Hinweise zum Beschluss Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom ) (Beschluss des BLASchA vom12./13.03.

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Transkript:

Hinweise zum Beschluss Übergangsregelung zum Regionalabitur (Beschluss des BLASchA vom 21.09.2011) (Beschluss des BLASchA vom12./13.03.2012) Hinweise zu II. Termine für die schriftlichen Prüfungen im Regionalabitur Mindestens zwei Jahre vor den Prüfungen werden die Termine für das Regionalabitur in allen Fächern des Kerncurriculums einschließlich der Nachtermine zwischen den Schulleitern abgestimmt. Die Schulleiter in einer Region stimmen die Termine der schriftlichen Prüfungen (gemeinsamer Haupttermin und gemeinsamer Nachtermin) - in der Regel über einen Gesamtkoordinator, s.a. Hinweise im Folgenden - mit dem KMK-Beauftragten ab. Der KMK- Beauftragte setzt wie bisher die weiteren Termine, wie z. B. für die Einreichung der Aufgabenvorschläge oder die Übersendung der Prüfungsklausuren, fest. Der Zeitraum für die schriftliche Abiturprüfung in allen Fächern (die des Regionalabiturs und die mit dezentralen Aufgaben) soll sowohl für den Haupttermin als auch für den Nachschreibtermin zwei Wochen nicht überschreiten. Der Nachtermin wird in der Regel einen Monat nach dem Haupttermin angesetzt. Schriftliche Prüfungsfächer des Regionalabiturs, die zugleich deutschsprachig, fremdsprachig bzw. bilingual geprüft werden, sind an einem gemeinsamen Termin zu prüfen. Für das Regionalabitur sind fünf gemeinsame Termine in folgenden Fächern festzulegen: Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte und Naturwissenschaften. Liegen die betroffenen Schulen in verschiedenen Zeitzonen, ist bei der Festlegung des Prüfungsbeginns an den einzelnen Schulen ein zeitgleicher gemeinsamer Beginn des Regionalabiturs zu gewährleisten. Dies kann dazu führen, dass die konkrete Uhrzeit, zu der die Prüfung beginnt, von Schule zu Schule differiert. Koordination der Aufgabenerstellung für die schriftlichen Prüfungen in den Fächern des Kerncurriculums im Regionalabitur In einer Prüfungsregion werden die Festlegungen für die Koordination der Aufgabenerstellung getroffen. Dabei sollen neben einem Schulleiter, der die gesamte Koordination der Aufgabenerstellung für die Region übernimmt (Gesamtkoordinator), fachbezogen weitere Schulleiter koordinierende Aufgaben übernehmen (fachkoordinierende Schulleiter) Die jeweiligen Aufgabenbeschreibungen finden Sie im Folgenden aufgeführt. A. Aufgaben aller beteiligten Schulleiter Sicherung der aktiven Beteiligung der Schule an der Erstellung der Prüfungsaufgaben (in mindestens einem Fach) gemäß den Festlegungen bezüglich der Aufgabenerstellung durch den fachkoordinierenden Schulleiter Einreichung folgender Unterlagen proschriftlichem Prüfungsfach: Vorblatt, Darstellung der unterrichtlichen Voraussetzungen, Übersicht über die Klausurthemen der Qualifikationsphase, Aufgabenstellungen und Übersicht über die Ergebnisse der letzten beiden Klausuren -1-

Sicherstellung der Geheimhaltung durch Vertraulichkeitserklärungen der an der Erstellung der Prüfungsaufgaben beteiligten Lehrkräfte der Schule B. Bestimmung und Aufgaben von Gesamtkoordinator und fachkoordinierenden Schulleitern Bestimmung des Gesamtkoordinators und der fachkoordinierenden Schulleiter I. d. R. mindestens zwei Jahre vor der Prüfung benennen die Schulleiter einer Prüfungsregion aus ihren Reihen einen Gesamtkoordinator zur Sicherung der Abläufe und Wahrung der Fristen. In der jeweiligen Prüfungsregion erfolgt fachbezogen eine Absprache darüber, welcher Schulleiter / Leiter einer Abteilung als fachkoordinierender Schulleiter für die Einreichung der Prüfungsvorschläge in einem Fach verantwortlich zeichnet. Dem zuständigen KMK-Beauftragten ist die Absprache rechtzeitig, spätestens mit der Anmeldung der Prüfungen zu Beginn des Schuljahres, durch den Gesamtkoordinator mitzuteilen. Ein entsprechendes Formblatt, in dem auch die Kontaktdaten der Schulleiter angegeben werden müssen, ist beigefügt (Anlage 1). Der Gesamtkoordinator übermittelt die endgültigen Aufgabenvorschlage an den KMK-Beauftragten. Dem zuständigen KMK-Beauftragten ist in diesem Zusammenhang auch die Zusammensetzung der Aufgabenkommissionen zur Genehmigung vorzulegen. Erfolgt keine Einigung innerhalb der Region, entscheidet der KMK-Beauftragte. Aufgaben der fachkoordinierenden Schulleiter Sicherstellung, dass mindestens 50 Prozent der Schulen, in kleinen Regionen mindestens zwei Schulen einer Region, in der jeweiligen Aufgabenkommission vertreten sind. Darüber hinaus sollte eine angemessene und ausgewogene Beteiligung aller betroffenen Schulen einer Region gewährleistet sein. Erfolgt eine Zusammenarbeit über eine Prüfungsregion hinaus, sollen beide Regionen jeweils mit mindestens 2 Schulen repräsentiert sein. Jede Schule in der Region muss mindestens in einem Fach beteiligt sein. Nach Abstimmung in der Region legt der fachkoordinierende Schulleiter die Organisation und Abwicklung der Aufgabenerstellung fest. Die verbindlichen Absprachen bzw. die Darstellung der unterrichtlichen Voraussetzungen und die Übersicht über die Klausurthemen der Qualifikationsphase aller betroffenen Schulen der Region sind bei der Aufgabenerstellung zu berücksichtigen. Der fachkoordinierende Schulleiter stellt sicher, dass die in den Prüfungsvorschlägen enthaltenen Quellenangaben korrekt und vollständig sind, Kopien der Quellen, in denen Änderungen ggf. ausgewiesen sind, beigefügt sind und die Aufgaben gelöst werden können. Vor Übermittlung der Prüfungsvorschläge an den KMK-Beauftragten übersendet er diese an die Leiter der betroffenen Schulen der Prüfungsregion zur Kenntnisnahme und Prüfung unter Angabe einer Rückmeldefrist. Einwendungen der Schulleiter sind mit der fachspezifischen Aufgabenkommission zu beraten. -2-

Wenn in Verantwortung des fachkoordinieren Schulleiters keine Einigung auf die Prüfungsvorschläge in der Region erfolgt, ist der Gesamtkoordinator hinzuzuziehen, der den KMK-Beauftragten zeitnah informiert. Weisungsrechte über die bisherigen vertraglichen Festlegungen gibt es im Regionalabitur nicht. Übermittlung des endgültigen Vorschlags der Regionalabituraufgaben an den Gesamtkoordinator C. Ablauf im Genehmigungsverfahren Szenario 1: keine Änderung Der KMK-Beauftragte schickt der einzelnen Schule für jedes KC-Fach, das an der Schule Prüfungsfach ist, das eingereichte Vorblatt mit der getroffenen Entscheidung in einem verschlossenen Umschlag zurück. Es besteht kein Handlungsbedarf für den fachkoordinierenden Schulleiter. Szenario 2: geringfügige oder erhebliche Änderungen unter Einbeziehung des fachkoordinierenden Schulleiters Genehmigt der KMK-Beauftragte die Aufgabensätze des Regionalabiturs mit Auflagen bzw. ändert er sie (geringfügig oder erheblich), bespricht er dies mit dem fachkoordinierenden Schulleiter. Dieser übernimmt die Umsetzung der Auflagen und die Übermittlung an alle betroffenen Schulen der Region. Szenario 3: Änderung ohne Einbeziehung des fachkoordinierenden Schulleiters Ändert der KMK-Beauftragte ohne Mitteilung an den fachkoordinierenden Schulleiter die Aufgabensätze des Regionalabiturs, erhalten alle betroffenen Schulen der Region die geänderten Aufgabensätze mit dem eingereichten Vorblatt mit der getroffenen Entscheidung im verschlossenen Umschlag zur Öffnung am Vortag gemäß Prüfungsordnung vom KMK- Beauftragten zurück. In jedem Fall sind die Aufgabensätze für die Prüflinge in entsprechender Anzahl an ihrer jeweiligen Schule zu kopieren. D. Anzahl der Aufgabenvorschläge Die Anzahl der Aufgabenvorschläge im Haupttermin richtet sich wie bisher nach der geltenden jeweiligen Prüfungsordnung. Ein Vorschlag (Aufgabensatz) besteht aus den, in den Richtlinien vorgegeben Teilen. In den Fächern, in denen die Schüler eine Wahlmöglichkeit haben und in denen insgesamt nur drei Aufgabenvorschläge eingereicht werden, wird zusätzlich ein vierter Vorschlag vorgelegt, damit auch zum Nachtermin ein kompletter Vorschlag mit Wahlmöglichkeit für die Schüler zur Verfügung steht. Die Schulleiter einer Region reichen die entsprechende Anzahl an Vorschlägen als gemeinsame Vorschläge ein; dabei werden die Aufgabenvorschläge für ein Fach wie beschrieben erstellt und beim KMK-Beauftragten vorgelegt. Wenn mehrere KMK-Beauftragte in einer Region mit der Prüfungsleitung beauftragt sind, erhalten die Schulleiter mit der Bestätigung der Prüfungsanmeldung die erforderlichen Hinweise zum Versand an den jeweils zuständigen KMK-Beauftragten. Bei Fächern, deren Unterrichtssprache in der Region nicht einheitlich ist, gilt die Übergangsregelung des BLASchA vom 21.09.2011, Abschnitt II b). -3-

Vertraulichkeit Für die Sicherung der Vertraulichkeit bei der Erstellung und der Einreichung der Aufgabenvorschläge ist wie bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung jeder Schulleiter wie bisher verantwortlich. Um der besonderen Situation der Aufgabenerstellung im Regionalabitur gerecht zu werden, haben in jedem Durchgang die mit der Erstellung befassten Lehrkräfte vor dem Schulleiter eine Vertraulichkeitserklärung bei Beginn der Mitarbeit in einer Aufgabenkommission zu unterzeichnen. Diese Erklärung ist auch von den Lehrkräften abzugeben, die im Laufe des Erstellungs- und Prüfungsverfahrens von den Aufgaben Kenntnis erlangen, insbesondere von den Mitgliedern des jeweiligen Fachprüfungsausschusses. Die Erklärungen sind vom Schulleiter zu den Prüfungsunterlagen zu nehmen (Anlage 2). Der Schulleiter der jeweiligen Schule bestätigt bei der Anmeldung gegenüber dem KMK-Beauftragten, dass die entsprechende Verpflichtung mit Beginn der Aufgabenerstellung von allen beteiligten schuleigenen Lehrkräften erfolgt ist. Jede Verletzung der Vertraulichkeit bei der Aufgabenerstellung und im Prüfungsverfahren ist dem KMK-Beauftragten vom Schulleiter unmittelbar nach Kenntnis zu melden. Dieser entscheidet in Abstimmung mit dem Ländervorsitzenden über die zu treffenden Maßnahmen. Wenn die Verletzung der Vertraulichkeit erst nach dem schriftlichen Abitur bekannt wird, kann je nach Grad der Verletzung der Vertraulichkeit vorgesehen werden, dass alle Schulen der Region die jeweilige Prüfung mit neuen Aufgaben wiederholen. Alle Aufgabenvorschläge dürfen grundsätzlich nicht in anderen Zusammenhängen oder zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Aufgabenvorschläge, die der KMK-Beauftragte (ggf. mit Auflagen) genehmigt, aber nicht zur Bearbeitung ausgewählt hat, sind vom fachkoordinierenden Schulleiter in Verwahrung zu nehmen und dürfen erst nach Absprache mit dem KMK-Beauftragten (z. B. für den Einsatz bei Nachterminen) eingesetzt werden. Hinweise zu IV. Bewertungshinweise In Deutsch, der Landessprache und den Fremdsprachen sowie in den Gesellschaftswissenschaften gibt es keine arithmetischen Festlegungen für die Bewertungsmaßstäbe. Es wird auf die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien für Deutsch und die modernen Fremdsprachen (s. Richtlinien zur jeweiligen Prüfungsordnung, Beschluss des 243. BLASchA vom 12.09.2007) und die Orientierungshilfen zur Bewertung der sprachlichen Leistung im Fach Deutsch vom 12.09.2007 (Beschluss des 243. BLASchA vom 12.09.2007, Anlage 3) sowie die Hinweise für die Bewertung von sprachlicher Leistung in den modernen Fremdsprachen (Beschluss des 239. BLASchA vom 29.03.2006, Anlage 4) hingewiesen. Derzeit ist keine Festlegung auf eine Obergrenze der Bewertungseinheiten in den Fächern des Kerncurriculums getroffen. Korrekturverfahren Das Korrekturverfahren ist abschließend in der o.a. Übergangsregelung festgelegt. In der Regel finden Erstkorrektur und Zweitkorrektur wie bisher an der jeweiligen Schule statt. Spätestens mit der Anmeldung der Prüfung hat die anmeldende Schule anzugeben, ob sie regelhaft die Zweitkorrektur an der eigenen Schule durchführt oder ob die Zweitkorrektur an einer anderen -4-

Schule der Region beantragt wird. Die Schule macht einen Vorschlag, der KMK-Beauftragte legt fest, welche Schule die Zweitkorrektur übernimmt. Die notwendige Begutachtung der Korrektur und die endgültige Notenfestlegung für die Prüfungsklausuren obliegen weiterhin dem KMK- Beauftragten. Ergänzend zur Übergangsregelung vom 21.09.2011 wird darauf hingewiesen, dass die Zusendung der Unterlagen für eine Begutachtung durch den KMK-Beauftragten stets von der Schule der betroffenen Prüflinge vorgenommen wird, auch wenn die Zweitkorrektur an einer anderen Schule erfolgt ist. Nachtermin: Die Schulleiter melden dem KMK- Beauftragten und allen Schulleitern der Region unverzüglich nach dem Haupttermin, in welchem Fach ein Nachtermin wahrgenommen werden muss. Die Festlegung der in den schriftlichen Prüfungen beim Nachtermin einzusetzenden Aufgaben erfolgt in Absprache mit dem KMK-Beauftragten. -5-