HARZER KREISBLATT Amtsblatt des Landkreises Harz

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Transkript:

HARZER KREISBLATT Amtsblatt des Landkreises Harz auch im Internet unter www.kreis-hz.de 20. Dezember 2008 Nummer 12/2008 kostenlos an die Haushalte Auflage 125.000 Exemplare Brockenimpressionen Foto: Karin Brandt SIE WOLLEN HOCH HINAUS? MACHT ES MÖGLICH von 8 68 Meter Der vielseitige Fachbetrieb an Ihrer Seite DER NEUE SEAT IBIZA. GEWINNER DES GOLDENEN LENKRADS 2008.* Elektroinstallation Metallbau/ Bauschlosserei Dacheindeckungen Balkonsanierung Dachklempnerarbeiten NEBE GmbH Hinterhof 186 A 06493 Ballenstedt/OT Badeborn Telefon (03 94 83) 8 20 20, Telefax (03 94 83) 8 20 21 ISDN (03 94 83) 93 10, www.nebegmbh.de IXA 182 Design, Präzision und Leidenschaft zahlen sich aus. Wir danken der Jury und freuen uns über diese besondere Auszeichnung. Bei uns ab 11.490,- EUR Übrigens: Wenn Sie wissen wollen, wie sich ein goldenes Lenkrad anfühlt, empfehlen wir Ihnen eine Probefahrt. Wir freuen uns auf Sie! * in der Kategorie Kleinwagen (AUTO BILD Nr. 45 vom 07.11.2008) Bergmann & Söhne Automobile GmbH Stadtweg 1 38855 Reddeber Tel.: (0 39 43) 26 62 20 http://bergmann.seat.de Bergmann & Söhne GmbH Filiale Blankenburg Neue Halberstädter Straße 67 38855 Blankenburg Tel.: (0 39 44) 35 46 02

3 Grußwort des Landrates zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel: Wir bauen auch 2009 auf bürgerschaftliches Engagement und aktive Mitwirkung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wieder einmal nähert sich ein Jahr dem Ende und wir freuen uns auf ein paar entspannte Tage im Familien- und Freundeskreis. Vielleicht haben Sie die zurückliegenden Tage und Wochen bereits genutzt, um einmal mit der Familie, Freunden und Bekannten oder Kollegen über einen der zahlreichen, liebevoll und originell gestalteten Weihnachtsmärkte in unserem Landkreis zu schlendern? Innehalten und sich an kleinen Dingen erfreuen heutzutage nehmen wir uns viel zu selten die Zeit dafür. Eine solche, regelmäßig über das Jahr verteilte, Auszeit aus der Hektik des Alltags wäre sicher für jeden von uns eine Bereicherung im neuen Jahr. Wir könnten daraus Kraft schöpfen für die neuen Herausforderungen, die auch im Jahr 2009 auf uns warten. Denn mit den bevorstehenden Entscheidungen im Rahmen der Gebietsreform werden die kommunalen Veränderungen viele Menschen sehr direkt betreffen. Umso wichtiger ist es, sie an diesen Entscheidungen zu beteiligen und alle Möglichkeiten für ihre aktive Mitarbeit zu nutzen. Mehr denn je bauen wir deshalb auch 2009 in der Kommunalpolitik auf bürgerschaftliches Engagement, weil wir wissen, dass diese ehrenamtliche Mitwirkung das gesellschaftliche Zusammenleben im ländlichen Raum sichert. Für unseren Landkreis war das Jahr 2008 ein sehr bewegtes und ereignisreiches Jahr, wenngleich auch ohne die großen, nach außen hin sichtbaren Veränderungen des Vorjahres. In vielen Bereichen haben wir gemeinsam daran gearbeitet, die Weichen für eine positive Entwicklung unseres noch jungen Harzkreises zu stellen und das Zusammenwachsen zu forcieren. So haben Unternehmen in allen Teilen des Landkreises mit rund 150 Mio. Euro kräftig in Erweiterungen investiert. Das schafft oder sichert Arbeitsplätze, genauso wie zwei Neuansiedlungen in Ilsenburg. In vielen kleinen Schritten wurden aber auch in anderen Bereichen geplante Projekte umgesetzt oder entsprechende Planungen angeschoben Ich denke hier z. B. an die neu übergebenen Straßen und Brücken, an Sanierungs- und Umbauarbeiten in Schulen, Kindertagesstätten und Senioreneinrichtungen oder auch an die zahlreichen kulturellen Veranstaltungen im Domjahr 2008. Das zeigt, dass wir uns auch 2008 auf die Initiative und Kreativität der Menschen, die hier wohnen, verlassen konnten. Deshalb ist es mir besonders wichtig, mich an dieser Stelle bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu bedanken, die in den zurückliegenden Wochen und Monaten an ihrem Arbeitsplatz oder in den zahlreichen Vereinen und Verbänden durch ihr selbstloses ehrenamtliches Engagement zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben. Das zurückliegende Jahr hat aber auch gezeigt, dass und wie schnell sich der globale Wandel unserer Arbeits- und Lebenswelt bis auf die kommunale Ebene auswirkt. Angesichts der nachlassenden Konjunktur und der schwerwiegenden internationalen Finanzkrise blicken viele Menschen deshalb eher skeptisch in die Zukunft. Was hier zu tun ist, darüber wird im kommenden Jahr viel debattiert werden, denn das Jahr 2009 ist ein Wahljahr. Wir blicken auf Brüssel und wir blicken auf Berlin, denn nicht wenige Regelungen, die uns vor Ort direkt betreffen, werden dort beschlossen. Aber wir blicken selbstverständlich auch und in unsere eigenen Städte und Gemeinden, in denen am 7. Juni Kommunalwahlen stattfinden. Ich appelliere bereits jetzt an Sie: Gehen Sie zur Wahl und nutzen Sie Ihr Recht, über den künftigen Weg ihres Heimatortes mitzubestimmen. Gerade weil wir in vielem von dem abhängig sind, was woanders entschieden wird, sollten wir bestimmen, wem wir unser Vertrauen geben. Lassen Sie uns also gemeinsam unseren eingeschlagenen Weg weitergehen. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit, ein gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest und viel Gesundheit, Glück und Erfolg im neuen Jahr. Ihr Landrat Dr. Michael Ermrich Sachsen-Anhalts Landräte trafen sich in Derenburg Derenburg. Zu ihrem 55. Landräteseminar trafen sich die Landräte der neuen Landkreise Sachsen-Anhalts am 4. und 5. Dezember in Derenburg. Aufgabenbereichen der Agrarstruktur und des Arbeitsschutzes ausgesprochen hat. Damit würde das diesbezüglich bereits angekündigte Gesetzgebungsverfahren dem Grunde nach scheitern, bevor es überhaupt den Landtag erreicht hat. Für den Landkreis Harz, so befürchtet Landrat Dr. Ermrich, könne dies in absehbarer Zeit das Aus für das ALFF und das Gewerbeaufsichtsamt am Standort Halberstadt bedeuten. Die Abkehr von der versprochenen Funktionalreform so stellten die Landräte fest stelle im Nachhinein die Kreisgebietsreform in Frage. Diese sollte mit umfassenden Aufgabenübertragungen vom Land auf die Landkreise einhergehen. Ein Schwerpunkt des Seminars war die zunehmende finanzielle Belastung der Landkreise durch wachsende Kosten der Unterkunft von Langzeitarbeitslosen bei gleichzeitiger Senkung der Kostenbeteiligung durch den Bund. Breiten Raum in der Diskussion nahmen Fragen der nach wie vor ausstehenden Funktionalreform ein. Vor dem Landräteseminar war bekannt geworden, dass sich die Lenkungsgruppe für die Verwaltungs- und Funktionalreform in Magdeburg gegen die bisher geplante Kommunalisierung von Impressum Herausgeber: Landkreis Harz Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon (0 39 41) 59 70 42 09 e-mail: pressestelle@kreis-hz.de Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, 38855 Wernigerode, Telefon (0 39 43) 54 24-0, Fax (0 39 43) 54 24 99, e-mail: info@harzdruck.de, Internet: www.harzdruck.de Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon (0 39 43) 54 24 26 Ralf Harms, Telefon (0 39 43) 54 24 27 Verteilung: UNISON Agentur für marktorientiertes Werben GmbH, Kyselhäuser Straße 77, 06526 Sangerhausen, Telefon (0 34 64) 24 11-0, Fax (0 34 64) 24 11-50 Sie haben kein Amtsblatt bekommen? Rufen Sie uns an! (0 34 64) 24 11-0

5 Landrat Dr. Michael Ermrich zog Bilanz vor den Medien: Auch für die Kreisverwaltung war 2008 ein Jahr vieler kleiner Schritte Halberstadt. Im zurückliegenden Jahr hat die Kreisverwaltung ihr Ziel, möglichst schnell eine effektive und bürgernahe Verwaltung für alle Bewohner des neuen Harzkreises aufzubauen, mit vielen kleinen Schritten konsequent weiterverfolgt. Wie in vielen anderen Bereichen auch konnten zwar nicht alle Wünsche realisiert werden, aber insgesamt sei es doch gelungen, die nach der Fusion von drei Landkreisen notwendig gewordene Neustrukturierung der Verwaltung ohne allzu große Reibungsverluste fortzusetzen. Dieses Fazit zog Landrat Dr. Michael Ermrich in einer Gesprächsrunde der Verwaltungsspitze mit Vertretern der lokalen Medien. Der Landrat nutzte die traditionelle Zusammenkunft am Jahresende nicht nur, um sich bei den Journalisten für die konstruktive Zusammenarbeit und die durchaus auch kritische Begleitung der kommunalpolitischen Arbeit zu bedanken. Die Verwaltung informierte auch über Arbeitsschwerpunkte aus den einzelnen Dezernaten und weitere Strukturentscheidungen. Änderungen in der Verwaltungsstruktur So haben sich im Rahmen der Stellen- und Personalentwicklung und der daraus resultierenden Aufgaben- und Strukturkritik im laufenden Haushaltsjahr 2008 folgende Änderungen in der Verwaltungsstruktur ergeben: Das Amt für Straßenverkehr und das Ordnungsamt sind zu einem Amt für Ordnung und Straßenverkehr zusammengelegt worden. Amtsleiter ist Heinrich Dhemant, der bisherige Amtsleiter des Amtes für Straßenverkehr, Hans-Rudolf-Rösch, ist aufgrund der anstehenden Aufgaben als Jurist für das Ordnungsdezernat sowie für juristische Sonderaufgaben zuständig. Neu strukturiert wurde das Amt für Hochbau und Kreisstraßen. Um die Bewirtschaftung und Investitionsplanung zu vereinheitlichen, wurde der Bereich Hochbau ausgegliedert und dem Amt für Zentrale Gebäudeverwaltung als Sachgebiet zugeordnet. Die beiden verbleibenden Organisationseinheiten Kreisstraßen und Bauhof bilden aufgrund der veränderten Aufgabenübertragung das Amt für Kreisstraßen, das kommissarisch vom Abteilungsleiter Kreisstraßen Herbert Hübe geleitet wird. Personelle Veränderungen gibt es durch das Ausscheiden des Beigeordneten und Hauptdezernenten Hans-Dieter Sturm und des Planungsamtsleiters Joachim Engelken. Während die Hauptdezernentenstelle öffentlich ausgeschrieben wurde, erfolgte im Planungsamt vorerst eine Besetzung aus den eigenen Reihen. Amtierende Amtsleiterin ist Regina Joppke. Standortzusammenführung wird fortgesetzt Die Kreisverwaltung hält an dem Ziel einer mittel- bis langfristigen Standortkonzentration in Halberstadt fest. Das setzt jedoch den Umbau des Verwaltungshauses in der Friedrich-Ebert-Straße 41 und einen Erweiterungsbau an diesem Standort voraus, der unter den gegenwärtigen Haushaltsbedingungen allerdings nicht zu realisieren ist. Im Jahr 2008 lag deshalb der Schwerpunkt bei der weiteren Zusammenführung von Dezernaten und ihren Ämtern an möglichst einen gemeinsamen Standort, sowie der Freilenkung und dem Verkauf nicht mehr benötigter kreislicher Liegenschaften. Bereits veräußert werden konnten die Immobilien in der Schmalen Straße und der Adelheidstraße in Quedlinburg sowie am Fischerhof in Wernigerode. Perspektivisch ist geplant, die Verwaltungsgebäude Heiligegeiststraße 7 in Quedlinburg und Rudolf-Breitscheid-Straße 10 in Wernigerode zu Bürgerhäusern zu entwickeln, in denen Dienstleistungen der Kreisverwaltung vor Ort angeboten werden. Dazu zählen neben den Bürgereinrichtungen vor allem Außenstellen für Aufgabenbereiche des Sozial- und des Jugendamtes sowie des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr. Als kreiseigene Liegenschaft erhalten werden soll das Verwaltungsgebäude in der Kurtsstraße 13 in Wernigerode, das als Gesundheitsamt ausgebaut ist. Dieses Amt wird mit entsprechenden Außenstellen in Halberstadt und Quedlinburg bürgernahe Angebote bereithalten. Ziel ist es, weitere Immobilien in Wernigerode und Quedlinburg frei zulenken und zu verkaufen. Stellen- und Personalentwicklung Unter dem Aspekt der angespannten Haushaltslage kommt der Stellen- u. Personalentwicklung eine besondere Bedeutung zu. Der Stellenplanentwurf des Landkreises Harz für das Haushaltsjahr 2009 weist rund 1203 Stellen aus, davon 137 für Beamte sowie 23 für Auszubildende. Dies bedeutet im Vergleich zum 01.07.2007, der Startposition des Landkreises Harz, eine Stellenreduzierung um mehr als 64 Stellen. 12 Beamte und 180 Beschäftigte nehmen gegenwärtig die Möglichkeiten der Altersteilzeit in Anspruch, so dass in den kommenden Jahren ein weiterer Personalrückgang zu verzeichnen ist. Um dieser demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, werden wirksame Maßnahmen der Personalentwicklung ergriffen. Hierzu zählen insbesondere die Qualifikation vorhandenen Personals für spezifische Aufgaben (z. B. Brandschutzprüfer) und der zunehmende Einsatz der vom Landkreis Harz ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten. Konstituierende Sitzung des Agenda-Beirates Halberstadt. Ende November kamen im Halberstädter Landratsamt die Mitglieder des Beirates für die lokale Agenda 21 zur konstituierenden Sitzung des Beirates zusammen. werden. Städte, Gemeinden, gesellschaftliche Gruppen und engagierte Bürger sind deshalb aufgerufen, sich an diesem Prozess zu beteiligen. Unter der Leitung von Landrat Dr. Michael Ermrich wurde ein breites Themenspektrum, angefangen von wirtschaftlichen und ökologischen Strategieansätzen bis hin zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit erörtert. Im Ergebnis kamen die Mitglieder des Beirates überein, Schwerpunkte für die weitere Arbeit auf den Gebieten Energie und Demografie zu setzen, bei denen es sich um grundlegende Herausforderungen im Sinne der Agenda- Zielstellungen handelt. In diesem Zusammenhang wurden auch die Beschlüsse des Kreistages zum Energie-Contracting sowie zur Ausstattung der kreiseigenen Gebäude mit Solartechnik beraten, mit deren Umsetzung die Verwaltung derzeit befasst ist. Der Agendabeirat will Aktivitäten unterstützen, die eine nachhaltige Entwicklung im Landkreis Harz ermöglichen. Grundanliegen ist es, eine möglichst breite Mitwirkung am Agenda-Prozess zu erreichen. Dabei sollen Ideen aufgegriffen und Aktivitäten gefördert

7 Instandsetzung der Brockenstraße Schierke. Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit rund zweieinhalb Millionen Euro die Instandsetzung der Brockenstraße. Damit soll vor allem sichergestellt werden, dass Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge schnell ans Ziel kommen. Der Brocken ist ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und zugleich ein Symbol der Zeitenwende in Deutschland, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre anlässlich des symbolischen Spatenstiches in Schierke. Die Straße ist neben der Bahn die einzige Zufahrt zum Brocken, auf den jedes Jahr Hunderttausende strömen, sagte Landrat Dr. Michael Ermrich und unterstrich damit die enorme Bedeutung der Kreisstraße. Mit dem symbolischen Startschuss begann auf der Brockenstraße der 1. Teilabschnitt des Ausbaus mit der Deckenerneuerung auf 2 118 Metern Länge. Die Fertigstellung diese Teilabschnittes ist zum 31. Juli 2009 avisiert. Wegen der Winterpause ruhen die Bauarbeiten bis März 2009. Der Ausbau des 2. Teilabschnittes über eine Länge von 1 332 Metern bis einschließlich 1. Bahnquerung der Harzer Schmalspurbahnen erfolgt 2009 im Anschluss an die Fertigstellung des 1. Teilabschnitts. Die reine Baulänge des 1. Bauabschnittes beträgt 3 450 Meter, so dass bis Ende 2009 rund ein Drittel der 9,5 Kilometer langen Brockenstraße fertiggestellt wären. Bis 2011 bzw. 2012 soll die Deckenerneuerung der Brockenstraße komplett abgeschlossen sein. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgten schon die Ersatzneubauten der zwei Brücken. Für die Durchführung des 1. Teilabschnitts konnte sich mit der Blankenburger Firma U & W ein Unternehmen aus dem Landkreis Harz im Bieterverfahren durchsetzen. Das Unternehmen hatte schon bei den beiden Brückenbauwerken exzellente Arbeit abgeliefert. Internationale Einkäuferfachmesse IBEX ENTEC 2009 IBEX steht für eine Internationale Einkäuferfachmesse. Sie ist das Gegenteil einer traditionellen Zuliefermesse. Die IBEX ENTEC 2009 konzentriert sich auf die Branchen: Energieausrüstungen/Energie-technologien, Umweltschutzausrüstungen/Umweltschutztechnologien und Klimaschutz. Einkäuferunternehmen fragen Zulieferungen, Dienstleistungen und Know-how nach, die benötigt werden. Über die IBEX-Veranstaltungen werden europaweit eine Vielzahl an Geschäftskontakten organisiert. Ungefähr 50 Einkäuferfirmen und mehr als 200 Zulieferer aus 17 Ländern werden bei IBEX ENTEC 2009 erwartet. Bereits stattgefundene Veranstaltungen dieser Art waren äußerst erfolgreich. Durchschnittlich jedes dritte Gespräch führte dabei zu einem Vertrag. Die Teilnahme von Einkäuferunternehmen ist kostenlos. Diese haben lediglich Ihre Reise- und Übernachtungskosten zu tragen. Konferenzsprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Bedarf stehen kostenlos Dolmetscher zur Verfügung. Nähere Informationen zu IBEX ENTEC 2009 erhalten Sie unter http://www.ibexentec-2009.de/ bzw. 05 90 900 4356. Baustart für Halberstädter Bahnhofsgebäude Mit Presslufthämmern signalisierten Oberbürgermeister Andreas Henke, Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre und Landrat Dr. Michael Ermrich (v.l.) den Beginn der Bauarbeiten im Empfangsgebäude des Halberstädter Bahnhofes. Mit dem Umbau entsteht ein modernes, multifunktionales Dienstleistungsgebäude, das der Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsträger Bus, Straßenbahn und Eisenbahn mit dem Individualverkehr dient. Darüber hinaus wird mit dieser Baumaßnahme ein städtebaulicher Missstand beseitigt. Landrat Dr. Michael Ermich sieht in dem Bauvorhaben eine Aufwertung für den gesamten Harzkreis und wünschte den Firmen viel Erfolg für die Umsetzung des Projektes. Für die Sanierung des Empfangsgebäudes wurde eine Investitionssumme von ca. 7,5 Millionen Euro geplant. Zuwendungen in Höhe von 3,9 Millionen Euro gewährt das Land Sachsen-Anhalt. Wie Geschäftsführer Dietz Kagelmann unterstrich, ist die NOSA GmbH, Holding der Stadt Halberstadt, stolz darauf, dass sie nun mit Hilfe des Landes Sachsen-Anhalt ein weiteres Infrastrukturprojekt für die Stadt Halberstadt realisieren kann. Harzkarten-Set Wandern im Harz als PocketMap Eine digitale Version des Harzkarten-Sets Wandern im Harz ist beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zu erhalten. Mit der neu überarbeiteten und aktualisierten PocketMap Harz können sich Besucher des Harzes digital begleiten und führen lassen. Die digitale Version des Harzkarten-Sets kann auf PocketPC und auf PDA (Persönlicher digitaler Assistent) eingesetzt werden. Die digital geführte Karte wird in länderübergreifender Zusammenarbeit vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt und der Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen herausgegeben und ist im engen Zusammenwirken mit dem Harzklub entstanden. Durch die Verknüpfung der Harz-Karte mit einem GPS-Viewer lässt sich nicht nur die eigene momentane Position anzeigen, der Nutzer kann sich auch anhand von Wegpunkten über vordefinierte Routen leiten lassen. Die Wegeverläufe sowie Signaturen wurden ebenso aktualisiert wie neu fertig gestellte Verkehrswege. Die PocketMap Harz kann im Internet unter www.lvermgeo.sachsenanhalt.de im Downloadshop des Geoportals zum Preis von 19,90 für die gesamte Harzkarte oder für jeweils 10,90 für die Einzelkarten Ostund Westharz direkt herunter geladen werden. Zusätzlich ist eine Abgabe auf CD-ROM (zur o.g. Gebühr zuzüglich 10,00 Euro) möglich.

9 Einheitsgemeinde Elbingerode ist anerkannter Erholungsort Adventsstadt Quedlinburg gewinnt Tourismuspreis 2008 Quedlinburg. Mit dem Tourismuspreis Sachsen-Anhalt 2008 wurden am 27. November auf dem traditionellen Tourismustag Sachsen-Anhalt in Quedlinburg die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH und die Arche Nebra in der Naturpark Saale-Unstrut-Triasland Betriebsgesellschaft mbh ausgezeichnet. Erstmals wurde der von der Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbh (IMG) unter Schirmherrschaft von Dr. Reiner Haseloff, Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen- Anhalt, ausgelobte Preis in den Kategorien Innovatives Tourismusmarketing und Innovative Tourismusprodukte vergeben. Elbingerode. Die Einheitsgemeinde Elbingerode ist seit Anfang Dezember staatlich anerkannter Erholungsort. Staatssekretär Detlev Schubert (im Bild links) überreichte am 3. Dezember dem Bürgermeister der Einheitsgemeinde Elbingerode, Andreas Flügel, die Anerkennungsurkunde. Die Stadt Elbingerode besitzt das Prädikat bereits seit 1998. Mit der Anerkennung der Ortsteile Rübeland und Königshütte ist die Einheitsgemeinde Elbingerode nun die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt, die mit allen Ortsteilen und somit für das gesamte Gemeindegebiet die Prädikatisierung als Erholungsort erhalten hat. Foto: G. Breutel Kreiswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft Veckenstedt. Landrat Dr. Michael Ermrich zeichnete Ende November in Veckenstedt die Vertreter der 27 Dörfer, die am ersten Dorfwettbewerb für den Landkreis Harz teilgenommen hatten, mit Urkunden und Preisgeldern aus. Dabei wurde sechs Mal der erste Platz, 16 Mal der zweite Platz und fünf Mal der dritte Platz vergeben. Daneben wurden noch fünf Dörfer mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Erste Plätze gingen an die Gemeinden Veckenstedt, Weddersleben, den Wernigeröder Ortsteil Silstedt, Ditfurt, Dankerode und Rieder. Den zweiten Platz belegten die Gemeinden Friedrichsbrunn, Hedersleben, Abbenrode, Langeln, Bühne, Siptenfelde, Strassberg, Schielo, Stapelburg, Wülperode, Neinstedt und Timmenrode sowie die Ortsteile Emersleben, Klein Quenstedt, Badeborn und Opperode. Dritte Plätze errangen die Gemeinden Königerode, Heteborn, Rhoden, Heudeber und Heimburg. Einen Sonderpreis erhielten neben ihrer Platzierung noch die Gemeinden Friedrichsbrunn, Langeln, Hedersleben, Abbenrode und der Ortsteil Klein Quenstedt. Dank der Unterstützung der Harzsparkasse konnte den Vertretern der Gemeinden neben den Urkunden auch ein Preisgeld überreicht werden. So erhielten die Erstplatzierten je einen Scheck in Höhe von 750 Euro, für den zweiten Platz gab es 500 Euro und für das Erreichen des dritten Platzes 250 Euro. Die Sonderpreise waren mit 100 Euro dotiert. Groß war die Freude über die Auszeichnung für Quedlinburg durch Staatssekretär Detlef Schubert bei Thomas Bracht, Gabriele Vester, Dagmar Hoppe und Martin Heinlein (v.rechts) Bei den innovativen Marketingideen überzeugte die Quedlinburg-Tourismus-Marketing GmbH mit dem Projekt Adventsstadt Quedlinburg. Die Auszeichnung mit dem Tourismuspreis honoriert die beispielhafte Vernetzung der Akteure und den mit der Profilierung Quedlinburgs als Adventsstadt auch überregional erzielten Nachfrageschub. In der Kategorie Innovatives Tourismusmarketing musste sich der Preisträger mit den ebenfalls nominierten Wettbewerbsbeiträgen des Saale- Unstrut-Tourismus e.v. mit Sitz in Naumburg (Projekt Tourismusroute Himmelswege ) und der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halberstadt (Projekt Domschatz Halberstadt 2008 ) messen lassen. Die Preisträger werden mit einem Marketingpaket belohnt. Werbemaßnahmen im Wert von 20.000 Euro werden dazu beitragen, Nachfrage für die ausgezeichneten Projekte zu initiieren. Anzeigenschaltungen und Katalogeinträge, Messebeteiligungen, Internetverlinkung, Plakataktionen und begleitende Berichterstattungen in Medien gehören zum Preispaket. Der Wettbewerb um den Tourismuspreis Sachsen-Anhalt wird seit 2001 jährlich ausgeschrieben und ist Teil einer Qualitätsoffensive für noch mehr Angebots- und Servicequalität in Sachsen-Anhalt. Insgesamt zwanzig Tourismuspartner hatten sich 2008 mit zwölf Beiträgen in der Kategorie Tourismusprodukt und acht Beiträgen in der Kategorie Tourismusmarketing um die Preisverleihung beworben. Claudia Becker und Christiane König von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit nahmen die Auszeichnung für das Projekt Domschatz Halberstadt entgegen.

11 Stimmungsvolle Abschlussgala in Blankenburg Mit einer Gala, die viele bezaubernde, aber auch tief beeindruckende Momente bereithielt, begingen die Mitglieder und Partner des Netzwerkes life is my future ihren Jahresabschluss im Kloster Michaelstein und zugleich das achtjährige Bestehen. Landkreis Harz Ort der Vielfalt Wie immer stand die Gala unter dem Zeichen der wenigen gesprochenen Worte, dafür aber der prägenden Momente, die die Mädchen und Jungen auf dem Weg der Besinnlichkeit in den Klostergängen und auch im Programm deutlich machten. Halberstadt. Christa Grimme, Dr. Michael Haase, Landrat Dr. Michael Ermrich und Peter Lehmann (v.l.n.r.) präsentieren die Auszeichnungstafel Landkreis Harz - Ort der Vielfalt, die vor der Sitzung des Kreisausschusses am 3. Dezember im Eingangsbereich des Landratsamtes enthüllt wurde. Mit der Auszeichnung, die dem Landkreis Ende September in Berlin verliehen wurde, würdigte die Bundesinitiative den vorbildlichen Einsatz des Landkreises Harz für Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Mit der Initiative Orte der Vielfalt hat die Bundesregierung die Kommunen in Deutschland aufgerufen, aktiv zu werden und ein gemeinsames Zeichen dafür zu setzten, dass Menschen aller Kulturen friedlich miteinander leben können. Als Mönche verkleidete Kinder regten mit eindringlichen Botschaften die zahlreichen Besucher der Gala zum Innehalten und Nachdenken an. Neben den Schülerinnen und Schülern der Pestalozzi-Schule Wienrode, die die Entstehung des Netzwerkes darstellten, zeigten die Mädchen und Jungen der Marianne-Buggenhagen-Schule Darlingerode ein buntes Programm aus Musik, Gesang und Tanz. Sportjugend präsentiert CD Sport und Rock Blankenburg. Als erste kamen die Schülerinnen und Schüler des Blankenburger Gymnasiums Am Thie in den Genuss der neuen CD Sport und Rock. Die im Rahmen des Bundesprojektes Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie hergestellte CD wird in den kommenden Wochen an die Schüler und Jugendlichen im Landkreis Harz kostenlos verteilt. Im Anschluss an das tolle Programm wurden verdiente Mitstreiter und Partner des Netzwerkes ausgezeichnet. So erhielt die Volksstimme-Redaktion Wernigerode den Medienpreis. Mit dem Präventionspreis wurde die Arbeit an der Heine-Sekundarschule in Blankenburg und den Sekundarschulen in Thale und Dardesheim gewürdigt. Die Vereinigte Volksbank Wernigerode erhielt den Sponsorenpreis und die BARMER sowie das lokale Netzwerk la energia vom Sozialzentrum Bode wurden mit dem Partnerschaftspreis ausgezeichnet. Zu Ehrenbotschaftern wurden Hösti alias Stephan Höstermann, Eckhard Nitschke, Geschäftsführer der Wernigeröder Verkehrsbetriebe, Christa Hartmann von der Pestalozzischule Wienrode, Kerstin Singer von der Berufsbildenden Schule Quedlinburg und Peter Grunwald von der Landesmusikakademie ernannt. Kevin Große, Max Krunnow und Jonas Hartmann (v.l.) aus der Klasse 7a mit dem deutschlandweit einmaligen Regional-Sampler Landkreis CD-HZ Sport&Rock. Mit Hilfe der Bands, Sportler, Politiker, dem Internationalen Bund, Heartdisco, dem Studio D4 und dem Jugendamt des Landkreises Harz entstand unter Federführung der Sportjugend in nur neun Wochen ein deutschlandweit einmaliger Regional-Sampler mit einer Auflage von 5 000 Stück. Gefördert wurde das Projekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

13 A. Landkreis Harz INHALT B. Eigenbetriebe und Gesellschaften 1. Satzungen und Verordnungen 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Thale und der Gemeinde Neinstedt Seite 13 Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der Stadt Thale und der Gemeinde Weddersleben Seite 21 Bekanntmachung des Umweltamtes Seite 26 Bekanntmachung des Umweltamtes Seite 27 Bekanntmachung des Umweltamtes Seite 27 C. Bekanntmachungen regionaler Behörden und Einrichtungen Bekanntmachung der enwi Bewirkung einer Zustellung Seite 27 D. Sonstige Mitteilungen Stellenausschreibung Gesundheitsaufseher Seite 27 E. Wahlbekanntmachungen A. Landkreis Harz 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Gebietsänderungsvereinbarung Der Gemeinderat Neinstedt hat am 07.08.2008 beschlossen, dass die Gemeinde Neinstedt innerhalb der freiwilligen Phase im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung in die Stadt Thale eingegliedert wird. Die Bürger der Gemeinde Neinstedt sind am 02.03.2008 nach 17 Absatz 1 Satz 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt vom 5.10 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 40) in Verbindung mit 55 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt in der Fassung vom 27.02.2004, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 523) (nachfolgend KWG LSA) gehört worden. Der Stadtrat Thale hat am 22.10.2008 der Eingliederung der Gemeinde Neinstedt in die Stadt Thale innerhalb der freiwilligen Phase im Rahmen des Leitbildes zur Gemeindegebietsreform des Landes Sachsen-Anhalt nach Maßgabe der nachstehenden Vereinbarung zugestimmt. Zur Durchführung der Eingliederung schließen die Gemeinde Neinstedt und die Stadt Thale aufgrund der 17 und 18 GO LSA diese Vereinbarung. Vereinbarung 1 Eingliederung (1) Die Gemeinde Neinstedt wird zum 01. Januar 2009, 0:00 Uhr aufgelöst und in die Stadt Thale eingegliedert. Sie wird Ortsteil der Stadt Thale und trägt den Namen Neinstedt. (2) Die Stadt Thale beabsichtigt, im Ortsteil Neinstedt eine Verwaltungsaußenstelle vorzuhalten, die weiterhin für Sprechstunden des Ortsbürgermeisters zur Verfügung steht. 2 Sicherung der Einwohner- und Bürgerrechte (1) Zur Sicherung der Bürgerrechte nach den 20 und 21 GO LSA wird die Dauer des Wohnsitzes und des Aufenthaltes in der eingegliederten Gemeinde Neinstedt auf die Dauer des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in der Stadt Thale angerechnet. (2) Die Einwohner der eingegliederten Gemeinde Neinstedt haben im Verhältnis zur Stadt Thale die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Einwohner der Stadt Thale entsprechend der geltenden Rechtsvorschriften und dieser Vereinbarung. (3 Die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Thale stehen den Einwohnern der eingegliederten Gemeinde Neinstedt im Rahmen der geltenden Bestimmungen in gleicher Weise wie den bisherigen Einwohnern der Stadt Thale zur Verfügung. 3 Bezeichnung, Wappen, Flagge (1) Neben dem Namen der Stadt Thale gilt die althergebrachte Gemeindebezeichnung Neinstedt als Ortsteilbezeichnung weiter. Der Ortsteil Neinstedt ist in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufzunehmen. (2) Für die Ortseingangsschilder wird vereinbart, dass darauf zuerst der Name des Ortsteils Neinstedt, darunter die Worte Stadt Thale und darunter die Worte Landkreis Harz stehen. (3) Die Ortschaft und die Vereine in der nunmehrigen Ortschaft dürfen, soweit sie bisher dazu berechtigt waren, die bisherigen Wappen und Flaggen als Ausdruck der Verbundenheit der Bevölkerung weiter führen. 4 Ortschaftsverfassung, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister (1) Für die eingegliederte Gemeinde Neinstedt wird die Ortschaftsverfassung nach 86 ff GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführt. Sie kann nur im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat geändert, ergänzt oder wieder abgeschafft werden. (2) Bis zur Wahl des Ortschaftsrates nimmt der Gemeinderat der eingegliederten Gemeinde die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Dabei wird auf die Übergangsregelung des 58 Abs. 1b GO LSA bezüglich des bisherigen Bürgermeisters der Gemeinde Neinstedt verwiesen. Mit der nächsten ordentlichen Wahl des Ortschaftsrates wird dessen Mitgliederzahl auf sieben bestimmt. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung der Stadt Thale geregelt werden. (3) Die Aufgaben des Ortschaftsrates regeln sich nach 87 GO LSA. Er hat insbesondere ein Vorschlags- und Antragsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen, zu hören. Näheres dazu wird in der Hauptsatzung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt Thale geregelt werden. Der Ortschaftsrat erhält die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Stadt Thale zur Information. (4) Gemäß 87 Absatz 2 GO LSA kann der Stadtrat der Stadt Thale durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bestimmte Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zur Erledigung übertragen, Dazu sind im Haushaltsplan der Stadt Thale für die Ortschaft Neinstedt entsprechende Mittel zu veranschlagen. (5) Die vereinbarungsschließenden Gemeinden legen fest, dass in der Hauptsatzung der Stadt Thale zur Wahrung der Eigenart der eingegliederten Gemeinde Neinstedt die in 6 definierten Aufgaben zur Entscheidung auf den Ortschaftsrat übertragen werden. (6) Für die Dauer seiner Wahlperiode nimmt der bisherige ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Neinstedt die Aufgaben des Ortsbürgermeisters wahr. Danach wird der Ortsbürgermeister vom Ortschaftsrat aus dessen Mitte gewählt. (7) Der Ortsbürgermeister bereitet die Beschlüsse des Ortschaftsrates vor, führt sie in Vertretung des Bürgermeisters aus und leitet die Sitzungen

14 Harzer Kreisblatt 12/08 des Ortschaftsrates. Er hat den Ortschaftsrat über Angelegenheiten, die für die Ortschaft von Bedeutung sind, rechtzeitig zu unterrichten und dem Ortschaftsrat auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Er kann an den Sitzungen des Stadtrates Thale und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und in allen Angelegenheiten, welche die Ortschaft betreffen Auskunft vom Bürgermeister verlangen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. (8) Die zum Zeitpunkt der Eingliederung bestehende Aufwandsentschädigungsregelung für den übergeleiteten Gemeinderat Neinstedt und den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neinstedt sind bis zum Ablauf ihrer Amtszeit in die Entschädigungssatzung der Stadt Thale aufzunehmen. Die Entschädigung der Mitglieder des Ortschaftsrates und Ortsbürgermeister ist nach dem Ablauf Ihrer Amtszeit neu festzulegen. (9) Die Regelungen des 4 Absätze 1 bis 7 werden in die Hauptsatzung der Stadt Thale aufgenommen. 5 Ortsrecht (1) Als Ortsrecht der eingegliederten Gemeinde Neinstedt gilt das bisherige in der Anlage 1 aufgelistete Ortsrecht, soweit es nicht durch die Eingliederung gegenstandslos geworden ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Vereinbarung im bisherigen Geltungsbereich fort. Die Anpassung des Ortsrechts an das Recht der Stadt Thale hat spätestens bis zum 31.12.2013 zu erfolgen. (2) Soweit nach der Eingliederung für bestimmte Rechtsgebiete Ortsrecht in der Ortschaft Neinstedt nicht besteht, gilt auch dort das Ortsrecht der Stadt Thale nach entsprechender Bekanntmachung. (3) Mit Wirkung der Eingliederung gilt die Hauptsatzung der Stadt Thale, die gemäß 4 dieser Vereinbarung entsprechend anzupassen ist. (4) Die bestehende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne, Städtebauliche Verträge) der bisherigen Gemeinde Neinstedt wird übernommen und im Rahmen der Planung für das gesamte Gemeindegebiet weitergeführt. Dieses gilt auch für die durch den Gemeinderat der bisherigen Gemeinde Neinstedt bereits beschlossenen sonstigen Planungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der Ortschaft Neinstedt. (5) Vor der Abgabe von Stellungnahmen seitens der Stadt Thale zu Ausweisungen der Regionalplanung, die das Gebiet der Ortschaft Neinstedt betreffen, ist der Ortschaftsrat anzuhören. (6) Die Gemeinde Neinstedt wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung Verfahren der Bauleitplanung nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale neu beginnen. (7) Für Straßenbaumaßnahmen ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung geltende Straßenausbaubeitragssatzung der bisherigen Gemeinde Neinstedt entsprechend 5 Absatz 1 weiter anzuwenden, bis sie durch neues Ortsrecht wirksam ersetzt wird oder durch höheres Recht außer Kraft tritt. Wird die Satzung ersetzt, so ist in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Thale für den Ortsteil Neinstedt ein eigenes Abrechnungsgebiet zu bilden. 6 Wahrung der Eigenart (1) Die Stadt Thale verpflichtet sich, den Charakter und das örtliche Brauchtum der Gemeinde Neinstedt auch nach der Eingliederung zu fördern und zu erhalten. Hierzu überträgt die Stadt Thale im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch Hauptsatzung dem Ortschaftsrat bezogen auf den Ortsteil Neinstedt folgende Aufgaben zur abschließenden Entscheidung, 1. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Gemeindehauses; 2. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Feuerwehrdepots; 3. Ausgestaltung und Unterhaltung der Ortsfeuerwehr innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Thale, bei Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen; 4. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung des Veteranenclubs; 5. Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung der Gemeindestraßen, der öffentlichen Plätze und öffentlichen Flächen; sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Neinstedt nicht hinausgeht; 6. Festlegung der Reihenfolge zum Umbau- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der dazugehörigen Beleuchtungseinrichtungen, sofern deren Bedeutung über den Bereich der Ortschaft Neinstedt nicht hinausgeht; 7. Vorschlagsrecht zur Neu- und Umbenennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen; 8. Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums; 9. Förderung der örtlichen Vereinigungen; 10. Pflege vorhandener Partnerschaften; 11. Abschluss von Verträgen über Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, insbesondere auch Acker- und Waldflächen, sowie beweglichem Vermögen, die sich auf dem Gebiet des Ortsteils Neinstedt befinden, bis zu einer Wertgrenze von 25.000 jährlich je Vertragsverhältnis; 12. Veräußerung von beweglichem Vermögen, das sich auf dem Gebiet des Ortsteils Neinstedt befindet bis zu einer Wertgrenze von 25.000 jährlich je Vertragsverhältnis, 13. Verwaltung und Pflege des Friedhofs 14. Unterhaltung und Nutzung der Gemeindebibliothek Die für die vorgenannten Punkte 1 bis 14 notwendigen Mittel werden im Haushaltsplan der Stadt Thale veranschlagt. (2) Die Stadt Thale wird die Ortschaft Neinstedt bei der Vergabe von Leistungen und Lieferungen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil A, B und C (VOB/A; VOB/B, BOB/C), soweit gesetzlich zulässig, hören. Hinsichtlich der Wertgrenzen gelten die Dienstanweisung der Stadt Thale zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die Hauptsatzung der Stadt Thale zwingend. (3) Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die in der Ortschaft Neinstedt bestehenden öffentlichen Einrichtungen und Vereine sowie die Durchführung heimatpflegerischer und kultureller Veranstaltungen so fördern, dass gegenüber dem bisherigen Umfang keine Verschlechterung eintritt. Die Stadt Thale wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Bestand und Betrieb der folgenden in der Ortschaft Neinstedt vorhandenen kommunalen Einrichtungen gewährleisten: Grundschule mit Turnhalle, Kindertagesstätte, Seniorenclub, Feuerwehrdepot, Spielplatz an der Feuerwehr, 3 Sportplätze, Friedhof, Bauhof und Gemeindebibliothek. (4) Der Jagdbezirk der eingegliederten Gemeinde Neinstedt bleibt erhalten. Über die Verpachtung des Jagdbezirks entscheidet die Jagdgenossenschaft Neinstedt. 7 Rechtsnachfolge (1) Die Stadt Thale tritt zum Zeitpunkt der Eingliederung die Rechtsnachfolge für die Gemeinde Neinstedt an. Sie tritt insbesondere in die Zweckverbände, Verbände und Vereinigungen, denen die eingegliederte Gemeinde Neinstedt angehörte, sowie in die von ihr abgeschlossenen öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Verträge ein und übernimmt deren Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Geschäftsanteile der Gemeinde Neinstedt an Kapitalgesellschaften gehen ebenfalls auf die Stadt Thale über. (2) Die Mitgliedschaften der einzugliedernden Gemeinde Neinstedt in Zweckverbänden, Verbänden und Vereinigungen, sowie die Verträge und Kapitalbeteiligungen ergeben sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung.

15 (3) Das bewegliche Eigentum sowie das sonstige Vermögen der einzugliedernden Gemeinde Neinstedt, insbesondere das in Anlage 3 aufgeführte, geht mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über. Alle für die Gemeinde Neinstedt am 31.12.2008, um 24.00 Uhr in den Grundbüchern verzeichneten Grundstücke gehen mit dem Zeitpunkt der Eingliederung in das Eigentum der Stadt Thale über. (4) Die Schulden und die Rücklagen der Gemeinde Neinstedt gehen auf die Stadt Thale über. (5) Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, die mit der Eingliederung aus dem Eigentum der Gemeinde Neinstedt in das Eigentum der Stadt Thale übergehen, werden für kommunale Maßnahmen im Ortsteil Neinstedt verwendet. Diese Regelung wird auf 10 Jahre nach der Auflösung der Gemeinde Neinstedt begrenzt. 8 Haushaltsführung (1) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Neinstedt bleibt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2008 in Kraft. (2) Die Gemeinde Neinstedt wird vom Abschluss der Vereinbarung bis zum Zeitpunkt der Eingliederung Vereinbarungen, Verträge und finanzielle Verpflichtungen nur im Einvernehmen mit der Stadt Thale eingehen. Sie wird sich aller Entscheidungen im Sinne der 99 ff. GO LSA enthalten, welche die Finanzlage der Stadt Thale belasten könnten. 9 Steuern Die in der Stadt Thale festgesetzten Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer werden für den Ortsteil Neinstedt stufenweise nach folgendem Modell bis zum 31.12.2018 angepasst: Steuerart 2009 2013 2016 2018 Grundsteuer A 250 v.h. 280 v.h. 310 v.h. 350 v.h. Grundsteuer B 330 v.h. 370 v.h. 410 v.h. 450 v.h. Gewerbesteuer 350 v.h. 370 v.h. 390 v.h. 400 v.h. Erfolgt innerhalb des genannten Zeitraumes in der Stadt Thale eine Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer werden die in der Tabelle aufgeführten Hebesatzwerte entsprechend angepasst. Die Hundesteuer wird spätestens bis zum 31.12.2013 an das Recht der Stadt Thale angepasst. 10 Investitionen (1) Die Stadt Thale wird die in der Ortschaft Neinstedt begonnenen Baumaßnahmen in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat ordnungsgemäß weiterführen und fertig stellen. (2) Die Stadt Thale wird auch in der Ortschaft Neinstedt Förderprogramme, wie Städtesanierung im ländlichen Bereich und Dorferneuerungsprogramm fortführen bzw. in neue Förderprogramme überführen. (3) Bei weiteren Investitionsvorhaben der Gemeinde Neinstedt, welche Bestandteil der mittelfristigen Finanzplanung im laufenden Haushaltsjahr sein müssen, richtet sich die Priorität danach, ob für die Vorhaben Fördermittel genehmigt oder in Aussicht gestellt sind, sowie ob und in welcher Höhe die Gemeinde Neinstedt Rücklagen gebildet hat. Rücklagen sind prinzipiell entsprechend der von der Gemeinde Neinstedt vor Abschluss dieser Vereinbarung festgelegten Zweckbestimmung zu verwenden. Die vorgenannten Investitionsvorhaben ergeben sich aus der beigefügten Anlage 4. (4) Die Stadt Thale verpflichtet sich hiermit, dass ab dem Jahr 2009 durch die Stadt Thale zukünftige Investitionen angemessen auf die vereinbarungsschließenden Gemeinden verteilt werden und die Ortschaft Neinstedt angemessen berücksichtigt wird. (5) Auf die besonderen Bedürfnisse und Erforderlichkeiten wegen der hohen Anzahl behinderter Einwohner im Ortsteil Neinstedt ist sowohl in städtebaulicher als auch verkehrs- und kulturpolitischer Sicht besondere Rücksicht zu nehmen. Die Stadt Thale verpflichtet sich, diese Besonderheiten zu wahren und ihnen auch zukünftig einen besonderen Stellenwert zukommen zu lassen. 11 Personalübergang (1) Die Ehrenbeamten der eingegliederten Gemeinde Neinstedt treten am 01.01.2009 in den Dienst der Stadt Thale ein. (2) Hauptamtliche Beamte, Arbeiter und Angestellte hat die Gemeinde Neinstedt nicht. (3) Die Stadt Thale beabsichtigt, eine Verwaltungsangestellte in der Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Neinstedt vorzuhalten, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. (4) Die Finanzierung der über der Maßnahme Kommunal-Kombi bei der Gemeinde Neinstedt eingesetzten Arbeitskräfte ist zu sichern. 12 Schulwesen Die vorhandenen Schulstandorte ergeben sich aus dem geltenden Schulentwicklungsplan des Landkreises Harz. Die Stadt Thale ist um die Erhaltung dieser Schulstandorte bemüht. Im Übrigen findet 6 Abs. 3 Anwendung. 13 Gewährung des Brandschutzes und der Hilfeleistung (1) Der Stadt Thale obliegen mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 in der zurzeit geltenden Fassung. (2) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen besteht die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt als Ortsfeuerwehr Neinstedt der Stadt Thale fort. Gerätehaus, Technik und Ausrüstung verbleiben im Ortsteil Neinstedt. (3) Der bisherige Gemeindewehrleiter wird zum Ortswehrleiter der Ortschaft Neinstedt in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Thale bis zum Ende seiner Amtszeit. Das Vorschlagsrecht für die Benennung des Ortswehrleiters steht unter Anwendung der Anforderungen zu 15 BrSchG LSA der Ortsfeuerwehr der Ortschaft Neinstedt zu. (4) Die Stadt Thale stellt die zur Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Neinstedt erforderlichen Mittel im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten in den Haushalt der Stadt Thale unter Beachtung der Regelungen in 8 dieser Vereinbarung ein. (5) Die Betreuung der Ortsfeuerwehr Neinstedt obliegt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der Stadt Thale, nach den Empfehlungen des Ortschaftsrates Neinstedt. 14 Wirtschaft (1) Der Erhaltung und Weiterentwicklung der örtlichen Wirtschaft wird entscheidende Bedeutung zur Standortsicherung und Erhöhung der Attraktivität der Stadt Thale einschließlich des Ortsteils Neinstedt beigemessen. Produzierendes Gewerbe, Handel und Dienstleistungen bilden zusammen mit dem Fremdenverkehr entscheidende Wirtschaftsfaktoren, die besonders gefördert und weiterentwickelt werden müssen. (2) Die Stadt Thale beabsichtigt, die bestehenden Gewerbegebiete weiterzuentwickeln. (3) Die Arbeit der Neinstedter Anstalten im Ortsteil Neinstedt wird durch die Stadt Thale Unterstützung finden.

16 Harzer Kreisblatt 12/08 15 Besondere Vereinbarungen Falls Ummeldungen oder Umschreibungen persönlicher Dokumente und anderer persönlicher Unterlagen der Einwohner der bisherigen Gemeinde Neinstedt aufgrund von Ortsnamen - und Straßenumbenennungen in Zusammenhang mit der Eingliederung in die Stadt Thale notwendig sind, sind diese Rechtshandlungen nach 19 Abs. 2 GO LSA frei von öffentlichen Abgaben und Gebühren im Fall der Zuständigkeit der Stadt Thale. Soweit den Bürgern auf Grund der Gebietsänderung öffentlichen Abgaben und Gebühren bei anderen Behörden entstehen, wird die Stadt Thale diese Kosten erstatten. 16 Regelung von Streitigkeiten (1) Diese Vereinbarung wurde im Geist der Gleichberechtigung und Vertragstreue getroffen. Auftretende Unstimmigkeiten sind in diesem Sinne zu regeln. (2) Können Meinungsverschiedenheiten nicht einvernehmlich geregelt werden, ist die Kommunalaufsicht anzurufen. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Sollte eine vorstehende Regelung dem derzeitig oder künftig geltenden Recht widersprechen, so soll sie durch eine Regelung ersetzt werden, die dem am nächsten kommt, was die den Vertrag schließenden Seiten gewollt haben. Im Übrigen soll die Vereinbarung Rechtsbestand haben. 139 BGB findet keine Anwendung. 17 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Vereinbarung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 18 In-Kraft-Treten Die Gebietsänderungsvereinbarung ist mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtbehörde des Landkreises Harz und deren Bestimmungen im Amtsblatt des Landkreises Harz Harzer Kreisblatt zu veröffentlichen. Die Gebietsänderungsvereinbarung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Neinstedt, 03.11.2008 Thale, 03.11.2008 Malte Koepp (Siegel) Thomas Balcerowski (Siegel) Bürgermeister Bürgermeister Anlagen: Anlage 1 zu 5 Abs. 1 der Gebietsänderungsvereinbarung (Ortsrecht) Anlage 2 zu 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung (Mitgliedschaften und Verträge) Anlage 3 zu 7 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung (Aufstellung des beweglichen Eigentums und sonstigen Vermögens) Anlage 4 zu 10 Abs. 3 der Gebietsänderungsvereinbarung (Investitionsvorhaben) Anlage 1 zu 5 Abs. 1 Ortsrecht Satzungen 01. Satzung für den Besuch der Kindereinrichtung der Gemeinde Neinstedt vom 04.07.2003 02. Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Verkehrs anlagen der Gemeinde Neinstedt vom 20.06.2000 03. Satzung über den Dienst in der Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt vom 01.01.1995 sowie deren 1. Änderungssatzung vom 22.05.2008 04. Gebührensatzung für den Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Neinstedt vom 23.05.2008 05. Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Neinstedt vom 24.10.1990 06. Änderungssatzung über die Übertragung der Reinigungspflicht für die Gehwege in der Gemeinde Neinstedt vom 11.04.2002 07. Hundesteuersatzung der Gemeinde Neinstedt vom 17.06.1993 08. Hauptsatzung der Gemeinde Neinstedt vom 24.10.1996 09. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung der Gemeinde Neinstedt vom 29.11.1991 10. Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Friedhofsordnung vom 01.12.2005 11. Satzung über die Gebührenordnung für nachbarliche Löschhilfe und sonstige Hilfeleistungen durch die Feuerwehr der Gemeinde Neinstedt vom 27.06.1991 12. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Friedhofsordnung vom 20.11.1990 13. Satzung über die Entschädigung für die Mitglieder des Gemeinderates Neinstedt und den ehrenamtlichen Bürgermeister vom 26.11.2002 14. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die Haus- und Benutzerordnung für Kalkhof, Veteranenclub, Feuerwehrschulungsraum vom 30.11.1994 15. Satzung der Gemeinde Neinstedt über die zu erhebenden Gebühren für den Kalkhof, Seniorenclub, Feuerwehrschulungsraum vom 30.11.1994 16. Satzung über besondere Anforderungen an die Baugestaltung zur Pflege und zum Schutz der baulichen Eigenart des Ortsbildes der Gemeinde Neinstedt vom 30.01.1992 17. Satzung über den Schutz des Baumbestandes für die Gemeinde Neinstedt (Baumschutzsatzung) vom 27.06.1991 18. Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Neinstedt vom 25.01.2001 Anlage 2 zu 7 Abs. 2 Mitgliedschaften 01. Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt 02. Unterhaltungsverband Selke/obere Bode Quedlinburg 03. Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz Quedlinburg 04. Kommunaler Schadensausgleich des Landes Sachsen-Anhalt 05. Konzessionsvertrag mit der MITGAS Halle 06. Konzessionsvertrag vom envia M Halle 07. KOWISA GmbH und Co KG Magdeburg Anlage 2 zu 7 Abs. 2 der Gebietsänderungsvereinbarung Verträge 01. Pflegevertrag mit den NA für die Grünanlagen einschließlich Nachträge vom 06.03.1998 02. Pflegevertrag mit Fa. Wilsdorf für die Säuberungen von Dachrinnen einschließlich Inspektion der Dächer vom 30.12.2001 03. Pachtvertrag Angelverein für die Tonkuhle einschließlich Nachtrag vom 29.11.1994 04. Pachtvertrag mit 94-er Schützengesellschaft für die Nutzung Seniorenclub einschließlich Nachtrag vom 01.06.1999 05. Verwaltungsvertrag mit Südharz Immobilien für das Schulgebäude vom 31.03.2005 06. Vereinbarung mit der Gemeinde Stecklenberg für die Straßenbeleuchtung Stecklenberger Chaussee vom 18.07.2000 07. Straßenbeleuchtungsvertrag mit der Fa. Elektro-Wagner vom 20.12.2000 08. Service- und Wartungsvertrag mit Fa. Sicherheits- und Kommunikationstechnik Quedlinburg für Brandmeldeanlage Kita vom 06.07.2001 09. Vereinbarung mit Abfallzweckverband Halberstadt für die Säuberung der Containerstellplätze vom 14.01.2004 10. Pflegevertrag mit dem SV Germania Neinstedt über die Pflege des Sportplatzes vom 01.01.1998 11. Wartungsvertrag mit Fa. Heinrich Heizungsanlage Am Brunnen 06 vom 08.12.1998 12. Pflegevertrag mit Fam. Liebig, Hoym, über Winterdienst in der Thalenser Chaussee 3 und 4 vom 01.07.2001 13. Nutzungsvertrag mit Fa. Liebig, Hoym, über Nutzung Stellfläche für Container vom 01.03.2001 14. Hausverwaltervertrag mit Südharz Immobilien über die Verwaltung der gemeindeeigenen Mietobjekte vom 28.12.1995 15. Vertrag Gemeinde Neinstedt./. Tierschutzverein (Tierheim) Quedlinburg vom 01.01.1998 16. Erbbaupachtvertrag Schützengesellschaft 1823 Neinstedt für Kalkhof vom 16.01.2002 17. Mietvertrag Freie Ganztagsschule AHA e.v. vom 11.06.2004 18. Ingenieurvertrag mit der Fa. Scholze Osterode am Harz einschließlich Nachtrag vom 30.10.1990