Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen
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- Karin Geier
- vor 8 Jahren
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1 Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen
2 Was ist die Ungleichbehandlung? Im Unterschied zu allen anderen GKV-Versicherten werden bei der Berechnung der Zuschläge im Morbi-RSA bei Verstorbenen nur die Versicherungstage und nicht gleichzeitig auch die Kosten auf ein Jahr hochgerechnet (unvollständige Annualisierung). Dies führt zu einer Halbierung der Kosten von Verstorbenen. Die Kosten aller anderen Versicherten werden hingegen nicht gekürzt! GKV-Versicherte mit weniger als 365 Versicherungstagen im Kalenderjahr Vervollständigung der Versicherungstage auf ein Jahr Hochrechnung im Rahmen der Berechnung der Zuschläge im Morbi-RSA Vervollständigung der Kosten auf ein Jahr Vollständige Berücksichtigung der Kosten Wechsel zwischen GKV und PKV ja ja ja Zu- und Abwanderung GKV / Ausland ja ja ja sonstige Unterbrechung der Versicherung ja ja ja Neugeborene ja ja ja Verstorbene ja nein nein
3 Die Ungleichbehandlung ist ein Methodenfehler! Die Kosten von Verstorbenen werden bei der Berechnung der Zuschläge nur zu ca. 50% berücksichtigt. Dadurch sind alle Zuschläge des Morbi-RSA verzerrt. Verantwortlich für diese Verzerrungen ist ein einziger Berechnungsschritt, der nur bei Verstorbenen in dieser Form angewendet wird: Kosten () Sterbetag Versicherungstage () atsächliche Kosten und Versicherungszeiten Aber: Hochrechnung der Versicherungstage Berechnungsschritt (unvollständige Annualisierung) Methodenfehler im Verfahren Keine Hochrechnung der Kosten Kalenderjahr Kalenderjahr Kosten pro ag (/) 1 0,5 Halbierung der berücksichtigten Kosten Verstorbener als Folge der alleinigen Hochrechnung der Versicherungszeiten.* * Versicherte, die im Laufe eines Kalenderjahres sterben, haben rein statistisch die Hälfte des Jahres gelebt
4 Durch Ungleichbehandlung wird für die Versorgung von alten und kranken Menschen zu wenig Geld aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt! Für alte Versicherte sind die Gesundheitsfondszuweisungen zu niedrig: So stellt der Gesundheitsfonds für hochbetagte Menschen lediglich Zuweisungen in Höhe von 75% der tatsächlichen GKV-weiten Ausgaben bereit. Im alten RSA waren es 100%. Problematisch: Auch für Schwerkranke z.b. Krebskranke stellt der Gesundheitsfonds wegen der Ungleichbehandlung 15 bis 50 % zu niedrige Zuweisungen bereit. Das Geld, das fälschlicherweise nicht für die Versorgung dieser Personengruppen bereitgestellt wird, wird auf alle anderen Versicherten umverteilt. Hierdurch wird noch mehr Geld für junge und gesunde Versicherte zugewiesen, was für deren Versorgung bei Weitem nicht benötigt wird. Die Ungleichbehandlung mit ihren gravierenden Folgen muss beendet werden!
5 Die nicht berücksichtigten Kosten von Verstorbenen werden zu Lasten alter und kranker Versicherter umverteilt! Der Methodenfehler führt GKV-weit zu einer gravierenden Diskrepanz von Zuweisungen und tatsächlichen GKV-durchschnittlichen Kosten Nicht berücksichtigte Kosten von Verstorbenen Pauschale Umverteilung der nicht berücksichtigten Kosten bei Kalkulation der Gesundheitsfondszuweisungen 100% Deckungsgrad: Verhältnis der GKV- Ø Zuweisungen zu GKV- Ø Kosten 0% Überfinanzierung Unterfinanzierung jung alt jung alt
6 Die Ungleichbehandlung kann einfach beendet werden! Eine Gleichbehandlung von Verstorbenen und allen anderen Versicherten, die nicht ein volles Kalenderjahr in der GKV versichert sind, kann auf zwei Wegen erreicht werden: Weg 1: Vervollständigung der Annualisierung, also Hochrechnung der Versicherungszeiten und gleichzeitige Hochrechnung der Kosten Verstorbener auf ein Kalenderjahr. Weg 2: Auf die Annualisierung wird bei allen Versicherten verzichtet. Statt mit künstlichen Jahreskosten werden die Zuschläge auf den tatsächlichen Ist-Pro-ag-Kosten aller Versicherten berechnet. Beide Wege führen zum gleichen Ziel!
7 Diese Beendigung der Ungleichbehandlung bewirkt anders, als irreführend behauptet, keine Einführung eigener Zuschläge für Verstorbene! D.h., für alle Versicherten werden unabhängig davon, ob sie verstorben sind oder nicht weiterhin die gleichen Zuschläge angewendet. keine Zuweisungen für Zeiten über den od hinaus! D.h., nach wie vor enden die Versicherungszeiten und damit die Zuweisungen aus Gesundheitsfonds mit dem odesdatum. Dies ist vollkommen richtig und muss auch weiterhin so bleiben.
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