Der Bericht des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
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- Björn Brauer
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1 Der Bericht des Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Übersetzung in einfache Sprache Luxemburg,
2 1 Hinweis Hier geht es um den Bericht des Ausschusses (Komitee) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Ausschuss gehört zu den Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen sind eine kleine Weltregierung. Sie können aber nicht bestimmen. Sie können nur Empfehlungen geben. Sie geben Empfehlungen an alle Länder auf der Welt. Sie haben in einem Bericht Empfehlungen zu Luxemburg geschrieben. Diese Empfehlungen sind hier in Einfache Sprache übersetzt. Es wird noch eine Übersetzung in Leichte Sprache geben. Dort gibt es dann noch mehr Erklärungen und kürzere Sätze. Übersetzung: Dr Jochen Zenthöfer, L-2625 Luxembourg,
3 2 Einführung Luxemburg hat einen wichtigen Vertrag unterschrieben. Der Vertrag heißt: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das kurze Wort dafür ist UN-Vertrag. Luxemburg muss alle 4 Jahre einen Bericht schreiben. In dem Bericht steht: -Wie hat Luxemburg den UN-Vertrag umgesetzt? -Was hat Luxemburg für Menschen mit Behinderung gemacht? -Was hat sich dadurch in Luxemburg verändert? Dieser Bericht heißt: Staaten-Bericht. Staat ist ein anderes Wort für Land. In Einfacher Sprache sagen wir: Staaten-Bericht oder Landes-Bericht. Bei den Vereinten Nationen gibt es eine Gruppe. Die Gruppe heißt: Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Ausschuss passt auf, dass die Rechte von Menschen mit Behinderung in allen Ländern eingehalten werden. Luxemburg hat den Landes-Bericht beim Ausschuss abgegeben. Der Ausschuss hat den Bericht gelesen und geprüft: Hat Luxemburg genug für Menschen mit Behinderung gemacht? Das ist die Landes-Prüfung. Das Ergebnis der Prüfung steht in dem Bericht. Der Bericht ist 15 Seiten lang. Darin steht, dass es gute und schlechte Dinge gibt.
4 3 Erster Teil: Hier steht was Luxemburg gut gemacht hat: 1. Luxemburg hat eine Strategie gemacht. In der Strategie steht: Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sollen umgesetzt werden. 2. Luxemburg hat einen internationalen Vertrag unterschrieben. In dem Vertrag geht es um die Hilfe für Menschen in Katastrophen- Gebieten. Der Vertrag heißt: Charta für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe. Luxemburg will Menschen mit Behinderung in Katastrophen- Gebieten besonders helfen. 3. Luxemburg hat noch einen internationalen Vertrag unterschrieben. In dem Vertrag geht es darum, wie man Menschen nach Natur- Katastrophen helfen kann. Der Vertrag heißt: Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge Luxemburg will sich auch für den Klima-Schutz einsetzen. Das hilft Katastrophen zu verhindern. 4. Luxemburg gibt viel Geld aus für Menschen in armen Ländern. Dabei wird besonders auf Menschen mit Behinderung geachtet.
5 4 Zweiter Teil: Hier steht was Luxemburg noch besser machen muss: Artikel 1 bis 4: Allgemeine Grundsätze und Verpflichtungen Luxemburg muss kontrollieren, ob auf die Menschen-Rechte von Menschen mit Behinderung geachtet wird. Wenn ein Gesetz schlecht für Menschen mit Behinderung ist, muss das Gesetz geändert werden. In den Gesetzen von Luxemburg taucht das Wort Behinderung als Wort der Medizin auf. Dabei entscheidet nicht die Medizin, was eine Behinderung ist. Menschen mit psycho-sozialen Behinderungen oder Lernschwierigkeiten haben Nachteile. Der Ausschuss ist besorgt, weil der Aktionsplan für die Rechte für Menschen mit einer Behinderung im Jahr 2017 beendet wurde. Luxemburg soll Gesetze ändern, damit in den Gesetzen das gleiche steht wie im UN-Vertrag. Alle neuen Gesetze müssen zum UN-Vertrag passen. Luxemburg soll Menschen mit Behinderung an der Änderung der Gesetze beteiligen. Der nationale Aktionsplan soll schnell umgesetzt werden. Der nationale Aktionsplan soll stattdessen weiter Menschen mit einer Behinderung helfen.
6 5 Artikel 5-30: Besondere Rechte Artikel 5: Gleich-Berechtigung und Nicht-Diskriminierung Alle Menschen müssen vor dem Gesetz gleich behandelt werden. Alle Menschen haben den gleichen Anspruch auf Schutz durch das Gesetz. Der Staat muss Gleich-Berechtigung fördern. Der Staat muss Diskriminierungen beseitigen. Um all das zu erreichen, muss der Staat angemessene Vorkehrungen einführen. Das heißt: Der Staat muss etwas tun. Der Staat hat in zwei Bereichen angemessene Vorkehrungen eingeführt. Diese Bereiche sind: Arbeit und Bildung. In anderen Bereichen sieht es schlechter aus. Dazu gehört der Zugang zu Computern und zum Internet. Luxemburg soll weitere Gesetze machen. In diesen Gesetzen sollen angemessene Vorkehrungen für andere Bereiche eingeführt werden. Wenn eine Person mit Behinderung dann keine angemessene Vorkehrung bekommt, ist das eine Diskriminierung. Gegen Diskriminierungen soll sich jeder vor einem Gericht wehren können. Auch die Menschenrechts-Kommission und das Zentrum für Gleich-Behandlung sollen klagen dürfen. Das geht bisher noch nicht.
7 6 Artikel 6: Frauen mit Behinderungen Frauen mit Behinderung müssen gut behandelt werden. Frauen haben die gleichen Rechte wie Männer. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass es zu wenige Informationen gibt über die Situation von Frauen mit Behinderungen. Frauen mit Behinderung dürfen nicht schlecht behandelt werden, weil sie Frauen sind oder weil sie eine Behinderung haben. Man weiß aber zu wenig über Frauen mit Behinderung. Deshalb soll Luxemburg Informationen sammeln. Diese Informationen helfen, Maßnahmen für die Hilfe von Frauen mit Behinderung zu machen.
8 7 Artikel 7: Kinder mit Behinderungen Kinder mit Behinderungen sind gleichberechtigt mit Kindern ohne Behinderungen. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass manche Kinder mit Behinderungen nicht bei ihrer Familie leben können. Manche Kinder müssen sogar in Heimen im Ausland leben. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass Kinder mit Behinderungen oft nicht mitreden dürfen. Luxemburg soll dafür sorgen, dass Kinder mit Behinderungen in ihrer Familie leben können. Kinder mit Behinderungen sollen auch mitreden und mitentscheiden können, genauso wie andere Kinder. Kinder sollen gefragt werden, wenn Behörden oder Gerichte Entscheidungen über sie treffen.
9 8 Artikel 8: Bewusstseins-Bildung Die Staaten müssen Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen bekämpfen. Menschen mit Behinderungen müssen bei Entscheidungen gefragt werden, die sie betreffen. Menschen mit Behinderungen werden nur selten bei Entscheidungen gefragt. Der Ausschuss ist auch besorgt darüber, dass Vorurteile über Menschen mit Behinderungen in den Medien auftauchen. Luxemburg soll Menschen unterrichten, die in den Medien arbeiten. Diese Menschen sollen mehr über Menschen mit Behinderung wissen. Dann kann ohne Vorurteile berichtet werden. Die Öffentlichkeit soll auch besser informiert werden über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Luxemburg soll mit Menschen mit Behinderungen zusammen-arbeiten.
10 9 Artikel 9: Zugänglichkeit Menschen mit Behinderungen sollen Zugang haben zu allen Gebäuden, Straßen und Informationsdiensten. Barrieren sind zu beseitigen. Die Gesetze in Luxemburg helfen zu wenig, um Barrieren zu beseitigen. In Bussen und Bahnen gibt es noch zu viele Barrieren. Menschen mit Lernschwierigkeiten kommen nicht gut an Informationen. Denn viele Informationen sind in schwerer Sprache geschrieben. Alle Menschen sollen Gebäude, Busse und Bahnen und Computer einfach nutzen können. Luxemburg soll Leichte Sprache, Einfache Sprache, Gebärdensprache und Brailleschrift fördern.
11 10 Artikel 11: Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen In Gefahren-Situationen muss Menschen mit Behinderung besonders geholfen werden. Menschen, die anderen helfen, wissen oft zu wenig über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Flüchtlinge mit Behinderungen, die nach Luxemburg kommen, wissen nicht genau, wo sie Hilfe bekommen können. Menschen, die anderen helfen, sollen besser informiert werden. Dann wissen sie, welche Rechte Menschen mit Behinderung haben. Dann wissen sie auch, welche Rechte geflüchtete Menschen mit Behinderung haben.
12 11 Artikel 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Können Menschen mit Behinderung ihre Rechte nicht verstehen, wird ihnen geholfen. In Luxemburg haben Menschen mit Behinderung nicht immer die gleichen Rechte wie alle anderen. Der Ausschuss ist besorgt über Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (Code Civil) und im Vormundschaftsgesetz von Zu oft entscheiden nicht Menschen mit Behinderung über sich und ihr Leben, sondern andere. Luxemburg muss die veralteten Gesetze ändern. Menschen mit Behinderung sollen selbst über sich und ihr Leben entscheiden dürfen. Brauchen Menschen mit Behinderung dabei Unterstützung, sollen sie diese bekommen.
13 12 Artikel 13: Zugang zur Justiz Menschen mit Behinderungen dürfen genauso vor Gericht etwas tun wie alle anderen auch. Deshalb müssen die Räume im Gericht für alle zugänglich sein. Menschen mit Behinderungen können in Luxemburg nicht an allen Gerichts-Verfahren teilnehmen. Richter und andere Menschen bei der Justiz sind nicht gut informiert über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Die Gesetze müssen geändert werden, damit Menschen mit Behinderung vor Gericht gleichberechtigt sind. Richter und andere Menschen bei der Justiz müssen lernen, welche Bedürfnisse Menschen mit Behinderungen haben. Menschen mit Behinderungen müssen ihre Rechte besser kennen. Deshalb soll der Staat dazu Veranstaltungen machen. Auch soll es mehr Menschen mit Behinderung geben, die bei den Gerichten arbeiten.
14 13 Artikel 14: Freiheit und Sicherheit der Person Menschen mit Behinderung haben das Recht, frei und sicher zu leben. Nur ein Gericht darf entscheiden, dass jemand eingesperrt oder gefesselt werden darf. In Luxemburg haben Menschen mit Behinderung nicht immer die gleichen Rechte wie alle anderen. Der Ausschuss ist besorgt über die stationäre Behandlung von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Problemen ohne deren Einwilligung. Zu oft entscheiden nicht Menschen mit Behinderung über eine psychiatrische Behandlung, sondern andere. Ein Gesetz muss geändert werden. Es heißt: Gesetz von 2009 über die stationäre Behandlung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Mit geistigen Beeinträchtigungen meint man: Lernschwierigkeiten oder psychische Probleme. Das Gesetz erlaubt Zwangs-Einweisungen von Menschen in psychiatrische Einrichtungen. Dieser Zwang ist abzuschaffen. Einweisungen dürfen nur noch mit eigenem Willen passieren.
15 14 Artikel 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Niemand darf gefoltert werden. Niemandem darf weh getan werden. Der Ausschuss ist besorgt über Gesetze, die es erlauben, Menschen mit Behinderungen einzusperren. Sie werden eingesperrt und sind dann in einer Situation, die wie Folter sein kann. Der Ausschuss ist besorgt, dass der Ombudsman nichts tun kann für Menschen in privaten Häusern und privaten Heimen. Der Staat muss aufpassen, dass niemand gefoltert wird. Dazu gehört: Einsperren und Erniedrigen. Das gilt auch in privaten Häusern und privaten Heimen.
16 15 Artikel 16: Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch Verboten sind Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Findet das trotzdem statt, müssen die Täter bestraft werden. In vielen Gesetzen in Luxemburg zum Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch steht nichts über die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Dazu gehört auch das Gesetz von 2003 über häusliche Gewalt. Das Gesetz von 2003 über häusliche Gewalt soll neu geschrieben werden. Es muss dann die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung beachten. Alle Fälle von Gewalt und Missbrauch müssen von der Polizei untersucht werden. Die Täter müssen bestraft werden.
17 16 Artikel 17: Schutz der Unversehrtheit der Person Der Körper und die Seele von Menschen dürfen nicht verletzt werden. Menschen mit Behinderung haben das Recht, selber zu entscheiden, ob sie Kinder bekommen wollen. In Luxemburg werden manchen Frauen mit Lernschwierigkeiten Mittel verabreicht, ohne sie zu fragen. Diese Mittel verhindern, dass die Frauen Kinder bekommen können. Frauen mit Lernschwierigkeiten sollen selbst entscheiden können, ob sie Kinder haben wollen. Es darf keine zwangsweise Verabreichung von Mitteln gegen das Kinder-Kriegen geben.
18 17 Artikel 19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft Menschen mit Behinderung können selbst entscheiden, wo sie wohnen möchten. Menschen mit Behinderung haben das Recht dort zu leben, wo andere Menschen auch wohnen. Menschen mit Behinderung finden oft keine eigene Wohnung. Es braucht mehr Wohnungen, in denen Menschen mit Behinderung wohnen können. Menschen mit Behinderung brauchen genug Geld, damit sie unabhängig leben können. Sie sollen unabhängig wohnen können: Es soll persönliche Assistenz geben. Menschen mit Behinderung brauchen auch Geld, das sie selbst ausgeben können.
19 18 Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen Menschen mit Behinderung dürfen ihre Meinung frei äußern. Sie müssen auf einem einfachen Weg an Informationen kommen können. In Luxemburg gibt es zu wenige Informationen in zugänglichen Formaten und Technologien. Dazu gehören: Leichte Sprache, einfache Sprache, Untertitel, Gebärdensprache, Brailleschrift und Audiodeskription. Die Probleme bestehen vor allem, wenn Menschen mit Behinderung mit Behörden in Kontakt sind. Es gibt zu wenig Dolmetscher für Gebärdensprache und zu wenige Personen, die schwere Texte in Leichte Sprache übersetzen können Mehr Gebärdensprache, Untertitel, Brailleschrift, Leichte Sprache und einfache Sprache. Das gilt vor allem, wenn Menschen mit Behinderung mit Behörden sprechen. Wichtig sind weniger Barrieren im Internet. Die Anerkennung der Deutschen Gebärden-Sprache als offizielle Sprache ist wichtig. Auch wichtig ist die Förderung anderer Gebärden-Sprachen.
20 19 Artikel 23: Achtung der Wohnung und der Familie Auch Menschen mit Behinderung dürfen heiraten, wenn sie wollen und wohnen, wo sie wollen. Es gibt noch Gesetze, die Menschen mit Behinderungen einen Nachteil geben. Das gilt für die Themen Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften. Gesetze, die Menschen mit Behinderungen einen Nachteil geben, müssen abgeschafft werden.
21 20 Artikel 24: Bildung Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Bildung wie alle anderen. Sie haben das Recht, kreativ zu sein. Sie haben das Recht, gute Schulen zu besuchen. Sie haben das Recht, Dinge zu lernen, die sie brauchen, zum Beispiel: Brailleschrift oder Gebärdensprache. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass die Gesetze erlauben, dass Schüler mit Behinderungen nicht in die gleichen Schulen wie Kinder ohne Behinderungen gehen dürfen. Es fehlt an Lehrern und Assistenten in Schulen, die Kindern mit Behinderungen helfen. Es fehlt an barrierefreiem Material. Lehrer werden nicht genug ausgebildet und sie wissen zu wenig über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Die Gesetze sind zu ändern. Schüler mit einer Behinderung sollen in jede Schule gehen dürfen. Schulen und Lehrmaterial müssen zugänglich sein. Lehrer sollen mehr lernen über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
22 21 Artikel 25: Gesundheit Menschen mit Behinderung haben das Recht auf ein Maximum an Gesundheit ohne Diskriminierung. Es gibt zu wenig zugängliche Gesundheits-Dienste und Gesundheits- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in Luxemburg. Das gilt auch zum Thema Sexualität und Familienplanung. Das Personal hat zu wenig gelernt über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Gesundheits-Dienste und Gesundheits-Einrichtungen müssen besser zugänglich sein. Es muss mehr einfache Informationen geben, auch über Sexualität und Familienplanung. Das Personal dort muss mehr lernen über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
23 22 Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Arbeit. Nur wenige Menschen mit Behinderung haben eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Luxemburg. Das gilt für den öffentlichen Bereich und den privaten Bereich. Es gibt ein Gesetz, das vorsieht, dass große Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einstellen müssen. Niemand kontrolliert das. Luxemburg soll eine Behörde schaffen, die kontrolliert, dass mehr Menschen mit Behinderung eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sollen nach und nach abgeschafft werden.
24 23 Artikel 28: Angemessener Lebens-Standard und sozialer Schutz Menschen mit Behinderung haben das Recht auf einen guten Lebens- Standard für sich und ihre Familien. Sie haben das Recht auf Essen, Kleidung und Wohnung. Viele Menschen mit Behinderungen haben ein Risiko, arm zu werden. Das Gesetz zur Pflegeversicherung wurde vor Kurzem geändert. Das Leben von Menschen mit Behinderung könnte dadurch schlechter werden. Es braucht Konzepte in der Politik, wie Menschen mit Behinderung einen angemessenen Lebens-Standard haben können. Menschen mit Behinderung sollen Zugang haben zu Sozial-Diensten und zu Sozial- Wohnungen in ihrer Nähe.
25 24 Artikel 29: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben Menschen mit Behinderung dürfen wählen und gewählt werden wie alle anderen. Menschen mit Behinderungen, die unter Vormundschaft (Tutelle) stehen, dürfen nicht wählen und gewählt werden wie alle anderen. Zu wenig Menschen mit Behinderung nehmen am politischen und öffentlichen Leben teil. Es soll ein Gesetz geben, wonach alle Menschen mit Behinderung wählen dürfen. Informationen zur Wahl soll es auch in Gebärdensprache, Brailleschrift und Leichter Sprache geben. Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben muss gefördert werden.
26 25 Artikel 30: Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht und den gleichen Zugang zu Erholung, Freizeit und Sport wie alle anderen. Es gibt noch Hindernisse für Menschen mit Behinderung beim gleichen Zugang zu Erholung, Freizeit und Sport. Luxemburg hat zudem den Vertrag von Marrakesch noch nicht unterschrieben. Der Vertrag soll den Zugang blinder oder sehbehinderter Personen zu veröffentlichten Werken/Büchern erleichtern. Der Vertrag von Marrakesch soll unterschrieben werden. Es soll mehr Geld geben, damit Menschen mit Behinderung mehr Zugang bekommen zu Erholung, Freizeit und Sport.
27 26 Artikel 31-33: Besondere Pflichten Artikel 31: Statistik und Datensammlung Die Länder sammeln Informationen über Menschen mit Behinderung. Diese Daten sollen helfen, Konzepte zu erarbeiten. Diese Konzepte beschreiben was der Staat für Menschen mit Behinderungen tun kann. Luxemburg sammelt zu wenige Daten. Luxemburg sammelt keine Daten, die das Geschlecht oder das Alter der Menschen mit Behinderung zeigen. Das ist aber wichtig bei der Ausarbeitung von Konzepten für Menschen mit Behinderung. Luxemburg soll eine neue Methode beginnen, um alle fehlenden Daten zu sammeln. Vorgeschlagen wird die Methode der Washingtoner Gruppe für behinderungs-bezogene Statistiken. Die dann gesammelten Daten sollen zu neuen Konzepten führen, die Menschen mit Behinderung helfen.
28 27 Artikel 32: Internationale Zusammenarbeit Internationale Projekte sollen auch Menschen mit Behinderung helfen. Luxemburg denkt bei seiner Hilfe in internationalen Projekten noch nicht genug nach ob die Projekte Menschen mit Behinderung wirklich helfen Internationale Projekte sollten immer auch Menschen mit Behinderung konkret helfen.
29 28 Artikel 33: Innerstaatliche Durchführung und Überwachung In jedem Staat kümmern sich Menschen um dieses Abkommen. Diese Menschen sorgen dafür, dass das Abkommen den Menschen mit Behinderung wirklich hilft. Dazu werden Regeln festgelegt. Nach diesen Regeln wird die Hilfe für Menschen mit Behinderung organisiert. In Luxemburg ist nicht klar genug festgelegt, welche Überwachungs- Aufgaben von wem durchgeführt werden. Zudem werden Diskriminierungen in privaten Einrichtungen nicht überwacht. Es muss klar geregelt werden, welche Menschen welche Hilfe leisten sollen. Diese Menschen müssen unabhängig sein. Die Politiker dürfen sich nicht einmischen. Außerdem müssen die Menschen, die helfen sollen, genug Geld dafür haben. Sie müssen auch Diskriminierungen in privaten Einrichtungen überwachen.
30 29 Folgemaßnahmen Der Ausschuss bittet Luxemburg, verschiedene Dinge zu tun. Luxemburg soll die Vorschläge des Ausschusses umsetzen. Dazu sollen alle Leute informiert werden, die mithelfen können. Dazu gehören Mitarbeiter beim Staat, bei Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, Journalisten, Techniker und Architekten. Innerhalb von 12 Monaten soll Luxemburg sagen, wie Luxemburg besser mit Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten will und wie Luxemburg das Vormundschaftsgesetz anpassen will. Luxemburg soll in weiteren Berichten schreiben, wie es Menschen mit Behinderung hilft. Dabei sollen Gruppen beteiligt werden, die sich um Menschen mit Behinderung kümmern. Luxemburg soll diese Landes-Prüfung in alle Sprachen von Luxemburg übersetzen, auch in Gebärdensprache und in Leichte Sprache. Der Bericht und die Übersetzungen sollen im Land verteilt werden. Der Bericht und die Übersetzungen sollen ins Internet gestellt werden. Nächster Bericht Luxemburg soll weitere Berichte schreiben. Dies soll bis zum 26. Oktober 2021 geschehen. In den Berichten muss stehen, wie man Menschen mit Behinderung besser hilft. In den Berichten muss stehen, ob die Empfehlungen des Ausschusses beachtet wurden.
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