MODUL 6 RAMPEN UND LADEBRÜCKEN. Sicher fahren und transportieren

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Transkript:

MODUL 6 AN DOCKSTATION EN, LADE- RAMPEN UND LADEBRÜCKEN Im hr 2008 wurde die gemeinsame deutsche Arbeitsschutz strategie (GDA) etabliert. Sie verfolgt das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder (Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz) und den Präventionsdiensten der Unfallversicherungsträger (Berufsge nossenschaften, Unfallkassen) weiter zu optimieren und gemeinsam mit Arbeitgebern und Beschäftigten, Ver bänden und anderen interessierten Kreisen Schwerpunkte in der Präventionsarbeit zu setzen. Dies soll dort erfolgen, wo die größten Ressourcen für die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Deutschland gesehen werden. Ein solches Handlungsfeld ist das sichere Fahren und Transportieren. Noch immer sind die Unfall zahlen beim Transport sehr hoch. Jeder dritte Unfall geschieht im Zusammenhang mit Fahr oder Transporttätigkeiten. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger haben sich zum Ziel gesetzt, die Häufigkeit und die Schwere von Arbeitsunfällen in den nächsten hren um 25 Prozent zu reduzieren. Im Rahmen dieses Arbeitsprogramms werden in den hren 2010 bis 2012 Arbeitsschutzexperten von Berufs ge nossenschaften und staatlicher Aufsicht arbeitsteilig im Rahmen ihrer Beratungs und Überwachungstätig keiten verstärkt Fragen des innerbetrieblichen Transports und des Transports auf Straßen ansprechen. Es sind hierzu bundesweit 80.000 Betriebsbesuche vorgesehen. Die Experten werden dabei abgestimmt und nach der gleichen Methode vorgehen. Sie haben hierzu für verschiedene Themengebiete des Fahrens und Transportierens Fragen zusammengestellt, die nach ihren Erfahrungen eine besondere Relevanz für einen funktionierenden Arbeitsschutz in diesem Bereich haben. Die Fragen werden die Experten im Rahmen der Betriebsbesichtigungen mit Ihnen erörtern und einzelne Punkte auch vor Ort über prüfen. Nutzen Sie den Fragenkatalog bereits jetzt. So sind Sie bestens vorbereitet, wenn eine der geplanten Betriebsbesichtigungen ins Haus steht. Der Fragenkatalog kann Sie aber auch bei Ihrer betrieblichen Ge fähr dungsbeur teilung unterstützen. Auch wenn Ihr Betrieb aufgesucht wird, können Sie damit einen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Ziels, der Verbesserung des Arbeitsschutzes beim innerbetrieblichen Transport leisten. Im Fragenkatalog finden Sie zu jeder Frage kurze Hinweise, die bei der Beantwortung eine erste Hilfestellung geben. Sie werden bei der Behandlung einzelner Fragen auf weitere Quellen, beispielsweise auf Vorschriften oder Regeln zum Arbeitsschutz zurückgreifen müssen. Oder Sie lassen sich von Ihren innerbetrieblichen Arbeitsschutzexperten, zum Beispiel Ihrer Sicherheitsfachkraft oder Ihrem Betriebsarzt, beraten. Sie können sich aber auch jederzeit an Ihren Präventionsexperten bei der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung, der Berufsgenossenschaft oder der Unfall kasse wenden. Besuchen Sie doch auch die Seiten der Kampagne»Risiko raus«unter www.risiko raus.de mit weiteren Informa tionen zu Möglichkeiten der Verbesserung der Arbeits und Verkehrssicherheit im Betrieb und im Straßenverkehr. Sicher fahren und transportieren Dieses und die übrigen Module können Sie sich auch auf der GDA Website herunterladen: www.gda portal.de/gdaportal/de/arbeitsprogramme/transport Gespraechsleitfaeden 02/10

1 Werden organisatorische Voraussetzungen für sichere Abläufe an Laderampen geschaffen? Benennen Sie einen Ansprechpartner bzw. Koordinator für die Lieferanten Treffen Sie Festlegungen zur Bereitstellung und Benutzung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung Koordinieren Sie Tätigkeiten, z. B. Bedienung der technischen Arbeitsmittel Treffen Sie Festlegungen zur Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln wie z. B. Ladebleche, Flurförderzeuge 2 3 4 Stehen bei Heckverladung Fahrzeuge und Wechselbehälter ungefähr rechtwinklig (ca. 90 ) zur Laderampe oder Ladebrücke? Werden Maßnahmen zur Reduzierung der Quetschgefahr zwischen Fahrzeug und Laderampe/Andockstation ergriffen? Durchführung von Fahrbewegungen an Andockstationen nur bei geschlossenem Ladetor für den Fahrer erkennbar Einhalten eines Sicherheitsabstands von 0,5 m zwischen Fahrzeugteilen und Teilen der Ladestelle durch Rampenvorsprünge (flexible Abdichtung) oder ähnliche Maßnahmen Seitlicher Sicherheitsabstand je 0,5 m durch ausreichend breite Tore an Andockstationen Einweiser außerhalb des Gefahrenbereichs im Blickfeld des Fahrers Ist die Laderampe ausreichend dimensioniert für die eingesetzten Arbeitsmittel und Ladegüter? Breite entspricht der maximalen Breite der einge setzten Transportmittel zuzüglich beidseitigem Sicherheitsabstand von jeweils 0,5 m Mindesttiefe 0,8 m Höhe für Lkw ca. 1,2 m; für Transporter ca. 0,5 m Höhenunterschied mit Ladebrücken ausgleichen 5 Besteht ein sicherer Zugang über Treppen bzw. über geneigte, sicher begeh- oder befahrbare Flächen? Bei Rampenlänge >20 m sind Abgänge an beiden Enden erforderlich Rutschhemmende Oberfläche

6 Sind Bereiche der Laderampe, die der Be- und Entladung dienen oder die häufig genutzt werden und die mindestens 1 m Höhe aufweisen, gegen Absturz gesichert? Absturzsicherungen sind vorhanden, in der Regel Geländer, bestehend aus Handlauf, Fußleiste und mindestens einer Knieleiste Installieren Sie gegebenenfalls Klapp oder Einsteckgeländer Kennzeichnen Sie die Absturzkante Absturzsicherung an Treppen, die in Laderampen eingezogen sind 7 Sind Laderampen für Fahrzeuge mit Hubladebühne geeignet? Freiraum an der Laderampe zum Unterfahren mit abgesenkter Hubladebühne Beachten Sie die Eignung der Hubladebühne gemäß Betriebsanleitung 8 Ist sichergestellt, dass Fahrzeuge von der Laderampe abgezogen werden, bevor die Ladearbeiten abgeschlossen sind? Wegfahrsicherungen Signalanlagen Organisatorische Maßnahmen 9 Werden Fahrzeuge wirksam gegen unbeabsichtigtes Wegrollen gesichert? Sicherung mit einem Unterlegkeil, wenn das Fahrzeug formschlüssig an der Laderampe steht Sonst Sicherung in beide Rollrichtungen mit zwei Unterlegkeilen während der Ladetätigkeit Unterlegkeil nie an lenkbare Achse anlegen 10 11 Sind Laderampen, Fahrzeugladeflächen und Zugänge ausreichend beleuchtet? Installieren Sie lichtdurchlässige Dächer oder künstliche Beleuchtung Sorgen Sie für eine gleichmäßige Ausleuchtung Stellen Sie sicher, dass Personen auf der Ladefläche erkannt werden können Tragen von Warnkleidung als ergänzende Maßnahme Werden Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladebleche regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft? Bei Laderampen, Andockstationen, Ladebrücken und Ladeblechen haben sich Fristen für die wiederkehrende Prüfungen von längstens einem hr bewährt

12 Ist die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle organisiert? Sorgen Sie dafür, dass eine tägliche Sicht und Funktionskontrolle durchgeführt und ein Meldesystem für mögliche Mängel organisiert ist 13 Ist sichergestellt, dass die festgestellten Mängel behoben werden? Stellen Sie sicher, dass die Ergebnisse der Prüfung durch die befähigte Person dokumentiert werden Bewahren Sie die Ergebnisse dieser Prüfung mindestens bis zur nächsten Prüfung auf Organisieren Sie die Mängelverfolgung, auch die der täglichen Sicht und Funktionskontrolle. Lassen Sie die Mängel beseitigen Dokumentieren Sie die Abstellung der Mängel 14 Werden zum Unternehmen gehörende Fahrer und Ladepersonal vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen? Unterweisen Sie mindestens einmal jährlich, dokumentieren und berücksichtigen Sie z. B. folgende Inhalte: Arbeiten an der Andockstation/Laderampe Sicht und Funktionskontrolle der Arbeitsmittel bei Schichtbeginn Benutzung von Ladebrücken Benutzung von Ladeblechen Kontrollieren Sie die Umsetzung der Unterweisungsinhalte 15 Werden Ladebrücken eingesetzt, die für die verwendeten Transportmittel ausreichend bemessen und tragfähig sind? Kennzeichnen Sie die zulässige Tragfähigkeit Nutzbare Breite mindestens 1,25 m Nutzbare Breite immer entsprechend Transportmittel zuzüglich Sicherheitszuschlag z = 0,7 m 16 Sind ortsfeste Ladebrücken sicher begeh- und befahrbar? Keine Stolperstellen an Ladebrücken in Ruhestellung Keine Quetsch oder Scherstellen zwischen beweg lichen Teilen und der Umgebung Kennzeichnen Sie Stolperstellen an Einbaurahmen und Seitenblechen (gelb schwarz) Achten Sie auf rutschhemmende Oberflächen.

17 Werden Ladebleche eingesetzt, die geeignet und leicht zu handhaben sind? Setzen Sie Ladebrücken ein, die gegen Verrutschen gesichert werden können Achten Sie auf rutschhemmende Oberflächen und geeignete Haltegriffe Eigengewicht >50 kg: Handhabung durch zwei Personen Eigengewicht >25 kg: Nutzung von Transportmitteln 18 Werden Ladebrücken/Ladebleche bestimmungsgemäß verwendet? Ladebrücken/Ladebleche müssen mindestens 10 cm auf der Ladefläche des Fahrzeugs aufliegen (Federweg des Fahrzeugs beachten) Neigungswinkel <7 Grad wird eingehalten das entspricht einer maximalen Steigung von 1:8 Halten Sie den Höhenunterschied zwischen den Auflageflächen klein genug, um das Aufsetzen des Transportmittels zu verhindern 19 Liegen betriebsbezogene Betriebsanweisungen für Ladebleche und Ladebrücken vor und werden diese umgesetzt? Erstellen Sie Betriebsanweisungen auf Grundlage der Bedienungsanleitung Kontrollieren Sie die Einhaltung der Betriebsanweisung und deren Umsetzung 20 21 Werden benutzte Ladebleche sicher abgestellt und gegen Umfallen gesichert? Nicht benutzte Ladebleche werden hochkant abgestellt und gegen Umfallen gesichert Arbeits und Verkehrsflächen werden verstellt Werden Ladebrücken unverzüglich nach Gebrauch in Ruhestellung gebracht? An Laderampen angebrachte Ladebrücken werden nach Gebrauch hochgeklappt Formschlüssige Sicherungen gegen Herabschlagen wirken selbsttätig In Rampen und Verkehrsflächen eingebaute Lade brücken bilden in Ruhestellung mit den angrenzenden Flächen eine Ebene (Abstützungen wirken selbsttätig)

Finden bei Ihnen Maßnahmen der betrieblichen 22 Gesundheitsförderung statt und wird auch das Fahrpersonal einbezogen? Mögliche Themen: Rückengerechtes Arbeiten (z. B. richtiges Heben und Tragen sowie richtiges Sitzen), gesunde Ernährung, Stressbewältigung, Müdigkeit, Pausengestaltung, Alkohol /Raucherentwöhnung Maßnahmen Keine Beanstandung Besichtigungsschreiben Mündliche Vereinbarung/Beratung Anordnung