Herzlich Willkommen! Workshop: Berufliche Integration von Flüchtlingen
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- Ingelore Feld
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1 Workshop: Berufliche Integration von Flüchtlingen Herzlich Willkommen! Elisabeth Deutscher I Laura Mössinger Liga-Kompetenzzentrum, Anerkennungsberatung, Fachstelle berufliche Integration von Flüchtlingen Diakonisches Werk Karlsruhe Stephanienstraße 98 I Karlsruhe I anerkennungsberatung@dw-karlsruhe.de
2 Themeninhalte Flüchtlinge auf dem deutschen Arbeitsmarkt Arbeitsmarktzugang nach Asylstatus Aufenthaltsrechtliche Alternativen zum Asylantrag Anerkennung ausländischer Qualifikationen Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt Maßnahmen, Programme Adressen
3 Flüchtlinge auf dem deutschen Arbeitsmarkt Statistik arbeitssuchende Flüchtlinge ( als arbeitslos gemeldet): 74% mit Schulabschluss, 26% mit Abitur 26% mit formaler Berufsausbildung, 9% Hochschulabschluss 47% jünger als 30 Jahre (Quelle: Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken. Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Juni 2016.) Möglichkeiten und Chancen der Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge: Integration, Qualifizierung, Lebensunterhaltssicherung, Aufenthaltsverfestigung Arbeitgeber/innen: sichert Fachkräftebedarf, vielschichtige Kompetenzen, demographischer Wandel (Formale) Herausforderung bei der Arbeitsmarktintegration Mangelnde Sprachkenntnisse, Zugang zu Sprachkursen teilweise problematisch Fehlende Dokumente zum Nachweis der beruflichen/schulischen Qualifikationen Finanzierung des Anerkennungsverfahrens Teils unklare Bleibeperspektive
4 Arbeitsmarktzugang nach Asylstatus Mit allen Aufenthaltstiteln (aus humanitären und familiären Gründen) unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt; selbstständige grundsätzlich auch möglich Asylbewerber/Geduldete: In ersten 3 Monaten und in Erstaufnahme Erwerbstätigkeitsverbot (außer Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG) Danach: Genehmigung der Ausländerbehörde immer notwendig (konkretes Angebot des Arbeitgebers vorlegen) Zustimmungspflicht der Bundesagentur bei Arbeit (prüft Arbeitsbedingungen, Schutz vor Ausbeutung) Zustimmungsfreiheit der BA bei Berufsausbildung, Praktika, Einstiegsqualifizierungen, FSJ, Bufdi Seit Integrationsgesetz ( ) in Baden-Württemberg keine Vorrangprüfung durch die ZAV mehr Nach 4 Jahren zustimmungsfrei bei Geduldeten Erwerbstätigkeitsverbot möglich, wenn Nichtmitwirkung zur Nicht-Abschiebbarkeit führt Erwerbstätigkeitsverbot bei sicheren Herkunftsländern (Asylantrag nach gestellt + abgelehnt) Hinweis: Fristen laufen mit Registrierung/Ausstellung des Ankunftsnachweises, nicht erst mit der formalen Asylantragsstellung
5 Aufenthaltsrechtliche Alternativen zum Asylantrag Ausbildungsduldung ( 60a AufenthG), seit altersunabhängig - Anspruch auf Erteilung bei geregeltem Ausbildungsberuf für gesamte Dauer (Vertrag) -> Abschiebung - erlischt bei Nichtantritt/Abbruch (Betrieb hat Meldepflicht) -> einmalige Verlängerung 6 Monate - ausgeschlossen wenn konkrete Maßnahmen der Aufenhaltsbeendigung anstehen Verurteilung wegen Straftat (außer Geldstrafen bis 50/90 Tagessätze) Sichere Herkunftsstaaten, wenn Antrag nach gestellt und abgelehnt wurde Aufenthalt für Akademiker: Visum/AE blaue Karte -EU ( 19a AufenthG) Aufenthalt zur Berufsausbildung, Studium etc. ( AufenthG) -> Einhaltung des Visumverfahrens Erfolgreich abgeschl. Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) oder Studium in Dtl. ( 18 AufenthG) Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Ausland (AE nach 18 AufenthG i.v.m. 6 II BeschV) bei Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einer inländischen und bei Vermittlung durch Bundesagentur oder Positivliste, z.b. Kranken- u. Altenpflege; außer bei WHO-Mangel-Staaten
6 Anerkennung ausländischer Qualifikationen Das Anerkennungsgesetz / Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Anerkennungsgesetz des Bundes: für die 350 nicht reglementierten Aus- und Fortbildungsberufe im dualen System, ca. 40 reglementierte Berufe, ca. 100 reglementierte Handwerks-Meisterberufe Anerkennungsgesetz des Landes Baden-Württemberg: für ca. 160 reglementierte Berufe in Länderzuständigkeit, z.b. Lehrer, Ingenieure, Architekten -> Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit mit vglb. deutschem Abschluss (kein Anspruch auf Anerkennung) -> entscheidend nur formale Qualität der Qualifikation (Prüfung wesentlicher Unterschiede der Inhalte, Dauer etc.) -> unabhängig von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsort -> Berufserfahrungen werden berücksichtigt -> klarer Bearbeitungszeitraum von 3 Monaten Gilt nicht für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die nicht zu einem reglementierten Beruf hinführen (z.b. Mathematiker, Chemiker, Ökonom), für die akademische Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, für die Hochschulzulassung oder Schulabschlüsse.
7 Anerkennung ausländischer Qualifikationen Schulische Anerkennung Akademische Anerkennung Berufliche Anerkennung Hochschulzugangsberechtigung Anerkennung von Studienleistungen Reglementierte Berufe Nicht reglementierte Berufe Studienberufe/ Ausbildungsberufe Studienberufe/ Ausbildungsberufe RP Stuttgart Abt. 7 Schule und Bildung zuständig sind die Hochschulen selbst Zuständigkeit abhängig von Beruf Zuständigkeit abhängig von Beruf Zugang zu Ausbildung Zugang zum Studium Zugang zum Arbeitsmarkt
8 Berufliche Anerkennung Reglementierte Berufe Anerkennung des Abschlusses notwendig für Berufszulassung Nicht reglementierte Berufe Anerkennung des Abschlusses nicht notwendig, aber sinnvoll Studienberufe z.b. Arzt/Ärztin Architekt/in Lehrer/in Steuerberater/in Ausbildungsberufe z.b. Krankenpfleger/in Handwerksmeister/in Ergotherapeut/in Erzieher/in Ausbildungsberufe z.b. Bäcker/in Elektroniker/in Bankkaufrau/mann Fachinformatiker/in Studienberufe z.b. Betriebswirt/in Dipl.-Informatiker/in Dipl.-Physiker/in Sprachwissenschaftler/in v.a. Gesundheitsbereich, sozialer und pädagogischer Bereich ca. 530 duale Aus- und Fortbildungsberufe ca. 90% der Studienberufe Bundes- oder landesrechtlich geregelt, je nachdem unterschiedliche Anerkennungsstellen (Kammern, Regierungspräsidium, ZAB) Zeugnisbewertung durch die ZAB
9 Das Anerkennungsverfahren Bescheid Volle Gleichwertigkeit Teilweise Gleichwertigkeit (positive Darstellung vorhandener Qualifikationen, evtl. Ausgleichsmaßnahmen, Anpassungslehrgänge, Eignungsprüfungen) Keine Gleichwertigkeit (wesentliche Unterschiede) Kosten: je nach Anerkennungsstelle und Einzelfall Bei Agenturen für Arbeit und Jobcenter kann vorher Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
10 Anerkennung ausländischer Qualifikationen Übliche geforderte Unterlagen (variiert je nach Anerkennungsstelle): Tabellarischer Lebenslauf Identitätsnachweis Ausbildungsnachweise (Zeugnis, Noten- und Fächerübersicht) Nachweise über Berufserfahrung, weitere Befähigungen, Weiterbildungen, etc. Beglaubigte Kopien vom Original und von Übersetzungen Umgang mit fehlenden Dokumenten: Erlangung der erforderlichen Unterlagen muss unzumutbar sein Eidesstattliche Erklärung mit möglichst detaillierten Angaben Gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Qualifikationsanalysen zur Feststellung der beruflichen Kompetenz mittels Arbeitsproben, Fachgesprächen etc. ( 14 BQFG und 50b Abs.4 HwO) noch nicht flächendeckend angeboten; Verfahren sind aufwendig, da sie individuell angepasst werden müssen Projekt Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen zur Unterstützung der zuständigen Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung
11 Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt Maßnahmen, Programme Vielzahl verschiedener Angebote unterschiedlicher Akteure Arbeitsagenturen und Jobcenter (PerF, PerjuF, EQ + Sprache, BvB-Maßnahmen u.a.) Kammern (Kümmerer, unterschiedliche Programme, v.a. Jobbörsen) IQ-Netzwerk (Brücken- und Qualifizierungsmaßnahmen, Stipendien) Flüchtlingssozialarbeit (Migrationsberatung für Erwachsene, Jugendmigrationsdienst) Integrationsbeauftragte, kreisangehörige Gemeinden, Sprachkurs- und Bildungsträger, Firmen etc. Bleiberechtsnetzwerke z.b. Projektverbund Baden: Projekt Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge; Integration in Arbeit, Vermittlung in Praktika, schulische oder berufliche Ausbildungen, Sprachkurse Beratung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen 4 Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren in Mannheim, Freiburg, Stuttgart, Ulm Ehrenamtliche Netzwerke (z.b. zur Arbeitsmarktintegration)
12 Adressen (nicht erschöpfend) Generelle Informationen: (u.a. Infoblätter über rechtliche Regelungen) (Tabellen und Übersichten zu Arbeitsmarktzugängen) Anerkennung ausländischer Qualifikationen (Reglementierung, zuständige Anerkennungsstelle) (Datenbank für Hochschulen und Abschlüsse) (ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsprofile) (Suchportal für beeidigte Übersetzer) (Adressen Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung)
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