Internationale Vertragsgestaltung am Beispiel Iran

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Transkript:

Internationale Vertragsgestaltung D o n n e r s t a g, 7. J u l i 2 0 1 6 i n F r a n k f u r t a m M a i n [dk_photos]/[(istock)/thinkstock Gängige Vertragsformen und besondere Klauseln Handelsfinanzierung Best Practice bei Verhandlungen Erfahrungsberichte und Praxisbeispiele

Internationale Vertragsgestaltung D o n n e r s t a g, 7. J u l i 2 0 1 6 i n F r a n k f u r t a m M a i n Seit der Lockerung der Iran-Sanktionen im Januar 2016 ergeben sich für die im Außenhandel tätigen Unternehmen neue Geschäftsmöglichkeiten im Iran. Verbunden mit den neuen Chancen sind eine Reihe von Risiken und Rechtsfragen. Im Rahmen dieses Seminars werden wichtige Fragen mit ausgewählten Experten aufgegriffen und erörtert. Ziel ist es, die Teilnehmer des Seminars für die Herausforderungen im Iran-Geschäft zu sensibilisieren und Lösungsansätze aufzuzeigen. Erörtert werden u.a. die gängigen Verträge und besonderen Vertragsklauseln inkl. Schiedsklauseln im Iran-Geschäft und der Schutz von Unternehmen vor dem sog. Snapback -Mechanismus. Eine große Herausforderung ist die Finanzierung des Iran-Geschäfts, die in einem eigenen Panel detailliert erörtert wird. Erfahrungen und Praxisbeispiele in Verhandlungen mit iranischen Partnern runden das Seminar ab. Das Seminar richtet sich an Unternehmen aus allen Branchen und Syndikus-Anwälte, die ihr Wissen zu Iran vertiefen möchten. Referenten Wir freuen uns auf Sie! Horst Babak Michael Sven-Boris Oliver Oliver Becker Tabeshian Gorges Brunner Wieck Wendland Rechtsanwalt Rechtsanwalt Interkultureller Managing Partner Generalsekretär Leiter Rechtsab. ARIATHES ARIATHES Trainer REF Europe GmbH ICC Germany Euler Hermes AG

D o n n e r s t a g, 7. J u l i 2 0 1 6 i n F r a n k f u r t a m M a i n Agenda 09:30 Registrierung und Kaffee 10:00 Begrüßung und Eröffnung Oliver Wieck, Generalsekretär, ICC Germany e.v. 10:10 Einführung in das internationale Vertragsrecht (Anwendbares Recht, internationale Streitbeilegung, Sanktionen u.a.) Horst Becker, Partner, ARIATHES Rechtsanwälte 10:30 Gängige Kooperationsformen im Iran-Geschäft (Direktvertrieb, Vertriebspartnerschaften, strategische Allianzen u.a.) Sven-Boris Brunner, Managing Partner, REF Europe GmbH Moderation: Horst Becker 11:45 Kaffeepause 12:00 Wichtige Klauseln im Iran-Geschäft (Rechtswahl, Schiedsklausel, Force majeure, Vertragsstrafe u.a.) Babak Tabeshian, LL.M., ARIATHES Rechtsanwälte 13:00 Mittagsimbiss 14:00 Finanzierung und Absicherung von Handelsgeschäften im Iran Oliver Wendland, Leiter der Rechtsabteilung, Euler Hermes AG Moderation: Oliver Wieck 15:00 Kaffeepause 15:15 Best Practice-Regeln für die Führung von Verhandlungen im Iran Michael Gorges M.A., Iran Consulting Moderation: Oliver Wieck 16:00 Schlussdiskussion 17:00 Ende der Veranstaltung

Internationale Vertragsgestaltung A n m e l d u n g p e r M a i l a n : e v e n t s @ i c c g e r m a n y. d e Termin: Donnerstag, 7. Juli 2016, 10:00 17:00 Uhr Veranstaltungsort: Fleming s Hotel Frankfurt-City, Eschenheimer Tor 2, Ansprechpartner: 60318 Frankfurt/Main ICC Germany e.v., Wilhelmstr. 43G, 10117 Berlin Vertriebsdienst, Frau Manuela Schulze Tel.: (030) 200 73 63 60 events@iccgermany.de Frühbucherpreis bis 6. Juni 2016: 355,- (ICC-Mitglieder 305,-) zzgl. 19% MwSt. Tagungsgebühr ab 7. Juni 2016: 395,- (ICC-Mitglieder 355,-) zzgl. 19% MwSt. Im Preis enthalten sind Mittagsimbiss und Getränke. Eine Gebührenerstattung ist nur bei schriftlicher Absage bis zum 23. Juni 2016 möglich. Teilnehmer/in: Position: Firma/Institution: Rechnungsanschrift: Mailadresse: Ort, Datum Unterschrift/en

T e i l n a h m e b e d i n g u n g e n 1 Anmeldung Unsere Seminarangebote sind freibleibend und unverbindlich. Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen und sind verbindlich. Nach Eingang ihrer Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung. 2 Stornierung Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Abmeldungen, die später eintreffen, werden 50% des Teilnehmerbeitrages berechnet. Bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als drei Werktage vor Seminarbeginn) und bei Abmeldungen am Veranstaltungstag, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Seminarabbruch ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer ist jederzeit kostenlos möglich. 3 Ausfall der Veranstaltung Wir behalten uns das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl, bei Ausfall des Referenten durch Krankheit, sowie bei von uns nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt, die Durchführung der Seminarleistung zu verschieben oder abzusagen. Die betreffenden Auftraggeber/ Teilnehmer werden umgehend informiert. Bereits bezahlte Teilnehmerbeiträge werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers oder Auftraggebers (auch ein Ersatz von Reise-, Storno- oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall) bestehen nicht. 4 Urheberrechte Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Sie unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, bearbeitet oder elektronisch verarbeitet werden.