Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers. Überblick. Einführung des Neuen Grundbuches

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Transkript:

Einführung des Neuen Grundbuchs in der Gemeinde Balzers Überblick Einführung des Neuen Grundbuches Was ist unter Neuem Grundbuch zu verstehen? Geschichte des Grundbuchs (altes/neues Grundbuch) Stand der Grundbucheinführung in Liechtenstein Wie sieht das Verfahren aus? Voraussetzungen der Grundbucheinführung Neuvermessung Bereinigung Verfahrensschritte 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 2 1

Altes Grundbuch Grundbuch vor Einführung des neuen Sachenrechtes 1923 ( Altes Grundbuch) Altkataster Teilweises Verbot der Eintragung von Dienstbarkeiten (insbesondere offenkundiger Geh- und Fahrrechte) Seit Einführung des neuen Sachenrechtes im Jahre 1923 ( provisorisches Grundbuch) Art. 98 SchlT/SR bestimmt: Die Eröffnung des neuen Grundbuches kann für jede Gemeinde erst erfolgen, wenn die im bisherigen Grundbuch aufgenommenen und die darin bestehenden dinglichen Rechte nach Durchführung des Bereinigungsverfahrens zur Eintragung gelangt sind. 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 3 Alte Grundbücher 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 4 2

Alte Bucheinlage 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 5 Gescannte Registerkarten 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 6 3

Gescannte Registerkarten 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 7 Neues (EDV-) ) Grundbuch Spezialprogramm Terris (Betreiber: Kanton Thurgau) Anschaffung 1995 Adaptierung für Liechtenstein (Geschäftskontrolle etc.) Anwendung bis 2002: nur Ersterfassung (d.h. keine Nachführung von Änderungen) Ab 2003 (Abänderung des Sachenrechts) Nachführung mittels Terris (Abschluss Karten) Rechtswirkungen kommen den Terris-Daten zu! 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 8 4

Eigentümerkartei 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 9 Eigentümerkärtchen 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 10 5

EDV-Eigentümerregister Eigentümerregister 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 11 Grundstückanzeige in Terris 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 12 6

EDV-Grundbuchauszug 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 13 Urkundenbücher 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 14 7

Gescannte Belege 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 15 Gescannte Belege 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 16 8

EDV-Erfassung Erfassung der Grundstücke im FL Anteil TERRIS-Grundstücke per 19.10.2006 8158; 20% Terris-Grundstücke Buch 31842; 80% 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 17 Einführung des Neuen Grundbuchs EDV-Grundbuch Voraussetzung zur Einführung des neuen Grundbuches Grosse Anzahl Grundstücke (4 615!) Grosse Anzahl von Berechtigten (1 724 Grundeigentümer + 231 persönlich Berechtigte) EDV ist unabdingbare Unterstützung zur Durchführung des Verfahrens (Aussendung von rd. 6 000 (!) Grundbuchauszügen) Verfahren Beschluss der Regierung betreffend die Anordnung der Einführung des Grundbuches in der Gemeinde Balzers gem. Art. 61 SchlT/SR und Art. 77 RegVO (RA 2006/2293-1630 vom 12.09.2006) 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 18 9

Regierungsbeschluss 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 19 Aufforderung/Information Information der Grundeigentümer/Berechtigten Bekanntmachungen in den Landeszeitungen Zustellung von Merkblatt und Grundbuchauszug Einräumung der Möglichkeit zur Anmeldung von Dienstbarkeiten etc. bzw. zur Änderung von Einträgen 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 20 10

Amtliche Kundmachung 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 21 Einführung des Neuen Grundbuchs Voraussetzungen zur Einführung des Neuen Grundbuches: Aufnahme der Liegenschaften ins Grundbuch: dies bedarf gem. Art. 61-98 SchlT/SR der Durchführung einer Grenzbereinigung, Vermarkung und Liegenschaftsbeschreibung im Rahmen einer amtlichen Vermessung Eintragung der dinglichen Rechte: Übertragung sämtlicher bereits eingetragenen dinglichen Rechte (insbes. Pfandrechte und Dienstbarkeiten) Eintragung sämtlicher noch nicht eingetragener dinglichen Rechte des bisherigen Rechts (SR vor 1923!) 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 22 11

Einführung des Neuen Grundbuchs Erfassung und Bereinigung der Einträge Eintragung sämtlicher dinglicher Rechte Insbesondere der sog. altrechtlichen Dienstbarkeiten Übertrag sämtlicher nach neuem Recht eintragungsfähiger Dienstbarkeiten ins Neue Grundbuch Vornahme vergessener Gegenbuchungen Aufhebung dinglicher Rechte Nach Ablauf von 10 Jahren ab Aufforderung Untergang nicht eingetragener dinglicher Rechte des bisherigen Rechts (Art. 85 SchlT); bis dahin aber auch Gutglaubensschutz Dritter Anmerkung aufgehobener, d.h. nicht mehr eintragungsfähiger dinglicher Rechte (Art. 86 SchlT, z.b. Eigentum an Bäumen auf fremdem Boden) 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 23 Einführung des Neuen Grundbuchs Eigentliche amtswegige Bereinigung Zuordnung von Eintragungen zu den korrekten Rubriken Kontrolle der Richtigkeit der Angaben (z.b. Urkundenbelege) Löschung überflüssiger Einträge Eintragung von Dienstbarkeiten in der Reihenfolge ihrer Entstehung Zuordnung von Einträgen zu An-, Vormerkungen, Dienstbarkeiten oder Grundlasten (allenfalls unter Einholung notwendiger Ergänzungen durch die Beteiligten) Übertragung von Grundlasten: Eintragung des Gesamtwertes mit bestimmten Betrag Eintragung von Baurechten auf besonderen Grundbuchblättern (z.b. Alphütten, Ställe, Speicher, Ofenhäuser etc.) Bereinigung der Pfandrechtseinträge (insbes. bei mitverpfändeten Grundstücken: Angabe des Gesamtbetrages auf jedem Grundstück) 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 24 12

Einführung des Neuen Grundbuchs - Vorgangsweise: - Amtswegige Ergänzungen und Korrekturen unter Information an die Beteiligten (Art. 97 SchlT) - Beschwerdemöglichkeit der Beteiligten gegen Verfügungen des Amtes an das Landgericht (Art. 97 Abs. 2 SchlT) 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 25 Einführung des Neuen Grundbuchs Abschluss: Beschluss der Regierung betreffend die Bekanntmachung der Eröffnung des neuen Grundbuches in der Gemeinde Balzers Verriegelung der Eintragungen, d.h. keine Änderungen ohne Tagebucheintrag mehr möglich uneingeschränkte negative Rechtskraft Entfall des Hinweises provisorisches Grundbuch 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 26 13

Anmeldung Löschung 09. November 2006 Einführung Grundbuch - Gemeinde Balzers 27 14