Folgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte und Sachstand bei Bürgerwindparks in der Region Hannover

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Transkript:

Hans Mönninghoff; 09.11.2016 Erster Stadtrat a.d. Wirtschafts- und Umweltdezernent a.d. Vorstandsmitglied der NaturEnergie Region Hannover eg Folgen des neuen Energieeinspeisegesetzes (EEG) für Bürgerenergieprojekte und Sachstand bei Bürgerwindparks in der Region Hannover

Die Energiewende braucht Strukturen von unten! Regionale regenerative Stromerzeugung und regionale Stromnutzung BHKWs und Nahwärmenetze zur optimalen Recoursennutzung dezentrale Stromspeicherung mit intelligenter Nutzungsstruktur (Smart Grit) All das: Erhöht die Effizienz und Eigenverantwortung Verringert den Bedarf an überregionalen Verteilnetzen Macht unabhängig von Konzernen und Monopolstrukturen Im neuen EEG erstmalig Definition von Bürgerenergiegesellschaften

Energiegenossenschaften sind optimale Bürgerenergiegesellschaften! demokratisch: Jedes Genossenschaftsmitglied hat eine Stimme nachhaltig/dauerhaft: Der Wert der gebauten Anlagen bleibt erhalten, auch wenn einzelne Genossen ausscheiden überschaubar und solide: das Geld fließt ausschließlich in gebaute Anlagen (und nicht in Planungen oder Geschäftsanteile); außerdem sind sie keine Spekulations- oder Abschreibungsprojekte und ihre Arbeit wird sorgfältig vom Genossenschaftsverband überwacht.

Bei Bürgerenergiegesellschaften verbleibt ein Maximum der Wertschöpfungskette in der Region, wenn sie: Eigentümer aus der Region haben, von einer regionalen Bank finanziert werden, der erzeugte Strom über das eigene Stromlabel möglichst weitgehend selber vermarktet wird.

- wurde 2008 gegründet - hat zurzeit ca. 180 Mitglieder - betreibt 15 PV-Anlagen Die NaturEnergie Region Hannover eg - betreibt zwei Nahwärmenetze - plant den Bau von Windkraftanlagen Einige Mitglieder unserer Genossenschaft Unser Ziel ist, an der klimaneutralen Region Hannover mitzuarbeiten

Unter dem Markennamen Reg Strom vertreiben wir in genossenschaftlich erzeugten regenerativen Strom. Ein bundesweiter Zusammenschluss von ca. 50 Genossenschaften, die Bürgerwerke, übernimmt die Koordination.

Bürgerenergieprojekte gibt es in den Bereichen: Photovoltaik: keine wesentlichen Änderungen im EEG, bis 750 kw ausschreibungsfrei, 2017 voraussichtlich geringfügig bessere Einspeisepreise; wirtschaftlich, wenn relevanter Eigenverbrauch; zu Mieterstrommodellen gleich mehr Nahwärmenetze: nur wirtschaftlich bei gesicherter günstiger Wärmeabnahmemenge Energieeinspar-Dienstleistungen: Windenergie: Viel beschrieben, in der Praxis z.zt. nicht sehr relevant Dazu später mehr

Das ab 01.01.2017 gültige neue EEG: begrenzt massiv den Zubau neuer PV- und Windanlagen schränkt zusätzlich den Bau von Windanlagen in Norddeutschland ein, da angeblich zu wenig Stromtrassen zur Verfügung stehen In Zukunft gibt es keine festgesetzten Einspeisepreise mehr, sondern die Einspeisepreise werden über Ausschreibungen ermittelt. Ein schon im Gesetz festgesetztes Kontingent wird an diejenigen Interessenten vergeben, die den geringsten Einspeisepreis haben wollen Bei all negativen Aspekten: im neuen EEG werden Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen privilegiert und Mieterstromprojekte sollen möglich sein.

Im neuen EEG ist verankert, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine Verordnung erlässt, die PV-Mieterstromanlagen fördert. Wenn diese dies zulässt und Hauseigentümer den Aufwand scheuen, Mieterstromanlagen zu betreiben, steht unsere Genossenschaft zukünftig als Partner zur Verfügung. Mieterstromanlagen

Wir investieren in Bürger-Solaranlagen (aktuell eine 1.000 kw-anlage) Unsere Genossenschaft sucht Dachflächen, wo wir PV-Anlagen errichten können. Voraussetzungen: - mindestens 250 m² günstige Dachfläche - Eine relevante Eigenverbrauchsmenge - Bei Interesse Kombination mit E-Ladestation

Was sind Bürgerenergiegesellschaften nach EEG mindestens zehn natürlichen Personen als stimmberechtigte Mitglieder; mindestens 51 Prozent der Stimmrechte müssen bei natürlichen Personen liegen, die im Landkreis (bei uns gesamte Region Hannover), in dem die geplante Windenergieanlage errichtet wird, ihren Hauptwohnsitz haben; kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft darf mehr als 10 Prozent der Stimmrechte haben; Außerdem darf sich ein stimmberechtigtes Mitglied einer Bürgerwindgesellschaft nur einmal pro Jahr an einer EEG-Ausschreibung beteiligen; müssen 10% der Anteile der Kommune angeboten werden, in denen die Anlagen stehen. Die Kommune kann den Anteil an ihre Stadtwerke geben.

Worin besteht die Privilegierung für Bürgerenergiegesellschaften bei den Windkraftausschreibungen: - Sie werden in den jeweiligen Ausschreibungskontingenten vorrangig bedient. - Sie bekommen den höchsten Zuschlagspreis aus der jeweiligen Ausschreibung. - Sie können sich schon an Ausschreibungen beteiligen, ohne dass schon eine Baugenehmigung vorliegt; das begrenzt das Planungsrisiko. - Sie haben vier Jahre Zeit bis zur Fertigstellung - Sie können den Zuschlag auf andere Anlagen im Landkreis-/ Regionsgebiet übertragen, wenn der Bau der geplanten Anlagen nicht möglich ist - Sie brauchen bei der Bewerbung nur die Hälfte der Bürgschaft zahlen ( 45.000 Euro bei einer 3-MW-Anlage). Diese Bürgschaft verfällt, wenn man einen Zuschlag bekommt, die Anlagen aber später nicht in der Region gebaut werden.

Bürgerwindpark Eilvese Unsere Genossenschaft hat in Neustadt-Eilvese Vorverträge mit den Flächen-Eigentümern. Der Standort ist naturschutzund nachbarschaftsverträglich und ist im Regionalen Raumordnungsprogramm und im F-Plan abgesichert. Der Bauantrag ist gestellt. Bei der im Mai gestarteten Mitgliederkampagne haben bisher ca. 40 Personen ca. 200 Anteile a. 2.000 gezeichnet und es liegen eine Reihe von Wünschen vor, sich mit größeren Beträgen an den Anlagen zu beteiligen. Wegen Genehmigungsproblemen mit der Flugsicherung (10 statt 15 km Abstand zum Funkfeuer) streben wir an, uns mit anderen Anlagen in der Region Hannover im Mai 2017 an der EEG-Ausschreibung zu beteiligen.

Weitere potentielle Bürgerwindprojekte in der Region Hannover Unsere Genossenschaft hat einen Vorvertrag für eine Anlage in Springe-Bennigsen Wir sind in Gesprächen mit Landwirten in Burgdorf-Sievershausen In Lehrte und im Deistervorland (Ener:Go eg) gibt es zwei Genossenschaften, die sich engagieren wollen, wenn sie von den Flächeneigentümern den Zuschlag für den Bau von Bürgerwindanlagen erhalten. In einem von enercity geplanten Windpark in Neustadt-Esperke wollen die Wirtschaftsbetriebe (Stadtwerke) Neustadt zwei Anlage mit Bürgerbeteiligung umsetzen. Durch die Privilegierung im EEG werden sich evtl. noch an anderen Standorten Bürgerwindgesellschaften gründen, evtl. aber nicht als Genossenschaft, sondern als Zusammenschluss von mind. 10 Flächeneigentümern.

Bau und Betrieb als GmbH & Co KG mit 1,0 Mio. Eigenkapital pro Anlage (ca. 20 % von max. 5 Mio. Gesamtbaukosten einschl. Planung und Genehmigungsverfahren), bestehend aus: der zu 100 % der Genossenschaft gehörende Naturenergie Region Hannover Verwaltungs-GmbH als nicht stimmberechtigte Komplementärin, die die Betriebsführung der KG macht. 10-20 Kommanditisten, darunter - Die Genossenschaft, in der Einlagen zwischen 2.000 und 10.000 gepoolt werden - die Kommune bzw. deren Stadtwerke, wenn diese dies wünscht (10% Anteil) - Mindestens 10 und max. 18 Einzelmitglieder der Genossenschaft, die jeweils Beträge zwischen 10.000 und 100.000 aufbringen Das Planungsrisiko liegt nicht bei den Kommanditisten, sondern in Eilvese bei 20 bisherigen Genossenschaftsmitgliedern, die eine Planungs-KG gegründet haben und in Bennigsen bei der Fa. Windwärts, die ihr Planungsrisiko nach Fertigstellung der Anlagen im Kaufpreis erstattet bekommt.

Also: Genossenschaftsmitglied werden Anteile an den Windkraft-KGs zeichnen RegStrom beziehen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.naturenergie-hannover.de