Schützenstraße Tostedt. Beratungskonzept der Hauptschule Tostedt

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Transkript:

Schützenstraße 53 21255 Tostedt Beratungskonzept der Hauptschule Tostedt

Beratung an der Hauptschule Tostedt Beratung findet in vielfältiger Form innerhalb der Schule (Interne Berater/Beratung) statt, sie schließt aber auch außerschulische Berater (Externe Berater/Beratung) mit ein. 1. Interne Beratung in der Hauptschule Tostedt: 1.1 Grundsätze der Unterstützungs- und Beratungsarbeit 1.2 Schulleitung 1.3 Lehrkräfte 1.3.1 Klassenlehrer 1.3.2 Fachlehrer 1.4 Beratungslehrkraft 1.5 SV- Lehrerin 1.6 Personalrat 1.7 Schulprojekt 2. Organisation der Beratung an der Hauptschule Tostedt 2.1 Elternsprechtage 2.2 Individuell terminierte Beratung 2.3 Organisation des Schulprojekts 3. Die externen Berater der Hauptschule Tostedt Schulpsychologischer Dienst des Landkreises Harburg Landesschulbehörde Lüneburg Jugendamt des Landkreises Harburg Drogenberatung Jugendpflege der Samtgemeinde Tostedt Resofabrik Grundschulen der Samtgemeinde Realschulen in Tostedt Berufsbildende Schule in Buchholz Kindergärten der Samtgemeinde Kinderärzte in Tostedt Sprach-, Ergo-, Physiotherapeuten Erziehungsberatungsstellen Kinder- und Jugendpsychologen Gesundheitsamt des Landkreises Harburg Mobiler Dienst der Landesschulbehörde Polizei Arbeitsamt Beratungskonzept HS Tostedt 1

1. Interne Beratung in der Hauptschule Tostedt 1.1 Grundsätze der Unterstützungs- und Beratungsarbeit Beratung und Unterstützung sind wesentliche Programmpunkte der Arbeit an der Hauptschule Tostedt. Damit dies gelingen kann, gelten folgende Grundsätze: Das Prinzip der Freiwilligkeit: Beratung ist ein Angebot und erzwungene Beratung hat keinen Erfolg, denn wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Das Prinzip der Vertraulichkeit: Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sind sich der Verschwiegenheit der Beratungsperson sicher. Das Prinzip der Unabhängigkeit: Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des/der Ratsuchenden. Das Prinzip der Verantwortlichkeit: Alle an der Beratung Beteiligten respektieren die Verantwortungsstruktur innerhalb des schulischen Systems. Jede/r berät in seinem bzw. ihrem Aufgabenfeld und ist für diesen Bereich verantwortlich. Disziplinarische Maßnahmen, wie z. B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden von der Beratung getrennt. 1.2 Schulleitung Die Schulleitung steht für die Schullaufbahnberatung bei z.b. Schulwechsel oder Wiederholung einer Klasse allen Beteiligten zur Verfügung, wie auch für die Beratung zu Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen. Ebenso steht die Schulleitung für die Beratung von Eltern externer Schüler, die Information über die Schulform Hauptschule als Ganztagsschule erhalten möchten zur Verfügung. Beratung innerhalb der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit für Kollegen, Eltern und Schüler ist ebenfalls ein Bestandteil des Konzeptes, wie auch die Konfliktberatung und Moderation zwischen Schülergruppen, Lehrer-Schülerkonflikten oder Lehrer-Elternkonflikten. Im Sinne der Schulentwicklung ist die Beratung zur Teamentwicklung, zur Qualitätsentwicklung und zu schulrechtlichen Fragen wesentlicher Teil der Beratung. Darüber hinaus gehört die umfassende Beratung der Schüler in Einzelfall- oder Gruppengesprächen zu Lern-, Sprach- und Verhaltensstörungen zum Konzept. Grundsätzlich werden alle Beteiligten in Beratungsgespräche mit einbezogen. 1.3 Lehrkräfte Beratung von Eltern und Schülern durch die Lehrerinnen und Lehrer ist ein Bestandteil der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit aller Lehrkräfte der HS Tostedt. Dabei stehen die ganzheitliche Entwicklung der Schülerpersönlichkeit, die Erweiterung der sozialen Kompetenz sowie die Verbesserung der Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt. Einen besonderen Stellenwert nimmt die Beratung zur beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler ab dem 8. Schuljahrgang ein (Berufsorientierung an der HS Tostedt). 1.3.1 Klassenlehrer Die Klassenlehrerinnen und -lehrer beraten Eltern viermal jährlich auf Grundlage der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation. Beratungskonzept HS Tostedt 2

Elternberatung Die Klassenlehrerinnen und -lehrer beraten Eltern, Schülerinnen und Schüler an den schulintern terminierten Elternsprechtagen, die zweimal jährlich durchgeführt werden (2.1). Darüber hinaus beraten die Klassenlehrerinnen und lehrer weitere zweimal jährlich nach individueller Terminabsprache. Hierzu können Co-Klassenlehrer und/oder auch Fachlehrkräfte hinzugezogen werden. Schülerberatung Über die Strukturierung einer regelmäßigen Schülerberatung zu den Schwerpunkten Individuelle Lernentwicklung Arbeitsverhalten Sozialverhalten Ziele und Maßnahmen der weiteren Entwicklung und Verbesserung des Lernstands Berufliche Orientierung wird zur Zeit noch nachgedacht. 1.3.2 Fachlehrkräfte Fachlehrkräfte führen regelmäßige Beratungsgespräche mit Eltern an den turnusmäßigen Elternsprechtagen (2.1) durch. Grundlage der Beratungsgespräche sind die Dokumentationen zur individuellen Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die zusätzlichen fachbezogenen Aufzeichnungen der Fachlehrkräfte. Fachlehrkräfte unterstützen und begleiten die Klassenlehrkräfte während der weiteren zwei Beratungen nach individueller Terminabsprache. 1.4 Beratungslehrer Der Beratungslehrer ist Teil des Kollegiums und gleichsam Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen und der Schulleitung. Das Beratungsangebot einer Beratungslehrkraft ist - wie grundsätzlich die Beratung an der HS Tostedt (s.1.1) - von folgenden vier Grundvoraussetzungen gekennzeichnet: Beratung ist ein Angebot. Beratung ist immer freiwillig und kann somit jederzeit vom Berater und vom Ratsuchenden beendet werden. Schüler, Lehrkräfte, Schulleitung und Eltern können das Angebot wahrnehmen. Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Ratsuchende haben die Gewissheit, dass alles was besprochen wird, streng vertraulich behandelt wird. Nur mit dem Einverständnis des Ratsuchenden dürfen Informationen weitergegeben werden. Die Beratungslehrkraft bewahrt ihre Unabhängigkeit. Beratung findet frei und unabhängig von Weisungen und Verpflichtungen statt. Es werden keine Bündnisse mit anderen an der Schule Beteiligten eingegangen. Die Verantwortungsstruktur in der Schule wird von der Beratungslehrkraft beachtet. Die Zuständigkeit anderer in der Schule Beteiligten, wird gewahrt. Die Beratung beruht auf dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Ratsuchende erhalten die Möglichkeit, das eigene Handlungsrepertoire zu erweitern und Handlungsstrategien zu entwickeln. Der Beratungslehrer der HS Tostedt steht Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Kolleginnen und Kollegen im Umfang der ausgewiesenen Anrechnungsstunden für Beratungen zur Verfügung. Hierzu zählen Beratungskonzept HS Tostedt 3

Die Schullaufbahnberatung Der Beratungslehrer unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Orientierung über die verschiedenen Wege im Bildungswesen und berät über die Persönlichkeit und den Lernzustand der Schülerinnen und Schüler und unterstützt somit die Kassenlehrer. Die Einzelfallhilfe Bei der Einzelfallhilfe führt der Beratungslehrer orientierende Beobachtungen und Untersuchungen bei auffälligen Diskrepanzen zwischen Eignung und schulischer Leistung durch und achtet auf die Durchführung und Einhaltung der mit Eltern und Schülerinnen und Schülern vereinbarten Maßnahmen. Die Systemberatung Der Beratungslehrer organisiert Förderkurse in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und organisiert Trainingsprogramme zum sozialen Lernen in Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin. Die Beratung und Förderung des Beratungslehrers sind in das Schulprojekt (Konzept Schulprojekt) unter o. a. Grundvoraussetzungen mit eingebunden, können aber auch außerhalb des Projektes nach Terminabsprache mit dem Beratungslehrer in Anspruch genommen werden. Die Beratungsstunden werden halbjährlich auf der Homepage der HS Tostedt veröffentlicht. 1.5 SV- Beratung Die Schülerverwaltung hat einen bedeutenden Stellenwert in der HS Tostedt. Sie wird von einer Lehrkraft in regelmäßigen Treffen beraten und unterstützt. Hierzu gehören die Vorbereitung der Sitzungen in den schulinternen Gremien, die Unterstützung bei der Qualifikation der Schülervertreter und die Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung von Veranstaltungen und des Abschlusses. 1.6 Personalrat Der Personalrat nimmt als gewählte Vertretung Aufgaben des Personalvertretungsgesetzes wahr. Er führt in diesem Rahmen bei Bedarf auch Beratungsgespräche mit Kollegen, Kolleginnen, der Schulleitung und weiteren Mitarbeitern der Schule. 1.7 Schulprojekt Der Förderschullehrer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulprojekts beraten und fördern insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Störungen im Bereich emotionale und soziale Entwicklung. Dieses Arbeitsfeld schließt neben der Förderung, Verhaltensbeobachtung und Verhaltenskontrolle ein umfassendes Beratungsangebot mit ein. Verhaltensstörungen äußern sich nicht nur partiell in einem Bereich oder gegenüber einer Person, sondern zeigen sich als grundlegendes Verhaltensmuster. Das Beratungsangebot bezieht sich deshalb nicht nur auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler, sondern steht auch den betroffenen Lehrkräften zur Verfügung. Im Sinne einer umfassenden Verhaltensänderung arbeiten Schulprojekt, betroffene Lehrkräfte und Schüler in enger Absprache miteinander, wobei auch die Eltern weitestgehend mit einbezogen werden. Für den häuslichen Bereich können die Eltern durch das Beratungsangebot zusätzliche Unterstützung erfahren. (Ausführliche Darstellung s. Konzept Schulprojekt) Beratungskonzept HS Tostedt 4

2. Organisation der Beratung 2.1 Elternsprechtage Ein zentrales Instrument der Beratungen sind die Elternsprechtage, an denen Eltern mit allen Klassen- und Fachlehrkräften sprechen können. Zweimal jährlich werden an der HS Tostedt Elternsprechtage jeweils vor den Herbst- und vor den Osterferien durchgeführt. Die Eltern erhalten rechtzeitig eine Einladung, auf der sie markieren, mit welchen Lehrkräften sie gern sprechen möchten. Die Lehrkräfte verteilen verbindliche Termine im 10-minütigen Abstand, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Grundlage der Elterngespräche sind der jeweilige Lern- und Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler auf Basis der individuellen Lernentwicklung und ihrer Dokumentation. 2.2 Individuell terminierte Beratungen Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer laden zweimal jährlich gezielt zu Beratungsgesprächen ein, um bei besonderen Auffälligkeiten, absinkenden Leistungen oder speziellen Lernschwierigkeiten rechtzeitig beraten zu können. Es werden Vereinbarungen mit Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern getroffen, die zu einer Verbesserung der Leistungen oder des Sozial- und Arbeitsverhaltens führen. Zu den Beratungsgesprächen können Fachlehrkräfte, Co-Klassenlehrer, die Sozialpädagogin oder auch Mitarbeiter aus dem Schulprojekt ergänzend hinzugezogen werden. 2.3 Organisation des Schulprojekts Im Schulprojekt stehen eine Förderschullehrkraft, der Beratungslehrer sowie die Schulsozialpädogogin Rat suchenden Schülerinnen und Schülern sowie Eltern nach Terminabsprache zur Verfügung. Es finden überwiegend Beratungen in der Schule statt, in Krisensituationen können auch Termine zu Hause vereinbart werden. Beratungen (s. Konzept Schulprojekt). 3. Externe Beratung Ohne die Aufgabe und Organisationsstruktur der externen Beratungsmöglichkeiten vorzustellen, wird lediglich ein Hinweis auf externe Beratungsmöglichkeiten gegeben. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Abgestimmt in der Gesamtkonferenz am: 26.10.2009 Beratungskonzept HS Tostedt 5