März 2015. 1. Gemeinderatssitzung am 02.02.2015. Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachstehende Informationen möchte ich an Sie weitergeben:



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Transkript:

März 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, nachstehende Informationen möchte ich an Sie weitergeben: 1. Gemeinderatssitzung am 02.02.2015 1.1 Allgemeiner Bericht - Verkehrsschau Roßmühlweg Nach Angaben des Straßenbauamts handelt es sich beim Roßmühlweg um einen Wirtschaftsweg. Dieser Weg ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge nur zum Queren, nicht aber zum Einmünden in die Staatsstraße 2252 frei. Für den anderen Verkehr ist das Befahren des Wegs aus Ergersheim kommend nicht erlaubt. Ebenso ist das Einfahren in den Roßmühlweg aus Richtung Uffenheim kommend verboten. Das Einfahren in den Roßmühlweg aus Richtung Bad Windsheim kommend ist dagegen erlaubt.

- 2 - Diese neue Verkehrsführung durch Aufstellen von Schilden wird vom Straßenbauamt im kommenden Jahr vorgenommen. Das Aufstellen des Verkehrsschilds Freigabe nur für landwirtschaftlichen Verkehr wird von der Gemeinde aufgestellt. - Wirtschaftlichkeitsanalyse Kläranlage Herr Ulf-Holger Horwath, b-a-u Ansbach, wird in der Gemeinderatssitzung im März das Wirtschaftlichkeitsgutachten vorstellen. Vorab wird das Gutachten mit dem Bürgermeister besprochen. Der Planungsauftrag des Planungsbüros beschränkt sich lediglich auf das Pumpen des Abwassers aus allen Ortsteilen nach Ergersheim. Anhand der Analyse wird dann klar, wie mit dem Abwasser weiter verfahren wird. Entweder wird das Abwasser weiter nach Bad Windsheim gepumpt oder in Ergersheim wird für das ganze Abwasser eine Kläranlage gebaut. Bezüglich der Planung der weiteren Nutzung der Teichkläranlagen, hätte b-a-u keinen Planungsauftrag. Der alte Gemeinderat entschied auf Grund einer Studie des Wasserwirtschaftsamts vom 10.12.2012, dass eine Ertüchtigung der Teichkläranlage durch ein Scheibentauchkörperanlage nicht ausreichend ist. Es wird eine technische Anlage mit höherer Reinigungsleistung durch gezielte Nitrifikation mit Denitrifikation vorgeschrieben. Die Zuschüsse für Kläranlagen im ländlichen Raum wurden ab 2015 von der bay. Landesregierung gestrichen und es ist nun sehr fraglich, ob wieder ein neues Förderprogramm für Kläranlagen aufgelegt wird. Herr Hans Herold sagte hierzu, er wolle sich für Zuschüsse bei der Abwasserproblematik speziell im ländlichen Raum im Landtag einsetzen. - Breitband-Beratungsgespräch Hierzu fand ein Gespräch mit den Herren Först, Preininger und Buck (Telekom) über die Trassenführung statt. Kosten für den Ausbau konnten nur geschätzt werden genau Zahlen sind noch nicht vorhanden. Hier nun die Ergebnisse für die einzelnen Ortsteile: Ortsteil Ergersheim Der Kernort Ergersheim ist gut versorgt. In der Ortsmitte befindet sich ein Hauptverteiler (HVt). Das heißt, das DSl-Signal kommt mit 50 Mbit mit einem Glasfaserkabel an. Von dort aus wird das Signal mit Kupferkabel in die einzelnen Haushalte geleitet. Durch das Kupferkabel nimmt das Signal an Geschwindigkeit ab. D.h. je weiter ein Anschluss von HVt entfernt ist, desto schwächer das Signal und umso langsamer das Internet. - 3 - Da sich der HVt in der Ortsmitte befindet, sind die Randgebiete mit weniger als mit 30 Mbit, aber immer noch mit einer wesentlich höheren Leistung als zurzeit, versorgt. Dem kann man laut Ausbaurichtlinien auch nicht abhelfen, denn der Abstand zwischen einem HVt und einen Schaltschrank darf nicht unter 300 m liegen. Für Ergersheim bedeutet das, dass im Bereich des Gemeindezentrums der Empfang nicht verbessert werden kann, weil der Abstand zwischen dem HVt im Ortskern und dem genannten Außenpunkten weniger als 300 m beträgt. Die Anschlusskosten für den Ortsteil belaufen sich auf 0,--. Ortsteil Seenheim Vom HVt aus Ergersheim nach Seenheim befindet sich ein Leerrohr der Telekom. Dieses Leerrohr läuft entlang der Ortsverbindungsstraße nach Seenheim bis zum Staudingersee. Von hier ab muss zur Verlegung des Leerrohrs 1,6 km nach Seenheim gegraben werden. In Seenheim mündet das Glasfaserkabel einen Kabelverzweiger (KVz). Von dort aus geht das Signal über die Telefonleitungen in die Häuser. Problematisch ist die Lage der Rummelsmühle. Sie ist zu weit von einem Verteiler entfernt und es kann dort, wie bisher, mit einer Leistung von 10Mbit gerechnet werden. Ortsteil Neuherberg Neuherberg wird, wie Seenheim, vom HVt von Ergersheim aus angeschlossen. Hierbei ist es egal, ob man das Kabel entlang der ST2252 verlegt oder ob es nach Neuherberg und Ermetzhofen über Pfaffenhofen geführt wird. Bei dieser Trasse könnte sich ein Synergieeffekt ergeben, denn Pfaffenhofen ist ein Ortsteil Burgbernheims. Die Anschlusskosten für Pfaffenhofen könnten mit Burgbernheim geteilt werden. Hierzu wurde mit Bgm. Schwarz bereits Kontakt aufgenommen. Tiefbauarbeiten ca.3 km. Ortsteil Ermetzhofen Von Neuherberg kommend in Richtung Ermetzhofen liegt bereits ein Leerrohr. Für den Anschluss Ermetzhofens sind keine Erdarbeiten notwendig. In Ermetzhofen wird ebenfalls ein KVz errichtet und das Signal über Kupfer in die Häuser verteilt. Das Breitbandförderprogramm hat ein Volumen von 890.000,--. Die Förderung durch den Bayerischen Freistaat beträgt 90%. Die vorab überschlagenen Kosten für die Maßnahmen schöpfen den bereitgestellten Betrag des Breitbandprogramms nicht aus. Genauere Zahlen werden erst nach Einholung der Angebote für die Maßnahme ersichtlich. Nach Aussage des Planungsbüros besteht die Möglichkeit, die Außenbereiche (Mühlen etc.) die keine 30 Mbits bekommen, zur Ausschreibung in einem 2. Los aufzunehmen und mit in das Programm zu geben.

- 4 - Sachstandsbericht über das Kernwege-Programm Von der letzten Sitzung der Kommunalen Allianz gibt es über das Kernwege-Programm folgendes zu berichten: Das ALE informierte über die Änderungen im Kernwege-Programm. Wie mitgeteilt wurde, wird die Förderung des Kernwege-Programms modifiziert. Das Programm wird nicht mehr nur mit Landesmitteln sondern auch mit EU-Mitteln finanziert. Das heißt, die Förderhöhe variiert von 80 % bis auf 50 %. Das Förderprogramm wird mit dem LEADER-Verfahren gleichgesetzt. Konkret bedeutet das, die Ausführungsbedingungen der Wege mit einer Breite von 3,50 m Breite puls 0,75 m beidseitigem Bankett verändern sich nicht, nur der Fördersatz wird im Fall einer EU-Förderung noch 50% betragen. Die Begründung dieser Änderungsentscheidung ist der viel zu hohe Bedarf an Kernwegen in Bayern. Das Kernwege-Förderprogramm wurde auf 20 Jahre angelegt und hängt davon ab, wieviel Geld dafür jährlich zur Verfügung steht. Nun sind zwei Möglichkeiten der Finanzierung der Wege möglich. Diejenige Gemeinde, die Zeit hat, kann den Ausbau eines Kernweges nach den bisherigen Bedingungen über bay. Staatsmittel beantragen. Hierbei ist ungewiss, wann die Gemeinde in einem Auswahlverfahren den Zuschlag für den Bau eines Weges bekommt. Diejenige Gemeinde, die es mit dem Ausbau eines Kernweges eilig hat, kann den Ausbau zeitnah mit EU- Mitteln zu einem niedrigeren Fördersatz beantragen. Bayern ist das größte Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechend groß ist auch da Verkehrswegenetz. 2.500 Kilometern Autobahnen 6.300 Kilometer Bundesstraßen 13.600 Kilometer Staatsstraßen 3.000 Kilometer Kreisstraßen - werden von den Gemeinden über die Kreisumlage mitfinanziert Verglichen mit dem gemeindlichen Straßennetz ist das aber gar nichts. 100.000 Kilometer Gemeindestraßen 500.000 Kilometer öffentliche Feld- und Waldwege sowie Rad- und Fußwege Nur zur Information bezüglich der Belastung unserer Straßen durch Fahrzeuge: Ein 40-Tonner-LKW belastet eine Straße in gleichem Maße wie 67.000 PKW. - 5 - - Wasserentnahmeventil Herr Scharf nahm an einer Fortbildung über Wasserversorgung teil. Er informierte über eine fachgerechte Wasserentnahme bei Festen und Veranstaltungen in der Gemeinde direkt aus einem Hydranten. In diesem Fall ist es Vorschrift, ein Wasserentnahmeventil zu verwenden. Das Ventil verhindert, dass verschmutztes Wasser in die FFW-Leitung zurück fließen kann. Die Haftung für die Einhaltung der ordnungsgemäßen und vorgeschriebenen Wasserentnahme trägt die Gemeinde. Die Kosten für einen mobilen Kasten mit mehreren Ventilen belaufen sich auf 800,--. Gemeinderat Bilke bittet um Prüfung auf eine Notwendigkeit. - Einladung zur Besichtigung der Kläranlage Bad Windsheim Herr Greifenstein, Stadt Bad Windsheim, hat den Ergersheimer Gemeinderat zu einer Führung durch die Kläranlage in Bad Windsheim eingeladen. Wie er sagte wäre dies für den Gemeinderat interessant, egal ob sich Ergersheim zur Einleitung seiner Abwässer nach Bad Windsheim oder zum Bau einer eigenen Kläranlage entscheidet. Vorgeschlagener Termin ist Montag, der 27.04.2015, um 18.00 Uhr. - Erweiterung Bauschuttplatz Nach Rücksprache mit Herrn Goller, Bauamt VG-Uffenheim, über den Bauschuttplatz in Ergersheim, teilte Herr Goller mit: Im Rahmen einer Bauschuttplatzbegehung im Jahr 2014 wurde deutlich, dass die bisher befüllte Fläche des Bauschuttplatzes voll wird und eine Erweiterung der Deponie bald ansteht. Die jetzige erste Teilfläche der Bauschuttdeponie wurde im Jahre 2008 für 100.000,-- geplant, vorbereitet und in Betrieb genommen. Im Bebauungsplan sind im Bereich Bauschuttdeponie 3 Flächen vorgesehen. Die erste, die jetzt langsam voll werdende Fläche, beträgt 8.000 qm. Die zweite Erweiterungsfläche beträgt ebenfalls 8.000 qm. Eine dritte Fläche beträgt noch einmal 6.000 qm. Die zweite Erweiterungsfläche muss noch in diesem Jahr zur Befüllung vorbereitet werden. Um Kosten für ein neues Tor zu sparen, wird die Erweiterungsfläche über die jetzige, noch nicht ganz befüllte Deponiefläche mit Bauschutt befüllt. Die Kosten für die Erweiterung der Bauschuttdeponie betragen wie bei der ersten Bereitstellung noch einmal 100.000,--. Was muss gemacht werden: Der Humus der Erweiterungsfläche wird abgeschoben. Um die Fläche werden Gräben gezogen. Die Grundfläche der neuen Deponiefläche muss mit einer 30 cm starken Entwässerungsschicht aus Schotter bedeckt werden. Zum Schluss wird dann das Ganze noch eingezäunt.

- 6 - - Fahrt in die Bourgogne mit Ergersheim Elsass Wie mit unseren Freunden aus Ergersheim Elsass bei der Verabschiedung von Altbürgermeister Wunderlich angeregt, wollen beide Gemeinden die Beziehungen zu ihrer Partnergemeinde wieder intensivieren und neu aufleben lassen. Wie schon bekannt gegeben, ist vom 12.06 bis 14.06.2015 eine dreitägige Fahrt nach Ergersheim ins Elsass geplant. 1.2. ARGE Mittelfränkischen Bocksbeutelstraße; - Finanzanteil an der Neukonzeption Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Mittelfränkische Bocksbeutelstraße hat in der Sitzung am 14. Januar 2015 beschlossen, den Finanzrahmen für die Umsetzung der Neukonzeption der Mittelfränkischen Bocksbeutelstraße i. H. v. 120.000,-- für die Umsetzung anfallender Kosten festzusetzen. In diesen Brutto-Gesamtkosten sind noch keine Fördermittel enthalten. Grundlage für die Beantragung der Fördermittel sind die Netto-Gesamtkosten. Der Schwerpunkt der Neukonzeption liegt auf der Umsetzung eines festgelegten Marketingkonzeptes für die Mittelfränkische Bocksbeutelstraße. Die Kosten für die Ortseingangsbeschilderung der Gemeinden sind nicht in den Gesamtkosten enthalten und müssen von jeder Mitgliedsgemeinde noch zusätzlich aufgebracht werden. Brutto-Gesamtkosten = 120.000,00 Netto-Gesamtkosten: = 100.840,34 Mit folgender Förderung ist zu rechnen: Förderung LWG 50% Nettosumme 50.420,17 Zuschuss Landkreis 10% (max. 10.000,-- ) 10.000,-- Einnahmen Einträge /Werbung Broschüren 15.000,-- Mittelfränkische Bocksbeutelstraße (Mitgliedsbeiträge) 6.000,-- Einnahmen Gesamt 81.420,17 Brutto-Gesamtkosten 120.000,-- Minus Förderung 81.420,17 Restkosten 38.579,83-7 - Finanzierungsmodell Restkosten: 50 %: 12 Mitgl.gem. zu gleichen Teilen d.h. 19.289,92 /12 = 1607,49 50 %: finanziert Weinbaugemeinden entsprechend der Rebfläche: Grundbeitrag Rebfläche Anteil Rebfläche Gesamt Ergersheim 1607,49 10,16 ha 566,42 2.173,91 Der Gemeinderat beschließt die Kostenübernahme des Finanzierungsanteils für Ergersheim von 2.173,91 für die Neukonzeption der Mittelfränkischen Bocksbeutelstraße. 1.3 Straßensanierung Mühlleite B1 - Durchführungsbeschluss; - Straßenvollausbau 180 m - Deckenbau 70 m - 300 m Wasserleitungserneuerung - Straßen- und Kanalreparaturen Die Sanierung der Mühlleite ist dringend nötig. In der Vergangenheit wurde die Sanierung der Straße und des Kanals auf Kosten großer Projekte immer wieder geschoben. Wegen in letzter Zeit vermehrt aufgetretener Wasserohrbrüche, Setzungen in Straße und auf dem Gehweg, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Aufgrund von Berichten von damals am Bau Beteiligten wurde die Wasserleitung in den 1970 Jahren in Eigenregie verlegt. Beim Bau sei auf eine fachgerechte Ausführung nach heutigen Anforderungen nicht geachtet worden, außerdem sei wegen des felsigen Untergrunds auch nur das Nötigste gegraben worden. Aus heutiger Sicht ist die Ursache der Wasserrohrbrüche auf diese nicht fachgerechte Verlegung der Wasserleitung zurückzuführen. Die Kanalbefahrung mit der Kamera ergab, dass der Kanal zwar Schäden aufweist, diese aber repariert werden können. Eine Erneuerung des Kanals ist deshalb nicht nötig. Die Kostenschätzung für die Sanierung der Mühlleite beläuft sich auf ca. 273.000,--. Der Gemeinderat beschließt die Straßensanierung mit zum Teil Straßenvollausbau und Erneuerung der Wasserleitung sowie Straßen- und Kanalreparaturarbeiten gem. der Kostenschätzung von ca. 273.000,--.

- 8 1.4 Instandsetzung Roßmühlweg - Durchführungsbeschluss; - 185 m Straßenvollausbau - 150 m Wasserleitungserneuerung - 150 m Kanalerneuerung Aufgrund der vielen Rohrbrüche, Setzungen in der Straße und Defekte in der Teerdecke ist auch in dieser Straße eine Sanierung unumgänglich. Eine Kanalbefahrung mit der Kamera ergab, dass die Kanalrohre defekt sind und im Endbereich einen sehr kleinen Durchmesser aufweisen. Vermutlich wurde der Kanal nicht durch eine Firma, sondern in Eigenregie verlegt. Eine Kostenschätzung für diese Maßnahme beläuft sich auf ca. 223.000,--. Gemeinderat Alfred Krämer weist darauf hin, dass im Zuge der Sanierung auch die Beleuchtung berücksichtigt werden sollte. Der Gemeinderat beschließt die Instandsetzung des Roßmühlwegs durchzuführen. Der Kanal, die Wasserleitung sowie der Straßenbelag werden mit einem Kostenaufwand von ca. 223.000,-- saniert. 1.5 Gemeindezentrum Ergersheim, Neuherberger Straße 6, 91465 Ergersheim; - Erweiterung/Anbau eines Stuhllagers an die Mehrzweckhalle Auf diesen Tagesordnungspunkt wurde der Bürgermeister von Nutzern der Halle angesprochen. Der bisherige Stauraum in der Mehrzweckhalle ist sehr begrenzt. Hinter einem Klapptor werden die Tische und Stühle der Halle aufbewahrt. Zusätzlich werden noch die Tischtennisplatten und Bodenmatten vom SVE sowie die Spiel- und Turngeräte des Frieda-Lang- Hauses gelagert. Die Situation ist für alle Beteiligten unbefriedigend und von vielen kommt Kritik wegen der Platzsituation. Damit dieser Zustand verbessert werden kann, wird darüber nachgedacht, zum Kindergarten hin, im Anschluss an die Halle einen Lagerraum zu bauen. Vom Gemeinderat wird angeregt für diese Maßnahme ein Kostenangebot einzuholen und dann zu entscheiden. 1.6 Sonstiges, Unvorhergesehenes - Gemeinderat Kurt Schmidt weist auf das notwendige Ausputzen der Gräben hin. Hier sollte die Jugend aktiviert werden und wieder eine Aktion Ramadama wie schon in den Vorjahren durchgeführt werden. Zuviel Müll und Plastik befindet sich leider wieder in der Natur. - 9 - Gemeinderat Ludwig Weber wird sich der Situation Kleidercontainer annehmen und die nicht genehmigten sicherstellen. Im nichtöffentlichen Teil wurden 7 Tagesordnungspunkte beraten u. a. Kanalsanierung Neuherberg Manfred Döller informierte die neuen Mitglieder des Gemeinderats über die vom alten Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen bei der anstehenden Kanalsanierung in Neuherberg Beschluss über die Vergabe der Ingenieursleistungen Mühlleite Beschluss über die Vergabe der Ingenieursleistungen Roßmühlweg Beschluss über die Vergabe der Ingenieursleistungen Kreisverkehr Maßanerkennung Grundstück Paul Rückert Informationen zum Stand der geplanten Ansiedlung der BayWa 2. Einladung des Feuerwehrvereins Ermetzhofen e. V. Hiermit möchte ich alle Mitglieder satzungsgemäß zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 03.03.2015, um 20.00 Uhr, ins Gasthaus Zum Rannachgrund einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft 5. Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 6. Bericht des 1. Kommandanten 7. Grußwort des Bgm. 8. Neuwahlen der Feuerwehr 1. und 2. Kommandant plus Schriftführer 9. Neuwahlen des FFW-Vereins beide Kassenprüfer 10. Wünsche, Anträge 11. Abstimmung über eingegangene Anträge 12. Sonstiges Anträge sind bis zum 27.02.2015 bei Stefan Bilke abzugeben. Für alle Mitglieder der Feuerwehr besteht Uniformpflicht. In Vertretung für die Vorstandschaft gez. Stefan Bilke, 1. Vorsitzender gez. Robert Mari, 1. Kdt.

- 10 3. Einladung zur Jahreshauptversammlung des SV Ergersheim Am Samstag, dem 07. März 2015, um 20 Uhr, findet die Mitgliederversammlung im Vereinsheim statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassierer 5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung 6. Berichte der Spartenleiter 7. Ehrungen 8. Wünsche und Anträge Es wird um zahlreiche Teilnahme besonders der aktiven Sportler gebeten. gez. die Vorstandschaft 4. Der Freundeskreis Kindergarten Ermetzhofen lädt ein: Am Freitag, 13.03.2015, findet um 20.00 Uhr im Gasthaus Rannachgrund in Ermetzhofen die diesjährige Hauptversammlung statt. Neben den üblichen Regularien werden Bilder aus dem vergangenen Jahr gezeigt. Außerdem sollen die geplanten Vorhaben für dieses Jahr besprochen werden. Auf ein zahlreiches Kommen freut sich die Vorstandschaft. gez. Margit Reinhardt, 1. Vorsitzende 5. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förderverein Sportverein Ergersheim e.v. Am Freitag, dem 13. März 2015, um 20 Uhr, findet die Mitgliederversammlung im Vereinsheim statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassierer 5. Bericht der Kassenprüfer mit Entlastung 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge gez. die Vorstandschaft 6. Problemmüll Frühjahr 2015-11 - Am Freitag, dem 13. März 2015, findet in der Zeit von 11.00 11.45 Uhr die Problemmüllsammlung am Gemeindezentrum in Ergersheim statt. Bitte beachten Sie, dass Gebühren wie folgt zu entrichten sind: Altöl: 0,50/Liter Kfz-Batterien: 2,50 bis 5,--/Stück Reifen (ohne Felgen) können nicht mehr kostenlos abgegeben werden. Altreifen nur gegen Gebühr, je nach Größe: PKW-Reifen: ohne Felgen 2,50 pro Stück mit Felgen 3,50 Schlepper- bzw. LKW-Reifen je nach Größe Nicht angenommen werden: Asbest, Druckgasflaschen, Feuerwerkskörper, Frittierfette, Munition, Sprengkörper, Sonderabfälle aus Industrie und Gewerbe, Sperrmüll, Wertstoffe (z. B. Folien, Styropor usw.) ausgespülte Spritzmittelkanister (Wertstoffhof). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wehr, Tel. 09161/92-461, Landratsamt Neustadt/Aisch Bad Windsheim, SG Abfallwirtschaft. A Abbeizmittel, Abflußreiniger, Aceton, M Metallputzmittel, Möbelpolituren Akkus, Autopflegemittel, Arzneimittel B Batterien und Knopfzellen, Backofenreiniger, Bremsflüssigkeit, Badreiniger, N Nagellack, Nagellackentferner, Natronlauge, Nitroverdünnung, Neonröhren Beizmittel, C Chemikalien, Chromputzmittel O Ölbinder, Ölfilter, ölverunreinigte Stoffe D Desinfektionsmittel, Düngemittel, Dichtungsmassetel, Petroleum, Pinselreiniger Polituren, Putzmittel, Pflanzenschutzmit- P E Energiesparlampen, Entfärber, Entkalker, Entwickler, Experimentierkästen, Q Quecksilber, Quecksilberthermometer, Quecksilberdampflampen Enteiserspray, Entroster F Farben (flüssig), Fleckentferner, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Fixier- R Rohrreiniger, Rostschutzfarbe, Rostumwandler, Rattengift, Raumspray bänder, Feuerlöscher G Gifte, Glycerin, Grillreiniger S Sanitärreiniger, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmierfette und öle, Spiritus, Spraydosen mit Inhalt, Silberputzmittel H Halogenlampen, Herbizide, Holzschutzmittel, Herdputzmittel Terpentinersatz Thermometer, Terpentin, T I Imprägniermittel, Unkrautvernichtungsmittel, U Insektenvernichtungsmittel Unterbodenschutz J Jodverbindungen V Verdünner K Kalkreiniger, Klebstoffe, Kondensatoren, W Waschbenzin, WC-Reiniger Kosmetikareste, Knopfzellen L Lacke, Lasuren, Laugen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Lederpflegemittel Z Zeichentusche, Zementfarbe (flüssig) Wichtig: Flüssigkeiten nur in festverschlossenen Behältern liefern!

- 12 - - 13-7. Amtskasten Bitte beachten Sie die folgenden Aushänge in den Amtskästen: - Workshop für Existensgründer und Jungunternehmer - Infotag der Landwirtschaftsschule Uffenheim - Vortragsreihe Energietermine 2015 - Tag der offenen Tür bsz Scheinfeld gez. Springmann, 1. Bürgermeister 8. Adventurekids - Tag Kinder zwischen 6 und 12 Jahren sind auch dieses Jahr wieder herzlich eingeladen am 14. März 2015 Abenteuer zu erleben. Was genau geplant ist, wird noch nicht verraten! Los geht s um 10.00 Uhr mit gemeinsamem Start und natürlich wird wieder fleißig gebaut, Geschichten erzählt und jeder ist herzlich eingeladen. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.evg-ergersheim.de Veranstalter: Evangelische Gemeinschaft Ergersheim - Kontakt: Rühl Christopher, 09847 9848 828, jugendpastor@evg-ergersheim.de gez. Christopher Rühl 9. Jahreshauptversammlung des Kriegervereins Ermetzhofen/ Neuherberg Am Samstag, dem 14.03.2015, um 19.30 Uhr, lädt der Kriegerverein Ermetzhofen/Neuherberg zur Jahreshauptversammlung in den Gasthof Rannachgrund, Ermetzhofen, ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Vorstands 4. Verlesung des letzten Protokolls 5. Kassenbericht 6. Entlastung von Kassierer und Vorstand 7. Vorschau 2015 8. Wünsche und Anträge Um vollständiges Erscheinen in entsprechender Kleidung wird gebeten. gez. Peter Neumann, 1. Vorstand 10. Informationen aus der Kirchengemeinde Ergersheim Weltgebetstag Der Gottesdienst zum Weltgebetstag kommt 2015 von den Bahamas. Wir feiern ihn gemeinsam am 6. März um 19.30 Uhr in der Wiebelsheimer Kirche. Herzliche Einladung an alle Frauen! Passionsandachten Im Mittelpunkt stehen heuer die Bibeltexte der Fastenaktion Du bist schön. Die Passionsandachten sind dienstags, am 3., 10., und 17. März in der Ursulakirche Ergersheim, Beginn um 19.30 Uhr. Kindergottesdienst Der Extra-Gottesdienst für Kinder, mit eigener Liturgie, kindgerecht erzählter biblischer Geschichte und kreativem Gestalten. Am 8. und 22. März um 10.00 Uhr im Gemeinderaum - während die Großen nebenan in der Kirche sind. Schaut doch mal vorbei! Seniorennachmittag Eine Reise nach Rom im Heiligen Jahr - davon berichtet Else Rabenstein mit Bildern und erinnert an viele Eindrücke und Erlebnisse der Teilnehmenden aus Ergersheim bei der gemeinsamen Reise im Jahr 2000. Donnerstag, 12.03. um 14 Uhr. in der Alten Schule Ergersheim. Vorstellungsgottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden Der Vorstellungsgottesdienst findet dieses Jahr in Wiebelsheim statt am 01. März, 10.00 Uhr. Den Gottesdienst bereiten die Jugendlichen gemeinsam mit Pfarrer Bauer vor und gestalten ihn als Gruppe. Frauenfrühstück: Zum Thema: Gib der Seele einen Sonntag referiert Dekanin Karin Hüttel am Mittwoch, 18. März 2015, von 9 bis 11 Uhr im Gemeindezentrum Ergersheim. Unkostenbeitrag: 5 Herzlich lädt ein: Frauenfrühstücksteam der Pfarrei Ergersheim gez. Pfarrehepaar Bauer 11. Freiwillige Helfer gesucht! Am Leichenhaus in Ermetzhofen müssen im März einige Schönheitsreparaturen durchgeführt werden! Freiwillige Helfer sollen sich bei Pia Bilke melden Tel. 09847-95929. gez. Pia Bilke

- 14-12. Backvorführung der Landfrauen Die "Backvorführung bei MANZ- Backtechnik in Münster (Creglingen)" findet statt am Dienstag, dem 24.03.15 um 13.30 Uhr. Betriebsbesichtigung, Backvorführung von Brot, Hefezöpfen etc., Kaffeepause mit Kaffee und Kuchen, und Möglichkeit zum Einkauf von Backzubehör, (bei Bedarf von Backblechen vorher ausmessen!) Dauer: 3 Stunden Kosten: 5 inkl. Verpflegung. Abfahrt: 12.40 Uhr in Ergersheim bei der Kirche. Wir fahren mit Fahrgemeinschaften! Mindestteilnehmerzahl: 20 Anmeldung bis 10.03.15 bei Lore Reiner, Tel.: 581. Herzliche Einladung an alle Interessierte! Gerne können auch Freunde und Bekannte mitkommen. gez. das Landfrauenteam 13. Informationen der Evangelischen Landjugend Neuherberg Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 21.11.2014 wurden Neuwahlen mit folgendem Ergebnis durchgeführt: 1. Vorstand: Michelle Rentz 1. Vorstand: Max Markert Kassier: Alexandra Lorber / Vanessa Rentz Kassenprüfer: Florian Förster Kassenprüfer: Jens Bischoff Schriftführer: Bettina Weigand Kontakt zur ELJ Neuherberg besteht u.a. über elj@neuherberg.de oder kerwagschichten@neuherberg.de gez. Bettina Weigand, Schriftführer 14. Standsicherheitsprüfung für Grabmale Betreffend die Ortsteile Ermetzhofen und Neuherberg: Nach BGB 823 und UVV 4.7 7 (2) sind die Gemeinden verpflichtet, einmal jährlich alle Grabsteine auf Standsicherheit zu prüfen. Über die Art der Prüfmethode wird in Fachkreisen gestritten. Da der Friedhofsbereich ein sehr sensibler Bereich ist, bitte ich Sie, Ihre Grabsteine und deren Standfestigkeit eigenhändig zu prüfen. - 15-15. Gehwege teilweise zugewachsen - Bitte dringend Hecken und Sträucher zurückschneiden Immer wieder wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und Fußgänger behindern sowie Verkehrsschilder verdecken. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Gartenbesitzer verpflichtet ist, seine Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass vorbeigehende Personen nicht gestört werden und Verkehrszeichen für den Verkehrsteilnehmer sichtbar bleiben. Bitte prüfen Sie die Hecken und Sträucher auf Ihrem Grundstück und schneiden Sie diese rechtzeitig zurück, damit sie nicht zum Ärgernis für andere werden. Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen 4,50 m, über Gehwegen mindestens 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m reduziert werden. Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei zu berücksichtigen. Der Bewuchs ist entlang der Gehwege bis zur Gehweghinterkante zurückzuschneiden. Der Gehweg muss für die Fußgänger auf der ganzen Gehwegbreite begehbar sein. Dies wird oft nicht beachtet und führt für Fußgänger zu Gefährdungssituationen, weil sie nur den äußersten Gehwegrand nutzen können oder sogar auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Grundstückseigentümer werden deshalb dringend gebeten, Hecken und Sträucher unverzüglich zurückzuschneiden. Sollten Ihnen diesbezüglich gemeindliche Missstände bekannt sein, so teilen Sie diese bitte umgehend mit! 16. Straßenreinigung Die Reinigung der öffentlichen Straßen, die Reinigungspflicht, Reinigungsarbeiten, Reinigungsflächen sind immer wieder in der Diskussion. Ich verweise darauf, dass die entsprechende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter jederzeit während der allgemeinen Amtsstunden im Gemeindezentrum eingesehen werden kann. Auszugsweise bringe ich Ihnen nachfolgend den Text unter 5 (Reinigungsarbeiten) zur Kenntnis.

- 16 - Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen innerhalb ihrer Reinigungsfläche ( 6) zu reinigen. Sie haben dabei die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) insbesondere a) einmal wöchentlich den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen; b) bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung zu sprengen, wenn sie nicht staubfrei angelegt sind; c) von Gras und Unrat zu befreien. Sie haben ferner bei Bedarf, insbesondere bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen. Bitte beachten Sie diese Ausführungen, um die Kläranlagen zu entlasten, da sonst der gesamte Unrat in den Kanälen oder in den Anlagen landet! Auch sind die Anwohner verpflichtet, Gras- und Moosbewuchs zwischen dem Teer und der Abflussrinne zu entfernen, denn auch dadurch wird die Straße geschädigt. - 17 - täglich von 8:00 bis 24:00 Uhr erreichbar Spruch des Monats: Wer bei dir von andern schlecht spricht, spricht auch bei andern schlecht von dir. (deutsches Sprichwort) Ihr Dieter Springmann 1. Bürgermeister