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Transkript:

Liebe Eltern, liebe Besucher, Sie können sich hier über die B.E.St -Richtlinien der informieren Im Mutter-Kind-Zentrum der Universität kommt dem Stillprozess eine hohe Bedeutung zu. In der Geburtshilflichen Abteilung der Universitäts- Frauenklinik gewährleistet ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem seit Jahren die optimale Betreuung der stillenden Mutter und Ihres Kindes. Unterstützend wirken die schriftlichen B.E.St -Richtlinien, sowie die Einhaltung des WHO-Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten. Frauen, die ihr Kind mit der Flasche füttern, werden individuell in die Flaschenernährung eingeführt. In der Beratung wird dabei auf den Prozess der Bindung zwischen Eltern und dem Kind besonders eingegangen Mutter und Kind werden von geschultem Personal betreut. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden die B.E.St -Richtlinien in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Regelmäßige Schulungen und Visitationen bilden die Grundlage einer homogenen und professionellen Stillbegleitung durch das Personal der Universitäts- Frauenklinik. Über die schriftlichen B.E.St -Richtlinien zur WHO-Stillförderung können sich Eltern und Besucher in den ausgelegten Informationsordnern in der Geburtshilflichen Abteilung informieren Das gesamte Mitarbeiter-Team wird in Theorie und Praxis so geschult, dass es die B.E.St -Richtlinien umsetzen kann. Allen MitarbeiternInnen ist die Bedeutung des Stillens bekannt und sie haben die Kenntnisse und Fähigkeiten sie umzusetzen. Diese sind auch Bestandteil bei der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen. gültig ab: 28.04.2015 Stillbeauftragte der UFK Seite 1 von 6 Unterschrift:

Es finden regelmäßige Schulungen zum Thema Stillen für alle MitarbeiterInnen statt. Damit wird ein homogener Wissenstand aller unterstützt In der Geburtshilflichen Abteilung arbeiten MitarbeiterInnen mit der Weiterbildung zur IBCLC Allen schwangeren Frauen werden die Bedeutung der Muttermilch und die Praxis des Stillens vermittelt Kommen schwangere Frauen mit unserer Abteilung in Kontakt, sprechen wir mit Ihnen über die Bedeutung und Praxis des Stillens, und sie erhalten ein Informationsblatt zum Stillen Im Informationsblatt werden folgende Inhalte behandelt: - Bedeutung des Stillens für Mutter und Kind - Stillzeichen des Kindes - Anlegen und Stillpositionen - Stillrhythmus - Clusterfeeding - Stillen und Allergien - Information zur Empfehlung der WHO zur Stilldauer (6 Monate ausschließliches Stillen, weiterstillen bei adäquater Beikost bis zu 2 Jahren und darüber hinaus, solange es Mutter und Kind möchten. Informiert wird auch über: Die Bedeutung des Hautkontaktes Die Bedeutung des Rooming-in Die Bedeutung des Stillens nach Bedarf Die Sicherstellung einer ausreichenden Milchmenge Den Müttern ermöglichen, unmittelbar ab Geburt ununterbrochen Hautkontakt mit ihrem Baby zu haben, mindestens eine Stunde lang oder bis das Baby das erste Mal gestillt wurde. gültig ab: 28.04.2015 Stillbeauftragte der UFK Seite 2 von 6 Unterschrift:

Stillen ist ein wichtiger Teil der Eltern-Kind-Bindung. Durch vielfältige Maßnahmen fördern wir einen intensiven Mutter-Kind-Kontakt von Anfang an. Ein Beispiel ist der intensive Hautkontakt z.b. im Rahmen des Bondings nach der Geburt. Sowohl bei vaginaler Geburt als auch bei einem Kaiserschnitt ohne Vollnarkose sollen Mutter und Kind unmittelbar ab der Geburt mindestens eine Stunde ungestört und kontinuierlich Hautkontakt miteinander haben. Das Kind hat primär die Möglichkeit, allein die Brust zu finden und zu erfassen. Wenn immer möglich, werden Mutter und Kind vor dem ersten Stillen nicht getrennt und nicht gestört. Erst danach erfolgen die Routinemaßnahmen wie z.b. Wiegen und Messen. Es wird den Müttern das korrekte Anlegen gezeigt und ihnen erklärt, wie sie ihre Milchproduktion aufrecht erhalten können, auch im Falle einer Trennung von Ihrem Kind. Der Stillprozess wird in unserem Mutter-Kind-Zentrum ständig begleitet. Innerhalb der ersten sechs Stunden erhalten die Mütter weitere Hilfe beim Anlegen des Kindes. Die Mütter lernen mit unserer Begleitung das korrekte Anlegen, die Brustmassage, das Entleeren der Brust von Hand, das Pumpen, das Sammeln und Aufbewahren von Muttermilch. Sie lernen Stillzeichen ihrer Kinder zu erkennen. Sie lernen 3 Stillpositionen kennen. In jedem Fall wird die individuelle Situation von Mutter und Kind berücksichtigt. Eine Stillvisite wird regelmäßig durchgeführt und dokumentiert. Neugeborenen Kindern werden weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zur Muttermilch gegeben. Eine Ausnahme sind gesundheitliche Gründe und bei ärztlicher Anordnung. gültig ab: 28.04.2015 Stillbeauftragte der UFK Seite 3 von 6 Unterschrift:

Ohne medizinische Indikation kommen Neugeborene mit Kolostrum oder Muttermilch aus. D.h. gestillte Kinder bedürfen bei regelrechtem Stillprozess keiner Zufütterung. Die gestillten Neugeborenen erhalten bei physiologischem Verlauf bzw. regelrechtem Stillprozess ausschließlich Muttermilch. Nicht stillende Mütter werden nicht stigmatisiert. Sie werden einzeln und liebevoll in die Vorbereitung und den Gebrauch von künstlicher Säuglingsnahrung eingewiesen. Die Mütter/Eltern werden über die Bedeutung von Mit Nähe dem Baby die Flasche geben aufgeklärt und angeleitet. Die Mütter/Eltern erhalten die Anleitung in schriftlicher Form. Wir praktizieren 24-Stunden Rooming-in und bieten Familienzimmer an. Mutter und Kind werden nicht getrennt Rooming-in beginnt im Kreißsaal Dies gilt auch für Frauen nach Kaiserschnitt Die Grundlage dazu beinhaltet das Tübinger Wochenpflegemodell. Unterbrechungen sind möglichst nur zu Maßnahmen, die im Patientenzimmer nicht vorgenommen werden können, vorgesehen wie z.b. Sonographie, Entlassuntersuchung oder aus gesundheitlichen Gründen. Es wird zum Stillen nach Bedarf der Mutter und des Kindes, sowie zum Füttern nach Bedarf des Kindes ermuntert. Die Mütter werden zum Stillen nach Bedarf aufgeklärt. Die Häufigkeit und Dauer der Stillmahlzeiten werden nicht eingeschränkt. gültig ab: 28.04.2015 Stillbeauftragte der UFK Seite 4 von 6 Unterschrift:

Wir raten den Müttern ihr Baby zu stillen so oft es hungrig ist und angelegt werden möchte. In den ersten 24 Stunden sollte das Kind ca. 6 mal und häufiger, ab dem 2. Tag mindestens 8-12 mal/ 24 Stunden Trinken. Jede Mutter wird über Cluster Feeding aufgeklärt Die Mütter werden ermuntert ihr Kind zu wecken und es anzulegen, wenn es zu lange schläft Jede Mutter lernt die Stillzeichen ihres Kindes zu erkennen Den Müttern ist zu raten ihr Kind auch dann anzulegen, wenn ihre Brust spannt, auch wenn das Kind dafür geweckt werden muss 9.1 Gestillten Kindern wird kein künstlicher Sauger gegeben. Gestillten Neugeborenen wird durch das Personal kein Beruhigungssauger angeboten. Die Verwendung von Beruhigungssaugern, Brusthütchen oder Saugfläschchen auf Wunsch der Mutter soll bezogen auf den Stillprozess stets freundlich beratend erfolgen. Der Wunsch der Mutter hat dabei oberste Priorität. Die Stillende soll möglichst umfassend auf den Einfluss dieser Hilfsmittel auf den Stillprozess aufmerksam gemacht werden. Sollte der Stillprozess eine Zufütterung von Nahrung erfordern, bevorzugen wir im Hinblick auf die Empfehlung der WHO alternative Füttermethoden. Sollte das Saugen an der Brust noch schwierig sein, kann aus therapeutischer Sicht das Brustfeeding oder Fingerfeeding durchgeführt werden. 9.2 Die Mütter werden auf die verschiedenen Möglichkeiten, das Kind zu beruhigen, hingewiesen Körperkontakt/Rebonding Tübinger Pucken Der Vater trägt das Kind (sofern anwesend) Saugbedürfnis ist nicht immer gleich Hunger, das Kind saugt am Finger von Mutter/Vater gültig ab: 28.04.2015 Stillbeauftragte der UFK Seite 5 von 6 Unterschrift:

Die Mütter werden auf Stillgruppen hingewiesen. Die Mütter bekommen Unterstützung bezüglich des Kontaktes zu einer Hebamme, falls dies noch nicht geschehen ist. Den Müttern wird die Teilnahme an einer Stillgruppe empfohlen. Den Müttern, wird die Teilnahme an einer Mutter-Kind-Gruppe empfohlen. Die Mütter werden auf die Stillambulanz der UFK hingewiesen. Einhaltung des Kodexes zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten Der Internationale Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten sowie die sich darauf beziehenden *WHA-Folgeresolutionen werden eingehalten. Jede Art von Muttermilchersatzprodukten einschließlich Spezialfertignahrung für Säuglinge, sowie Flaschen und Saugern entspricht dem üblichen Großhandelspreis. Es werden keine besonderen Rabatte für diese Produkte in Anspruch genommen. In der UFK besteht ein Verbot folgender 6 Punkte: 1. Das Ausstellen von Plakaten und anderem Material von Herstellern oder Händlern von Muttermilchersatzprodukten, Flaschen, Saugern und Schnullern oder irgendwelches anderes Material, das der Verwendung diese Produkte Vorschub leistet. 2. Jeglichen direkten oder indirekten Kontakt von Angehörigen dieser Firmen mit Schwangeren oder Müttern. 3. Verteilung von Proben oder Geschenkpaketen mit Muttermilchersatzprodukten, Flaschen oder Saugern oder Werbematerial für diese Produkte an Schwangere, Mütter oder andere Familienmitglieder. 4. Annahme von Geschenken (einschließlich Lebensmitteln), Literatur, Materialien oder Apparaten oder Unterstützung für Fortbildungen oder Veranstaltungen von diesen Herstellern oder Händlern. 5. Einweisung in die Zubereitung von künstlicher Säuglingsnahrung nur für betroffene Mütter. Das schließt ein, dass es keine Gruppenunterweisung zur Flaschenernährung gibt. 6. Annahme von kostenlosen oder verbilligten Muttermilchersatzprodukten oder Waren. * WHA = Weltgesundheitsversammlung gültig ab: 28.04.2015 Stillbeauftragte der UFK Seite 6 von 6 Unterschrift: