Erleichterung der Berufsanerkennung von Personen. mit Migrationshintergrund
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- Max Beckenbauer
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1 Erleichterung der Berufsanerkennung von Personen mit Migrationshintergrund Der Anteil an qualifizierter Zuwanderung ist stark gestiegen: 35,0% AkademikerInnen und Pflichtschulanteile von ZuwanderInnen 2005 bis 2011 (in den letzten 5 Jahren zugewandert) 30,0% 30,6% 25,0% 20,0% 15,0% 13,7% 24,4% 24,1% 22,2% 17,0% 17,4% 15,5% 21,3% 20,3% 21,6% 20,6% 23,4% 18,7% 10,0% 5,0% 0,0% Sonderauswertung Statistik Austria Akademische Ausbildung Pflichtschule Der AkademikerInnenanteil unter den ZuwanderInnen, die vor weniger als 5 Jahren nach Österreich gezogen sind, erhöhte sich von 13,7% im Jahr 2005 auf 23,4% im Jahr 2011 bei gleichzeitigem Rückgang von ZuwanderInnen mit max. Pflichtschulabschluss (von 30,6% auf 18,7%). Im Jahr 2011 hatten ZuwanderInnen mit 14,7% einen annähernd doppelt so hohen AkademikerInnenanteil als in Österreich geborene Personen (8,8%), dennoch werden MigrantInnen drei Mal so oft unterqualifiziert beschäftigt als Personen ohne Migrationshintergrund.
2 35,0 30,0 Ohne Migrationshintergrund Mit Migrationshintergrund 30,8 25,0 24,6 20,0 15,0 11,7 10,0 8,0 5,0 0,0 Männer Frauen Der Qualifikationsmismatch ist bei Zuwanderern der 1. Generation mit 29,1% stärker ausgeprägt wie in der 2. Generation mit 15,3%. Allerdings ist auch die 2. Generation noch annähernd doppelt so häufig von einer ausbildungsinadäquaten Arbeit betroffen wie Personen ohne Migrationshintergrund (9,7%). Nur knapp ein Fünftel der im Ausland geborenen Personen, die ihre höchste Ausbildung nicht in Österreich abgeschlossen haben, stellen einen Antrag auf Anerkennung der Ausbildung. Die Nostrifizierung wird vermehrt von Personen aus den alten Mitgliedstaaten genutzt (30,2%), gefolgt von Personen aus den neuen Mitgliedstaaten (EU 12) mit 22,5%. Wurde ein Antrag gestellt, so lag die Anerkennungsquote bei insgesamt 86%.
3 ,2 28, ,5 Anteil Nostrifizierung ja, wurde anerkannt 20 20,0 18, ,3 15,8 10 9,1 5 6,8 5,0 0 EU15 EU12 Ex Jugoslawien Türkei Sonstige Sondermodul Statistik Austria: AKE Arbeits und Lebenssituation von MigrantInnen in Österreich 2008 MigrantInnen arbeiten primär in Saison- und Niedriglohnbranchen wie Reinigung, Tourismus, Landwirtschaft und Bau. 70,0% Höchster und geringster MigrantInnenanteil nach Branchen 60,0% 60,3% 50,0% 47,5% 44,2% 40,0% 30,0% 24,8% 20,0% 10,0% 9,7% 5,5% 0,0% Reinigungsbranche Tourismus Landwirtschaft Bau Rechts Öffentl. Verwaltung /Steuerberatung Sonderauswertung BMASK
4 Ende Februar 2012 hatten in der Reinigungsbranche 60,3% der unselbständig Beschäftigten einen Migrationshintergrund, annähernd die Hälfte (47,5%) im Tourismus und in der Landwirtschaft (44,2%) und rund ein Viertel (24,8%) der Unselbständig Beschäftigten im Bau. Einer der geringsten Anteile an Personen mit Migrationshintergrund haben mit 5,5% die Wirtschaftsklasse Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung und mit 9,7% Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung. Der Qualifikationsmismatch ist am deutlichsten bei den unselbständig beschäftigten Hilfskräften erkennbar: Anteil von Hilfskräften die zumindest eine eine höher bildende Schule (Maturaniveau) abgeschlossen haben 20,0% 18,0% 18,5% 16,0% 14,0% ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund 12,0% 10,0% 8,0% 6,0% 5,2% 4,0% 2,0% 0,0% Während lediglich 5,2% der Hilfskräfte ohne Migrationshintergrund einen Bildungsabschluss mit zumindest Maturaniveau aufweisen, liegt dieser Prozentsatz bei Personen mit Migrationshintergrund bei 18,5% (davon 5,2% Universitäts(-lehrgänge) und hochschulverwandte Ausbildungen).
5 Was wird sich ändern: In allen Bundesländern sollen Informations- und Anlaufstellen eingerichtet werden, welche die individuell erforderlichen Informationen bereitstellen und Interessenten bei allen erforderlichen weiteren Schritten begleiten. In vielen Fällen ist eine formale Ankerkennung gar nicht notwendig. Das trifft insbesondere auf FacharbeitInnenqualifikationen zu. Hier sollen neue Instrumente eine unbürokratische erste Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen möglich machen, damit sich die Betroffenen selbst, aber auch potentielle ArbeitgeberInnen ein Bild über die vorhandenen Kompetenzen machen können. Vorbild hierfür ist das im Wissenschaftsministerium eingerichtete National Academic Recognition Information Centre (NARIC), das bereits jetzt schon tertiäre Abschlüsse unverbindlich bewertet und offizielle Anlauf- und Kontaktstelle für alle grenzüberschreitenden Anerkennungsfragen im Hochschulbereich ist. Diese neu zu schaffenden Anlauf- und Bewertungsstellen sollen in enger Kooperation mit dem AMS tätig werden, um die Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten entsprechend ihrer Qualifikationen bestmöglich zu unterstützen. Dort, wo eine formale Anerkennung notwendig ist, also z.b. in den (wenigen) reglementierten Berufen (z.b. Ärzte, Architekten, Gesundheits- und Pflegeberufe etc.), muss es auch gesetzliche Verbesserungen geben. Derzeit steht in den diversen Anerkennungsverfahren ein Lehr- bzw. Studienplanvergleich im Vordergrund. Auch unwesentliche Abweichungen führen oft zur Nicht-Anerkennung. Diese Verfahren sollten im Einklang mit der EU-Anerkennungsrichtlinie geändert werden und eine Beurteilung nach dem Grundsatz vorsehen, dass nur wesentliche Unterschiede entscheidend sind. Zugleich sollen auch einschlägige Berufserfahrungen mehr Berücksichtigung als bisher finden. Schließlich müssen auch Wegen gefunden werden, wie angelernte Tätigkeiten, denen keine formale Berufsausbildung zugrunde liegt (non-formale und informelle Kompetenzen), besser sichtbar gemacht werden können.
6 Das BMASK erarbeitet derzeit gemeinsam mit anderen betroffenen Ressorts, den Sozialpartnern und ExpertInnen ein umfassendes Konzept, das diesen Erfordernissen Rechnung trägt. Erste Ergebnisse werden Ende April vorliegen und im Rahmen einer federführend beim BMASK eingerichteten informellen interministeriellen Arbeitsgruppe abgestimmt.
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