Wahlrecht von Geburt an. Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache

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Transkript:

Wahlrecht von Geburt an Beschlusstext in kinderund jugendgerechter Sprache

Einleitung Der Bundesverband der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) bezieht regelmäßig zu kinderund jugendpolitischen Themen Stellung und veröffentlicht diese. Diese Stellungnahmen sind oft kompliziert verfasst und für viele Kinder und Jugendliche vielleicht nicht verständlich geschrieben. Dies soll sich ändern, weshalb wir unsere Stellungnahme Wahlrecht ab Geburt mittendrin statt draußen vor in kinder- und jugendgerechte Sprache übersetzt haben. Wir denken, dass dieser Text ab ca. 10 Jahre verständlich ist, falls ihr andere Erfahrungen macht, freuen wir uns über Rückmeldung! HINWEIS: Alle lila hinterlegten Wörter sind ganz unten nochmals genauer erklärt. 2

Wahlrecht von Geburt an - Mittendrin statt draußen vor. Die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland muss vorangetrieben werden. Außerdem muss es noch mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche geben, sich politisch zu beteiligen. Daher fordert die KjG die Einführung eines Wahlrechtes für alle Kinder und Jugendliche der Bundesrepublik Deutschland von Geburt an. Als demokratischer Kinder- und Jugendverband wissen wir, wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam Entscheidungen treffen können. Seit vielen Jahren entscheiden junge Menschen in der KjG selbst, wie sie die KjG gestalten wollen. Deshalb beschreibt diese Stellungnahme, wie Kinder und Jugendliche auch in der Politik noch besser beteiligt werden können und das ab Geburt. Zu wenig Politik für Kinder und Jugendliche! In der Politik werden unterschiedliche Möglichkeiten genutzt, die Interessen von Kindern und Jugendlichen einzubringen. Einige Mitglieder des Deutschen Bundestages setzen sich besonders für junge Menschen ein. Sie arbeiten zum Beispiel in der Kinderkommission mit oder bringen in Diskussionen die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ein. Die Kinderkommission hat aber nur wenige Möglichkeiten, die Interessen von Kindern auch wirklich umzusetzen. Andere gesellschaftliche Gruppen werden viel eher gehört und haben großen Einfluss auf die Politik, zum Beispiel Vertreter und Vertreterinnen von großen wirtschaftlichen Unternehmen. Viele Ideen und Ansätze, um Kinder und Jugendliche zu beteiligen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie gehen der KjG aber noch nicht weit genug. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitbestimmung. Deshalb fordern wir, dass in Deutschland die Kinderrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Mitbestimmung, besser umgesetzt werden: auch in der Politik können Kinder mitreden und zwar von Geburt an. Wie kommt die KjG auf diese Idee? Ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten, denn Kinder und Jugendliche sind ein Teil unserer Gesellschaft! Nur wenn sie die Möglichkeit bekommen ihre Meinung zu sagen, können sie die Gesellschaft auch mit gestalten. Die KjG ist der Meinung, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen vertreten sein müssen. 3

Denn immer mehr Entscheidungen, die heute in der Politik getroffen werden, haben Bedeutung für zukünftige Generationen. Mit den Auswirkungen dieser Entscheidungen müssen wir junge Menschen in der Zukunft leben. Das bedeutet, dass heute Kinder und Jugendliche schon bei Entscheidungen mitreden sollten. Eine Möglichkeit zum Mitreden ist die Beteiligung an Wahlen. Dort werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Und wenn Kinder und Jugendliche wählen dürfen, müssen Politiker und Politikerinnen ihnen auch erklären was sie tun und warum sie es tun. Wahlrecht für alle! Das Wahlrecht ist ein Recht und im deutschen Grundgesetz zu finden. Dort heißt es in Artikel 20: 1. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 2. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Das Volk, also alle Bürgerinnen und Bürger, entscheidet über die Lebensweise in Deutschland, Wahlrecht für welche Gesetze es gibt und welche Politik die richtige ist. Da nicht alle 82 Millionen Einwohner und Einwohnerinnen ständig darüber beraten und abstimmen können, was zu tun ist, werden Politiker und Politikerinnen oder Parteien gewählt, um Entscheidungen zu treffen. Die Politikerinnen und Politiker im Bundestag sind die Vertreterinnen und Vertreter des ganzen deutschen Volkes. Darum ist es wichtig, dass sie auch Kinder und Jugendliche vertreten. Für Wahlen gelten in Deutschland fünf Bestimmungen: 1. Wahlen sind allgemein : Das heißt, dass alle Bürgerinnen und Bürger wählen dürfen und niemand ausgeschlossen wird. 2. Wahlen sind unmittelbar. Es werden also genau die Personen gewählt, die die Bürger und Bürgerinnen im Bundestag vertreten. In Deutschland geht es nicht, dass jemand gewählt wird, der dann die eigentlichen Vertreter wählt, wie es zum Beispiel in den USA gemacht wird. 3. Wahlen sind frei. Das bedeutet, dass jeder und jede sich frei entscheiden kann wen er oder sie wählt. Es darf niemand unter Druck gesetzt werden, jemand bestimmtes zu wählen oder nicht zu wählen. 4. Wahlen sind gleich. Jede Stimme wird einmal gezählt und hat also gleich viel Einfluss darauf, wer gewählt wird und wer nicht. 5. Wahlen sind geheim, man muss niemanden sagen wen man gewählt hat und warum. Darum wird auch in Wahlkabinen gewählt: niemand soll sehen, wer auf dem Stimmzettel was ankreuzt. 4 alle!

In Deutschland werden diese Bestimmungen zur Wahl im Moment nichtt richtig angewendet. Wahlen sind nicht allgemein, wenn Kinder und Jugendliche nicht das Recht haben, wählen zu gehen, weil sie noch nicht das vorgegebene Alter (16 oder 18 Jahre) erreicht haben. Die Vorgabe wie alt jemand sein muss, um wählen zu dürfen wird an einer anderen Stelle im Grundgesetz geregelt (in Artikel 38). Die fünf Bestimmungen zur Wahl sind aber wichtiger als das, was in Artikel 38 steht, weil sie sich nicht verändern lassen. Sie haben Ewigkeitsgarantie, was bedeutet, dass dieser Teil des Grundgesetzes von niemandem geändert werden kann. Die Dinge, die im Grundgesetz stehen und keine Ewigkeitsgarantie haben, können vom Bundestag geändert werden. Das gilt auch für den Artikel 38, in dem das Wahlalter geregelt ist. Auch in den Menschenrechten steht, dass jeder und jede das Recht hat, sein oder ihr Land mitzugestalten. Da das Leben in Deutschland durch gewählte Politiker und Politikerinnen gestaltet wird, müssen auch Kinder und Jugendliche wählen dürfen, wenn die Menschenrechte ernst genommen werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Menschenrechte anerkannt. Also ist es auch ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger das Leben in Deutschland mit gestalten können eben auch durch Wahlen. Wie können Wahlen ab Geburt funktionieren? Viele, die erkannt haben, dass sich etwas verändern muss, fordern ein Familienwahlrecht oder ein Stellvertretungswahlrecht, um Kinder und Jugendliche besser zu vertreten. Was bedeuten diese Begriffe? Familienwahlrecht: Beim Familienwahlrecht geht es darum, dass Eltern für jedes Kind unter 18 Jahren eine zusätzliche Stimme erhalten und so zu sagen für das Kind mitwählen dürfen. Wenn man sich die fünf Bestimmungen für die Wahlen ansieht, wird aber klar, dass das so nicht gehen kann. Die Wahlen wären dann nicht mehr gleich, sondern Eltern hätten dann mehr Stimmen als andere Bürgerinnen und Bürger. Stellvertretungswahlrecht: Kinder bekommen das Recht zu wählen, gehen dann aber nicht selbst zu Wahl, sondern lassen ihre Eltern für sich die Stimme abgeben. Die Wahlen wären dann allgemein, weil alle Bürgerinnen und Bürger ein Wahlrecht hätten. Die Wahlen wären aber nicht mehr unmittelbar, da Eltern für ihre Kinder wählen. Wahlen wären 5

Ein direktes Wahlrecht ab Geburt ist wichtig! auch nicht mehr frei und geheim, weil Kinder mit ihren Eltern besprechen müssten, wen sie wählen wollen. Das Stellvertretungswahlrecht funktioniert also auch nicht. Ein direktes Wahlrecht ab Geburt ist wichtig! Auch wenn Eltern sich gut in ihre Kinder hineinversetzen können und ihre Interessen gut kennen, müssen Kinder und Jugendliche selbst das Recht haben, ihre Stimme bei der Wahl abzugeben. Darum sind wir für ein Wahlrecht von Geburt an. Uns ist klar, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen wählen gehen würden, aber das tun Erwachsene auch nicht. Sie müssen aber das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob sie wählen wollen. Ein Wahlrecht ohne Altersgrenze stellt noch nicht sicher, dass Kinder und Jugendliche sich wirklich an Wahlen beteiligen können. Kinder und Jugendliche sollen lernen, Entscheidungen für sich selbst zu treffen und das politische Geschehen zu verstehen. Sie sollen lernen, ihre Interessen zu vertreten. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Kinder- und Jugendverbände und Politiker und Politikerinnen haben deshalb die Aufgabe über Politik zu informieren und Politik zu verständlich zu machen. So kann Beteiligung, auch an Wahlen, ermöglicht werden. 6

Begriffserklärungen: Wahlrecht von Geburt an Kinderkommission Der Deutsche Bundestag hat eine Kinderkommission, die oftmals auch Kiko genannt wird. Aus jeder Fraktion des Bundestages ist eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter Mitglied der Kommission. Die Kiko kommt regelmäßig zusammen und überlegt, wie die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Bundestag berücksichtigt werden können. Wenn also ein Gesetz beraten wird, prüfen die Abgeordneten, welche Folgen das Gesetz für Kinder hat. Sie schauen sich genau an, ob es gut für die Kinder ist oder vielleicht im Interesse der Kinder noch etwas im Gesetzentwurf geändert werden sollte. Auch in manchen Städten und Gemeinden gibt es Kinderkommissionen. Deren Mitglieder kümmern sich darum, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Kommunalpolitik nicht vergessen werden. aus www.hanisauland.de/lexikon, Text von Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Kinderrechte Am 20. November 1989 haben die Staaten der UNO eine wichtige Konvention (Übereinkommen) unterschrieben. Hierin sind die Rechte der Kinder zusammengefasst. Denn die Achtung der Kinderrechte ist eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben der Menschen. Da Kinder nicht so stark sind wie Erwachsene und sich oft nicht wehren können, wenn ihnen Unrecht geschieht, brauchen sie besonderen Schutz. Schon vor etwa 100 Jahren haben das viele Staaten erkannt und die sogenannte Genfer Erklärung über die Rechte der Kinder niedergeschrieben. Die UNO hat diese Genfer Erklärung von 1924 erweitert und verbessert. Die Kinderrechtskonvention hat über 50 Artikel. Darin heißt es unter anderem, dass die Kinder vor Ausbeutung und Gewalt geschützt werden müssen und dass sich die Staaten darum kümmern sollen. Sie sollen dafür sorgen, dass Kinder nicht mehr verhungern, dass sie keine Kinderarbeit leisten müssen, dass sie nicht misshandelt werden. Dass es trotz der Konvention immer noch viel Gewalt gegen Kinder, Ungerechtigkeit und Ausbeutung gibt, ist leider eine traurige Tatsache. aus www.hanisauland.de/lexikon, Text von Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Grundgesetz Das Grundgesetz (es wird oft mit GG abgekürzt) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz gibt es seit der Staatsgründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949. In ihm stehen die allerwichtigsten Spielregeln für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Alle Behörden, Gerichte, alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich daran halten. Kein Gesetz, das in unserem Land gilt, darf dem Grundgesetz widersprechen. Damit ihr eine Vorstellung bekommt, was in unserer Verfassung steht, hier ein kurzes Zitat aus dem ersten Abschnitt des Grundgesetzes: 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt [...] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. aus www.hanisauland.de/lexikon, Text von Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Menschenrechte Alle Menschen sollten bestimmte Rechte haben, gleichgültig in welchem Land oder Staat der Erde sie leben. Dies sind die Menschenrechte. Sie wurden von den Vereinten Nationen im Jahr 1948 aufgeschrieben. So sollen die Staaten dieser Welt angespornt werden, sich daran zu halten. Viele Staaten, darunter auch Deutschland, haben diese Rechte in ihrer Verfassung als sogenannte Grundrechte festgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Leben und auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Dies heißt zum Beispiel, dass niemand gefoltert werden darf. Jeder hat auch das Recht, seine Meinung frei zu sagen, ohne dafür bestraft zu werden. Jeder Mensch soll außerdem sicher sein, dass er glauben kann, was er will, er darf keine Nachteile wegen seiner Religion erfahren. Das Wahlrecht bestimmt, dass die Menschen in demokratischen Wahlen regelmäßig wählen dürfen; das Recht auf Bildung besagt, dass alle Menschen etwas lernen dürfen, und das Recht auf Eigentum stellt sicher, dass jeder etwas als sein Eigentum besitzen darf. Das sind nur einige der Grundrechte. In vielen Ländern der Welt werden diese Menschenrechte von der Staatsmacht missachtet. Das zeigt, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass die Menschenrechte anerkannt sind, und dass jeder aufpassen muss, dass der Staat diese Rechte auch achtet. aus www.hanisauland.de/lexikon, Text von Gerd Schneider/ Christiane Toyka-Seid Impressum Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde Carl-Mosterts-Platz 1 40477 Düsseldorf www.kjg.de Redaktion: Barbara Pollak, Anne Schirmer Layout: Sarah Nagelschmidt Gefördert durch