ÖNORM EN ISO 361 Ausgabe: 2015-11-15 Grundsymbol für ionisierende Strahlung Basic ionizing radiation symbol Symbole de base pour les rayonnements ionisants Medieninhaber und Hersteller Austrian Standards Institute/ Österreichisches Normungsinstitut Heinestraße 38, 1020 Wien Copyright Austrian Standards Institute 2015 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung gestattet! E-Mail: publishing@austrian-standards.at Internet: www.austrian-standards.at/nutzungsrechte Verkauf von in- und ausländischen Normen und Regelwerken durch Austrian Standards plus GmbH Heinestraße 38, 1020 Wien E-Mail: sales@austrian-standards.at Internet: www.austrian-standards.at Webshop: www.austrian-standards.at/webshop Tel.: +43 1 213 00-300 Fax: +43 1 213 00-818 Ident (IDT) mit Ident (IDT) mit ICS 01.080.20; 13.280 ISO 361:1975-10 (Übersetzung) EN ISO 361:2015-10 zuständig Komitee 088 Strahlenschutz
EUROPÄISCHE NORM EN ISO 361 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Oktober 2015 ICS 01.080.20; 13.280 Deutsche Fassung Grundsymbol für ionisierende Strahlung Basic ionizing radiation symbol Symbole de base pour les rayonnements ionisants Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 27. September 2015 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN- CENELEC oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROP ÄISCHES KOMITEE F ÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EURO PÉEN DE NORMA LISATION CEN-CENELEC Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel 2015 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Ref. Nr. EN ISO 361:2015 D Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.
Inhalt Seite Europäisches Vorwort... 3 Vorwort... 4 1 Anwendungsbereich... 5 2 Form und Maße des Symbols... 5 3 Anwendung des Symbols... 5 4 Einschränkungen für die Verwendung des Symbols... 5 2
Europäisches Vorwort Der Text von ISO 361:1975 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 85 Nuclear energy, nuclear technlogies, and radiological protection der Internationalen Organisation für Normung (ISO) erarbeitet und als EN ISO 361:2015 durch das Technische Komitee CEN/TC 430 Kernenergie, Kerntechnik und Strahlenschutz übernommen, dessen Sekretariat vom AFNOR gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis April 2016, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis April 2016 zurückgezogen werden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Anerkennungsnotiz Der Text von ISO 361:1975 wurde vom CEN als EN ISO 361:2015 ohne irgendeine Abänderung genehmigt. 3
Vorwort ISO (die Internationale Organisation für Normung) ist eine weltweite Vereinigung von Nationalen Normungsorganisationen (ISO-Mitgliedsorganisationen). Die Erstellung von Internationalen Normen wird normalerweise von ISO Technischen Komitees durchgeführt. Jede Mitgliedsorganisation, die Interesse an einem Thema hat, für welches ein Technisches Komitee gegründet wurde, hat das Recht, in diesem Komitee vertreten zu sein. Internationale Organisationen, staatlich und nicht-staatlich, in Liaison mit ISO, nehmen ebenfalls an der Arbeit teil. Internationale Norm-Entwürfe, die von Technischen Komitees verabschiedet wurden, werden den Mitgliedsorganisationen zur Annahme zur Verfügung gestellt, bevor sie als Internationale Normen vom ISO- Council akzeptiert werden. Bis 1972 wurden die Ergebnisse der Arbeiten des Technischen Komitees als ISO-Empfehlungen veröffentlicht. Diese Dokumente sind nun im Umwandlungsprozess in Internationale Normen. Als Teil dieses Prozesses hat ISO/TC 85 die ISO-Empfehlung R 361 überarbeitet und als technisch reif für die Umwandlung in eine ISO-Norm. Die Internationale Norm ISO 361 ersetzt daher die ISO-Empfehlung R 361-1963 mit welcher sie technisch übereinstimmt. Die ISO-Empfehlung R 361 wurde von den Mitgliedsorganisationen der folgenden Länder angenommen: Australien Irland Spanien Belgien Israel Schweden Kanada Japan Schweiz Chile Niederlande Türkei Tschechoslowakei Neuseeland Vereinigtes Königreich Dänemark Norwegen USA Finnland Polen UDSSR Deutschland Portugal Jugoslawien Griechenland Rumänien Ungarn Süd-Afrika Die Mitgliedsorganisationen der folgenden Länder haben wegen technischer Gründe die Empfehlung abgelehnt: Österreich, Frankreich (Nachträglich hat Frankreich die Empfehlung doch angenommen) Keine Mitgliedsorganisation hat die Umwandlung der ISO/R 361 in eine Internationale Norm abgelehnt. 4
1 Anwendungsbereich Diese Internationale Norm legt das Symbol zur Kennzeichnung von tatsächlichem oder möglichem Vorhandensein ionisierender Strahlung und von Gegenständen, Ausrüstungen, Werkstoffen oder Materialkombinationen, die ionisierende Strahlung emittieren, fest. Zum Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm gehört ionisierende Strahlung wie Gamma- und Röntgenstrahlung, Alpha- und Betateilchen, hochenergetische Elektronen, Neutronen, Protonen oder andere Kernteilchen, jedoch nicht Schall- und Funkwellen oder Licht, Infrarot- oder Ultraviolett-Strahlung. Diese Internationale Norm legt nicht das Niveau der Strahlenexposition fest, bei der das Symbol zu verwenden ist. 2 Form und Maße des Symbols 1) Das Grundsymbol zur Kennzeichnung ionisierender Strahlung oder radioaktiven Materials muss dem Bild entsprechend gestaltet und proportioniert sein. 3 Anwendung des Symbols 3.1 Das Symbol muss so weit wie möglich hervorgehoben werden und an die Gerätegröße oder an das Material, an der/dem es befestigt oder angefügt ist, angepasst sein, so dass die Proportionen dem Bild entsprechen und das Symbol aus sicherer Entfernung erkennbar ist. 3.2 Zum Anzeigen von Gefahren darf das Grundsymbol für ionisierende Strahlung durch zusätzliche Symbole oder Texte ergänzt werden. 4 Einschränkungen für die Verwendung des Symbols 4.1 Das Grundsymbol für ionisierende Strahlung darf nur, wie in Abschnitt 1 angegeben, zum Anzeigen eines tatsächlichen oder möglichen Vorhandenseins ionisierender Strahlung verwendet oder angebracht werden. 1) Für Vervielfältigungszwecke können Drucke des Symbols vom ISO-Zentralsekretariat bezogen werden. 5