Ihre Vorteile ohne finanzielle Investitionen MG UG Kniprodestr. 95-97 26388 Wilhelmshaven Tel.: +49.4421.93548-18 Fax.: +49.4421.93548-19 Email: bewerbung@b-m-g.de Web: www.b-m-g.de Copyright 20011 MG Alle Rechte vorbehalten. Trotz sorgfältigen Lektorats können sich Fehler einschleichen. Die Autoren sind deshalb dankbar für Anregungen und Hinweise. Jegliche Haftung für Folgen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben zurückzuführen sind, ist jedoch ausgeschlossen. Copyright für Text, & Illustrationen. Inhalt Grundlagen der privaten Arbeitsvermittlung...2 Geschäftsanweisung Agentur für Arbeit...3 Vermittlungsvertrag..4 Vorteile der Vermittlung für Bewerber 5 Zeit-, & Kostenersparnis für Unternehmen...6 Kontakt...7 Autoren: Wilfried Groth, Willi Brennecke, Matthias Neumann
Grundlagen der privaten Arbeitsvermittlung Im August 1994 fiel das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und im März 2002 die Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis musste formell beim zuständigen Landesarbeitsamt beantragt werden. Dazu waren entsprechende Angaben des Antragstellers nötig, die überprüft und bei Unbedenklichkeit wurde die Erlaubnis zunächst befristet erteilt. Nach Ablauf musste erneut ein Antrag gestellt werden und diesem wurde i.d.r. unbefristet stattgegeben. Seitdem ist private Arbeitsvermittlung (PAV) ein freies Gewerbe. Private Arbeitsvermittler arbeiten einerseits für alle, die Arbeit suchen (also für Arbeitssuchende oder Wechselinteressierte) und andererseits für Unternehmen und Institutionen, welche Personal suchen. Die Honorierung der Arbeit bzw. Dienstleistung kann vom Stellensuchenden, vom Arbeitgeber oder auch vom Staat (z.b. Bundesagentur für Arbeit) übernommen werden. Private Arbeitsvermittler vermitteln auch Arbeitssuchende gegen von der Arbeitsagentur ausgegebene Vermittlungsgutscheine nach 421 g SGB III im Wert von grundsätzlich 2.000 (seit 1. Januar 2008 in definierten Ausnahmefällen bis zu 2.500 ). Ihre Dienstleistung besteht neben der aktiven Vermittlung in ein gewünschtes Arbeitsverhältnis in Hilfen für den Bewerber wie Profiling, Coaching und Erstellen von Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Anschreiben, etc.). Diese sind bei einer Vermittlung nach 421 g SGB III kostenlos durch die Arbeitsvermittler zu erbringen. Private Arbeitsvermittlung MG Seite 02
Geschäftsanweisung Agentur der Arbeit VGS Im Jahr 2002 wurde der Vermittlungsgutschein (VGS) eingeführt, um den Wettbewerb zwischen staatlichen und gewerblichen (freien/privaten) Arbeitsvermittlern einzuführen. In den Folgejahren wurde dieses arbeitsmarktpolitische Instrument nach 421g SGB III von der Politik immer wieder befristet fortgeführt und verändert. Derzeit ist die gesetzliche Regelung bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Der Vermittlungsgutschein ist das einzige arbeitsmarktpolitische Instrument welches von dem Betroffenen unmittelbar eingesetzt werden kann welches ausschließlich erfolgsabhängig und unmittelbar wirkt (Vermittlungsgebühr wird nur ausgezahlt, wenn Vermittlung in Arbeit tatsächlich erfolgt ist und die Beschäftigung mindestens 3 Monate andauert) die direkte Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verlangt. Mit dem Vermittlungsgutschein bestätigt der Aussteller (Agentur für Arbeit, ARGE oder Optionskommune), dass er in die Zahlungsverpflichtung des Vermittelten eintritt und stellt diesen von der Zahlung frei. Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein sind die 296 und 421g SGB III, 16 SGB II Agentur für Arbeit - GA für den Vermittlungsgutschein, Stand 12.2010 Private Arbeitsvermittlung MG Seite 03
Der Vermittlungsvertrag Vermittlungsvertrag und Vermittlungsvergütung Seit der Neuregelung der privaten Arbeitsvermittlung sind nach 296 SGB III Vermittlungsverträge zwischen privaten Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden abzuschließen. Im Rahmen eines solches Vertrages können private Arbeitsvermittler nun auch Arbeitsuchenden eine Vergütung für eine erfolgreiche Vermittlung in Rechnung stellen. Ein solches Honorar für eine erfolgreiche Vermittlung darf EURO 2000 nicht übersteigen. Datenschutz Gemäß 298 SGB III dürfen private Arbeitsvermittler Daten über Ausbildungs- und Arbeitsplätze sowie über Arbeitnehmer nur insoweit erheben und verarbeiten, wie dies für ihre Vermittlungstätigkeit unbedingt erforderlich ist. Handelt es sich um personenbezogene Daten bzw. um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, ist in jedem Einzelfall vorher die Einwilligung des Betroffenen einzuholen ( 4 BDSG). Für die datenschutzrechtliche Kontrolle der privaten Arbeitsvermittler sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig ( 38 BDSG). Private Arbeitsvermittlung MG Seite 04
Vorteile der Vermittlung für Bewerber Bewerber und Unternehmen - Wir bringen Sie zusammen. Während der Suche nach neuen beruflichen Veränderungen unterstützen wir Sie als Bewerber aktiv. Nachdem Sie Kontakt aufgenommen haben, arbeiten wir für Sie. Nach einem ersten Kennen lernen, erstellen wir kostenlos für Sie ein Kurzprofil mit all Ihren Stärken, welches wir an unsere Kunden und Kooperationspartner übermitteln. Somit erreichen Sie mit einem Anruf und einer Bewerbung viele potentielle Arbeitgeber. Während des ganzen Ablaufs lassen wir Sie nicht alleine. Nachdem wir Ihr Kurzprofil versandt haben stehen wir Ihnen mit Rat & Tat zur Seite und informieren Sie über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen. Auch in den Vorstellungsgesprächen bei uns oder auch beim Kunden vor Ort können Sie auf uns zählen. Naturgemäß erhalten Sie sehr zeitnah die Zusage für Ihre neue Arbeitsstelle. Aber auch bei einer Absage brauchen Sie nicht sofort aufgeben. Wir bleiben weiter für Sie am Ball und setzen uns für Sie und eine neue berufliche Aufgabe ein. Private Arbeitsvermittlung MG Seite 05
Zeit-, & Kostenersparnis für Unternehmen Ihre Vorteile der privaten Arbeitsvermittlung Unsere Instrumente der privaten Arbeitsvermittlung ist für viele Unternehmen die optimale und kostenneutrale Lösung für die zeitnahe Besetzung von vakanten Stellen. Keine Investitionen für die Bewerbersuche Reduktion der Arbeitsbelastung in der Personalabteilung Kostenneutrales Bewerber- Management Fokus auf TOP Bewerbergespräche Kostenfreies Absagen- Management Zugriff auf weitere Bewerber für eine Nach/ Neubesetzung Bundesweite Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern Wir überzeugen Sie und Ihre Personalabteilung! Unsere Vorteile liegen in der Schnelligkeit, Transparenz und Zuarbeit für die Personalabteilung. Unsere Dienstleistungen sind zielorientiert und ressourcenschonend: Private Arbeitsvermittlung MG Seite 06
Kontakt Rufen Sie uns an! Die MG besteht seit Jahren und verfügt bundesweit über viele, sehr gute Geschäftsbeziehungen zu großen, renommierten Unternehmen. Unser klarer Fokus liegt auf der Personalentwicklung und Personalberatung bei Sicherheits-, Handels-, Reinigungs- und Industrieunternehmen. Parallel arbeiten wir deutschlandweit mit einem großen Netzwerk von namhaften Unternehmen zusammen, um unsere Kunden mit qualifizierten und engagierten Mitarbeitern zu unterstützen. Ein weiterer Geschäftszweig ist die private Arbeitsvermittlung, die wir mit oder ohne Vermittlungsgutschein für Sie ausführen. Für erste Informationen steht Ihnen Herr Brennecke unter +49(0)4421-93548-17 oder w.b@b-m-g.de gerne zur Verfügung. Private Arbeitsvermittlung MG Seite 07