Hausaufgabenkonzept der KGS Kirchweyhe

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Transkript:

Hausaufgabenkonzept der KGS Kirchweyhe GK Beschluss vom 04.06.13 (Hed) Gliederung 1. Erlass, Niedersächsisches Schulgesetz 2. Selbstverständnis 3. Pflichten von Lehrkräften, SchülerInnen und Eltern 4. Gründe für Nichtanfertigung 5. Maßnahmenkatalog 1. Erlass Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 22.3.2012-33-82100 (SVBl. 5/2012 S.266) - VORIS 22410-1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf - die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken, - die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder - die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen ausgerichtet sein. Art und Umfang sowie Grundsätze zur Koordinierung von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den Angelegenheiten, über die die Gesamtkonferenz zu beschließen hat ( 34 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b NSchG). Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern ( 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein. 2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden. 3. Durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie eine differenzierte Aufgabenstellung ist der Belastbarkeit und dem Alter der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig ( 35 Abs. 2 Nr. 2 NSchG).

4. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand zur Erstellung von Hausaufgaben außerhalb der Schule sind - im Primarbereich: 30 Minuten, - im Sekundarbereich I: 1 Stunde, - im Sekundarbereich II: 2 Stunden. An Ganztagsschulen ist den Schülerinnen und Schülern umfassend Gelegenheit zu geben, Hausaufgaben im Rahmen der von der Schule vorgehaltenen Arbeits- und Übungsstunden bereits in der Schule zu erledigen. 5. An Schultagen mit Nachmittagsunterricht sind abweichend von Nr. 4 Hausaufgaben für den folgenden Tag grundsätzlich in geringerem Umfang zu stellen; sie sollen den unter Nr. 4 angegebenen maximalen Zeitaufwand unterschreiten. 6. Es dürfen im Primarbereich keine und im Sekundarbereich I grundsätzlich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten gestellt werden mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.b. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht. Für den Sekundarbereich II sollte Vergleichbares gelten. 7. Dieser RdErl. tritt am 1.8.2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.7.2017 außer Kraft. Auszug aus dem Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) V i e r t e r T e i l Schülerinnen und Schüler Zweiter Abschnitt: Rechtsverhältnis zur Schule 58 Allgemeines Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Dritter Abschnitt: Schulpflicht 71 Pflichten der Erziehungsberechtigten und Ausbildenden (1) 1 Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen und die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen;

2. Selbstverständnis In unserem Leitbild sind die erzieherischen und gesellschaftlichen Grundsätze, nach denen an unserer Schule unterrichtet wird, zusammengefasst. Daraus lassen sich bezogen auf das Hausaufgabenkonzept unserer Schule verschiedene Ziele ableiten. Jedem Kind soll vermittelt werden, dass es sich lohnt, Pflichten zu erfüllen und Aufgaben zu erledigen. Zum Grundsatz Gesellschaftliche Verantwortung heißt es in unserem Leitbild: Wir setzen uns mit den Anforderungen in der heutigen Welt kritisch auseinander. Wir leben deshalb an unserer Schule die Werte, die in einer demokratischen, toleranten und sozialen Gesellschaft gefordert sind. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung für ihren Lernprozess zu übernehmen und Pflichten zu erfüllen. Zum Grundsatz Schulklima heißt es: Wir begegnen einander respektvoll in einer angstfrei zu gestaltenden Umgebung. Wir entwickeln im Dialog gemeinsam Ziele. Dabei pflegen wir eine positive Streitkultur. Selbstbestimmung ist uns ebenso wichtig wie die Fähigkeit zur Selbstkritik. Wir achten darauf, unsere Gesundheit zu fördern und zu erhalten. Das Hausaufgabenkonzept soll dazu dienen den Kindern ihre Pflichten zu erklären und ihnen zu zeigen, warum es wichtig ist diese Pflichten einzuhalten. Uns ist jedes einzelne Kind so wichtig, dass wir uns sehr viel Mühe geben dies jedem Kind deutlich zu machen. Im Grundsatz: Lernkultur, individuelle Profilbildung, Leistung heißt es: Wir sind alle lern- und leistungsbereit. Wir motivieren uns gegenseitig dazu, unsere individuellen Möglichkeiten zu nutzen - unsere Stärken zu stärken, unsere Schwächen zu schwächen. Begabung ist eine soziale Verpflichtung. Die Funktion der Hausaufgaben ist im Erlass erklärt. Die Aufgabe der Lehrkräfte und Eltern ist es, die Kinder zu motivieren sich selbstständig mit den Unterrichtsthemen auseinanderzusetzen, damit sie durch die Übung Erfolg in ihrem Lernprozess und im Unterricht erleben und dadurch motiviert werden, sich anzustrengen.

Es geht bei der Bearbeitung von Hausaufgaben auch um die Entwicklung fachlicher Kompetenzen. Dazu heißt es im Leitbild: Auf der Grundlage von fachlicher Kompetenz, sowie individuellen Schwerpunktsetzungen und beruflicher Orientierung werden bestmögliche Abschlüsse angestrebt. Die eigenständige Auseinandersetzung mit den Unterrichtsinhalten ist für den Kompetenzerwerb zwingend notwendig. Gerade bei der Bearbeitung von Hausaufgaben ist die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule sehr wichtig. Wir haben uns in unserem Leitbild zum Ziel gesetzt, Familie in die Schule mit einzubinden. Wir legen besonderen Wert auf eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten. Das Hausaufgabenkonzept dient der Information über den Sinn und Zweck von Hausaufgaben und der Information über die zu erfüllenden Pflichten von Eltern, Lehrkräften und Kindern. Das Konzept hilft, die Rolle der Schule, Rolle der Eltern und die Rolle des Kindes zu klären und soll für Transparenz im Vorgehen der Schule sorgen. Unser wichtigstes Anliegen ist es dabei, die Eltern darin zu unterstützen, ihren Kindern genügend strukturelle Hilfe zu geben, damit diese ihre Aufgaben selbstständig erledigen können. Hierzu stellt die Schule verschiedene Unterstützungsangebote bereit.

Hausaufgaben zu erledigen ist Pflicht (NSchG 58, 71)! 3. Pflichten für Lehrkräfte, SchülerInnen und Eltern Die Lehrkraft sollte HA klar und verständlich formulieren genügend Zeit einplanen, damit die Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben notieren können, HA an dem Tag im Klassenbuch eintragen, an dem sie erteilt wurden, HA mit anderen Lehrkräften, die in der Klasse unterrichten, abstimmen HA kontrollieren Eltern auf dem ersten Elternabend über das Hausaufgabenkonzept informieren positive Rückmeldung geben o z.b. deutlich machen, wenn jemand gut mitarbeiten konnte, weil er/sie die HA gut gemacht hatte o z.b. bei drei Wochen ohne Versäumnis Hausaufgabengutschein, Lobaufkleber, Smilies etc. o z.b. Möglichkeit bieten, Hausaufgaben freiwillig abzugeben Wertschätzung der investierten Arbeit o Der/die Schüler(in) sollte sich die HA im Schulplaner notieren, einen Wochenzeitplan zum Erledigen von HA aufstellen (an welchem Tag habe ich Zeit, die HA für welche Fächer zu erledigen?) Methodentag im Herbst, Jg. 5 HA vollständig und eigenständig anfertigen vergessene HA zur nächsten Unterrichtsstunde des Faches nachholen und unaufgefordert vorzeigen sich z.b. im Krankheitsfall selbstständig nach HA erkundigen Die Eltern/Erziehungsberechtigten sollten einen angemessenen Arbeitsplatz bereitstellen Interesse an den HA zeigen, etwas Positives über die Arbeit des Kindes sagen das Kind Probleme selbstständig lösen lassen ihrem Kind Zeit geben und konsequent darauf achten, dass die Zeit zum Erledigen der Aufgaben genutzt wird Arbeitsrituale einführen, die helfen, tägliche Entscheidungs- und Diskussionszeit einzusparen. Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind herausfinden, wann und wo es am besten arbeiten kann, und dieses Ritual nach Möglichkeit beibehalten ihrem Kind Mut machen loben, sich über gelungene Arbeiten freuen, nicht nur nach Fehlern suchen und kritisieren wenn nötig, die Erledigung der HA im Hausaufgabenheft abzeichnen, sich nicht scheuen die Lehrkraft zu informieren, wenn das Kind seine HA nicht selbständig erledigen kann sich z.b. im Krankheitsfall selbstständig nach HA erkundigen, Falls das Anfertigen einer HA einmal nicht möglich ist, wird dies von den Eltern durch eine kurze schriftliche Notiz in den Schulplaner an die Lehrkraft mitgeteilt.

4. Gründe für Nichtanfertigen Möglichkeiten zu reagieren Mangel an Struktur Zu Hause ist keine Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben vorgesehen, das Kind hat keinen festen Arbeitsplatz, Hausaufgaben werden nicht als bedeutsam, als Pflicht wahrgenommen. Oft hat man es mit einem langfristig erworbenen Selbstkonzept zu tun: Ich muss keine Pflichten erfüllen, ich komme auch so durch. Hier hilft nur konsequentes Vorgehen von Eltern und Lehrkräften, das Kind braucht eine ganz klare vorgegebene Struktur für die Erledigung der HA (Hausaufgabenhilfe, Abzeichnen der HA durch Eltern, ), bis es sein erlerntes Arbeitsvermeidungskonzept abgelegt hat (siehe Maßnahmen). Anstrengungsvermeidung (Aufmerksamkeitsfalle, Kritikfalle, Perfektionsfalle) Das Kind gibt schnell auf, liest nicht richtig nach, versucht nicht, das Problem/die Aufgabe alleine zu lösen, sondern sagt leicht: Das kann ich nicht! Aufgrund unterschiedlicher Ursachen hat das Kind keine Motivation, die Aufgaben zu erledigen. Verschiedene Ursachen können sein: o Kind bekommt nur Aufmerksamkeit, wenn etwas nicht klappt (angemessenes Verhalten wird als selbstverständlich erachtet und deshalb nicht beachtet) o wenn das Kind HA macht, wird es oft gegängelt: Sitz gerade, was starrst Du so in die Luft, jetzt fang doch endlich mal an o die erledigten Hausaufgaben werden negativ bewertet, sind nie gut genug: Fehlersuche, Kritik an der Schrift Hier hilft positive Verstärkung: Gelobt wird, was gut gelungen ist, schön zu lesen ist, schnell erledigt wurde, Überforderung Fachliche Überforderung: Der Schüler, die Schülerin kann die Hausaufgaben nicht erledigen, obwohl die Inhalte im Unterricht bearbeitetet wurden, hierbei wird oft die Menge der Hausaufgaben als zu groß empfunden (G8?), das Kind hat das Gefühl, nicht alles schaffen zu können. Aufteilen der HA in kleine Päckchen, Pausen und Belohnungen einplanen, abwechselnd unterschiedliche Aufgabenarten erledigen Hausaufgabentandem: Ein/e Mitschülerin erklärt sich bereit, gemeinsam Hausaufgaben zu erledigen Hausaufgabenhilfe Das Kind muss im Unterricht mehr Fragen stellen und sich besser auf die Inhalte konzentrieren. Ängste Das Kind lebt in einer schwierigen persönlichen Situation und hat mit verschiedenen Ängsten zu kämpfen (Prüfungsangst, Lebenskrise, Beziehungsstörung, depressive Störung, ) Hier ist sicherlich professionelle Hilfe nötig. In Gesprächen mit den Lehrkräften kann geklärt werden, wie im Einzelfall vorgegangen werden kann.

5. Maßnahmenkatalog I. Die rechtlichen Vorgaben des Hausaufgabenkonzepts werden den Eltern zu Beginn des 5. Schuljahres auf einem Elternabend vorgestellt. II. Dokumentation der nicht gemachten Hausaufgaben: a. Liste im Klassenbuch: Die Klassenlehrkraft führt die Liste und spricht die Konsequenz aus (Zusammenarbeit mit Coklassenlehrkraft) oder: b. Jede Fachlehrkraft führt eine eigene Liste Rücksprache mit der Klassenlehrkraft III. Bei Häufung, z.b. mehr als drei Striche pro Fach pro Halbjahr oder mehr als sechs Striche in allen Fächern (Liste im Klassenbuch) im Zeitraum zwischen den Ferien oder bei plötzlicher Häufung Mitteilung an die Eltern mit vorgesehenen Maßnahmen z.b. Teilnahme an der Hausaufgabenhilfe evtl. auch mehrmals alternativ: Nacharbeit Freitag 7. Stunde evtl. mit Zusatzaufgaben Hierbei handelt es sich um Richtwerte. Diese werden je nach Schulzweig, sonstigem Arbeitsverhalten und persönlichen Umständen des Kindes nach pädagogischem Abwägen individuell angepasst. Wenn dies bei einen Kind zum wiederholten Male auftritt IV. Elterngespräch a. Ursachenforschung betreiben, siehe 4. Gründe für Nichtanfertigen b. Verhaltensvertrag entwickeln Mögliche Maßnahmen: verpflichtende dauerhafte Teilnahme an der Hausaufgabenhilfe, Hausaufgabenheft von Lehrkräften und Eltern abzeichnen lassen, wöchentlicher Gesprächstermin bei den Sozialpädagogen, c. Regelmäßige, zunächst kurzfristige Beratungstermine, um Erfolg verbindlich zu machen Die folgend genannten Maßnahmen sind abhängig vom Einzelfall und von den Ursachen, hier sind abweichende Konsequenzen pädagogisch zu entscheiden! V. Empfehlung, eine Beratungsstelle aufzusuchen VI. Elterngespräch mit dem /der SchulzweigleiterIn Androhung einer Klassenkonferenz VII. Klassenkonferenz Androhung des Ausschlusses vom Unterricht VIII. Ausschluss vom Unterricht für einen gewissen Zeitraum IX. Ggf. Einschaltung des Jugendamtes. Wir haben an unserer Schule sehr viele sehr gute Erfahrungen mit den Hilfsangeboten gemacht. Sind seitens der Schule alle genannten strukturellen Hilfen angeboten worden und sollte keine der genannten Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zur Verbesserung führen, hat die Schule keine weiteren Möglichkeiten, den Schüler bzw. die Schülerin zu fördern. Die Verantwortung für die Konsequenzen liegt dann ausschließlich bei den Schülerinnen bzw. Schülern und den Erziehungsberechtigten. Das Angebot der Nutzung der strukturellen Hilfen in der Schule bleibt natürlich weiterhin bestehen. Hed für die AG Hausaufgabenkonzept, 18.05.10; überarbeitet 31.05.2013

Kooperative Gesamtschule Kirchweyhe Hauptstraße 99 28844 Weyhe Telefon: 04203-8128-0 Fax: 04203-8128-90 Weyhe, den An die Eltern von Klasse Sehr geehrte Eltern, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn für das Fach ihre / seine Hausaufgaben wiederholt nicht / unvollständig gemacht hat. Daher wird am kommenden Freitag, den in der 7. Stunde nacharbeiten. Bitte bestätigen Sie auf dem unteren Abschnitt, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Bitte hier abtrennen und an die Lehrkraft zurückgeben! Bestätigung Name der Schülerin / des Schülers Ich habe / wir haben das Schreiben der KGS Kirchweyhe vom mit der Mitteilung über die Nacharbeit am Freitag, den, in der 7. Stunde erhalten. Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Kooperative Gesamtschule Kirchweyhe Hauptstraße 99 28844 Weyhe Telefon: 04203-8128-0 Fax: 04203-8128-90 Weyhe, den An die Eltern von Klasse Sehr geehrte Eltern, ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Tochter / Ihr Sohn in mehreren Fächern ihre / seine Hausaufgaben wiederholt nicht / unvollständig gemacht hat. Daher soll zunächst drei Mal an der Hausaufgabenhilfe (Mo. Do., 14:00 Uhr Mensa oder B007) teilnehmen, um zu lernen, sich Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben zu nehmen. Die Teilnahme soll sich auf diesem Brief (oder alternativ im Schulplaner) bestätigen lassen. Bitte melden Sie mit dem unteren Abschnitt zurück, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben. Teilnahme an der Hausaufgabenhilfe: Datum: Unterschrift: Mit freundlichen Grüßen Bitte hier abtrennen und an die Lehrkraft zurückgeben! Bestätigung Name der Schülerin / des Schülers Ich habe / wir haben das Schreiben der KGS Kirchweyhe vom mit der Mitteilung über die Verpflichtung zur dreimaligen Teilnahme an der Hausaufgabenhilfe erhalten. Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten