Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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Transkript:

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Wissenschaftliche Begleitung des Zentrums für Sexuelle Gesundheit und Medizin Walk in Ruhr in Bochum vom 07. April 2016 1. Ziel der Förderung Die Neuinfektionszahlen von sexuell übertragbaren Infektionen wie Syphilis und Gonorrhoe sind in den letzten Jahren sowohl in Deutschland als auch in europäischen Nachbarländern überproportional angestiegen. Infektionen mit Chlamydien oder Humanen Papillomviren (HPV) sind insbesondere unter jungen Frauen und Männern weit verbreitet. Diese sexuell übertragbaren Infektionen sind in der Regel sehr gut behandel- und heilbar, können jedoch unbehandelt schwerwiegende Folgen wie Krebs oder Unfruchtbarkeit verursachen. Es gilt daher mehr Aufmerksamkeit und Bewusstsein für die Risiken und Schutzmöglichkeiten vor diesen und anderen sexuell übertragbaren Infektionen zu erzielen und neue Bevölkerungsgruppen mit Präventions-, Test- und Versorgungsangeboten zu erreichen. Zur Sicherstellung einer sektorübergreifenden und integrierten Prävention, Testung und Behandlung von HIV sowie anderer sexuell übertragbarer Infektionen ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen Beratungs- und Versorgungssystem sinnvoll. Die Einbindung von Angeboten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, freien Trägern und Patientenorganisationen ist erstrebenswert, um effektivere und auf spezifische Zielgruppen zugeschnittene Angebote zu entwickeln.

Im Frühjahr 2016 eröffnet das Zentrum für Sexuelle Gesundheit und Medizin Walk in Ruhr (WIR) in Bochum. Das Zentrum wird ein umfassendes Spektrum an Aufklärung, Beratung, Diagnostik, Therapie und psychosozialer Versorgung im Bereich von HIV und anderen STI bereit halten und somit eine ortsnahe fach- und institutionsübergreifende Vernetzung der auf dem Gebiet Tätigen ermöglichen. Ziele sind unter anderem ein umfassendes medizinisches, psychologisches und soziales Angebot unter einem Dach zu schaffen, sowie einen niedrigschwelligen Zugang für eine (anonyme) Beratung, Diagnostik und Behandlung einzurichten. Mit dem Zentrum wird in Deutschland eine in diesem Bereich bisher einzigartige innovative Struktur geschaffen. Bei Erfolg des Zentrums könnte dieses als ein Modell für eine integrative Versorgung von Menschen mit Beratungs-, Diagnostik- und Behandlungsbedarf zu HIV, anderen sexuell übertragbaren Infektionen und weiteren Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit dienen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt mit der vorliegenden Bekanntmachung ein Projekt zu fördern, welches die Anfangsphase des WIR-Zentrums wissenschaftlich begleitet und dessen Auswirkungen auf die regionale Versorgung erfasst. Ergänzend dazu soll der Ansatz des WIR-Zentrums und seine Funktionalität mit anderen deutschen Beratungs- und Versorgungsansätzen verglichen werden. 2. Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist die wissenschaftliche Begleitung des Zentrums für Sexuelle Gesundheit und Medizin Walk in Ruhr (WIR-Zentrum) in Bochum. In einer ersten Phase ist eine Bestandsaufnahme von Beratungs- und Versorgungsansätzen in Deutschland und im europäischen Ausland zu erarbeiten. Auf Basis dieser Analyse ist anschließend ein Evaluationskonzept zu entwickeln. In der Hauptphase des Projekts soll die Evaluation umgesetzt werden. Der Schwerpunkt der Analyse liegt dabei auf dem WIR-Zentrum; ähnliche nationale, innovative Angebote, die sich noch im Aufbau befinden können, sind im Förderzeitraum vergleichend mit einzubeziehen. 2

2.1. Phase I: Bestandsaufnahme und Entwicklung eines Evaluationskonzepts Zunächst ist eine Bestandsaufnahme hinsichtlich vergleichbarer integrierter, sektorübergreifender Beratungs- und Versorgungsansätze in Deutschland und im europäischen Ausland zu erarbeiten. Nach Analyse der Situation soll ein Evaluationskonzept mit messbaren Indikatoren entwickelt werden. Im Rahmen der Evaluation sollen die Funktionalität des Versorgungsansatzes und mögliche Veränderungen in der Region wissenschaftlich erfasst werden. Dabei sind die Ausgangslage der regionalen Versorgungsqualität und - struktur sowie mögliche Entwicklungen zu berücksichtigen. Die erste Phase soll nicht länger als sechs Monate sein. Bei der Evaluation sind unter anderem folgende Sichtweisen und Aspekte zu berücksichtigen: Sicht der Patientinnen und Patienten, z. B. Zufriedenheit hinsichtlich des Leistungsumfangs, der Beratung sowie der medizinischen und psychologischen Versorgung Sicht der beteiligten Akteurinnen und Akteure, z. B. Interaktion der Beteiligten untereinander, Veränderung von Aufgaben und Abläufen Medizinische Aspekte, z. B. Früherkennung von STI, Therapieerfolge, Adhärenz, Partner Notification Strukturelle Aspekte, z. B. Zugangswege zur Einrichtung, Synergieeffekte, Auswirkungen auf andere Versorgungseinrichtungen Finanzielle Aspekte, z. B. Kosten-Nutzen-Bewertung der Strukturen, Finanzierungsformen, Einbindung in das vorhandene Gesundheitssystem Vergleich mit ähnlichen Strukturen in Europa, hier insbesondere in den Niederlanden und der Schweiz 3

Wissenschaftliche Aspekte, z. B. Kompetenzerweiterung, Interdisziplinäre Tiefe Grundsätzlich müssen die Indikatoren so gewählt werden, dass sie auch bei Follow-up- Untersuchungen anwendbar bleiben. Das ausgearbeitete Evaluationskonzept sowie erste Ergebnisse sind dem Förderer nach Abschluss der Phase I als fundierter Bericht vorzulegen. 2.2. Phase II: Begleitung des WIR-Zentrums auf Grundlage des Evaluationskonzepts Ziel dieser zweiten Projektphase ist die Datenerhebung und auswertung. Über einen Verlauf von bis zu drei Jahren nach Beginn der Projektlaufzeit sollen die Funktionalität des WIR-Zentrums und seine möglichen Effekte auf die Versorgung in der Region bewertet werden. Dabei sind ähnliche, nationale Beratungs- und Versorgungsansätze vergleichend mit zu berücksichtigen. 2.3. Allgemeine Hinweise zur Förderung Im Rahmen der Antragstellung ist ein detaillierter Arbeits-, Zeit- und Finanzplan für beide Phasen vorzulegen. Die Bereitschaft zu einer engen Kooperation und Abstimmung mit dem BMG und den Initiatoren des WIR-Zentrums wird vorausgesetzt. Hierfür sind regelmäßige Abstimmungsgespräche in Berlin und Bochum vorzusehen. 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Träger und Einrichtungen des Gesundheitswesens, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs), staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrich- 4

tungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Das BMG sieht eine unabhängige externe Evaluation des WIR-Zentrums vor. Ausgeschlossen von der Antragstellung sind demnach Institutionen, die in die Planung, Entwicklung und Aktivitäten des Zentrums involviert sind. 4. Fördervoraussetzungen/Zuwendungsvoraussetzungen Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der in Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Ausgaben deutlich zu machen. Bei Zuwendungen an Unternehmen sind ggf. die Beihilferichtlinien der EU zu beachten. Die Auswahl erfolgt in einem offenen Wettbewerb unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten insb. nach den im Folgenden genannten Förderkriterien: Methodische Qualität und Machbarkeit Der Antrag muss von hoher methodischer Qualität, der Ansatz nachvollziehbar sein. Es ist zu belegen, dass die gewählten Endpunkte geeignet sind, um belastbare Aussagen zu den benannten Zielgrößen zu erreichen. Dementsprechend muss der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in der Laufzeit des Vorhabens durchführbar sein. Auf eine spezifische, realistische und messbare Zielsetzung des Projekts ist zu achten. Berücksichtigung der in der Bekanntmachung aufgeworfenen Fragestellungen Hinsichtlich der Konzepterstellung sind unter Punkt 2. der Bekanntmachung relevante Punkte formuliert, die zu beachten sind. 5

Forschungsinfrastruktur Um die angesprochenen Themenfelder zielführend zu bearbeiten, muss ggf. der Zugang zu entsprechenden Versorgungseinrichtungen bzw. der Zugriff und Nutzungsmöglichkeiten notwendiger (Sekundär-)Daten geklärt sein. Verbreitung und Verwendung der Ergebnisse Es ist ein Konzept zur Verbreitung und Verwendung der Ergebnisse für die (Fach-)Öffentlichkeit vorzulegen. Expertise und Vorerfahrungen Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige Erfahrungen und Vorarbeiten zur Thematik ausgewiesen sein. Genderaspekte Im Rahmen der Vorhabenplanung, -durchführung und -auswertung sind Genderaspekte durchgängig zu berücksichtigen. Alternativ ist zu begründen, wenn Genderaspekte für das Projekt nicht von Bedeutung sind. 5. Umfang der Förderung Für die Förderung des Vorhabens kann ab Vorhabenbeginn (voraussichtlich 01.08.2016) für bis zu 36 Monate eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt werden. Für die erste Phase des Projekts (Bestandsaufnahme, Entwicklung des Evaluationskonzepts) ist ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten vorzusehen. Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zuzurechnen sind. Aufgabenpa- 6

kete können auch per Auftrag an Dritte vergeben werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfinanziertes Stammpersonal. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderungen (ANBest-P). Ein Anspruch der Antragstellerinnen bzw. Antragsteller auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 6. Hinweis zu Nutzungsrechten Es liegt im Interesse des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Für die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung haben jedoch das BMG und die Behörden in seinem Geschäftsbereich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf Dritte überträgt oder Dritten Nutzungsrechte einräumt bzw. verkauft. In Verträge mit Kooperationspartnern bzw. entsprechenden Geschäftspartnern ist daher folgende Passage aufzunehmen: Dem BMG und den Behörden in seinem Geschäftsbereich wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches Nutzungsrecht an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. 7

7. Verfahren Das Verfahren ist einstufig. Die Vorhabenbeschreibungen sind in deutscher Sprache in drei Exemplaren, davon einmal in kopierbarer Form sowie in elektronischer Form (PDF- Datei auf CD-Rom) bei dem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Projektträger auf dem Postweg einzureichen. Die Vorhabenbeschreibung sollte nicht mehr als 15 Seiten (Din-A4-Format, Schrift Arial Größe 11, 1,5-zeilig) zzgl. Anhang umfassen. Der Leitfaden ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.dlr.de/pt/desktopdefault.aspx/tabid-3213/. Der Antrag muss alle Informationen beinhalten, die für eine sachgerechte Beurteilung erforderlich sind, und er muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zitierten Literatur, verständlich sein. Die vorgelegten Anträge werden unter Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachterkreises unter Berücksichtigung der unter 4. Fördervoraussetzungen genannten Kriterien bewertet. Auf der Grundlage der Bewertung wird dann das für die Förderung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt. Bei positiv bewerteter Vorhabenbeschreibung wird die Antragstellerin/der Antragsteller unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen Formantrag auf Förderung durch das BMG vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. 8

Die Vorhabenbeschreibungen müssen auf dem Postweg bis zum 17.05.2016 bei dem vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragten Projektträger vorliegen: DLR Projektträger Gesundheitsforschung z. Hd. Frau Bongartz Heinrich-Konen-Str. 1 53227 Bonn Telefon: 0228/3821-1205 E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen. Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung unter www.bund.de in Kraft. Bonn, den 07.04.2016 Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag Ines Perea 9