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Transkript:

Ehegatten- und/oder Kinderalimente, Vorname PLZ, Ort Allgemeine Informationen In den Artikeln 131 Abs. 1 und 290 des Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB) ist vorgesehen, dass die Kantone bei der Vollstreckung von Unterhaltstiteln in geeigneter Weise helfen. Im Kanton Zürich regeln das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. die dazugehörende Verordnung über die (AlimV) die Inkassohilfe und Bevorschussung. Die Aufgaben wurden der des Amtes für Jugend und Berufsberatung übertragen. Gesuche sind an die für den Wohnort der Gesuchsteller zuständige regionale stelle zu richten (Adressen siehe Seite 9). Inkassohilfe wird für die laufenden Unterhaltsbeträge geleistet, wenn die Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise erfüllt wird. Dies bedeutet, dass Kinderalimente höchstens ein Jahr und Ehegattenalimente höchsten drei Monate rückwirkend ab der Stellung des Gesuchs um Inkassohilfe durch die stelle berücksichtigt werden. Weiter zurückliegende Ausstände sind durch die Unterhaltsberechtigten selber einzutreiben. Vorsicht: Unterhaltsforderungen verjähren in der Regel nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 1 OR). Voraussetzungen für die Inkassohilfe Zivilrechtlicher Wohnsitz der Unterhaltsberechtigten im Kanton Zürich Rechtstitel für Unterhaltsverpflichtung Vollstreckbare gerichtliche Entscheide über den Unterhalt von Kindern und Ehegatten Vollstreckbare aussergerichtliche, durch die Kindesschutzbehörde genehmigte Unterhaltsvereinbarungen Schriftliche Unterhaltsvereinbarungen des volljährigen Kindes mit seinem Vater, seiner Mutter oder beiden Elternteilen Die/der Berechtigte bzw. der gesetzliche Vertreter bevollmächtigen die stelle zu allen ihr zweckmässig erscheinenden Vollstreckungsmassnahmen sowie zur Erhebung einer Strafanzeige wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. 1/9

Die gesuchstellende Person hat für die Abklärung des Gesuchs um Inkassohilfe insbesondere folgende Unterlagen einzureichen und Auskünfte zu erteilen: Rechtstitel (Urteil, genehmigter Unterhaltsvertrag) für die Unterhaltsverpflichtung mit Rechtskraftbestätigung Wohnsitzbestätigung AHV-Nummer der gesuchstellenden Person und des unterhaltsberechtigten Kindes bzw. der unterhaltsberechtigten Kinder Aufstellung über ausstehende Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen (ein Jahr rückwirkend bei Kinderalimenten, drei Monate rückwirkend bei Ehegattenalimenten) Adressen der unterhaltspflichtigen Person und der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers der unterhaltspflichtigen Person, sofern die gesuchstellende Person diese ausfindig machen kann Die Inkassohilfe als solche ist unentgeltlich. Externe Kosten (z. B. Betreibungskosten, Kosten für Rechtsöffnungsverfahren, Übersetzungen usw.) sind allerdings grundsätzlich durch die gesuchstellende Person zu tragen. Bitte beachten Sie folgende Fristen Dieses Gesuch gilt ab dem Datum als gestellt, an dem es unterschrieben bei der örtlich zuständigen stelle eingereicht wird. Die Unterhaltspflicht gilt erst dann als nicht rechtzeitig erfüllt, wenn der/die Unterhaltspflichtige der Zahlungspflicht bis am 15. des Fälligkeitsmonats nicht nachgekommen ist. Gesuche um Inkassohilfe nimmt die stelle deshalb frühestens ab dem 16. des Fälligkeitsmonats entgegen. Nach Einreichung des Gesuches haben Sie eine Frist von längstens zwei Monaten, um die erforderlichen Unterlagen bei der stelle einzureichen. Je schneller die Unterlagen vollständig sind, desto rascher kann die stelle Ihr Gesuch bearbeiten. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird auf das Gesuch nicht eingegangen. 2/9

1. Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse der Beteiligten 1.1. Gesuchsteller/in Vorname Strasse PLZ, Ort Geburtsdatum Bürgerort, Nationalität Aufenthaltstatus (Ausländer/Ausländerinnen) Telefon Privat Telefon Geschäft Mobile E-Mail Neue AHV-Nr. (756....) 1.2. Zivilstand Gesuchsteller/in Zivilstand Verheiratet Geschieden Ledig Verwitwet Getrennt Bei Antrag auf Inkasso von Ehegattenalimenten Bei Antrag auf Inkassohilfe für Kinderalimente von Kindern: Verhältnis Gesuchsteller/in zum unterhaltsberechtigten Kind In eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Konkubinat) Inhaber/in elterliche Sorge Vormund (bitte Beschluss der KESB beilegen) Beistand (bitte Beschluss der KESB beilegen) KESB = Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde 3/9

1.3. Auszahlungsadresse Auf welches Konto sollen Zahlungen überwiesen werden? Bankkonto-Nr. Bankkonto lautend auf IBAN-Nr. der Bank Adresse Postkonto-Nr. Postkonto lautend auf IBAN-Nr. Sozialdienst (bei Abtretung) 1.4. Personalien unterhaltsberechtigte Kinder Vorname Geburtsdatum Bürgerort, Nationalität Neue AHV-Nr. (756....) Mutter des Kindes (, Vorname) Kind 1 Kind 2 Kind 3 Vater des Kindes (, Vorname) Nur ausfüllen für Jugendliche in Ausbildung oder mit Schulaustritt im laufenden Jahr Lehrfirma Schule Voraussichtliche Dauer der Ausbildung Hält sich das Kind zu Ausbildungszwecken im Ausland auf? Von Von Von Bis Bis Bis Ja Nein Ja Nein Ja Nein Wenn ja, wann? Wenn ja, wann? Wenn ja, wann? Von Von Von Bis Bis Bis 4/9

1.5. Angaben zur unterhaltspflichtigen Person (Schuldner/in) Besteht Kontakt zum/zur Unterhaltsschuldner/in? Ja Nein Unterhaltspflichtige Person(en) Schuldner/in 1 Schuldner/in 2 Vorname Strasse PLZ, Ort Geburtsdatum Zivilstand Aktueller Arbeitgeber Adresse Arbeitgeber Bei Selbstständigkeit: des Geschäfts, Geschäftsort Bezieht die unterhaltspflichtige Person eine IV-Rente? Bezieht die unterhaltspflichtige Person Sozialhilfe? Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Bürgerort, Nationalität Aufenthaltsstatus (Ausländer / Ausländerinnen) Telefon Privat Telefon Geschäft Mobile E-Mail 5/9

Angaben zum Unterhaltstitel Die Unterhaltsforderung beruht auf Eheschutzurteil vom: Scheidungsurteil vom: Entscheid vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsprozess vom: Stand des Scheidungsverfahrens? Vaterschafts-/Unterhaltsurteil vom: Unterhaltsvertrag für das Kind vom: Unterhaltsvertrag des volljährigen Jugendlichen mit Vater/Mutter/Eltern vom: 6/9

2. Angaben zu Unterhaltsbeiträgen Rückstand Letzter Unterhaltsbeitrag bezahlt Begünstigte/r: Am, Vorname Fr. Total Rückstand Fr. Seit Gründe, weshalb der Schuldner/die Schuldnerin die ausstehenden Unterhaltsbeiträge nicht regelmässig, nicht rechtzeitig oder nicht vollumfänglich bezahlt Haben Sie bereits versucht, die Rückstände einzutreiben? Ja Nein Wenn ja, wie? Selber Falls Sie versucht haben, die Rückstände einzutreiben: Massnahmen Mit Hilfe einer Organisation Mit Hilfe eines Anwalts/einer Anwältin Betreibung, für die Zeitperiode: Von Anderes (nähere Beschreibung): Bis Resultat der Bemühungen 7/9

3. Unterlagen Dieses Gesuch ist zusammen mit Kopien der folgenden Unterlagen bei der stelle einzureichen (bitte diejenigen Unterlagen ankreuzen, die Sie beilegen): Meldebestätigung/Ausländerausweis Rechtstitel (Gerichtsurteil oder Unterhaltsvertrag) Bei Lehre: Lehrvertrag Bei Ausbildung: Ausbildungsbestätigung Bei Rückständen: Aufstellung sowie Belege über bisher geleisteten Zahlungen Die Einforderung von weiteren Unterlagen, insbesondere bei Unterhaltsverträgen des mündigen Kindes, bleibt vorbehalten. 4. Erklärung und Unterschrift Mit meiner Unterschrift bestätige ich, diesen Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Ich nehme mit meiner Unterschrift zur Kenntnis, dass jede Änderung der Verhältnisse unverzüglich gemeldet werden muss. Ich nehme mit meiner Unterschrift zur Kenntnis, dass die vollständigen Unterlagen bis spätestens zwei Monate nach Gesuchstellung bei der stelle eingereicht sein müssen, da sonst auf das Gesuch nicht eingegangen wird. Bitte beachten Volljährige Jugendliche müssen ein eigenes Gesuch stellen, auch wenn bereits für nicht volljährige Geschwister und/oder Ehegattenalimente ein Gesuch um Inkassohilfe gestellt wird. Ort, Datum Unterschrift Gesuchsteller/in 8/9

Adressen der stellen im Kanton und der Stadt Zürich Kanton Zürich Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster Spitalstrasse 3 Postfach 1499 8620 Wetzikon Telefon 043 259 80 80 Bezirke Bülach und Dielsdorf Schaffhauserstrasse 53 8180 Bülach Telefon 043 259 95 20 Bezirke Affoltern und Dietikon kjz Dietikon Badenerstrasse 9 8953 Dietikon Telefon 043 259 93 00 Bezirke Winterhur und Andelfingen St. Gallerstrasse 42 8400 Winterthur Telefon 052 266 90 90 Bezirk Horgen kjz Horgen Bahnhofstrasse 6 Postfach 31 8810 Horgen Telefon 043 259 92 00 Stadt Zürich Stadt Zürich Soziale Dienste Alimentenstelle Hönggerstrasse 24 8037 Zürich Telefon 044 412 73 40 www.alimente.zh.ch Stand: März 2016 9/9