenbank hinterlegt ist, stammt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und wird von diesem laufend aktualisiert. Die Liste der Datenbank enthält den Stand vom August Eine Liste mit den so genannten Mangelberufen wird regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Fachkräfteengpassanalyse veröffentlicht (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014a). 4

5 des- oder landesrechtlich reglementierten Berufen verfügt und daher ohne Anerkennung nicht im erlernten Beruf arbeiten darf. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 600 Personen beraten, die sich im Asylbewerberleistungsbezug befanden. Das entspricht einem Anteil von 3,3 Prozent aller Ratsuchenden. Die Personengruppe ist durchschnittlich jünger im Vergleich zu allen Ratsuchenden und sie leben kürzer in Deutschland. Der Anteil der Männer ist zudem deutlich höher (70,8 Prozent). Über die Hälfte von ihnen (54,9 Prozent) stammen aus Syrien, dem Iran oder Afghanistan. Ebenfalls gut die Hälfte (51,8 Prozent) besitzt einen akademischen Abschluss aus ihrem Herkunftsland, ein Drittel (31,2 Prozent) einen beruflichen Ausbildungsabschluss. Die häufigsten Abschlüsse sind Ingenieure/-innen (4,9 Prozent), Lehrer/-innen (3,1 Prozent) und Ärzte/-innen (3,0 Prozent). 94,2 Prozent sind nicht erwerbstätig. 5

6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ziel und Hintergrund der Dokumentation der NIQ-Datenbank Methodik Interpretationshilfe zu Häufigkeitsauswertungen 11 2 Anerkennungsberatung durch die IQ Anlaufstellen Beratungsaufkommen Anzahl der beratenen Personen und Beratungsleistung Wege zur Beratungsstelle Soziodemografische Merkmale der Ratsuchenden Geschlechts- und Altersstruktur Staatsangehörigkeit Aufenthaltsdauer Anerkennungssuchende aus ausgewählten Staaten Wohnsitz und Verteilung im Bundesgebiet Ausländische Berufsqualifikationen Art und Anzahl der Abschlüsse Erwerbsland Dauer der Ausbildung und Jahr des Abschlusses Deutscher Referenzberuf Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Reglementierung des deutschen Referenzberufs Berufserfahrung Erwerbssituation und Leistungsbezug 43 3 Personen im Asylbewerberleistungsbezug Abgrenzung der Zielgruppe Charakteristika der Zielgruppe 48 6

7 4 Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse Typische Ratsuchende Erreichung der Zielgruppen Beitrag zur Fachkräftesicherung 53 5 Literaturverzeichnis 55 7

8 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Anzahl beratener Personen pro Monat (Erstkontakt) 14 Abb. 2: Wege zur Beratungsstelle 15 Abb. 3: Altersverteilung der Ratsuchenden 17 Abb. 4: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen 20 Abb. 5: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung 21 Abb. 6: Aufenthaltsdauer von Ratsuchenden aus so genannten Krisenstaaten 23 Abb. 7: Art der ausländischen Berufsqualifikation 26 Abb. 8: Erwerbsland der ausländischen Berufsqualifikation nach Regionen 30 Abb. 9: Die zehn häufigsten deutschen Referenzberufe 32 Abb. 10: Häufigste deutsche Referenzberufe nach Geschlecht 33 Abb. 11: Berufsbereiche der deutschen Referenzberufe 37 Abb. 12: Reglementierung des deutschen Referenzberufs 41 Abb. 13: Wege zur Beratungsstelle bei Personen im Asylbewerberleistungsbezug 48 Abb. 14: Art und Anzahl der Abschlüsse bei Personen im Asylbewerberleistungsbezug 50 Abb. 15: Häufigste deutsche Referenzberufe bei Personen im Asylbewerberleistungsbezug 50 8

9 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden 19 Tab. 2: Ausländische Bevölkerung in Deutschland nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten am 31. Dezember Tab. 3: Art des berufsqualifizierenden Bildungsabschlusses nach Migrationshintergrund und Geschlecht 27 Tab. 4: Die zehn häufigsten Erwerbsländer der ausländischen Berufsqualifikationen 28 Tab. 5: Beratungen zu Mangelberufen auf Basis der Engpassanalyse der BA 35 Tab. 6: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 38 Tab. 7: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 39 Tab. 8: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 40 Tab. 9: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 40 Tab. 10: Aktuelle Erwerbssituation und aktueller Leistungsbezug der Ratsuchenden 44 Tab. 11: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden im Asylbewerberleistungsbezug 49 Tab. 12: Erwerbsstatus von Personen im Asylbewerberleistungsbezug 51 9

10 1 Einleitung Die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung (bis Ende 2014 IQ Fachstelle Anerkennung ) wertet quartalsweise die Daten aus, die im Rahmen der Beratung von Anerkennungssuchenden mit ausländischen Berufsqualifikationen durch die IQ Anlaufstellen erfasst werden. Zusätzlich zu diesen vierteljährlichen Auswertungen mit kumulierten Daten werden Jahresberichte erstellt. Der vorliegende Jahresbericht bildet in erster Linie die Beratungstätigkeit der IQ Anlaufstellen im Jahr 2014 ab. Darüber hinaus werden die deskriptiven Auswertungen um die Auswertung der Telefonhotline des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 3 sowie Informationen aus externen Berichten, wie zum Beispiel dem Migrationsbericht (Kapitel 2), ergänzt. In Kapitel 3 werden zentrale Ergebnisse zusammengefasst und Schlussfolgerungen, die sich aus den gewonnenen Erkenntnissen ergeben, dargestellt. 1.1 Ziel und Hintergrund der Dokumentation der NIQ-Datenbank Der vorliegende Bericht stellt die Anerkennungsberatung des Förderprogramms IQ im gesamten Bundesgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 dar. Da die Arbeit der einzelnen Landesnetzwerke vor dem Hintergrund der jeweils regional unterschiedlichen Bedingungen geschieht und entsprechend die Schwerpunkte bei der Struktur und Ausgestaltung der Anerkennungsberatung variieren, lassen die Angaben zum quantitativen Umfang der Beratungen in den einzelnen Landesnetzwerken keine Schlussfolgerung auf die Qualität der Beratungen zu. Die Daten liefern aber ein verlässliches Bild zum Arbeitsumfang der IQ Anlaufstellen sowie zu den Charakteristika der beratenen Personen. Letzteres lässt sich anhand von Vergleichen mit weiteren Daten, zum Beispiel zur amtlichen Statistik oder zur Beratung durch die BAMF-Hotline, belegen. Beispielsweise zeigen sich dort jeweils ähnliche Trends bei den Herkunftsländern und der Altersstruktur der Anerkennungssuchenden. Die Berichterstattung dient den folgenden Zielstellungen: Monitoring des Informations- und Beratungsbedarfs: Die erhobenen Daten ermöglichen ein Monitoring des Beratungsbedarfs der Anerkennungssuchenden und liefern eine Grundlage für Rückschlüsse auf die Beratungspraxis. So gibt beispielsweise die Verteilung der Erwerbsländer Hinweise darauf, woher besonders viele Beratene kommen und für welche Länder daher vorrangig Informationen zum jeweiligen Ausbildungssystem benötigt werden. Berichterstattung über die Anerkennungsberatung des Förderprogramms IQ im politischen Umfeld auf regionaler und Bundesebene: Auf Grundlage der statistisch ausgewerteten Daten können den politischen Akteuren Informationen zur Inanspruchnahme der Anerkennungsberatung sowie zur Verteilung zentraler Merkmale der Anerkennungssuchenden (zum Beispiel Art und Erwerbsland der auslän- 3 Am 1. Dezember 2014 wurde die BAMF-Anerkennungshotline in eine zentrale Fachkräftehotline unter dem Namen Arbeiten und Leben in Deutschland überführt. Diese bietet sowohl Beratung zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen als auch Informationen zu den Themen Jobsuche, Arbeit und Beruf, Einreise und Aufenthalt sowie Deutsch lernen an. 10

11 dischen Qualifikationen, soziodemografische Angaben) zur Verfügung gestellt werden, die Ansatzpunkt für politische Entscheidungen liefern. 1.2 Methodik Im Rahmen der Anerkennungsberatung in den IQ Anlaufstellen wird seit dem 1. August 2012 der Beratungsprozess bundesweit einheitlich dokumentiert. Zum einen unterstützt diese Dokumentation die Beratenden bei ihrer Beratungstätigkeit vor Ort, zum anderen können die dadurch gewonnenen Daten für statistische Auswertungen genutzt werden. Die Beratenden des Förderprogramms IQ erfassen alle ihre Beratungsfälle in einer Online-Datenbank. Darin enthalten ist ein vordefiniertes Set an Merkmalen. Einige davon dienen ausschließlich der Beratungsarbeit und können von den einzelnen Beratenden beziehungsweise Anlaufstellen individuell genutzt werden (sogenannte Zusatzmerkmale). Diese werden statistisch nicht ausgewertet und sind nur von den jeweiligen Beratenden einsehbar. Die Erfassung der sogenannten Pflichtmerkmale hingegen ist für alle Beraterinnen und Berater des Förderprogramms IQ obligatorisch, da diese Merkmale für die statistischen Auswertungen genutzt werden. Die Angaben zu diesen Pflichtmerkmalen wertet die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung (vormals IQ Fachstelle Anerkennung ) quartalsweise und zusätzlich in Form von Jahresberichten aus. Die Auswertungen, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden, beziehen sich auf alle Personen, deren erster Beratungskontakt im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 stattgefunden hat, wobei der Stichtag, zu dem die Daten aus der Online-Datenbank abgerufen wurden, der 1. Januar 2015 war. Letzteres ist insofern beachtenswert, da es zu Anfang eines Jahres noch zu Nachdokumentationen durch die Beraterinnen und Berater des Förderprogramms IQ kommen kann, wodurch sich die Fallzahlen zwischen unterschiedlichen Stichtagen unterscheiden können. 1.3 Interpretationshilfe zu Häufigkeitsauswertungen Zur besseren Verständlichkeit der dargestellten Ergebnisse wird im Folgenden eine Interpretationshilfe gegeben und erklärt, wie die nachfolgenden Diagramme zu verstehen sind (siehe Beispiel auf der folgenden Seite). 1. In den Diagrammen werden Prozentwerte und in Klammern absolute Häufigkeiten angegeben. Erstere geben Auskunft darüber, wie viel Prozent der beratenen Personen die jeweilige Ausprägung des dokumentierten Merkmals aufweisen. So waren zum Beispiel 65,1 Prozent der Anerkennungssuchenden weiblich. 2. Das n gibt an, auf wie viele Personen sich die Angaben beziehen. Im obigen Beispiel wurde bei Beratungssuchenden die Angabe zum Geschlecht dokumentiert. In Klammern hinter dem n steht, ob es sich bei der Fallzahl um Personen oder Abschlüsse handelt. Letzteres ist bei den Merkmalen zu 11

12 den ausländischen Berufsausbildungs- beziehungsweise Hochschulqualifikationen der Fall, da pro Person mehrere Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüsse dokumentiert werden können % 80% 60% 1 65,1% (989) 40% 34,9% (531) 20% 0% männlich 2 n (Personen) = weiblich 4 Bei den Personen kann das n von der Gesamtzahl der Beratungsfälle abweichen, wenn nicht zu allen beratenen Personen gültige Angaben zu dem jeweiligen Merkmal vorliegen und die Auswertungen sich nur auf die Fälle mit gültigen Angaben beziehen. 12

13 2 Anerkennungsberatung durch die IQ Anlaufstellen In Kapitel 2 werden die Ergebnisse der Dokumentation der IQ Anlaufstellen für das Jahr 2014 dargestellt, die durch eine bundesweit einheitliche Datenbank erfasst werden. 5 Ergänzt werden diese Daten zum einen durch Vergleiche mit Daten der Telefonhotline, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betreibt (soweit es auffällige Unterschiede gibt), und zum anderen mit externen Datenquellen, die die Migrationsbevölkerung in Deutschland im Fokus haben. 2.1 Beratungsaufkommen In diesem Abschnitt wird dargestellt, wie viele Personen im Berichtszeitraum beraten und wie viele Beratungen insgesamt in diesem Zeitraum durchgeführt wurden (Beratungsleistung der Beraterinnen und Berater). Außerdem geht es um die Fragen: Wie haben sich die Beratungszahlen im Laufe des Jahres entwickelt und in welcher Form fanden die Beratungen statt? Wie haben die Ratsuchenden von der Möglichkeit der Anerkennungsberatung erfahren? Anzahl der beratenen Personen und Beratungsleistung Im Berichtszeitraum ( bis ) hatten Personen ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ Anlaufstelle. 6 Die Anzahl der durchgeführten Beratungen (Beratungsleistung) liegt allerdings höher, da nach einem ersten Kontakt in der Regel weitere Kontakte mit den Ratsuchenden folgen. Neben den Erstberatungen fanden weitere Folgekontakte mit Anerkennungssuchenden statt. Zu 100 Fällen liegen keine Angaben dazu vor, inwieweit es zu Folgekontakten gekommen ist. Somit erfolgten im Jahr 2014 insgesamt Beratungskontakte mit einer IQ Anlaufstelle. Zusätzlich fanden im Jahr Beratungen (per Telefon, und Post) durch die BAMF-Hotline statt. Die Mehrzahl der Beratungen (68,4 Prozent, Personen) durch die IQ Anlaufstellen erfolgte dabei im direkten persönlichen Kontakt (face-to-face), die übrigen 31,6 Prozent (5.726 Personen) der Erstkontakte fanden per Telefon oder statt. Wie sich die Inanspruchnahme der Anerkennungsberatung über den Berichtszeitraum hinweg verteilt, wird aus Abb. 1 ersichtlich. Eine besonders hohe Inanspruchnahme der Beratung zeigt sich in den Monaten Juli (1.751 Erstkontakte), September (1.710 Erstkontakte) sowie insbesondere im Oktober (1.786 Erstkontakte). Im Dezember ist die Beratungszahl mit 876 Erstkontakten am geringsten, was insbesondere an den Weihnachtsfeiertagen liegen dürfte, denn auch in den Jahren 2012 und 2013 gab es im Dezember einen deutlichen Rückgang im 5 In die NIQ-Datenbank dokumentieren alle im Rahmen des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung (IQ) tätigen Erstanlaufstellen ihre Beratungsfälle. Nicht enthalten in den Daten sind die Bundesländer Bremen und Hamburg, da hier bis nur durch IQ-externe Träger finanzierte Beratungsstellen existierten. Seit 2015 gibt es auch in Bremen und Hamburg IQ-finanzierte Erstanlaufstellen, die seitdem ebenfalls die Datenbank nutzen. 6 Hierbei sei nochmals darauf hingewiesen, dass der Stichtag, zu dem die Daten aus der Online-Datenbank abgerufen wurden, der 1. Januar 2015 war. Aufgrund von Nachdokumentationen durch die Beraterinnen und Berater kann es dazu kommen, dass die Fallzahlen in Veröffentlichungen, bei denen ein späterer Stichtag gewählt wurde, höher ausfallen. 13

14 Vergleich zu den Vormonaten. In den übrigen Monaten liegt die Zahl der Erstkontakte zwischen (August 2014) und (Juli 2014) und ist damit vergleichsweise stabil n (Personen) = Abb. 1: Anzahl beratener Personen pro Monat (Erstkontakt) Wege zur Beratungsstelle Die meisten Anerkennungssuchenden (24,1 Prozent) wurden durch Jobcenter auf die jeweilige IQ Anlaufstelle aufmerksam gemacht, weitere 15,7 Prozent durch Agenturen für Arbeit (vgl. Abb. 2), sodass deutlich mehr als ein Drittel (39,8 Prozent) der Ratsuchenden von Einrichtungen der Arbeitsverwaltung an eine IQ Anlaufstelle verwiesen wurden. Dies ist ein erster Hinweis darauf, dass viele Ratsuchende Kunden der Arbeitsverwaltungen sind und davon auszugehen ist, dass viele von ihnen nicht (adäquat) in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind. Weitere Erkenntnisse hierzu sind in Abschnitt 2.5 zu finden. Auch das Internet (16,2 Prozent) und persönliche Empfehlungen (16,0 Prozent) spielen eine wichtige Rolle dabei, wie Ratsuchende auf die Möglichkeit der Anerkennungsberatung aufmerksam werden. Unter die Kategorie Sonstiges, die für immerhin 16,6 Prozent der Ratsuchenden angegeben wurde, fallen (laut Aussage der Beratenden) weitere Institutionen wie zuständige Stellen, Flüchtlingsräte, Bildungsdienstleister oder Bildungsberatungsstellen und auch Unternehmen. Anders stellt sich die Situation bei den Ratsuchenden der BAMF-Hotline dar: 88,5Prozent der Anruferinnen und Anrufer sind über das Internet auf das Angebot aufmerksam geworden, davon 32,8 Prozent über das Anerkennungsportal des Bundesinstituts für Berufsbildung. Nur 1,6 Prozent wurden von einem Jobcenter an die Hotline verwiesen, weitere 5,7 Prozent von Agenturen für Arbeit. Und auch persönliche Empfehlungen spielen mit 0,5 Prozent kaum eine Rolle. Somit sprechen die beiden Angebote weitgehend ihre anvisierten Zielgruppen an: Während die IQ Anlaufstellen auf eine gute Vernetzung und Bekanntheit in der jeweiligen Region zurückgreifen können (Verweise von Arbeitsverwaltungen und persönliche Empfehlungen), erreicht die bundesweit einheitlich zu erreichende 14

15 BAMF-Hotline die Migrantinnen und Migranten eher über das Internet, durch das vor allem auch Personen aus dem Ausland aufmerksam werden (vgl. hierzu auch Abschnitt 2.2.3). Jobcenter Internet Persönliche Empfehlung Agentur für Arbeit Migrationsberatung (MBE) Migrantenselbstorganisation Presse Anerkennungsportal BIBB Jugendmigrationsdienst (JMD) Hotline BAMF Sonstiges 24,1% (4.016) 16,2% (2.693) 16,0% (2.669) 15,7% (2.615) 7,0% (1.164) 1,4% (233) 1,0% (173) 0,8% (136) 0,8% (131) 0,5% (82) 16,6% (2.760) 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 2: Wege zur Beratungsstelle Zusammenfassung der Ergebnisse zum Beratungsaufkommen: Im Berichtszeitraum hatten Personen ihren ersten Beratungskontakt mit einer IQ Anlaufstelle. Neben diesen Erstkontakten fanden weitere Folgekontakte statt, sodass das gesamte Beratungsaufkommen für das Jahr 2014 bei Beratungen liegt. Wie bereits 2013 wurde über ein Drittel der Ratsuchenden durch die Arbeitsverwaltung an eine IQ Anlaufstelle verwiesen (24,1 Prozent Jobcenter, 15,7 Prozent Agenturen für Arbeit) und jeweils rund 16 Prozent wurden über eine persönliche Empfehlung oder über das Internet aufmerksam. 15

16 2.2 Soziodemografische Merkmale der Ratsuchenden Im Rahmen der Dokumentation der Anerkennungsberatung werden verschiedene persönliche Merkmale der Anerkennungssuchenden abgefragt. Im Folgenden werden die Alters- und Geschlechtsstruktur, die Herkunftsländer sowie der Wohnsitz und die Aufenthaltsdauer der Ratsuchenden dargestellt. Methodische Anmerkung: Die Daten der Anerkennungsberatung werden an verschiedenen Stellen mit Auswertungen des Mikrozensus 2013 (Statistisches Bundesamt 2014a) verglichen. Im Mikrozensus sind Menschen mit Migrationshintergrund folgendermaßen definiert: a) Personen mit eigener Migrationserfahrung (Zugewanderte), wozu sowohl Ausländer, als auch Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Eingebürgerte und (Spät-)Aussiedler) gehören, und b) Personen ohne eigene Migrationserfahrung (nicht Zugewanderte), zu denen ausländische Staatsangehörige (der 2. und 3. Generation) und Deutsche gehören, die entweder eingebürgert wurden oder mindestens einen zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil haben Geschlechts- und Altersstruktur Es suchen deutlich mehr Frauen (62,1 Prozent) als Männer (37,9 Prozent) eine IQ Anlaufstelle auf. Hierbei handelt es sich um ein Muster, das sich bereits im Jahr 2013 sowie auch 2012 in Hamburg gezeigt hatte, wo sogar 66 Prozent der Ratsuchenden weiblich und 34 Prozent männlich waren (vgl. Brussig et al. 2013, S.7). Auch bei den Anfragenden der BAMF-Hotline liegt der Frauenanteil mit 56,2 Prozent über dem der Männer (43,8 Prozent), wenn auch der Unterschied hier etwas weniger deutlich ausgeprägt ist. Dieses Ergebnis ist zunächst unerwartet, da in der Gesamtbevölkerung mit Migrationshintergrund die Verteilung der Geschlechter weitgehend ausgeglichen ist (männlich: 50,1 Prozent; weiblich: 49,9 Prozent) (vgl. Statistisches Bundesamt 2014a, S. 8), bei den Zuzügen der Frauenanteil sogar unter dem Anteil der Männer liegt (vgl. Bundesministerium des Innern 2015, S. 26). Hinzu kommt, dass bei den Männern mit Migrationshintergrund die Erwerbsneigung deutlich höher ist als bei den Frauen, weshalb erstere von der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen tendenziell stärker profitieren sollten (vgl. Stichs 2008; Seebaß & Siegert 2011). Zwar lässt sich aufgrund fehlender Daten zum Entscheidungsverhalten potenzieller Ratsuchender im Rahmen des vorliegenden Berichts nicht abschließend klären, worauf der hohe Frauenanteil unter den Ratsuchenden zurückzuführen ist, jedoch lassen sich Hinweise auf zwei mögliche Ursachen finden: Zum einen besteht die Möglichkeit, dass Frauen mit Migrationshintergrund häufiger Abschlüsse reglementierter Berufe haben als Männer mit Migrationshintergrund und daher häufiger ein Anerkennungsverfahren anstreben, um im erlernten Beruf erwerbstätig sein zu dürfen. So findet mehr als ein Drittel (35,6 Prozent) der Beratungen zu Berufen aus den vergleichsweise stark reglementierten Bereichen Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung statt und gleichzeitig ist der Frauenanteil in diesen Bereichen mit 76,6 Prozent überproportional hoch (siehe Abschnitt 2.4.1). Zum anderen besteht (zusätzlich) die Möglichkeit, dass allein aufgrund der schlechteren Arbeitsmarktintegration der Frauen mit Migrationshintergrund (siehe oben), mehr Frauen als Männer eine Anerkennung ihrer Abschlüsse anstreben, um so ihre Stellung am Arbeitsmarkt zu verbessern. So war der überwiegende Teil der 16

17 Ratsuchenden zum Zeitpunkt der Beratung nicht erwerbstätig, wobei die Erwerbssituation der weiblichen Ratsuchenden noch etwas unvorteilhafter ausfällt als die Situation der männlichen (siehe Abschnitt 2.5). Es lassen sich fast ausschließlich Personen im erwerbsfähigen Alter beraten, wobei der Schwerpunkt deutlich in den jüngeren Altersgruppen liegt (siehe Abb. 3): knapp drei Viertel (73,8 Prozent) der Beratenen sind 40 Jahre oder jünger und fast die Hälfte (46,2 Prozent) zwischen 26 und 35 Jahre alt. Diese linkssteile, rechtsschiefe Verteilung zeigt sich auch beim Durchschnittsalter (35,3 Jahre), dem Median 7 (34 Jahre) und dem Modus 8 (27 Jahre). Personen über 50 Jahren (6,5 Prozent) und unter 25 Jahren (7,4 Prozent) lassen sich vergleichsweise selten beraten. Die Ratsuchenden der ZAA Hamburg waren im Jahr 2012 durchschnittlich 36 Jahre alt (vgl. Brussig et al. 2013, S. 7), die Anrufer der BAMF-Hotline waren 2014 mit durchschnittlich 33 Jahren etwas jünger Alter in Jahren n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 3: Altersverteilung der Ratsuchenden Eine mögliche Erklärung für die geringen Anteile jüngerer Ratsuchender ist, dass sich diese (Personen unter 25 Jahren) häufig noch in Ausbildung befinden. Die vergleichsweise geringen Anteile älterer Ratsuchender könnten darauf zurückzuführen sein, dass diese Personen schon in den deutschen Arbeitsmarkt integriert sind und deshalb eine Anerkennung nicht mehr für notwendig halten oder sie die Chancen auf eine Anerkennung als zu gering einschätzen, da ihr Abschluss schon länger zurück liegt und gegebenenfalls nicht mehr im erlernten 7 Der Median ist der Wert in der Mitte einer der Größe nach geordneten Datenreihe, d. h. unter- und oberhalb des Medians liegt jeweils die Hälfte der Datenwerte. Im vorliegenden Fall sind somit 50 % der Ratsuchenden 34 Jahre oder jünger und 50 % der Ratsuchenden 34 Jahre oder älter. 8 Der Modus (oder auch Modalwert) ist der Wert, der am häufigsten auftritt. In vorliegenden Fall sind also die meisten Ratsuchenden 27 Jahre alt. 17

18 Beruf gearbeitet wurde. Eventuell spielt bei älteren Personen (über 55 Jahre) mit ausländischen Berufsqualifikationen auch eine Rolle, dass sie sich von einer Anerkennung nicht mehr so viele Chancen/Vorteile versprechen, da sie bereits näher am Renteneintrittsalter sind als jüngere Personen, die noch mehr Jahre Erwerbstätigkeit vor sich haben. Im Vergleich zu der gesamten Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland sind die mittleren Altersgruppen unter den Ratsuchenden überrepräsentiert, während die jüngeren und älteren Altersklassen von den Ratsuchenden weniger stark besetzt sind. So sind in Deutschland 16,1 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund zwischen 25 und 35 Jahre alt und 16,4 Prozent zwischen 35 und 45 Jahre. Die Anteile der Jüngeren (15 bis 25 Jahre: 13,8 Prozent) und der Älteren (45 bis 65 Jahre: 22,8 Prozent) sind dagegen in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt jeweils höher als bei den Anerkennungssuchenden (vgl. Statistisches Bundesamt 2014a, S. 31, 35). Eine mögliche Erklärung hierfür ist, dass sich viele der Ratsuchenden erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in Deutschland aufhalten (vgl. Abschnitt 2.2.3) und die Gruppe der Neuzuwanderer im Durchschnitt vergleichsweise jung ist. So waren immerhin drei Viertel (75 Prozent) der 2013 nach Deutschland zugezogenen Personen jünger als 40 Jahre, wobei mit 40 Prozent die meisten 25 bis unter 40 Jahre alt waren (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015, S. 25). Somit zeigen sich zwischen der Altersstruktur der Ratsuchenden und der Altersstruktur der Neuzuwanderer deutliche Parallelelen Staatsangehörigkeit Die meisten Ratsuchenden haben eine polnische Staatsangehörigkeit (10,9 Prozent), an zweiter Stelle folgen diejenigen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit (9,9 Prozent) (siehe Tab. 1). Unter den häufigsten Staatsangehörigkeiten finden sich darüber hinaus vor allem Staatsangehörigkeiten osteuropäischer Staaten bzw. aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion wie beispielsweise aus Rumänien (5,4 Prozent), der Russischen Föderation (7,0 Prozent) und der Ukraine (4,4 Prozent). Hinzu kommen Staatsangehörige süd- und südosteuropäischer Länder wie Spanien (3,6 Prozent), der Türkei (3,3 Prozent) und Griechenland (2,6 Prozent). Außerdem sind Ratsuchende häufig Personen mit syrischer (5,7 Prozent) und iranischer (3,0 Prozent) Staatsangehörigkeit. Insgesamt wurden Staatsangehörigkeiten 151 verschiedener Länder dokumentiert. 9 Im Vergleich zum Vorjahr fällt auf, dass insbesondere die Anteile der Ratsuchenden mit deutscher (von 14,0 Prozent in 2013 auf 9,9 Prozent in 2014), russischer (von 8,7 Prozent auf 7,0 Prozent) und türkischer (von 4,4 Prozent auf 3,3 Prozent) Staatsangehörigkeit zurückgegangen sind, während sich der Anteil Ratsuchender mit syrischer Staatsangehörigkeit (von 2,2 Prozent auf 5,7 Prozent) mehr als verdoppelt hat (vgl. Hoffmann 2014, S. 16). Letzteres dürfte vor allem mit dem auch 2014 andauernden Bürgerkrieg in Syrien zusammenhängen, der viele Syrer und Syrerinnen veranlasst, als Flüchtlinge ihr Land zu verlassen (siehe hierzu auch Abschnitt 2.2.4). 9 Ein Vergleich mit den Herkunftsländern der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland erfolgt in Abschnitt bei der Analyse der Länder, in denen die Abschlüsse erworben wurden. 18

19 Erste Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Anteil in Prozent polnisch ,9 deutsch ,9 russisch ,0 syrisch 986 5,7 rumänisch 941 5,4 ukrainisch 766 4,4 spanisch 631 3,6 türkisch 573 3,3 iranisch 524 3,0 griechisch 451 2,6 Übrige Staaten ,1 Gesamt ,0 Fehlende Angaben 820 Tab. 1: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden Ein Vergleich der Staatsangehörigkeiten der Ratsuchenden mit der Verteilung der Staatsangehörigkeiten in der Bevölkerung in Deutschland zeigt, dass unter den Ratsuchenden insbesondere Türkinnen und Türken unterrepräsentiert sind (siehe Tab. 2). Ebenfalls unterrepräsentiert sind Italienerinnen und Italiener und geringfügig auch Griechinnen und Griechen. Überrepräsentiert sind dagegen Personen mit syrischer, ukrainischer, spanischer, iranischer, russischer und geringfügig auch polnischer Staatsangehörigkeit. Erste Staatsangehörigkeit Anteil in Prozent Türkei 20,3 Polen 8,0 Italien 7,2 Griechenland 4,1 Rumänien 3,5 Serbien (inkl. ehem. Serbien und Montenegro) 3,2 Kroatien 3,2 Russische Föderation 2,8 Österreich 2,3 Kosovo 2,2 Andere Staatsangehörigkeiten 43,1 Gesamt 100,0 Tab. 2: Ausländische Bevölkerung in Deutschland nach den 10 häufigsten Staatsangehörigkeiten am 31. Dezember 2013 Quelle: Bundesministerium des Innern 2015, S

20 Da die Anerkennungsberatung eher von neu zugewanderten Personen aufgesucht wird (siehe Abschnitt 2.2.3), dürften die Unterschiede zwischen der Verteilung der Staatsangehörigkeiten der Ratsuchenden und der Verteilung der Staatsangehörigkeiten in der Grundbevölkerung auf das aktuelle Zuwanderungsgeschehen zurückzuführen sein: So sind viele der unter den Ratsuchenden unterrepräsentierten türkischen, italienischen und griechischen Staatsangehörigen ehemalige Gastarbeiter und deren Nachkommen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben beziehungsweise sogar in Deutschland geboren sind, während es sich bei den überrepräsentierten Gruppen deutlich häufiger um solche handelt, die erst in jüngerer Zeit vermehrt nach Deutschland zuwandern. 10 Fasst man die einzelnen Staaten zu Regionen zusammen, zeigt sich, dass 47,0 Prozent der beratenen Anerkennungssuchenden die Staatsangehörigkeit eines der EU28-Länder besitzen (siehe Abb. 4). Daneben stellen Angehörige asiatischer Staaten (17,4 Prozent) sowie der GUS-Staaten (15,4 Prozent), und hier insbesondere der Russischen Föderation und der Ukraine, einen großen Teil der Beratenen. Afrika 6,1% (1.050) Südamerika 3,3% (576) Nord- und Mittelamerika 2,0% (352) Australien 0,2% (26) staatenlos 0,1% (10) Sonstiges 0,1% (10) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 8,5% (1.467) Europa (EU28) 47,0% (8.143) GUS-Staaten 15,4% (2.670) Asien (ohne GUS) 17,4% (3.016) Abb. 4: Erste Staatsangehörigkeit der Anerkennungssuchenden nach Regionen Verglichen mit 2013 ist insbesondere der Anteil asiatischer Ratsuchender gestiegen (von 14,3 Prozent in 2013 auf 17,4 Prozent in 2014), was vor allem auf die starke Zunahme syrischer Personen zurückzuführen sein dürfte. Ein vergleichsweise deutlicher Rückgang zeigt sich demgegenüber anteilig bei Beratenen aus den GUS- Staaten (von 18,4 Prozent auf 15,4 Prozent) (vgl. Hoffmann 2014, S. 17). Bei den übrigen Kategorien sind keine erwähnenswerten Veränderungen eingetreten. n (Personen) = [Fehlend: 820 Personen] Bei einer Unterteilung der Staatsangehörigkeit nach Drittstaatsangehörigen und Bürgern der EU, des EWR und der Schweiz, zeigt sich, dass neben den 9,9 Prozent deutschen Staatsangehörigen, 37,2 Prozent der Ratsuchen- 10 So beträgt beispielsweise die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Italienerinnen und Italienern in Deutschland 30,7 Jahre, von Griechinnen und Griechen 27,7 Jahre und die von Türkinnen und Türken 27,6 Jahre, während Staatsangehörige Polens im Durchschnitt erst seit 10 Jahren und der Ukraine sowie Russlands seit durchschnittlich 11 Jahren in Deutschland leben (vgl. Statistisches Bundesamt 2014a, S. 120). 20

21 den Angehörige eines der Staaten der EU, des EWR und der Schweiz waren. 52,8 Prozent der Ratsuchenden waren sog. Drittstaatsangehörige. Diese Anteile sind ein Hinweis darauf, dass das Anerkennungsgesetz tatsächlich auch die vorgesehene Zielgruppe erreicht: Personen aus Drittstaaten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes anders als Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler keinen gesetzlichen Anspruch auf die Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen hatten Aufenthaltsdauer Anhand der Aufenthaltsdauer lässt sich erkennen, ob eher kürzlich zugewanderte oder eher Personen, die bereits seit mehreren Jahren in Deutschland leben, Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen. Abb. 5 kann entnommen werden, dass es eher die kürzlich zugewanderten Personen sind, die sich zu den Möglichkeiten der Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen beraten lassen. So sind 51,7 Prozent der Beratenen erst seit unter drei Jahren in Deutschland und nur 16,2 Prozent seit elf und mehr Jahren. 6,5 Prozent der Beratenen lebten zum Zeitpunkt der Beratung noch im Ausland und bei 11,4 Prozent liegen keine Angaben zur Aufenthaltsdauer vor. 100% 80% 60% 40% 20% 16,5% (2.629) 21,8% (3.488) 13,4% (2.138) 15,0% (2.393) 10,6% (1.689) 16,2% (2.583) 6,5% (1.044) 0% unter 1 Jahr 1 bis unter 2 Jahren 2 bis unter 3 Jahren 3 bis unter 6 Jahren 6 bis unter 11 Jahren 11 Jahre und mehr noch keine Einreise erfolgt n (Personen) = [Fehlend: Personen] Abb. 5: Dauer des Aufenthalts in Deutschland zum Zeitpunkt der Beratung Dieses Bild, wonach vor allem Personen mit einer vergleichsweise kurzen Aufenthaltsdauer eine Anerkennungsberatung in Anspruch nehmen, verfestigt sich, werden nur jene Personen betrachtet, die bereits in Deutschland leben und zu denen Informationen zur Aufenthaltsdauer vorliegen. Für diesen Personenkreis beträgt die mittlere Aufenthaltsdauer 4,9 Jahre, wobei der Median 2 Jahre und der Modus 1 Jahr beträgt. Die Anrufer der BAMF-Hotline waren mit durchschnittlich 3,9 Jahren Aufenthaltsdauer sogar noch etwas kürzer in Deutschland. Frauen leben im Durchschnitt bereits etwas länger in Deutschland als Männer: So beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei weiblichen Beratenen 5,3 Jahre, bei männlichen dagegen 4,2 Jahre. Median (2 Jahre) und Modus (1 Jahr) unterscheiden sich zwischen den Geschlechtern jedoch nicht. 21

22 Insgesamt liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Ratsuchenden deutlich unter dem Durchschnitt der gesamten zugewanderten Bevölkerung in Deutschland: Die Daten des Mikrozensus 2013 weisen eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller nach Deutschland zugewanderten Personen von 22,5 Jahren aus (vgl. Statistisches Bundesamt 2014a, S. 120). Dass Migrantinnen und Migranten bereits nach einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer ein Anerkennungsverfahren anstreben, lässt darauf schließen, dass die Anerkennung der mitgebrachten Qualifikationen und die berufliche Integration einen hohen Stellenwert für sie haben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Migrantinnen und Migranten, die bereits eine längere Zeit in Deutschland leben, mit dem deutschen Arbeitsmarkt und den Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen besser vertraut sind als neu zugewanderte Personen, weshalb sie weniger Unterstützungs- und Beratungsbedarf haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass für Migrantinnen und Migranten, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, die formale Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses keine zentrale Rolle mehr spielt, da sie bereits zufriedenstellend in den Arbeitsmarkt integriert sind. Zusätzlich ist denkbar, dass sie die Chance, ihren Abschluss erfolgreich anerkennen zu lassen, als zu gering einschätzen, da ihr Abschluss bereits länger zurückliegt und sie bisher nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten konnten. Da die Motive, eine Beratungsstelle aufzusuchen, im Rahmen der Dokumentation nicht erfasst werden, kann im Rahmen des vorliegenden Berichts leider nicht abschließend geklärt werden, in welchem Umfang die genannten Möglichkeiten eine Rolle spielen Anerkennungssuchende aus ausgewählten Staaten Im Hinblick auf die Herkunftsländer der Ratsuchenden und die jeweilige Aufenthaltsdauer kann darüber hinaus der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich die politischen und wirtschaftlichen Krisen der vergangenen Jahre auch in der Anerkennungsberatung wiederfinden. Ein besonderes Augenmerk wird daher zum einen auf jene Länder gerichtet, die besonders unter der so genannten Eurokrise leiden (Spanien, Portugal, Italien und Griechenland) und zum anderen auf die Länder Nordafrikas und des Nahen Ostens, in denen Kriege und politische Umwälzungen vermehrt zu Auswanderungen in Richtung Europa geführt haben (Tunesien, Syrien, Irak, Ägypten). 11 So hat zwischen den Jahren 2009 und 2013 beispielsweise die Zuwanderung aus Griechenland um das 3,6-fache (von auf Personen) und die Zuwanderung aus Italien um das 2,4-fache (von auf Personen) deutlich zugenommen (vgl. Bundesministerium des Innern 2015, S. 174). Auch die Zuwanderung aus Ägypten stieg im gleichen Zeitraum um den Faktor 2,5 von auf (vgl. Bundesministerium des Innern 2015, S. 176). Besonders stark stieg die Zuwanderung außerdem aus Syrien (Zunahme um 178 Prozent auf etwa Zuzüge) (vgl. Statistisches Bundesamt 2013). Tatsächlich ist der Anteil an neu zugewanderten Ratsuchenden aus diesen Ländern außer im Fall des Irak überdurchschnittlich hoch (siehe Abb. 6). Während im Durchschnitt der übrigen Staaten 46,7 Prozent der Ratsuchenden innerhalb der letzten drei Jahre nach Deutschland gekommen sind, sind es von den Ratsuchenden aus den so genannten Krisenstaaten zwischen 59,8 Prozent (Ägypten) und 88,7 Prozent (Syrien) (vgl. Abb. 6). Besonders bei den Ratsuchenden aus den europäischen Krisenstaaten Spanien, Portugal, Italien und Griechenland ist der Anteil derjenigen, die sogar erst unter einem Jahr in Deutschland leben, mit rund einem Fünftel bis 11 Libyen wird nicht gesondert dargestellt, da insgesamt nur 17 Personen beraten wurden, sodass hier keine validen Aussagen über Anteilswerte gemacht werden können. 22

23 Krisenstaaten Nordafrika/Nahost Krisenstaaten EU - Jahresbericht 2014 einem Viertel relativ groß. Mit Abstand am größten ist der Anteil mit 42,4 Prozent jedoch bei Ratsuchenden aus Syrien. unter 1 Jahr unter 2 Jahren unter 3 Jahren 3 Jahre und mehr noch keine Einreise erfolgt kein Krisenstaat (n=12.900) 14,1% 19,4% 13,2% 46,5% 6,8% Griechenland (n=403) 23,6% 31,5% 21,1% 19,9% 4,0% Italien (n=381) 26,0% 28,3% 13,4% 26,0% 6,3% Portugal (n=110) 24,5% 32,7% 10,0% 26,4% 6,4% Spanien (n=561) 21,9% 38,3% 18,2% 17,5% 4,1% Ägypten (n=149) 13,4% 38,3% 8,1% 24,2% 16,1% Irak (n= 177) 7,3% 18,1% 17,5% 54,2% 2,8% Syrien (n= 916) 42,4% 34,5% 11,8% 1,1% Tunesien (n=109) 13,8% 37,6% 11,9% 33,0% 3,7% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% (n bezieht sich auf die Anzahl der Abschlüsse aus dem jeweiligen Erwerbsland) Abb. 6: Aufenthaltsdauer von Ratsuchenden aus so genannten Krisenstaaten Insgesamt stammen aus der Gruppe der Ratsuchenden aus den Krisenstaaten die meisten Personen aus Syrien (916 Personen), gefolgt von Spanien (561 Personen), Griechenland (403 Personen) und Italien (381 Personen). Im Vergleich zum Vorjahr (2013) ist dabei ein besonders deutlicher Zuwachs bei Anerkennungssuchenden aus Syrien sowie auch aus Spanien zu verzeichnen (vgl. Hoffmann 2014, S. 24f.). Mit Blick auf die quantitativ bedeutsamen EU-Herkunftsstaaten (vgl. Abschnitt 2.3.2), 12 leben neben griechischen, portugiesischen, spanischen und italienischen Staatsangehörigen vor allem Personen mit rumänischer, bulgarischer und ungarischer Nationalität erst vergleichsweise kurz in Deutschland (jeweils über 40 Prozent erst seit bis zu zwei Jahren). Dabei ist zu beachten, dass die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für ungarische Staatsangehörige erst seit dem 1. Mai 2011 und für rumänische sowie bulgarische Staatsangehörige erst seit dem 1. Januar 2014 gilt, was die vergleichsweise kurzen Aufenthaltsdauern mit erklärt. 12 Es wurden nur die Anteilswerte interpretiert bei denen mindestens 100 Ratsuchende aus dem jeweiligen Land stammen, da die Prozentwerte bei sehr kleinen Fallzahlen nicht sinnvoll interpretiert werden können. 23

24 2.2.5 Wohnsitz und Verteilung im Bundesgebiet Die deutlich überwiegende Mehrheit (93,5 Prozent) der Beratenen lebt in Deutschland Personen (6,5 Prozent) hatten zum Zeitpunkt der Beratung ihren Wohnsitz im Ausland. Damit ist der Anteil der Personen, die zum Zeitpunkt der Beratung ihren Wohnsitz im Ausland hatten, im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2013: 4,9 Prozent) (vgl. Hoffmann 2014, S. 17). Hinsichtlich ihres Wohnsitzes unterscheiden sich die Ratsuchenden der IQ Anlaufstellen deutlich von den Ratsuchenden, die bei der Telefonhotline des BAMF anrufen: Unter den Anrufern der BAMF-Hotline hat fast ein Drittel (32,0 Prozent; Personen) den Wohnsitz im Ausland. Auch hier ist im Vergleich zu 2013 der Anteil der Ratsuchenden mit Auslandswohnsitz gestiegen: von 25,7 Prozent 2013 auf 32,0 Prozent Dabei wurden Anfragen aus 134 Nationen entgegen genommen, wobei die meisten Anfragen aus Bosnien und Herzegowina (234 Personen), Italien (206 Personen), Indien (196 Personen), Kroatien (145 Personen) und der Türkei (143 Personen) stammten. Auch bei der Reihenfolge der Länder, aus denen Anfragen entgegengenommen wurden, zeigt sich dabei eine recht deutliche Veränderung im Vergleich zum Vorjahr: Insbesondere aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Italien gingen 2014 anteilig mehr Anfragen ein als 2013, während die Anfragen aus Polen, der Russischen Föderation, Spanien und Indien anteilig weniger geworden sind (vgl. Hoffmann 2014, S. 17). Worauf diese Veränderung zurückzuführen ist, lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären. Denkbar ist, dass die Veränderungen auf eine zunehmende Bekanntheit der BAMF-Hotline insbesondere in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Italien und/oder einer in diesen Ländern zunehmenden Bereitschaft, nach Deutschland zuzuziehen, hindeuten, während gleichzeitig in Polen, der Russischen Föderation und Spanien das Interesse an einem Zuzug nach Deutschland etwas nachgelassen hat. Anerkennungssuchende der IQ Anlaufstellen mit Wohnsitz in Deutschland leben vor allem in den westdeutschen Bundesländern (inklusive Berlin) (86,8 Prozent). 13,2 Prozent haben ihren Wohnsitz in den ostdeutschen Bundesländern. Auch hier stellt sich die Verteilung bei den Beratenen der BAMF-Hotline anders dar nur 3,9 Prozent der Anruferinnen und Anrufer leben in den ostdeutschen Bundesländern, 96,1 Prozent haben ihren Wohnsitz in einem westdeutschen Bundesland (inklusive Berlin). Damit spiegelt die Verteilung der Ratsuchenden der BAMF- Hotline die Verteilung der Menschen mit Migrationshintergrund im Bundesgebiet wider: 2013 lebten 96,6 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund 13 im früheren Bundesgebiet (inklusive Berlin), die übrigen 3,4 Prozent in den ostdeutschen Bundesländern 14 (vgl. Statistisches Bundesamt 2014a, S. 148). 15 Dass der Anteil der Ratsuchenden, der eine IQ Anlaufstelle in den ostdeutschen Bundesländern aufgesucht hat, höher ist als die Verteilung der Personen mit Migrationshintergrund im Bundesgebiet erwarten lässt, dürfte zum einen daran liegen, dass zwei westdeutsche Bundesländer (Hamburg und Bremen) in 2014 keine durch IQ finanzierten Beratungsstellen hatten und ihre Beratungstätigkeit somit nicht in der NIQ-Datenbank dokumentieren. Dies reduziert den Anteil an Ratsuchenden aus den westdeutschen im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern. 13 Gegenüber 81,4 Prozent der Personen ohne Migrationshintergrund. 14 Gegenüber 18,6 Prozent der Personen ohne Migrationshintergrund. 15 Die Angaben beziehen sich auf Daten des Mikrozensus

25 Zusammenfassung der Ergebnisse zu den soziodemografischen Merkmalen der Ratsuchenden: In der Gesamtbetrachtung der persönlichen Daten der Beratenen wird ersichtlich, dass vor allem Personen unter 40 Jahren (73,8 Prozent) und weitaus mehr Frauen (62,1Prozent) als Männer (37,9 Prozent) Anerkennungsberatung aufsuchen. 9,9 Prozent der Beratenen sind deutsche Staatsangehörige. Daneben sind Ratsuchende häufig Staatsangehörige Polens (10,9 Prozent), der Russischen Föderation (7,0 Prozent), Syriens (5,7 Prozent), Rumäniens (5,4 Prozent) und der Ukraine (4,4 Prozent). 45,0 Prozent haben die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates des EWR (inklusive Deutschlands) oder der Schweiz, 52,8Prozent sind Drittstaatsangehörige. Die große Mehrzahl der Beratenen (93,5Prozent) lebt in Deutschland, 51,7Prozent erst seit bis zu drei Jahren. Von den Ratsuchenden aus den europäischen Krisenländern Spanien, Portugal, Italien und Griechenland lebte rund ein Fünftel bis ein Viertel erst unter einem Jahr in Deutschland, von den Ratsuchenden aus Syrien waren es sogar knapp zwei Fünftel. 25

26 2.3 Ausländische Berufsqualifikationen In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie die von den Ratsuchenden mitgebrachten ausländischen Berufsqualifikationen beschaffen sind. Das heißt, welche Art von Abschluss die Anerkennungssuchenden aus ihrem Herkunftsland mitbringen, wie lange die Ausbildungen dort gedauert haben und wann die Ratsuchenden ihre Berufsqualifikationen erworben haben. Methodische Anmerkung: Hat der/die Anerkennungssuchende mehrere Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüsse, werden die folgenden Merkmale für jeden einzelnen Abschluss erhoben, in den statistischen Auswertungen jedoch in Form von Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur ausländischen Berufsqualifikation (Abschnitt 2.3) sowie zum deutschen Referenzberuf (Abschnitt 2.4) wird Bezug auf die Anzahl der Abschlüsse und nicht (wie in den übrigen Kapiteln) auf die Anzahl der beratenen Personen genommen Art und Anzahl der Abschlüsse Person hat einen Ausbildungs- und einen Hochschulabschl. 4,8% (864) Person hat zwei Hochschulabschl. 4,3% (778) sonstige Kombinationen 2,3% (421) weder Ausbildungsnoch Hochschulabschl. dokumentiert 2,2% (405) Person hat einen Hochschulabschl. 53,3% (9.664) Person hat einen Ausbildungsabschl. 33,9% (6.008) n (Personen) = Abb. 7: Art der ausländischen Berufsqualifikation 16 Hat eine Person mehrere Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüsse, kann sie zum Beispiel bei dem Merkmal Erwerbsland des Ausbildungsabschlusses mehrere Länder angegeben haben. Dies hat zur Folge, dass es in den Daten mehr Antworten als Personen, die geantwortet haben, geben kann. In den statistischen Auswertungen werden diese als sogenannte Mehrfachantworten zusammengefasst und gemeinsam ausgewertet. In der Ergebnisdarstellung wird Bezug auf die Anzahl der gegebenen Antworten (= Anzahl der angegebenen Länder) und nicht auf die Anzahl der Personen genommen. Für die Interpretation der Ergebnisse bedeutet das, dass sich die dargestellten absoluten und relativen Häufigkeiten nicht auf Personen, sondern auf Abschlüsse beziehen. 26

27 Mehr als die Hälfte (53,3 Prozent) der im Berichtszeitraum beratenen Personen hatte im Herkunftsland einen Hochschulabschluss erreicht, ein Drittel (33,1 Prozent) einen Ausbildungsabschluss (siehe Abb. 7). 4,8 Prozent der beratenen Personen konnten sowohl einen Ausbildungs- als auch einen Hochschulabschluss vorweisen und 4,3 Prozent hatten zwei Hochschulabschlüsse erreicht. Bei 3,2 Prozent lag eine sonstige Kombination von Ausbildungs- und/oder Hochschulabschlüssen vor und bei 2,2 Prozent der Beratenen wurden weder ein Ausbildungs- noch ein Hochschulabschluss dokumentiert. Auch über die Hälfte (56,3 Prozent) der Anrufer und Anruferinnen der BAMF-Hotline besitzt einen Hochschulabschluss, ein Drittel (30,0 Prozent) hat einen Ausbildungsabschluss, 6,3 Prozent haben mehrere Abschlüsse erworben. Bei 7,4 Prozent der Anrufer und Anruferinnen wurde kein Abschluss dokumentiert. Eine ähnliche Verteilung ergibt auch die Auswertung der Beratungszahlen in Hamburg: hier konnten 71 Prozent einen akademischen und 29 Prozent einen nicht akademischen beruflichen Abschluss vorweisen (vgl. Brussig et al. 2013, S. 7). Woraus der hohe Anteil an Ratsuchenden mit im Herkunftsland erworbenen Hochschulabschlüssen resultiert, lässt sich an dieser Stelle nicht abschließend klären. So lässt sich anhand des Mikrozensus 2013 zeigen, dass unter den 25- bis 65jährigen 17 Personen mit eigener Migrationserfahrung der Anteil derjenigen mit Fachhochschul- oder Universitätsabschluss zwar ähnlich hoch ist wie in der gleichaltrigen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, gleichzeitig aber deutlich größere Anteile entweder über einen Ausbildungsabschluss (Lehre, Berufsfachschule, Meister, Techniker, Fachschule) oder sogar über keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen als über einen (Fach-)Hochschulabschluss (vgl. Tab. 3). Das heißt im Vergleich zur zugewanderten Bevölkerung sind unter den Ratsuchenden Personen mit einem akademischen Abschluss deutlich überrepräsentiert. Lehre/ Berufsfachschule/ Meister/ Techniker/ Fachschule Fachhochschule/ Universität in Ausbildung ohne Abschluss Frauen mit eigener Migrationserfahrung Männer mit eigener Migrationserfahrung Frauen ohne Migrationshintergrund 40,7 % 18,6 % 1,6 % 39,2 % 100,1 47,8 % 17,4 % 1,8 % 33,1 % 100,1 71,0 % 17,2 % 0,9 % 10,9 % 100,0 Männer ohne 69,5 % 21,4 % 1,3 % 7,8 % 100,0 Migrationshintergrund Tab. 3: Art des berufsqualifizierenden Bildungsabschlusses nach Migrationshintergrund und Geschlecht Quelle: Mikrozensus Statistisches Bundesamt 2014b, eigene Berechnung Jedoch ist zu berücksichtigen, dass es in vielen Ländern eine größere Anzahl an Studienberufen und oftmals ein schwächer ausgeprägtes berufliches Ausbildungssystem als in Deutschland gibt. Das heißt, Berufe, die in Deutschland im Rahmen einer dualen oder vollzeitschulischen Berufsausbildung erlernt werden, werden im 17 Die Eingrenzung auf diese Altersgruppe wurde vorgenommen, um den Anteil an Personen, die sich noch in einer beruflichen Ausbildung befinden, zu minimieren. 27

28 Ausland häufig im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben. Ein Beispiel hierfür sind Gesundheitsfachberufe wie der/die Gesundheits- und Krankenpfleger/-in: Während dieser Beruf in Deutschland an Fachschulen ausgebildet wird, wird er in anderen Ländern an Hochschulen vermittelt (vgl. Brussig et al. 2013, S. 12). Im Hinblick auf Geschlechterunterschiede zeigt sich, dass unter den Ratsuchenden der Anteil derjenigen, die mindestens einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss vorweisen können, bei den Frauen deutlich höher 18 ist als bei den Männern: knapp zwei Drittel (65,5 Prozent) der beratenen Frauen haben mindestens einen Hochschulabschluss, während es bei den Männern 57,5 Prozent sind. Letztere haben dagegen etwas häufiger Ausbildungsabschlüsse im Herkunftsland erworben: Während 39,1 Prozent der beratenen Männer einen oder mehrere Ausbildungsabschlüsse haben, trifft dies auf 31,7 Prozent der beratenen Frauen zu Erwerbsland Durch die Angabe, in welchem Land der/die Anerkennungssuchende seinen/ihren Abschluss erworben hat, kann festgestellt werden, aus welchen Ländern die ausländischen Qualifikationen am häufigsten stammen. Dies kann ein Hinweis dafür sein, über welche Länder und Ausbildungssysteme vorrangig Informationen gesammelt und in Datenbanken (zum Beispiel BQ-Portal) eingespeist werden sollten. Erwerbsland Anzahl der Abschlüsse* Anteil in Prozent Polen ,9 Russische Föderation ,3 Ukraine ,7 Rumänien ,0 Syrien 963 4,8 Spanien 808 4,1 Türkei 666 3,3 Iran 604 3,0 Kasachstan 438 2,7 Italien 505 2,5 Übrige Staaten ,7 Gesamt * 100,0 *Da pro Ratsuchenden mehrere Abschlüsse dokumentiert werden können, übersteigt die Anzahl der Abschlüsse die Anzahl der Personen. In diesem Fall liegen für Personen gültige Angaben zum Erwerbsland der ausländischen Berufsqualifikation vor. Diese Personen haben insgesamt Abschlüsse erworben. Für 513 Personen liegt keine gültige Angabe vor. Tab. 4: Die zehn häufigsten Erwerbsländer der ausländischen Berufsqualifikationen 18 Auch in der Bevölkerung der Personen mit eigener Migrationserfahrung ist der Anteil derjenigen, die über einen (Fach-) Hochschulabschluss verfügen, bei den Frauen höher als bei den Männern, jedoch ist der Unterschied hier nur sehr gering (vgl. Tab. 3). 28

29 In Tab. 4 sind die Länder aufgelistet, in denen Anerkennungssuchende am häufigsten ihre berufliche Qualifikation erworben haben. Diese decken sich weitgehend mit den Staatsangehörigkeiten der Ratsuchenden (vgl. Abschnitt 2.2.2). Insgesamt wurden 157 verschiedene Länder, in denen eine ausländische Berufsqualifikation erworben wurde, dokumentiert, wobei jedoch bereits etwas mehr als ein Viertel (26,9 Prozent) der Abschlüsse in den drei häufigsten Erwerbsländern Polen (11,9 Prozent), der Russischen Föderation (9,3 Prozent) und der Ukraine (5,7 Prozent) erworben wurde und etwas mehr als die Hälfte (52,3 Prozent) in den zehn häufigsten Erwerbsländern. Bei den Anrufern der BAMF-Hotline ergibt sich eine ähnliche Verteilung der häufigsten Erwerbsländer. Auffällige Abweichungen sind jedoch, dass bei der BAMF-Hotline Abschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Indien als Erwerbsländer eine deutlich größere Rolle spielten als bei den IQ Anlaufstellen, bei denen Abschlüsse aus Syrien, dem Iran und Kasachstan anteilig bedeutsamer waren als bei der BAMF-Hotline. Im Hinblick auf die bei der BAMF-Hotline vergleichsweise relevanten Abschlüsse aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Indien ist zu berücksichtigen, dass ein großer Teil der beratenen Personen zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht nach Deutschland gezogen waren (siehe Abschnitt 2.2.5) und somit die Möglichkeit besteht, dass Abschlüsse aus diesen Ländern zukünftig zunehmend auch bei den IQ Anlaufstellen eine Rolle spielen werden. In Hamburg schließlich zählten zu den häufigsten Herkunftsländern der Ratsuchenden ebenfalls Russland und Polen sowie Iran, Türkei, Ukraine und Afghanistan (vgl. Brussig et al. 2013, S. 7). Bei der Verteilung der Länder, in denen die Anerkennungssuchenden ihre Abschlüsse erworben haben, zeigen sich vergleichsweise deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. So sind bei den Frauen insbesondere die Anteile der Abschlüsse aus Polen (13,9 Prozent), der Russischen Föderation (11,3 Prozent), der Ukraine (6,7 Prozent), Rumänien (6,0 Prozent), Kasachstan (3,0 Prozent), Bulgarien (2,6 Prozent) und Ungarn (2,5 Prozent) höher als bei den Männern. Dagegen haben Männer ihre berufliche Qualifikation häufiger als Frauen in Syrien (8,6 Prozent), der Türkei (5,4 Prozent), im Iran (4,0 Prozent), in Italien (3,2 Prozent) oder in Griechenland (2,6 Prozent) erworben. Insgesamt stammen die Abschlüsse bei den Frauen häufiger als bei den Männern aus Osteuropa oder Staaten der ehemaligen Sowjetunion, während bei den Männern die Abschlüsse häufiger in Südeuropa, dem Nahen Osten, in Afrika, Asien (ohne GUS) oder einem europäischen Staat außerhalb der EU erworben wurden. Darüber hinaus ist die Vielfalt der Erwerbsländer bei den Frauen (148 Länder) zwar etwas höher als bei den Männern (143 Länder), jedoch konzentrieren sich bei den Frauen die Abschlüsse stärker auf bestimmte Länder: So stammt bei den Frauen bereits ein Viertel (25,2 Prozent) der Abschlüsse aus Polen und der Russischen Föderation und knapp ein Drittel (31,9 Prozent) aus diesen beiden Ländern und der Ukraine. Bei den Männern machen die Abschlüsse aus den drei häufigsten Herkunftsländern Syrien, Polen und der Russischen Föderation zusammen knapp ein Viertel (23,1 Prozent) und zusätzlich die Abschlüsse aus der Türkei und Rumänien ein Drittel (33,3 Prozent) aller Abschlüsse aus. Die Gruppierung der einzelnen Erwerbsländer in Regionen zeigt kein überraschendes Bild (siehe Abb. 8). Anerkennungssuchende haben entsprechend der Herkunftsländer ihren Berufsabschluss häufig in Ländern der EU28 oder in den GUS-Staaten (wie vor allem der Russischen Föderation, der Ukraine und Kasachstan) erworben. Insgesamt stammen 39,7 Prozent der ausländischen Berufsqualifikationen aus einem Staat des EWR oder der Schweiz, 60,3 Prozent aus Drittstaaten. 29

30 Afrika 6,0% (1.200) Südamerika 3,9% (772) Nord- und Mittelamerika 2,6% (517) Australien 0,3% (53) Sonstiges 0,1% (9) Europa (nicht EU, inkl. Türkei) 8,9% (1.775) Europa (EU28) 40,0% (7.950) Asien (ohne GUS) 17,1% (3.399) GUS-Staaten 21,2% (4.213) Abb. 8: Erwerbsland der ausländischen Berufsqualifikation nach Regionen n (Abschlüsse) = [von Personen. Fehlend: 513 Personen] Verglichen mit dem Vorjahr haben in den EU28-Staaten (36,4 Prozent in 2013) und Asien (14,8 Prozent in 2013) erworbene Berufsabschlüsse vergleichsweise deutlich zugenommen, während Abschlüsse aus den GUS-Staaten (25,4 Prozent in 2013), Afrika (6,7 Prozent in 2013) und den europäischen Staaten, die nicht zur EU28 zählen (9,7 Prozent in 2013), anteilig etwas weniger geworden sind (vgl. Hoffmann 2014, S. 24) Dauer der Ausbildung und Jahr des Abschlusses Die Dauer der Ausbildung der ausländischen Qualifikationen dient als Orientierungsgröße beim Vergleich zur Ausbildungsdauer deutscher Abschlüsse. Bei der Auswertung wird zwischen Ausbildungs- und Hochschulabschlüssen unterschieden. Mehr als ein Drittel (37,4 Prozent) der ausländischen Berufsausbildungen dauert zwischen zwei und drei Jahren (n Abschlüsse = 6.614). Das entspricht in etwa auch der Dauer der meisten deutschen dualen Ausbildungsgänge. Bei gut einem Drittel (34,8 Prozent) der ausländischen Berufsausbildungen beträgt die Dauer bis zu zwei Jahre und bei etwas mehr als einem Viertel (27,8 Prozent) mehr als drei Jahre. Die durchschnittliche Dauer der ausländischen Berufsausbildungen liegt bei 2,9 Jahren (Standardabweichung: 1,0 Jahre) und somit bei einer Dauer, die auch die meisten deutschen (dualen) Ausbildungsgänge haben. Die durchschnittliche Studiendauer liegt bei den Hochschulausbildungen bei 4,4 Jahren (Standardabweichung: 1,3 Jahre). Etwas weniger als ein Viertel (24,2 Prozent) der Hochschulausbildungen dauerte dabei bis zu drei Jahre, 61,2 Prozent vier bis fünf Jahre (n Abschlüsse = ). 14,7 Prozent der Abschlüsse wurden nach sechs und mehr Jahren erzielt. Etwas weniger als ein Drittel (30,9 Prozent) der Ausbildungsabschlüsse wurde in den 1990er Jahren, und 37,5 Prozent der Abschlüsse zwischen 2000 und 2009 erworben (n Abschlüsse = 6.466). 13,6 Prozent der Berufsausbildungen wurden 2010 oder später abgeschlossen, 110 davon sogar erst 2014 und 9 waren erst für das Jahr

31 geplant. 18 Prozent der Abschlüsse wurden schließlich schon vor 1990 erworben. Damit korrespondiert diese Verteilung mit der Altersstruktur der Ratsuchenden, die überwiegend den jüngeren und mittleren Altersgruppen zuzuordnen sind (siehe Abschnitt 2.2.1). Bei den Anerkennungssuchenden mit ausländischem Hochschulstudium liegt der Erwerb ihres Abschlusses weniger lange zurück. So wurde fast die Hälfte der Abschlüsse (48,6 Prozent) zwischen 2000 und 2009 erworben und mehr als ein Viertel (26,2 Prozent) sogar erst 2010 und später (n Abschlüsse = ). Darunter fallen zudem 345 Hochschulabschlüsse, die erst im Jahr 2014 erworben wurden sowie 20, die für das Jahr 2015 geplant waren. Fast ein Fünftel (18,2 Prozent) der Hochschulabschlüsse wurden in den 1990ern erworben und nur 7,1 Prozent vor Somit handelt es sich bei einem nicht unerheblichen Teil der Anerkennungssuchenden um Absolventinnen und Absolventen beziehungsweise Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Unter den Anrufenden der BAMF-Hotline ist der Anteil derjenigen, die ihre Abschlüsse erst kürzlich abgeschlossen haben, sogar noch höher. So liegt der Anteil bei Personen mit einem ausländischen Ausbildungsabschluss, die diesen zwischen 2000 und 2009 erworben haben, bei gut einem Drittel (34,0 Prozent) und ein weiteres Drittel (32,6 Prozent) hat den Abschluss erst 2010 oder später gemacht. Bei denjenigen mit Hochschulabschluss hat fast ein Fünftel (37,3 Prozent) seinen Abschluss zwischen 2000 und 2009 erworben, fast die Hälfte (47,9 Prozent) sogar erst nach Zusammenfassung der Ergebnisse zu den ausländischen Berufsqualifikationen: Über die Hälfte (53,3 Prozent) der Ratsuchenden besitzt einen ausländischen Hochschul- und ein Drittel (33,1 Prozent) einen Ausbildungsabschluss. 4,8 Prozent haben sowohl einen Ausbildungs- als auch einen Hochschulabschluss und 4,3 Prozent sogar zwei Hochschulabschlüsse. Am häufigsten wurde eine ausländische Berufsqualifikation in Polen (11,9 Prozent der Abschlüsse) erworben, gefolgt von der Russischen Föderation (9,3 Prozent der Abschlüsse) und der Ukraine (5,7 Prozent der Abschlüsse). Insgesamt stammen zwei Fünftel (40,0 Prozent) der Abschlüsse aus einem Staat der EU28 und ungefähr ein weiteres Fünftel (21,2 Prozent) aus einem GUS-Staat. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer liegt bei 2,9 Jahren, die durchschnittliche Studiendauer bei 4,4 Jahren. Fast zwei Fünftel (37,5 Prozent) der Ausbildungsabschlüsse wurde zwischen 2000 und 2009 erworben, 13,6 Prozent sogar erst nach Der Erwerb ausländischer Hochschulabschlüsse liegt in der Tendenz weniger lange zurück: Fast die Hälfte der Abschlüsse (48,6 Prozent) wurde zwischen 2000 und 2009 erworben, mehr als ein Viertel (26,2 Prozent) 2010 oder später. 31

32 2.4 Deutscher Referenzberuf Durch die Feststellung des möglichen deutschen Referenzberufes 19 kann ein Eindruck davon vermittelt werden, zu welchen Berufen besonders häufig beraten wurde, in welchen Bereichen somit verstärkter Informationsbedarf besteht und gegebenenfalls mit vermehrten Anerkennungsanträgen zu rechnen ist. Lehrer/-in Ingenieur/-in Gesundheits- und Krankenpfleger/-in Betriebswirt/-in Arzt/Ärztin Erzieher/-in, Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in Ökonom/-in Bürokaufmann/-frau Wirtschaftswissenschaftler/-in Sozialpädagoge/-in, Sozialarbeiter/-in 10,8% (1.929) 8,2% (1.458) 4,3% (775) 3,3% (584) 3,2% (567) 3,1% (555) 2,5% (453) 2,1% (368) 2,1% (368) 1,9% (344) Abb. 9: Die zehn häufigsten deutschen Referenzberufe Insgesamt wurden Beratungen zu 385 verschiedenen Referenzberufen durchgeführt. Mit Abstand die meisten Anerkennungsverfahren werden für den Beruf der Lehrerin und des Lehrers angestrebt (10,8 Prozent) (siehe Abb. 9). Daneben erfolgten häufig Beratungen zur Anerkennung von Ingenieursabschlüssen (8,2 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (2013) zeigen sich nur leichte Veränderungen. An Bedeutung leicht verloren haben die Berufe Erzieher/-in (von Platz 4 in der Rangfolge auf Platz 6) sowie Psychologe/-in (Platz 8 in 2013, in 2014 nicht mehr unter den 10 häufigsten Referenzberufen vertreten). Auch der Anteil des Berufs der Lehrerin/des Lehrers hat von 13,2 Prozent auf 10,8 Prozent abgenommen. Bei den restlichen Berufen sind die Anteile entweder stabil (Ökonom/-in) oder um bis zu 0,7 Prozentpunkte gestiegen (Wirtschaftswissenschaftler/-in: von 1,4 Prozent auf 2,1 Prozent) (vgl. Hoffmann 2014, S. 28). 0% 20% 40% 60% 80% 100% n (Abschlüsse) = [von Personen; fehlend: Personen] Bei 13,8 Prozent der Abschlüsse wurde die Kategorie Sonstiges angekreuzt, das heißt, dass der entsprechende Referenzberuf nicht in der vorgegebenen Liste enthalten war. 20 Hierbei handelt es sich vor allem um nicht reglementierte akademische sowie landesrechtlich geregelte, aber nicht reglementierte Berufe. Bei weiteren 19 Die Zahlen zu den Referenzberufen sind eher als Orientierungswerte zu sehen, da davon ausgegangen werden muss, dass in Erstberatungen nicht immer schon der endgültige Referenzberuf angegeben werden kann. 20 Es existiert keine vollständige Liste über sämtliche Berufe in Deutschland (landes- und bundesrechtlich geregelt). Die Berufeliste, die in der Datenbank hinterlegt ist, stammt vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und wird von diesem laufend aktualisiert. Die Liste der Datenbank entspricht dem Stand vom August

33 Männer Frauen Jahresbericht ,5 Prozent der Abschlüsse war eine Zuordnung der ausländischen Qualifikation zu einem deutschen Referenzberuf im Rahmen der Erstberatung noch nicht möglich. Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Muster zeigt sich, dass Frauen sich tendenziell eher zu Berufen beraten lassen, in denen, zumindest in Deutschland, der Frauenanteil vergleichsweise hoch ist, während sich Männer eher zu männlich konnotierten Berufen beraten lassen (siehe Abb. 10): So finden sich unter den häufigsten Referenzberufen bei Frauen mehr pädagogische Berufe (Lehrerin, Erzieherin, Sozialpädagogin) und auch der Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin spielt eine vergleichsweise zentrale Rolle, während bei den Männern mehr technische Berufe (Ingenieur, Elektroniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Informatiker) zu finden sind. Jedoch deutet sich auch an, dass sich für Deutschland typische Muster nicht ohne weiteres verallgemeinern lassen. So zeigt sich beispielweise, dass Ingenieursberufe auch bei den Frauen eine zentrale Rolle spielen und nach der Lehrerin (14,1 Prozent) und der Gesundheits- und Krankenpflegerin (5,9 Prozent) mit 4,9 Prozent sogar am dritthäufigsten vorkommen. Lehrerin Gesundheits- und Krankenpflegerin Ingenieurin Erzieherin Betriebswirtin Ökonomin Bürokauffrau Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Ärztin Wirtschaftswissenschaftlerin Ingenieur Lehrer Arzt Betriebswirt Elektroniker Kraftfahrzeugmechatroniker Informatiker Wirtschaftswissenschaftler Gesundheits- und Krankenpfleger Ökonom 14,1% (1.579) 5,9% (665) 4,9% (547) 4,8% (533) 3,5% (395) 3,1% (349) 2,8% (315) 2,6% (290) 2,3% (254) 2,2% (251) 13,7% (904) 5,2% (346) 4,7% (307) 2,8% (186) 2,6% (173) 2,1% (141) 2,0% (130) 1,8% (117) 1,6% (107) 1,5% (102) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% n Frauen (Abschlüsse) = ; n Männer (Abschlüsse) = Abb. 10: Häufigste deutsche Referenzberufe nach Geschlecht Insgesamt liegen für Frauen gültige Angaben zum Referenzberuf vor. Diese Personen haben Abschlüsse erworben. Für Frauen liegt keine gültige Angabe vor (N Frauen =11.183). Insgesamt Männer haben gültige Angaben zum Referenzberuf gemacht. Diese haben Abschlüsse erworben. Für 879 Männer Personen liegt keine gültige Angabe vor (N Männer =6.823). 33

34 Gesundheit und Pflege Jahresbericht 2014 Bei der kombinierten Betrachtung von Referenzberufen und Erwerbsländern spiegelt sich wider, was bereits aus den getrennten Tabellen von Erwerbsländern und Referenzberufen hervorgeht: Besonders viele Abschlüsse und deshalb auch bei den häufigsten Berufen wie Lehrer/-innen, Ingenieure/-innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, wurden in Polen, der Russischen Föderation, der Ukraine, Rumänien oder Syrien erworben. Im Zuge der Debatte um den (drohenden) Fachkräftemangel in Deutschland werden Zuwanderung, aber auch die Nutzung des Potenzials von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten, als Möglichkeiten zur Problembewältigung diskutiert (vgl. u.a. KP IQ 2014, S. 4; Brussig et al. 2013, S. 2). Insofern ist es interessant zu beleuchten, wie das Beratungsaufkommen in den von der Bundesagentur für Arbeit ausgewiesenen Mangelberufen ist. In der Fachkräfteengpassanalyse vom Dezember 2014 (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014a, S. 31) werden 45 Berufsgattungen (d.h. auf Ebene der Fünfsteller der Klassifikation der Berufe von 2010) 22 als Mangelberufe identifiziert. Hierzu zählen vor allem technische Berufe (zum Beispiel Mechatronik, Elektrotechnik, Klempnerei, Informatik oder Eisenbahnbetrieb) und Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege (zum Beispiel Medizin, Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, Medizintechnik). Berufsbereich Möglicher deutscher Referenzberuf Abschlüsse Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 775 Arzt/Ärztin 567 Altenpfleger/-in 49 Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in 48 Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin 17 Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfen 13 Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde 12 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin 10 Facharzt/Fachärztin für Orthopädie (und Unfallchirurgie) 8 Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie 6 Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin 6 Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie 6 Facharzt/Fachärztin für Urologie 5 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie 5 Facharzt/Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 4 Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten 4 Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie 4 22 Erläuterungen zur Klassifikation der Berufe (KldB 2010) finden sich auf den Seiten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ( 34

35 Technische Berufe Jahresbericht 2014 Augenoptikermeister/-in 4 Facharzt/Fachärztin für Kinderchirurgie 3 Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie 3 Facharzt/Fachärztin für Anästhesiologie 2 Facharzt/Fachärztin für Neurochirurgie 2 Facharzt/Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin 2 Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie 1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie 1 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie 1 Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin 1 Facharzt/Fachärztin für Neurochirurgie 1 Facharzt/Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen 1 Orthopädietechnik-Mechaniker/-in 1 Hörgeräteakustiker/-in 1 Zahntechnikermeister/-in 1 Elektroniker/-in 190 Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung Elektroanlagenmonteur/-in 69 Mechatroniker/-in 48 Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme 39 Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik 21 Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik 19 Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 52 Bau, Architektur, Vermessung, Gebäudetechnik Naturwissenschaft, Geografie und Informatik Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit Mechatroniker/-in für Kältetechnik 16 Installateur- und Heizungsbauermeister/-in 8 Klempner/-in 8 Kälteanlagenbauermeister/-in 1 Klempnermeister/-in 1 Informatiker/-in 213 Eisenbahner/-in im Betriebsdienst 11 Gesamt Tab. 5: Beratungen zu Mangelberufen auf Basis der Engpassanalyse der BA 35

36 Im Rahmen der IQ Anerkennungsberatung wurden Beratungen zu 46 möglichen deutschen Referenzberufen geführt, die zu einer von der BA als Mangelberuf identifizierten Berufsgattung gehören (siehe Tab. 5). 23 Insgesamt wurden Beratungen zu Abschlüssen 24 in einem Mangelberuf geführt, von denen sich dem Bereich Gesundheit und Pflege und die übrigen 696 Abschlüsse dem Bereich der technischen Berufe zuordnen lassen. 12,6 Prozent aller Abschlüsse, zu denen beraten wurde, zählen zu den Mangelberufen der Bundesagentur für Arbeit. Es ist allerdings davon auszugehen, dass dieser Anteil die Beratungen zu Mangelberufen eher unterschätzt, da nicht alle Mangelberufe der Engpassanalyse in der Berufeliste der Datenbank enthalten sind und somit unter die Kategorie Sonstiges subsummiert werden mussten (siehe auch FN 23). Im Rahmen der Beratung durch die BAMF-Hotline wurden Anfragen zu Mangelberufen gestellt, darunter im Bereich Pflege 907 Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, 606 Ärzte/-innen, 81 Altenpfleger/-innen und 43 Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/-innen sowie 84 Fachärzte/-innen. Im Bereich der technischen Berufe gab es 176 Anfragen zum Referenzberuf Informatiker/-in, 147 Elektroniker/-innen, 52 Elektroanlagenmonteure/-innen sowie weitere 90 Anfragen zu zehn anderen technischen Referenzberufen. Inwieweit die Beratungen letztendlich auch zu einer vollen Anerkennung führen und damit zu einer Milderung der Mangelsituation am Arbeitsmarkt beitragen, lässt sich an dieser Stelle jedoch nicht feststellen. Lediglich anhand der amtlichen Statistik ließe sich die Anzahl der tatsächlich anerkannten Abschlüsse in einem Mangelberuf feststellen. Bisher sind die Daten zum Anerkennungsgeschehen in dieser Detailtiefe jedoch noch nicht offen zugänglich Berufsbereich des deutschen Referenzberufs Werden die einzelnen möglichen Referenzberufe, zu denen im Berichtszeitraum beraten wurde, in Berufsbereiche 25 zusammengefasst, wird ersichtlich, dass etwas mehr als ein Drittel (35,6 Prozent) der Beratungen zu Berufen im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung (wie zum Beispiel Lehrer/-in und Gesundheits- und Krankenpfleger/-in) stattfanden. 17,9 Prozent der Beratungen erfolgten zu möglichen Referenzberufen im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung (z.b. Elektroniker/-in und Metallbauer/-in) (siehe Abb. 11). Bei gut einem Fünftel (19,3 Prozent) der Abschlüsse konnte keine Zuordnung zu einem Referenzberuf vorgenommen werden (schraffierte Flächen), da entweder kein passender deutscher Referenzberuf vorlag oder weil der entsprechende Beruf nicht in der vorgegebenen Liste enthalten war. Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Unterschiede zeigt sich, dass der Frauenanteil, der im Durchschnitt bei 61,6 Prozent liegt (vgl. Abschnitt 2.2.1), in drei der vier quantitativ bedeutsamsten Berufsbereiche vergleichsweise hoch, in einem dagegen vergleichsweise niedrig ist: im Bereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 23 Nicht alle Berufe der KldB 2010 sind in der Berufeliste enthalten, die in der NIQ-Datenbank hinterlegt ist. Insbesondere nicht reglementierte akademische Berufe sind in der Liste nur wenige enthalten. Doch viele der Berufsgattungen, die von der BA als Mangelberufe ausgewiesen werden, beziehen sich auf das Anforderungsniveau 4 (Experte), das häufig einer akademischen Ausbildung entspricht. Somit ist davon auszugehen, dass die Darstellung der Mangelberufe, zu denen Anerkennungsberatung stattfand, die Nachfrage nach Beratungen zu Mangelberufen unterschätzt. 24 Das entspricht einem Anteil von 12,6 Prozent der Abschlüsse in einem Mangelberuf an allen Abschlüssen, zu denen beraten wurde (n Abschlüsse =17.867). 25 Die Einteilung der Berufsbereiche basiert auf der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) der Bundesagentur für Arbeit. 36

37 beträgt der Frauenanteil 76,5 Prozent, im Bereich Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 74,6 Prozent und im Bereich Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 71,9 Prozent. Lediglich im Bereich Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung sind Männer mit 69,8 Prozent deutlich überrepräsentiert. Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 0,7% (126) Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 2,4% (432) Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 3,1% (545) Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 0,6% (107) Sonstiger deutscher Referenzberuf 13,8% (2.467) Keine Zuordnung zu deutschem Referenzberuf möglich 5,5% (991) Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 35,6% (6.366) Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 3,9% (704) Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschaftsund Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 6,6% (1.173) Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 9,9% (1.763) Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 17,9% (3.193) n (Abschlüsse) = [von Personen; fehlend: Personen] Abb. 11: Berufsbereiche der deutschen Referenzberufe 37

38 2.4.2 Reglementierung des deutschen Referenzberufs In den folgenden vier Tabellen erfolgt eine Differenzierung der häufigsten deutschen Referenzberufe danach, ob sie in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen oder nicht. Es werden alle Berufe dargestellt, zu denen mindestens 50 Abschlüsse dokumentiert wurden. 26 Dabei wird ersichtlich, dass Anerkennungsverfahren vor allem für Lehr- und weitere pädagogische Berufe, Heilberufe sowie Ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliche Berufe angestrebt werden. Bundesrechtlich reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Gesundheits- und Krankenpfleger/-in 775 4,3 Arzt/Ärztin 567 3,2 Rechtsanwalt/Rechtsanwältin 191 1,1 Zahnarzt/Zahnärztin 185 1,0 Physiotherapeut/-in 173 1,0 Apotheker/-in 160 0,9 Hebamme und Entbindungspfleger/-in 83 0,5 Tierarzt/Tierärztin 80 0,4 Medizinisch-technische/-r Laboratoriums-Assistent/-in 76 0,4 Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in 60 0,3 Masseur/in und medizinische/r Bademeister/-in 53 0,3 Tab. 6: Reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 26 In den folgenden Tabellen erfolgt die Berechnung der Prozentzahlen auf Basis der Gesamtzahl der deutschen Referenzberufe, zu denen beraten wurde [n (Abschlüsse) = ]. 38

39 Nicht reglementierte Berufe im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Bürokaufmann/-frau 368 2,1 Elektroniker/-in 190 1,1 Friseur/-in 189 1,1 Koch/Köchin 146 0,8 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 144 0,8 Verkäufer/-in 121 0,7 Dolmetscher/-in / Übersetzer/-in ,7 Kaufmann/-frau im Einzelhandel 92 0,5 Fachinformatiker/-in 76 0,4 Bilanzbuchhalter/-in (Geprüfte/r) 71 0,4 Industriemechaniker/-in 70 0,4 Elektroanlagenmonteur/-in 69 0,4 Industrieelektriker/-in 67 0,4 Tischler/-in 66 0,4 Metallbauer/-in 63 0,4 Bankkaufmann/-frau 60 0,3 Verwaltungsfachangestellte/r 60 0,3 Kaufmann/-frau für Bürokommunikation 58 0,3 Kosmetiker/-in 58 0,3 Chemielaborant/-in 57 0,3 Zahntechniker/-in 57 0,3 Bauzeichner/-in 56 0,3 Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 52 0,3 Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) 52 0,3 Hotelfachmann/-frau 51 0,3 Tab. 7: Nicht reglementierte Berufe (Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) 27 Hierbei ist zu beachten, dass die Berufsausübung als vereidigte/-r oder öffentlich bestellte/-r Übersetzer/-in bzw. Dolmetscher/-in landesrechtlich reglementiert ist. 39

40 Landesrechtlich reglementierte Berufe, die nicht in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes fallen Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Lehrer/-in ,8 Ingenieur/-in ,2 Staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in 555 3,1 Sozialpädagoge/-in 344 1,9 Architekt/-in 159 0,9 Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/-in 98 0,5 Altenpflegehelfer/-in 53 0,3 Tab. 8: Landesrechtlich reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Nicht reglementierte Berufe, die nicht im Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes sind (insbesondere nicht reglementierte Hochschulabschlüsse) Anzahl der Abschlüsse Anteil in Prozent Betriebswirt/-in 584 3,3 Ökonom/-in 453 2,5 Wirtschaftswissenschaftler/-in 368 2,1 Psychologe/-in 287 1,6 Informatiker/-in 213 1,2 Germanist/-in 86 0,5 Biologe/-in 81 0,5 Journalist/-in 72 0,4 Chemiker/-in 64 0,4 Sozialwissenschaftler/-in 55 0,3 Physiker/-in 50 0,3 Tab. 9: Nicht reglementierte Berufe (kein Anwendungsbereich Anerkennungsgesetz) Wie Abb. 12 zeigt, fallen insgesamt 39,9 Prozent der Berufe, zu denen beraten wurde, in den Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes des Bundes (vgl. Flächen in Blau). Diese bestehen aus bundesrechtlich reglementierten Berufen, dualen Ausbildungsberufen (mit 21,8 Prozent machen diese insgesamt den zweitgrößten Anteil aus), reglementierten und nicht reglementierten Meisterberufen sowie aus übrigen bundesrechtlich geregelten Fortbildungen. 27,3 Prozent der Berufe und damit der größte Anteil sind landesrechtlich reglementiert (hier fallen vor allem die besonders häufig nachgefragten Berufe Lehrer/-in, Ingenieur/-in und Erzieher/-in ins Gewicht), weitere 13,5 Prozent sind nicht reglementierte akademische Berufe. Beide Kategorien fallen nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Auch hier kann für insgesamt 19,3 Prozent der Berufe (schraffierte Flächen) keine Aussage über die Art der Reglementierung getroffen werden. Zu den sonstigen Berufen (13,8 Prozent), die nicht in der Datenbank hinterlegt sind, gehören jedoch vor allem nicht reglementierte akademische und landesrechtlich geregelte Berufe (nicht reglementiert). Diese fallen ebenfalls nicht unter das Anerkennungsgesetz des Bundes. Somit kann davon 40

41 ausgegangen werden, dass der Anteil an Referenzberufen, die unter das Anerkennungsgesetz des Bundes fallen, tatsächlich nicht viel mehr als rund 40 Prozent beträgt. landesrechtlich reglementierte Berufe 27,3% (4.873) nicht reglementierte akademische Berufe 13,5% (2.417) sonstiger deutscher Referenzberuf keine Zuordnung zu 13,8% (2.467) deutschem Referenzberuf möglich 5,5% (991) nicht reglementierte Fortbildungsberufe (außer Meister) 2,3% (404) nicht reglementierte Meisterberufe 0,2% (31) reglementierte Meisterberufe 0,4% (72) duale Ausbildungsberufe 21,8% (3.896) bundesrechtlich reglementierte Berufe 15,2% (2.716) n (Abschlüsse) = [ von Personen. Fehlend: Personen] Abb. 12: Reglementierung des deutschen Referenzberufs Der hohe Anteil an landesrechtlich reglementierten Berufen unterstreicht, welche wichtige Rolle die Landesgesetze in diesem Zusammenhang spielen. Eine genauere Analyse der Gesetze, zum Beispiel für den Beruf des Lehrers/der Lehrerin, der in der Beratung am häufigsten als mögliche deutsche Referenzqualifikation genannt wird, ergibt jedoch, dass die Regelungen in den Landesgesetzen sehr unterschiedlich sind. So kann das jeweilige Landes-BQFG nur in Mecklenburg-Vorpommern angewendet werden, in Hamburg werden in den Fachgesetzen die Regelungen des BQFG aufgenommen, in Niedersachsen und Bremen gilt es für angestellte, nicht aber für verbeamtete Lehrer und Lehrerinnen und in Thüringen für Beschäftigungsverhältnisse im staatlichen Schuldienst. In den meisten anderen Bundesländern ist das jeweilige BQFG nicht anwendbar (zum Beispiel Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Saarland). Viele Bundesländer haben zwar Regelungen zur Anerkennung des Lehrerberufes in Fachgesetzen, diese beinhalten jedoch nicht immer einheitliche Regelungen für alle. So gibt es zum Beispiel in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer Anerkennung nach dem Fachgesetz, dieses enthält aber keine einheitliche Regelung für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige. Ähnlich verhält es sich bei anderen landesrechtlich geregelten Berufen. Dadurch ergeben sich zum einen natürlich für die Anerkennungssuchenden unterschiedliche Ausgangsbedingungen und zum anderen stellt es Beraterinnen und Berater vor die Herausforderung, die einzelnen Regelungen und Möglichkeiten zu kennen und dazu beraten zu können. Im Hinblick auf geschlechtsspezifische Unterschiede zeigt sich, dass Frauen sich anteilig häufiger zu landesrechtlich reglementierten Berufen beraten lassen als Männer, die sich dafür anteilig häufiger zu Referenzberufen im dualen Ausbildungsbereich beraten lassen. 41

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