2000-Watt-Gesellschaft Der Weg zur nachhaltigen Energieversorgung (Ressourcen, Umwelt, Wirtschaftlichkeit, Verteilgerechtigkeit)

Ähnliche Dokumente
Das neue Energiegesetz und das Energiekonzept

Kommunale Energieplanung

Raumplanerische Konsequenzen der neuen Energiestrategie 2050

Fernwärme, die naheliegende Alternative!

Grundlagen für räumliche Energieplanungen. Moritz Kulawik, Umwelt und Energie Sascha Brunner, Raum und Wirtschaft 26. Juni 2017

Energieumbau Schweiz ist das neue kantonale Energiegesetz eine

Bedeutung der erneuerbaren Energien im Kanton Luzern

Energieraumplanung Ein Schlüssel zur Energiewende?

Neues Energiegesetz des Kantons Luzern Umsetzung der MuKEn 2014

Holzenergie-Tagung 2016 BEO HOLZ, Wimmis,

Energierichtplan und Baureglement

DIV / Abteilung Energie. Der Kanton Thurgau steigt in die Champions League der Energiepolitik auf

Mehr dämmen oder erneuerbare Energie wie und was fördern bzw. fordern die Kantone? Suisse Public, Bern, 19. Juni 2015

Energiekonzept der Stadt Zürich: Vom Masterplan zur Umsetzung

Bruno Bébié, Energiebeauftragter Stadt Zürich Der Beitrag der erneuerbaren Energien

Ungenutzte Ab- und Umweltwärme, ein vergessenes Energiepotential

ENERGIERAUMPLANUNG IM KANTON ZÜRICH

Umbau des Energiesystems in Basel

Energiewende für die Politik? Kanton Luzern konkret!

Gesamtüberarbeitung Regionaler Richtplan 5. Werkstattbericht - Ver- und Entsorgung. 14. Delegiertenversammlung vom 25. Juni 2014

Wir versorgen Sie mit Wärme

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Energie und Raumentwicklung. Herausforderungen in der Schweiz

Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE

Themenübersicht. ERFA-Meeting, Energiestadt Zentralschweiz Wärmeversorgung Einführung. Jules Pikali Regionalleitung Energiestadt 1

ewl als Querverbundunternehmen mit aktuellen Wärmeprojekten

Energieplanung Teufen Zweck einer Energieplanung und Stand der Arbeiten

Merkblatt zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Mai Das Thema Energienutzung im UVP-Verfahren

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Entwurf Vernehmlassungsvorlage. 2015_11_BVE_Kantonales Energiegesetz_KEnG_200/2015/2. Kantonales Energiegesetz (KEnG) Der Grosse Rat des Kantons Bern,

Totalrevision kantonales Energiegesetz. Medienkonferenz vom 26. Juni 2017

1. SIG in Kürze. 2. Energiewende : die grossen Veränderungen. 3. SIG : Strategie eines Multi-Energie-Verteilers. 4. Schlussfolgerungen

Regionale Perspektiven und Energiewende. Die Wärmewende als Handlungsfeld räumlicher Planung. auf regionaler und kommunaler Ebene

Der Regierungsrat legt die Einzelheiten und bei kleineren Eingriffen die Anforderungen für die neu zu erstellenden Bauteile in der Verordnung fest.

Öffentliche Informationsveranstaltung SP Wünnewil-Flamatt Nationale Energiepolitik Mit welchen Massnahmen zum Ziel?

Leitfaden Kommunale Energiekonzepte-Wärme

Energiestrategie des Bundes Umsetzung im Kanton Schwyz

Änderungsentwurf des Energiegesetzes vom 9. Juni 2000 Februar 2011

Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz

Energieeffizienter Brühl

Smart City Winterthur

100% Erneuerbare Energien für den Wärmemarkt Schweiz?

Nachhaltigkeit bei kantonalen Bauten: Der Kanton Bern als Vorbild

Fernwärme. Energiezentrale Forsthaus und Fernwärme Bern. Bedeutung der Strom- und Wärmeproduktion auf die Netze Martin Jutzeler, Energie Wasser Bern

Kommunale Energiepolitik Rahmenbedingungen, Strategie Zukunft, Stand der Umsetzung

DIV / Energie Energiepolitische Ziele, Energierecht und Förderprogramm

Was hat das Thema Heizung in der Raumplanung verloren?

Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich

Ihr Rundum-Partner auf dem Weg zur Energiewende. 29. April 2014, Hauptversammlung Hausverein Ostschweiz Philipp Egger, Geschäftsleiter

Energie Apéro Luzern, 11. März 2013

Arbeitshilfe zur Erstellung einer Richtplanung Energie für Gemeinden des Kantons Graubünden

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG. ENERGIE; Strategie Kanton Aargau; energieaargau. vom bis

Energieplanung Rheinfelden

3. Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern; 4. Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes.

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG. ENERGIE; Strategie Kanton Aargau; energieaargau. vom bis

Das Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz Informationen

Der Richtplan Energie der Stadt Bern

Strategische Ausrichtung: «Nachhaltigkeit» Energieeffizienz als Verkaufsargument am Beispiel Romantik Hotel Muottas Muragl

Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen

EVU in Gemeinden - Gasstrategien von Gemeindewerken Bern,

Energiestrategie 2050 Fortschritt der Aktivitäten

Weiterbildungstag Feuerungskontrolleure Zeljko Lepur Produktmanager Feuerungen Hoval AG Schweiz

Energierahmenstrategie Wien 2030

Ver- und Entsorgung 4.2 Energie

Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE

NACHHALTIGE NAHWÄRMENETZE Klimaschutz, Kostensicherheit und Unabhängigkeit

Energiekonzept des Kantons St. Gallen

3. Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern; 4. Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes.

Heizungsersatz - aus Sicht der Kantone

Rahmenbedingungen der Gemeinde Erfolgsfaktoren und Stolpersteine beim Vollzug

Zweck und Ziel des Gesetzes ( 1 EEWärmeG)

Privater Gestaltungsplan Widum. Bestimmungen. Von der Baudirektion genehmigt am: Für die Baudirektion:

Energiestrategie Kanton Schaffhausen: Wie weiter nach dem Nein zur Baugesetzrevision?

«türöffner-events» Gelebte Energiezukunft Umsetzung Richtplan Energie 2035 der Stadt Bern

Energieförderung im Kanton St.Gallen. Gebäudemodernisierung mit Konzept

Kanton Zürich Baudirektion. Energieplanungsbericht 2013

ENERGIEPOLITIK IN ZEITEN DES UMBRUCHS

Das Regionale Energiekonzept FrankfurtRheinMain

Informationsanlass für Gemeinden, Januar 2016 Beat Marty, Abteilungsleiter Energie, Luft und Strahlen

Energiewende Kreis Groß Gerau. Strategische Handlungsschwerpunkte

Solarwärme Pfeiler des Energiekonzepts 2050 Fakten und Tipps für Hausbesitzende und Liegenschaftsverwaltungen

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)

Willkommen in der Energiestadt GOLD Luzern

Klimabündnisstadt Rostock

Energiepraxis Seminar

Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis. Anforderungen des EEWärmeG an Kälteanlagen

ADMINISTRATION COMMUNALE HESPERANGE

n Ein gemeinsames Umsetzungsprogramm für Maßnahmen in Gemeinden, Haushalten und Betrieben

Der Energiekanton Aargau auf dem Weg in die Zukunft

-Der Kanton Luzern im Zeichen der Sonnenenergie -Stand Energiepolitik aus Sicht RUEK. 12. Mai 2014 Jürg Meyer, Kantonsrat

Weissbuch VFS. Nah- und Fernwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien eine GIS Analyse. Hanspeter Eicher VR-Präsident Dr. Eicher+Pauli AG.

Auftragspotenzial durch Projekte für erneuerbare Energieen

Eröffnung und Einführung ins Thema Robert Horbaty Projektleiter Smart Cities

Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik. Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie

PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt Schwerin (Fernwärmesatzung)

Die Rolle des Berliner Wärmemarkts im Kontext des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) 2030

Eine moderne Vision von Friedrich Wilhelm Raiffeisen:

energieaargau ihre Bedeutung für die Gemeinden

Wärmepumpen mit thermischen Solaranlagen. Merkblatt

Transkript:

Energie-Apéro Luzern Beat Marty, Leiter Abt. Energie, Luft und Strahlen 11. März 2013 2000-Watt-Gesellschaft Der Weg zur nachhaltigen Energieversorgung (Ressourcen, Umwelt, Wirtschaftlichkeit, Verteilgerechtigkeit) Versorgungssicherheit Der globalen Energieverknappung begegnen mit neuen Technologien bei Produktion und Verbrauch vom Wissen zum Handeln Wie können ALLE zu konkretem Handeln bewegt werden? Einbezug und aktives Handeln der Gemeinden 3 Bewusstsein über «Energiehaushalt» der Gemeinde Unterstützung und Koordination der Energieversorgung mit Fokus Wärmeversorgung Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien, Umweltwärme und Abwärme Wärme- und Kältenetze: Unterstützung, Aufbau, Verdichtung Koordination und Abstimmung auf Stufe Gemeinde Region sicherstellen Richtplan 2009 Energieplanung «empfohlen» in Koordinationsaufgabe E5-4 Überkommunale Abstimmung über RET in Koordinationsaufgabe E5-3 Revision kantonales Energiegesetz (2013) Energieplanung neu als gesetzlicher Auftrag angepasste Lösung für die Gemeinden 4 5

Energieplanungspflicht für alle Gemeinden RR kann Gemeinden zu Energierichtplan oder überkommunaler Planung verpflichten Energieplanung abstimmbar auf Verhältnisse der Gemeinde, keine engen Vorgaben Energiekonzept ( Energiestadt ) (teil-) räumliche Energieplanung E-Richtplan keine neuen Rechtsinstrumente PBG 1 Die Gemeinden führen eine kommunale Energieplanung durch. 2 Der Regierungsrat kann eine Gemeinde verpflichten, für ihr Gebiet oder Teile davon einen kommunalen Richtplan über die Energieversorgung und -nutzung zu erlassen. 3 Ist eine Koordination notwendig, kann der Regierungsrat Gemeinden zu einer überkommunalen Energieplanung verpflichten. PBG: Kantonales Planungs- und Baugesetz 6 7 Energieplanung als energiepolitisches Führungsinstrument «Energiestadtprozess» Energieplanung als klassisches raumplanerisches Koordinationsinstrument Siedlungsentwicklung, Nutzungen Bedarfsentwicklung Wärme/Kälte lokale Energiepotentiale, Priorisierung Potential für leitungsgebundene Wärme-/Kälte Eignungsgebiete, Vorzugsgebiete Standortsicherung für Anlagen und Infrastruktur Ziele und Grundsätze für die kommunale Energieversorgung energierelevante Grundsätze für die Siedlungsentwicklung Bilanzierung des Energieverbrauchs / der E-nutzung Massnahmen zur Begrenzung des Verbrauchs fossiler Energieträger Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Versorgungsgebiete für die verschiedenen Erzeugungs-, Verteilungs- und Nutzungssysteme Standorte für grössere Energieanlagen und Verteilinfrastrukturen 8 9

10 Sinnvoll in dicht besiedelten Gebieten und in ESP-Gebieten Räumliche Koordination von Energieangeboten und nachfrage Chancen für standortgebundene Abwärme und erneuerbare Energien nutzen Unnötige Doppelspurigkeiten bei leitungsgebundenen Systemen (Fernwärme, Erdgas) vermeiden Festlegen einer Strategie und behördenverbindliche Umsetzung gegebenenfalls eigentümerverbindlich im BZR 11 Werkzeug für eine zukunftstaugliche Wärmeversorgung (www.energiestadt.ch) 8 Module: Bessere Nutzung der lokalen Potentiale Abwärme; Umweltwärme, -kälte Erneuerbare Energie / Holz; ev. WKK-Anlagen Koordination Potential - Nutzung oft nur koordiniert möglich Kein «First come first serve» bei Umweltressorucen Rahmenbedingungen für Leitungsgebundene Versorgungsgebiete Anschlusspflichten Durchleitungsrechte, Infrastruktur Gemeinde kann neue oder bestehende Gebäude zum Anschluss verpflichten Voraussetzung: Zweckmässig und zumutbar Durchleitungsrechte sind zu gewähren neu: Anschluss-Pflicht auch für bestehende Bauten möglich (wichtig für Erhöhung der Anschlussdichte!) bei Ersatz der Heizanlage Zumutbarkeit orientiert sich insbesondere an der wirtschaftlichen Tragbarkeit 12 13

1 Im Einzugsgebiet von Wärme- und Kältenetzen kann die Gemeinde im Einzelfall oder gestützt auf eine für Grundeigentümerinnen und -eigentümer verbindliche Planung für ein grösseres Gebiet verlangen, dass bestehende oder neue Bauten für die Nutzung von Wärme oder Kälte an diese anzuschliessen sind und Durchleitungsrechte gewährt werden. Der Anschluss kann nur verfügt werden, wenn er zweckmässig und zumutbar ist. 2 Für Wärme- und Kältenetze ist das Baubewilligungsverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz durchzuführen. Der Regierungsrat kann für Durchleitungsrechte das Enteignungsrecht erteilen. 14 15 Verlegung der KVA Ibach nach Perlen Planungsperimeter Luzern-Ibach-Rontal Nutzung der Abwärme SwissSteel Planungsperimeter Luzern-Nord ESP Luzern-Süd u.a. Nutzung der Grundwasser-Ressourcen; Seewasser? Geothermie-Kraftwerk Sursee? Wärme Abwärme im Raum Wiggertal (Über-) Nutzung des Grundwasserträgers? Luft-Wasser Wärmepumpen als häufige Problemfälle wegen der Lärmentwicklung Gute Planung leistet wichtigen Lösungsbeitrag Konflikte vorsorglich vermeiden schlankes Bewilligungsverfahren für die Bauherrschaft Luft/Wasser-Wärmepumpen sind lärmemittierende Anlagen Der Grenzwert (Planungswert) der Lärmschutzverordnung LSV muss bei allen Nachbarn eingehalten werden Eine sorgfältige Planung ist wichtig, auch zum Thema Lärm Eine Baubewilligung ist erforderlich 17 18

Für eine Baubewilligung sind im Kanton Luzern folgende Unterlagen einzureichen: Wärmepumpen-Deklaration (Lärmberechnung) siehe Link Angaben zum Schallleistungspegel der gewählten Anlage (technisches Datenblatt) Situationsplan mit dem Standort der Wärmepumpe Wenn nötig zusätzliche Pläne oder Fotos mit angrenzenden Fassaden (Fenster!) notwendige Lärmschutzmassnahmen Wärmepumpen-Deklaration für Baugesuche im Kanton Luzern http://www.umwelt-luzern.ch/waermepumpendeklaration_2012.pdf Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz http://www.fws.ch/ Wärmepumpen-Testzentrum WPZ http://institute.ntb.ch/ies/kompetenzen/waermepumpentestzentrum-wpz.html 19 20