Baudepartement Verfahren bei der Konzessionierung von Kleinwasserkraftwerken (KWKW) Vorgehensweise und gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Verwirklichung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien
Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Gewässerhoheit und zuständige Behörden 3. Von der Projektidee zum Vorprojekt 4. Grobbeurteilung der Randbedingungen und gesetzlichen Erfordernisse 5. Konzessionsgesuch / Konzessionsverfahren 6. Konzession / Rechtsmittel 7. Ausblick / Übersicht Seite 2
1. Vorbemerkung Entgegen der Vorankündigung: Keine Ausführungen über das Konzessionsverfahren "Berschnerbach" Weil laufendes Verfahren, Einsprachen Deshalb generelle Ausführungen über das Vorgehen Seite 3
Von der Idee zum Projekt und zur Wasserrechtskonzession Seite 4
2. Gewässerhoheit und zuständige Behörden Kantonsverfassung (Art. 29 KV) Gesetz über die Gewässernutzung (GNG) Baudepartement Amt für Umwelt und Energie Gewässernutzung und Grundwasser (Verfahrensleitung) Seite 5
Zuständig für: Um die generelle Realisierbarkeit eines Vorhabens zu klären und den Umfang der Unterlagen im konkreten Fall festzulegen, wird dringend empfohlen, spätestens im Vorprojektstadium mit dem AFU, Sektion Gewässernutzung und Grundwasser, in Kontakt zu treten Seite 6
3. Von der Projektidee zum Vorprojekt Grundsätzliche Vorgehensweise: Sammeln und bewerten von Grundlagen Einzugsgebiet Hydrologie / Hydrometrie Hydrogeologie Dotierwasser Natur und Umwelt Schutzgegenstände Naturgefahren bestehende Nutzungen Auswirkungen / gesamtheitl. Betrachtungsweise Produktion + Wirtschaftlichkeit Seite 7
(3.1) Grundlagen und Hilfsmittel Seite 8
(3.2) Grundlagen und Hilfsmittel Seite 9
(3.3) Grundlagen und Hilfsmittel Seite 10
(3.4) Kontakte und Gespräche Vorprojekt mit oder ohne Varianten Frühe, klare und vertrauensbildende Information aller Betroffenen Offene Information der USO Auswirkungen auf Umwelt Massgebende Eckwerte und Vorgaben, wie Dotierwasser, Restwasser, Variante Ersatzmassnahmen Formelle UVP-Pflicht? Umfang der Untersuchungen und Unterlagen Seite 11
4. Grobbeurteilung der Randbedingungen und gesetzlichen Erfordernisse Kanton - Gesetz über die Gewässernutzung - Vollzugsgesetz zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung und Verordnung; - Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen mit Verordnung - Wasserbaugesetz - Waldgesetz - Baugesetz Bund - Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz mit Verordnungen - Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte - Bundesgesetz über den Umweltschutz mit Verordnungen - Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer mit Verordnung - Bundesgesetz über die Fischerei - Bundesgesetz über den Wasserbau mit Verordnungen - Stauanlagenverordnung - Waldgesetz Seite 12
Checkliste Seite 13
Vorgaben und Richtlinien des Bundes 19. Februar 2008 BEWERTUNG VON SCHUTZ-, WIEDERHER- STELLUNGS- UND ERSATZMASSNAHMEN BEI WASSERKRAFTANLAGEN 2011 Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke BFE BAFU ARE Seite 14
Strategie des Kantons St.Gallen Ausgangslage Verschiedene Vorstösse im KR «interessante» Gewässerstrecken sind mit Wasserkraftwerken bereits genutzt. Potenzial heute nahezu ausgeschöpft. Erneuerung und Erweiterung von bestehenden Anlagen Neue Wasserkraftanlagen in nur noch vereinzelt Das zusätzliche Potenzial an der Produktion elektrischer Energie aus Wasserkraft dürfte zwischen 30 und 50 GWh je Jahr liegen. Seite 15
Matrix Schutzinteressen / Nutzungsinteressen im kantonalen Richtplan (2014) Seite 16
5. Konzessionsgesuch / Konzessionsverfahren SG: Verhältnisse klar und einfach: Wasserrechtskonzessionsgesuche werden vom Baudepartement unter Beizug von weiteren Fachstellen koordiniert geprüft, so dass eine Gesamtsicht auf alle wasserwirtschaftlichen, umwelt- und raumplanungsrelevanten Gesichtspunkte gegeben ist. Darüber hinaus erfolgt die Gesamtbeurteilung von Projekten nach dem IEM-Prinzip (Integrales Einzugsgebiets-Management) stets bezogen auf das ganze Einzugsgebiet der Gewässer Seite 17
Konzessionsverfahren Prüfung auf Vollständigkeit Vernehmlassung / Prüfung Kanton / Bund Bei UVP: zusätzliche Prüfung durch BAFU öffentliche Auflage (30 Tage) Stellungnahmen / Einsprachen Schriftenwechsel / (zusätzliche Abklärungen) Bereinigung Konzessionsentwurf rechtliches Gehör Seite 18
6. Konzession / Rechtsmittel Wasserrechtskonzession Wesen und Inhalt.. Entscheid über allfällige Einsprachen Gleichzeitig werden erteilt: gewässerschutzrechtliche Bewilligungen fischereirechtliche Bewilligung oder Massnahmen zu Gunsten der Fischerei Verfügung über Umweltschutzmassnahmen Ersatzmassnahmen Annahmeerklärung Rechtsmittel Umsetzung / Begleitung Seite 19
7. Übersicht über die Wasserkraftnutzung (Stand 19.09.2013) Leistungsklassen in Brutto-kW Anzahl Anlagen mit WR in Betrieb Anzahl Anlagen mit WR ausser Betrieb Energieproduktion in Prozent der kantonalen Energieproduktion Nutzungsinteresse allgemein >10'000 bis 60'000 1 0 75,0 1 gross >1'000 bis 10'000 11 0 21,0 gross >300 bis 1'000 25 0 3,6 2 mittelgross >50 bis 300 32 2 0,3 2 klein 1 bis 50 92 67 0,1 2 gering Summe 161 69 100,0 1 Grosskraftwerk von nationaler Bedeutung für die Leistungsregulierung, zurzeit leistungsmässig viertgrösstes Pumpspeicherkraftwerk der Schweiz 2 Schätzung Seite 20
Übersicht über die Wasserkraftnutzung Anzahl WR nach Leistungsklassen in Brutto-kW 69 1 11 25 >10'000 bis 60'000 32 >1000 bis 10'000 >300 bis 1'000 >50 bis 300 >1 bis 50 92 ausser Betrieb Seite 21
Übersicht über die Wasserkraftnutzung Energieproduktion in % der kant. Energieproduktion aus Wasserkraft 21% 3.6% 0.3% 0.1% Energieproduktion aus Wasserkraft und elektrischer Energiebedarf Kanton in GWh 75% 670 >10'000 bis 60'000 >1000 bis 10'000 >300 bis 1'000 >50 bis 300 >1 bis 50 Anteil aus Wasserkraft 19 Prozent 3'600 Energieproduktion Wasserkraft Elektr. Energiebedarf Kanton Seite 22
Ausblick Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Links: http://www.umwelt.sg.ch http://geoportal.ch http://www.admin.ch/bundesrecht/ http://www.gesetzessammlung.sg.ch/ http://www.bafu.admin.ch http://www.bfe.admin.ch Seite 23