7 Beratung für Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben. 7.9 Arbeitsgruppe Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben
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- Michaela Arnold
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1 Beratungskonzept Inhalt: 1 Allgemeines 2 Das Lerngruppenteam 3 Therapeutinnen 4 Beratungslehrer 5 SV-Beratungsteam 6 Beratung sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler 7 Beratung für Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben 7.1 Beratungsteam 7.2 Beratung und Förderung 7.3 Fortbildung 7.4 Adressaten, Inhalte, Organisation 7.5 Raum 7.6 Haushalt 7.7 Wartung und Ausleihe 7.8 Standards 7.9 Arbeitsgruppe Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben 7.10 Vernetzung 1 Allgemeines Im vorliegenden Beratungskonzept werden die Arbeit des Beratungslehrers und die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten beschrieben. Der Beratungslehrer erfüllt seine Aufgaben im Schulsystem in enger Zusammenarbeit mit den Fach- und KlassenlehrerInnen, den Pädagogischen Mitarbeiterinnen sowie der
2 Schulleitung unserer Schule. Damit wird die allgemeine Beratungsaufgabe der Lehrerinnen und Lehrer sowie der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzt und erweitert. In beratender Funktion sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie die Pädagogischen Mitarbeiterinnen und die Therapeutinnen dieser Schule tätig. Angesichts des täglichen Umgangs kennen sie ihre Schülerinnen und Schüler am besten und finden am ehesten das für eine Beratung erforderliche Vertrauensverhältnis. Ihre Beratungstätigkeit wird unterstützt und ergänzt durch die Beratungsangebote des Beratungslehrers und des SV-Beratungsteams. Zusätzlich ist eine Beratungsstelle für Schreib-, Lern- und Kommunikationshilfen sowie für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Darüber hinaus erhalten die Oberstufenschülerinnen und Schüler sowie deren Eltern eine umfassende Beratung im Rahmen der Vorbereitung auf das Arbeitsleben. Im Folgenden werden die Personen des Beratungs- und Unterstützungssystems und ihre Aufgaben im Einzelnen vorgestellt. 2 Das Team der Lerngruppe Das Team einer Lerngruppe an unserer Schule besteht aus der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, der Pädagogischen Mitarbeiterin und den Therapeutinnen. Alle Mitglieder des jeweiligen Teams sind lerngruppenbezogen die ersten Ansprechpartner. Sie beraten die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht. Das Lerngruppen-Team unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung zur Selbständigkeit und in der Förderung zur autonomen Persönlichkeit. Die MitarbeiterInnen des Lerngruppen-Teams führen Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen im Hinblick auf körperliche Entwicklung, Lernentwicklung und Sozialverhalten der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Spezifische Beratungsgespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse mit den Eltern kommen hinzu. Dies schließt die Unterstützung und Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schullebens ein. Das Lerngruppen-Team erstellt Förderpläne bzw. Lernentwicklungsberichte und gibt den Kindern und den Eltern Rückmeldungen über das Lernen, die Lernprozesse und die Lernergebnisse. Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter der Klasse gehören ebenso zu den Aufgaben des Lerngruppen-Teams.
3 3 Therapeutinnen Bei medizinischen und therapeutischen Fragen stehen Ergo- und Physiotherapeutinnen als Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, Eltern, Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Zusätzlich besteht ein intensiver Austausch zu außerschulischen Einrichtungen, Sanitätshäusern sowie ärztlichen und therapeutischen Praxen. 4 Beratungslehrer Der Beratungslehrer erfüllt seine Aufgaben im Schulsystem in enger Zusammenarbeit mit den Fach- und KlassenlehrerInnen, den Pädagogischen Mitarbeiterinnen sowie der Schulleitung unserer Schule. Damit wird die allgemeine Beratungsaufgabe der Lehrerinnen und Lehrer sowie der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergänzt und erweitert. Schwerpunkt der Arbeit des Beratungslehrers an unserer Schule liegt in der Einzelfallberatung. Bei der Einzelfallhilfe können z.b. folgende Probleme in Unterricht und Schule zum Beratungsanlass werden: Lern- und Verhaltensprobleme bei Schülerinnen und Schülern, Probleme mit dem Arbeitsverhalten und der Konzentration, Schulleistungsprobleme, große Ängstlichkeit oder mangelnde Motivation. In diesem Bereich besteht die Arbeit des Beratungslehrers darin, im innerschulischen System vorzuklären, d.h. für Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung zu stehen, Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern zu führen und bei Bedarf unterstützend bei Elterngesprächen mitzuwirken. Im Rahmen der Einzelfallhilfe wird bei einzelnen SchülerInnen über einen begrenzten Zeitraum eine spezielle Förderung außerhalb des Klassenverbandes angeboten. Hier besteht die Möglichkeit z.b. detailliertere diagnostische Erhebungen vorzunehmen und Grundqualifikationen und Arbeitstechniken einzuüben und zu sichern. An den Beratungslehrer können sich Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Eltern wenden. Für Schüler und Schülerinnen ist der Beratungslehrer ein offener Ansprechpartner. Es besteht die Möglichkeit, in den Pausen Kontakt mit dem Beratungslehrer aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Kummerkasten in der Schule zu nutzen. Die Schüler und Schülerinnen wenden sich in der Regel wegen sehr persönlicher Probleme an den Beratungslehrer. Die Kontaktaufnahme und Terminabsprache durch die Eltern läuft über die Schule (Tel. Nr.: 04941/9892-0); gegebenenfalls Rückruf durch den Beratungslehrer. Der Beratungslehrer unterstützt die Ratsuchenden beim Entwickeln von Lösungswegen bei schulischen Problemen. Bei Problemen, die über die an der Schule möglichen Lösungsansätze hinaus führen, sind neben den kommunalen und regionalen Beratungsstellen die örtlichen Schulpsychologen
4 die ersten Ansprechpartner. Der Beratungslehrer arbeitet eng mit den zuständigen Schulpsychologen zusammen. Prinzipien der Beratungslehrertätigkeit: Für die eigentliche Beratung gelten folgende vier Grundsätze. Freiwilligkeit Beratung wird freiwillig aufgesucht. Beratung ist ein Angebot. Kein anderer als der Betroffene selbst kann bestimmen, welches Anliegen er an den Berater heranträgt und sich im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe unterstützen zu lassen. Der Ratsuchende entscheidet, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt abbricht. Vertraulichkeit Ratsuchende können sicher sein, dass die Informationen und Sachverhalte, die sie dem Beratungslehrer anvertrauen, der Schweigepflicht unterliegen und nur mit ihrem Einverständnis an andere weitergegeben werden dürfen. Unabhängigkeit Der Beratungslehre ist neutral und die Beratung erfolgt nicht auf Weisung oder mit einem inhaltlichen Auftrag. Verantwortlichkeit Der Beratungslehrer respektiert die Verantwortungsstruktur innerhalb der Schule. Der Berater greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein und überträgt dem Ratsuchenden weitgehend die Eigenverantwortung für die Umsetzung von Empfehlungen und gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritten. 5 SV-Beratungsteam Die Schülermitverwaltung (SV) setzt sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern und deren Vertretern zusammen. Die SV-Beratungslehrerin bzw. der SV-Beratungslehrer und die Beraterin aus dem Kreis der Pädagogischen Mitarbeiterinnen beraten die Schülervertretung der Schule in ihren Aufgaben und der Durchsetzung ihrer Interessen. Sie unterstützen die Schüler bei der Konferenzarbeit und begleiten die Wahlen der Schülervertretung. Diese Personen genießen das besondere Vertrauen der Schülerschaft. Das SV-Beratungsteam wird jeweils für zwei Jahre von der Schülervertretung gewählt.
5 6 Beratung sehgeschädigter Schülerinnen und Schüler An unserer Schule ist eine Beratungsstelle für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Es erfolgt eine Unterstützung und Beratung der Lehrer, Eltern und Schüler. (siehe auch Schulprogramm Punkt 1.7.2) 7 Beratung für Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben (UK und US) An unserer Schule ist eine Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation (UK) und Unterstütztes Schreiben (US) eingerichtet. 7.1 Beratungsteam Die Beratung für Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben wird durch ein Team (Zwei Förderschullehrer, eine Pädagogische Mitarbeiterin) durchgeführt. Je nach individuellem Bedarf findet eine Zusammenarbeit mit den Kolleginnen des Mobilen Dienstes für Blinde und Sehgeschädigte, sowie mit Ergo- und Physiotherapeuten statt. 7.2 Beratung und Förderung Innerhalb der Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung wird über die Beratung hinaus eine individuelle Förderung in UK und US durchgeführt Ziel ist der nachhaltige Einsatz innerhalb der Lerngruppe. 7.3 Fortbildung Das Beratungsteam bildet sich regelmäßig fort. Den Praktikanten an der FSKME Aurich wird ein Einblick in UK und US vermittelt. Es werden schulinterne Multiplikatorenfortbildungen durchgeführt, sowie Fortbildungen für das Kollegium und für weitere Teilnehmer aus der Region organisiert. 7.4 Adressaten, Inhalte, Organisation Wir beraten, wenn die lautsprachliche Verständigung nicht ausreichend ist wenn die motorischen Möglichkeiten beim Schreiben mit der Hand oder am Computer eingeschränkt sind. Nach individueller Terminabsprache findet Beratung statt, für Schüler, Eltern und Mitarbeiter innerhalb der Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung aus anderen Schulen und vorschulischen Einrichtungen der Region (im Rahmen des Mobilen Dienstes) Es wird zu Fragestellungen aus diesen Bereichen informiert und beraten:
6 Unterstützte Kommunikation: beim Ausbau körpereigener Kommunikationsformen, z. B. Gebärden beim Einsatz nichtelektronischer Kommunikationshilfen, z. B. Kommunikationstafeln beim Einsatz elektronischer Kommunikationshilfen beim Einsatz von Methoden, z.b. Gestützte Kommunikation Unterstütztes Schreiben: bei der Förderung schriftsprachlicher Ausdrucksmöglichkeiten, z.b. Sondertastaturen am PC, Software Diagnostik, Auswahl und Weiterentwicklung individueller Systeme Unterstützung bei der Antragstellung zur Kostenübernahme Prozessorientierte Begleitung des Schülers, des Teams und der Eltern: Hilfe bei der Einarbeitung und beim Erstellen von Konzepten zum Einsatz im Unterricht und im Alltag. Die Beratung wird dokumentiert. Die Beratung ist firmenunabhängig. Hinweis auf Fortbildungen Information für andere Berufsgruppen, z. B. Logopädinnen 7.5 Raum Für die Beratung für UK und US steht ein eigener Raum zur Verfügung. 7.6 Haushalt Die Fachkonferenz für Unterstützte Kommunikation und Sprachförderung verfügt über einen eigenen Haushalt. Die Medien und Geräte werden dem aktuellen Stand der Entwicklung angepasst. 7.7 Wartung und Ausleihe Das Beratungsteam für UK und US ist für die Wartung und Ausleihe verantwortlich. 7.8 Standards Es werden Standards für die Arbeit innerhalb der Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung festgelegt. Standard-Gebärden: Kestner: Das große Wörterbuch der deutschen Gebärdensprache (DVD), Verwendung als lautsprachunterstützende Gebärden. 7.9 Arbeitsgruppe Unterstützte Kommunikation und Unterstütztes Schreiben Das Beratungsteam für UK und US arbeitet in Kooperation mit der Arbeitsgruppe für UK und US in der Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung an der Verankerung von UK und US.
7 7.10 Vernetzung Die Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung ist Mitglied von ISAAC (Internationale Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation). Die Förderschule Körperliche und Motorische Entwicklung ist mit anderen norddeutschen Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation (UKB-Nord) vernetzt. Das Beratungsteam für UK und US arbeitet im UK-Netzwerk Weser-Ems mit. ***** Aurich,
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