Hinweis: Unsere Ratgeber sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von August 205. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf www.walhalla.de finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 094 5684-209 Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer: 4056600
Schnellübersicht Richtig vorsorgen 7 Vorsorgemöglichkeiten auf einen Blick 9 Die Patientenverfügung 3 Formulierungshilfen für Patientenverfügungen 27 Die Vorsorgevollmacht 39 Formulierungshilfen für Vorsorgevollmachten 57 Die Betreuungsverfügung 77 Formulierungshilfen für Betreuungsverfügungen 85 Die Bestattungsverfügung 95 Aufbewahrungsmöglichkeiten 03 Nützliche Adressen 07 Stichwortverzeichnis 09 2 3 4 5 6 7 8 9 0
Richtig vorsorgen Der Gedanke an einen Unfall oder eine schwere Krankheit löst Unbehagen aus. Noch weniger möchten wir daran denken, dass wir nach einem solchen Ereignis zukünftig vielleicht nicht mehr für uns selbst sorgen können und uns in die Obhut anderer begeben müssen. Ebenso wie der Gedanke an den eigenen Tod sind das Vorstellungen, die oftmals verdrängt werden. Fragen wie Was passiert mit mir, falls ich einmal im Koma liegen sollte? Sind meine Angehörigen dann auch versorgt? wurden bislang allenfalls im Stillen gedacht. Eine Lösung dieser Probleme wurde jedoch nicht angegangen. Denn Gedanken, die so eng mit dem eigenen Tod verknüpft sind, galten jahrelang als ein Tabuthema. Doch forciert durch die Medien, rückt das Thema der Vorsorge bei alters-, krankheits- oder unfallbedingter Entscheidungsunfähigkeit zunehmend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Berichte über die fast unbegrenzt erscheinenden Möglichkeiten der modernen Apparatemedizin im Hinblick auf lebensverlängernde Maßnahmen wecken nicht nur unsere Ängste, sondern zeigen uns auch deutlich eine Situation auf, in der wir nicht mehr ohne weiteres unsere eigenen Entscheidungen treffen können. So sind viele Diskussionen darüber entstanden, wie in einer solchen Situation der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zum einen ein selbstverantwortliches Handeln und eigene Entscheidungsfindung gewahrt und andererseits nahe Angehörige finanziell abgesichert werden können. Nachfolgend werden Ihnen die Möglichkeiten zur Vorsorge für Ihre finanziellen, aber auch persönlichen Angelegenheiten sowie die rechtlich zulässige Form von Sterbehilfe dargestellt. Jan Bittler Felix Dommermühl 2 23 34 45 56 67 78 89 90 0 2 www.walhalla.de 7
Übersicht: Formulare 2 3 4 5 6 Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch... 28 Patientenverfügung mit Wunsch nach medizinischer Maximalbehandlung... 33 Bankübliche Kontovollmacht... 58 Kontovollmacht mit Schenkungsvertrag... 6 Generalvollmacht für vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten... 62 Betreuungsverfügung kombiniert mit einer Patientenverfügung... 86 Betreuungsverfügung: Getrennter Betreuervorschlag für den vermögensrechtlichen und persönlichen Bereich... 90 Muster einer Bestattungsverfügung... 97 7 8 9 0 2 Abkürzungen Abs. BGB BGH LG OLG SGB StGB ZPO Absatz Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgerichtshof Landgericht Oberlandesgericht Sozialgesetzbuch Strafgesetzbuch Zivilprozessordnung Alle Formulare stehen im Word-Format zur weiteren Textverarbeitung als Download zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie am Endes dieses Buches. Dieses Symbol markiert die entsprechenden Dokumente. 8 www.walhalla.de
Vorsorgemöglichkeiten auf einen Blick Patientenverfügung... 0 Vorsorgevollmacht... Betreuungsverfügung... 2 23 34 45 56 67 78 89 90 0 2
Vorsorgemöglichkeiten auf einen Blick 3 4 5 6 7 8 9 0 2 Patientenverfügung Eine Patientenverfügung wird oftmals auch als Patiententestament oder Patientenbrief bezeichnet. Nicht zu verwechseln ist die Patientenverfügung mit einem Testament im herkömmlichen Sinn, das als letzter Wille den Nachlass nach dem eigenen Versterben regelt. Mit einer Patientenverfügung wenden Sie sich direkt an einen behandelnden Arzt und das Pflegepersonal. Sie können dann für den Fall, dass Sie Ihre Behandlungswünsche beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit nicht mehr zum Ausdruck bringen können, Ärzten und Pflegern diese schriftlich mitteilen. Wichtig: Der Wunsch nach einer medizinischen Maximalbehandlung kann hier ebenso zum Ausdruck gebracht werden wie der Wunsch, dass eine lebenserhaltende Maßnahme ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt werden soll. Praxis-Tipp: Eine Anweisung zu einer gezielten Lebensverkürzung, das heißt zu einer aktiven Sterbehilfe, wird aufgrund der strafrechtlichen Konsequenz (Tötung auf Verlangen ist gemäß 26 StGB strafbar) weder von Ärzten noch vom Pflegepersonal befolgt werden. Das sollte vom Verfasser schon vorab beachtet werden. 26 StGB Tötung auf Verlangen () Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. (2) Der Versuch ist strafbar. Beispiel: Ein völlig Gesunder fasst eine Patientenverfügung ab, in der er für den Fall der irreversiblen Bewusstlosigkeit einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen wie zum Beispiel 0 www.walhalla.de
Vorsorgevollmacht künstliche Ernährung verfügt. Nach einem Unfall fällt er ins Koma. Ist die Irreversibilität des Bewusstseinsverlusts des Patienten festgestellt, wird die Patientenverfügung zumindest bei der Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens herangezogen und der Wille des Patienten somit im Hinblick auf seine Behandlungswünsche beachtet. Wird der Patientenwunsch in einer den neuen gesetzlichen Anforderungen genügenden Patientenverfügung festgehalten, ist der behandelnde Arzt bzw. das Betreuungsgericht an diesen Willen gebunden. 3 Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein Bevollmächtigter bestimmt, für den zukünftigen Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit quasi als Stellvertreter zu handeln. Je nach Umfang der Vollmacht kann der Bevollmächtigte dabei sowohl alle Vermögensangelegenheiten als auch alle Angelegenheiten in Gesundheitsfragen regeln. Beispiel: Ein jung verheiratetes Ehepaar erteilt sich gegenseitig Generalvollmacht zur Regelung aller vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Der Ehemann fällt nach einem schweren Autounfall ins Koma. Zwar erwacht er hieraus sehr schnell wieder, es bleiben jedoch schwerwiegende Hirnschäden zurück, die ihn zum Pflegefall werden lassen. Zudem ist er nicht mehr geschäftsfähig. Hier kann nun die Ehefrau weitgehend ohne Einschaltung staatlicher Institutionen wie zum Beispiel des Betreuungsgerichts Vermögensfragen für ihren Mann regeln und über anstehende Rehabilitationsmaßnahmen entscheiden. Wichtig: Ohne Vorsorgevollmacht hätte zur Regelung aller vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Ehemanns zuerst durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden müssen. Das kann auch eine Person außerhalb der Familie sein. 4 5 6 7 8 9 0 2 www.walhalla.de